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Beilage zur „Weißeritz-Leitung Nr. 252 Sonnabend, am 27. Oktober 1934 100. Jahrgang Anlrrrl zum Tag des deuMen Aandmetts Der Tag des deutschen Handwerks am Sonntag, 28. Ok tober, wird im ganzen Reich unter der Führung der NS- HAGO festlich begangen. . Ueberall werden große Kundgebungen veranstaltet, auf denen die politischen Amtsleiter und die Leiter der handwerk lichen Berufsorganisationen das Wort ergreifen werden. Im Anschluß daran findet von 11.30 bis 12.30 Uhr eine Reichs rundfunkübertragung über sämtliche deutschen Sender aus Braunschweig statt. Auf dieser Tagung verliest der Reichs handwerksmeister, W. G- Schmidt, eine Begrüßungskund- gebung des Führers und Reichskanzlers, sodann sprechen Neichsbankpräsident Dr. Schacht als kommissarischer Reichs wirtschaftsminister und der Stabsleiter der PO, Dr. Robert Ley, zum deutschen Handwerk. Wir fordern die gesamte Bevölkerung aus, diesen Tag mit dem Handwerk gemeinschaftlich zu feiern und ihrer Verbundenheit mit einem Berufsstand, auf dessen Leistungen die höhe der deutschen Kultur mitberuht, Ausdruck zu ver leihen. Die Gauleitung Sachsen (gez.) Dr. Fritsch, stellvertretender Gauleiter. Landesstelle Sachsen des Reichsministeriums für Volksaufklärung u. Propaganda (gez.) Salzmann. Deutsche Arbeitsfront, Bezirk Sachsen, (gez.) Peitsch, Vezirkswalter. NS-HAGO, Gau Sachsen, (gez.) Köhler, Gau-Amtsleiter. Kurze Notizen Mit der Verwaltung der Stelle des Polizeipräsidenten von Harburg-Wilhelmsburg ist -er preußische Staatsrat Al bert Stange aus Erfurt beauftragt worden. Staatsrat Stange wird Anfang nächster Woche sein Amt übernehmen. * Am Montag, den 29. Oktober, 13.50—14.00 Uhr spricht für den Reichsnährstand -er Führer des Neichsverwaltungs- amtes Freiherr von Kanne über alle deutschen Sender zum Winterhilfswert. * Die Führer zahlreicher nationaler Jugendorganisationen Griechenlands beschlossen die Bildung einer panhellenischen nationalen Einheitsfront. Das Ziel dieser Einheitsfront ist die Bekämpfung des Kommunismus in Griechenland, -er die nationalen Jdeale und Ueberlieferungen Griechenlands marxistisch zersetzen will. Zwei Wetten Im Nationalsozialismus gibt es keinen praktischen Ein szelzweck, der nicht in irgendeinem Zusammenhang« mit bei Idee des Nationalsozialismus steht, der nicht in seinem We sen,' seiner Art von dieser bestimmt wird. Der unmittelbar« praktische Zweck des Winterhilfswerkes besteht darin, daß in Deutschland Adols Hitlers kein Volksgenosse schuldloserweis« hungern und, frieren soll. Dieser Zweck ist noch nicht erreicht und er kann niemals vollständig erreicht werden, denn selbs bei vollständiger Beseitigung der Arbeitslosigkeit — üie e> beiläufig sogar im reichen Deutschland der Friedenszeit aal — wird immer noch mit einer saisonmäßigen Arbeitslosig leit zu rechnen sein. Daneben wird es noch lange Zeit, trof der organischen Siedlungspolitik der nationalsozialistischer Staatsführung, in den Großstädten Volksgenossen geben, di« über kein Land verfügen und sich im Falle einer vorüber gehenden Notlage nicht selbst ernähren können. Aber selbs wenn diese Gründe einmal sortfallen sollen, wird das Win terhilfswerk auf ausdrücklichen Wunsch des Führers erhal t«n bleiben, da er in ihm ein gemeinschaftsbildendes Erzie Hungswerk, eine lebendige Form des praktischen Sozialis mus erblickt. Das ist der höhere, über die Forderung der Tages hinausgehende Sinn des Winterhilfswerkes, und «rf von ihm aus wir- dieses Werk in seiner ganzen Tiefe, sei nem seelischen Gehalt und seiner nationalen Tragweite er kennbar. Wenn es sich auch für den nationalsozialistischen Staw um nicht mehr handelte, als um die Lösung der Frage, wn erwerbslose Volksgenossen im Winter vor Hunger und Kält« geschützt werden könnens so könnte er sa einfach bei den Me thoden der Vergangenheit stehenbieiben und diese Versor gung den staatlichen Instanzen überlassen. Das tat der Web marer Staat, indem er die vom ihm selbst geschaffenen Miß lionenheere -er Arbeitslosen durch ein Versicherungssysten betreuen ließ, das natürlich nur die sogenannten Arbeitneh« > mer umfaßte und alle nicht unter diesen Begriss fallender erwerbslosen Volksgenossen unberücksichtigt ließ. Im Nah« men staatlicher Fürsorge sind andere Wege zur Versorgung -er Arbeitslosen in der Tat nicht denkbar, und auch de: nationalsozialistische Staat Hai dieses, aus der Sozialpolitil Bismarcks herausgewachsene System zwar verbessert, iw Grundsätze jedoch beibehalten. Diese staatliche Fürsorge aber, io notwendig sie ist, hat sie jemals — ganz abgesehen von den Lücken in praktischer Beziehung die sie mit Notwendig keit aufweisen muß — die sozialen Gegensätze entspannt? Hat sie auch im reichen Deutschland der Friedenszeit den verhängnisvollen Brand des Klassentamvses verhindern lin dem Arbeiter das Gefühl der Volks- und Staatsnerbundsn- i «heit geben können? Es ist wohl di« arößie fragil in Bis- - ReiMger Arbkitsdienß auch für Beamte ork Der neue deutsche Botschafter in Warschau, der bisherig« Gesandte von Moltke. marcks Leben, daß er dieses Ziel, für das die Zeit noch nicht reif war. nicht erreichen konnte. Was Versichsrungssysteme und staatliche Fürsorgemaß- nahmon niemals erreicken können, die warmherzige Hilfe brüderlicher Volksgenossen untereinander, die Opferbereit schaft. die einen für alle und alle für einen stehen läßt, das soll das Minterhilfswerk verwirklichen. Und es ist bereits in einem Maße verwirklicht, das doppelt erstaunlich ist, wenn -nan bedenkt, wie wenig das reiche Deutschland der Vor- enegszeit an freiwilligen Spenden aufzubringen vermochte, während jetzt Millionen über Millionen zusammengebracht «"orden, nicht nur von den Begüterten sondern noch mehr bin den Armen, die den Aermsten helfen wollen. Es ist wie ein Frühling der Seele, der in jedem Winter der Not über Deutschland, zu kommen scheint. Von diesen dem liberalistischen Zeitalter unzugänglichen Grundempsindungen aus erscheint das Winterhilfswerk mehr als eine Aktion zur Linderung eines Notstandes: ist in dem gleichen Sinne ein Bekenntnis zu Volk und Vaterland, wie es nach einem Worte des Führers auch der Arbeitsdienst sein soll. Der Arbeitsdienst ist mehr als eine Maßnahme, um Erwerbslosen Brot zu verschaffen: das Winterhilfswerk ist mehr als eine Maßnahme, unverschuldete Not zu lindern: beide sind feierliche Bekenntnisse zur völkischen Einheit, zur Schickialsverbundenheit aller Volksgenossen. Den Besserwis sern. die sich gern mit nationalökonomischer Schulweisheit brüsten, wollen wir ruhig das Vergnügen gönnen, hier ein wenig die Stirn darüber in Falten zu ziehen, daß Gelder dem Kreislauf der Wirtsciiaft entzogen und aus sine von der Kathederweisheit noch nicht recht anerkannte irreguläre Weise gelelteNwerden Wir wollen nicht einmal fragen, ob denn ihre ganze vielgepriesene Wissenschaft nicht vielleicht aus lauter Irrtümern und Mißverständnissen besteht, ob nicht vielleicht gerade die Volkswirtschaft die einzige moderne Wis senschaft ist. die sich so gründlich blamiert hat. daß niemand sie mehr ernst nimmt. Das Leben geht über die Wissenschaft hinweg, und der Nationalsozialismus hat in anderthalb Jah ren ohne ihre Hilfe vier Millionen Menschen vor Hunger und Verzweiflung gerettet. Der liberalistische Staat hätte, um arbeitslose Volksgenossen zu versorgen. Steuern und Um lagen erhöht; der Nationalsozialismus senkt die Steuern und ruft die Volksgenossen zu freiwilligem Opfer und brüder licher Tat auf. Hier sind zwei Welten, die sich scheiden: die eine stirbt, die andere lebt und wird leben. Das Sächsische Gesamtministerium veröffentlicht im Sächsischen Verwaltungsblatt eine Verordnung, nach der künftig auch die Beamten. Angestellten und Arbeiter des Staates durch die Schule des Arbeitsdienstes hindurchaeaan- gen sein müssen. Alle über 17, aber noch nicht 25 Jahre alten männlichen veamtcnanwärter, Angestellten und Arbeiter des Staates, die den Arbeitsdienst noch nicht abgeleistet haben, aber kör perlich dazu in der Lage sind, sollen sich deshalb alsbald beim nächsten Arbeitslager zum Eintritt melden. Nach Ablauf des Arbeitsdienstjahres kehren sie ohne- weiteres in ihre früheren Stellungen zurück; ihre Arbeits plätze dürfen inzwischen nur aushilfsweise besetzt werden. Künftig werden nur «och solche Anwärter auf Ver wendung im Staatsdienst und ans vorwärtskommen str! Ihrer Laufbahn rechnen rönnen, die. falls sie nicht gesund heitlich behindert sind, de« Arbeitsdienst abgeleistet haben. Diese Verordnung gilt entsprechend für die Gemeinden, Bezirks- und Zweckverbände sowie für die sonstigen Körper schaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechis.« ApiomatentmvMie beim Mr« Botschafter Suritz überreicht sein Beglaubigungsschreiben. Berlin. 27. Oktober. Der Führer und Reichskanzler empfing den neuernann- ien Botschafter der Union der Sozialistischen Sowjet-Repu bliken, Suritz, zur Entgegennahme seines Beglaubigungs schreibens. Der Empfang fand im Hause des Reichspräsi denten statt. Der Botschafter wurde nach dem üblichen Ze remoniell von -em Chef des Protokolls, Gesandten Graf Lassewitz, von -er Botschaft abgeholt und im Wagen des Führers zum Hause des Reichspräsidenten geleitet; das Per sonal der Botschaft folgte in besonderen Wagen. Im Vorhof des Reichspräsidentenhauses erwies eine Ehrenwache dem. Botschafter die militärischen Ehrenbezeugungen. An dem Empfang nahm außer den Herren der Umgebung des Füh rers und Reichskanzlers der Reichsminister des Auswärtigen Freiherr von Neurath teil. Nach dem Empfangdes Botschafters der U.d.S.S.R. emp fing der Führer und Reichskanzler den neuernannten Ge- jandten der Union von Südafrika Dr. Gie sowie den neu ernannten cubänischen Gesandten Dr. Fernandez Conchesa zur Entgegennahme ihrer Beglaubigungsschreiben. Massenkundgebungen der DAF Das Presse- und Propagandaamt der Deutschen Arbeits front teilt mit: ' r ' Am kommenden Dienstag, den 30. Oktober, finden Ist allen Ortsgruppen der Deutschen Arbeitsfront im ganzen Reich große Massenkundgebungen statt, in denen die weittragende Bedeutung der Verordnung des Führers vom 24. Oktober dieses Jahres ausführ lich üargestellt werden wird. Alle Volksgenossen werden auf diesem Wege auf die Wichtigkeit dieser Kundgebungen aus drücklichst aufmerksam gemacht. Die Mitgliedschaft der NSHago Der Stabsleiter der PO., Dr. Ley, hat zwei Verordnun gen erlassen, die die Mitgliedschaft in der NS.-Hago zum Inhalt haben. Die erste Verordnung macht es sämtlichen Mitgliedern der NSDÄP.,.die als Betriebsführer und Ge folgschaftsangehörige in Handel und Handwerk tätig sind» zur Pflicht, sich der NS.-Hago zur Verfügung zu stellen. Mit der Durchführung dieser Anordnung wird die NS.-Hago- selbst beauftragt; engste Zusammenarbeit mit den politischen Gaulcitungen wird ihr zur Pflicht gemacht. Der Wortlaut der zweiten Verordnung ist folgender: „Zur Durchführung meiner Anordnung vom 18. Oktober 1934 über Zugehörigkeit sämtlicher im Handel und Hand werk — Betriebssichrer und Gefolgschaftsleute — tätigen Parteigenossen zur NS.-Hago verfüge ich hiermit, daß softnl die Ueberführungder zurzeit noch in der RSBO. orga nisierten Parteigenossen aus Handel und Handwerk in die NS. - Hago erfolgt. Bis zum 1. Dezember 1934 muß diese Ueberführung in sämtlichen Gauen vollzogen sein" D« Erwerb d« Monats-MplnkeNm ' Erweiterte Bestimmungen. j Ergänzend zu der kürzlich veröffentlichten Presse-Notiz über den Erwerb der Monatstürplaketten gibt der Reichs beauftragte für das Winterhilfswerk folgende erweiterte Be stimmungen, insbesondere für Kapitalgesellschaften, bekannt: Anspruch auf Aushändigung der Plaketten haben: 1. a) Diejenigen Lohn- und Gehaltsempfänger, die In den, Monaten Oktober, November und Dezember 1SS4 eine Abgabe iw Höhe von 20 Prozent und in den Monaten Januar, Februar und 1935 eine Abgabe von 1ö Prozent Ihrer Lohnsteuer an das b) Lohn- und Gehültäempfänger, die wegen Ihre» geringen Einkommens zur Einkommensteuer nicht herangezogen werden, er»! halten die Plakette gegen Zahlung von monatlich 0Z5 RM. c) Festbesoldete, die neben ihrer Lohnsteuerleistung noch zur; Einkommensteuer veranlagt werden, wenn sie neben ihrer monat»; liehen Spende in Höhe von 20 Prozent bzw. 18 Prozent ihrer! Lohnsteuer «ine monatliche Abgabe in Höhe von 3 Prozent ihres« für dos Jahr 1933 veranlagten Einkommensteuerbetrages an das! WHW. entrichten, soweit die Steuerschuld nicht durch Lohnabzug,' getilgt ist. Djese 3 Prozent werden also lediglich von der Ein» lommensteuerrestschuld errechnet. 2. Gewerbetreibende und Angehörige der freien Berufe, sowie« sonstige Einkommensbezieher, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, soweit sie monatlich eine Abgabe in Höhe von 3 Prozent des für das Jahr 1933 veranlagten Cinkommensteuerbetrages an das Winterhilfswerk entrichten. Inhaber von ossenen Handelsgesell-; schäften und Kommanditgesellschaften erhalten die Plakette, wenn sie monatlich 3 Prozent des für das Jahr 1933 veranlagten Ein kommensteuerbetrages an das WHW. entrichten. Gewerbetreibende und Angehörige freier Berufe, sowie sonstige Einkommensbezieher, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, erhalten di« Pla kette, wenn sie einen Mindestbetrag von monatlich 1 RM während der Dauer des WHW. leisten. )er bisher^. pumuche Gesandte in Berlin, Josef Lipfli, 1 wurde zum Botschafter ernannr. '