Aus der Heimat Beilage zur „Weitzeritz-Zeitung" Wie Aurfürst August Anno ^569 sein landesherrlichesVorwerk zu Rabenau austeilen ließ Siegfried Störzner, Dresden. : - (Schlutz.) ' Hierauff verkauffen, eignen vnd vorerben wir obbeschrlbenen vn- sern Vnterthanen zu Aabenaw alles daz jenige,so oben namhaffttg ge macht, öaz ste solches alles als ihr Leibelgengutt gleich andern ihren Ra- benäwischen güttern Kegen erlegung vnd entrichtung der jährlichen wie-, derkaufflichen Zinse vnd ablegung der Zaubtsummagenießen, die auch vermöge der durch die obbemeltenn gehaltenen Abrede Vertrag) ver machen mügen. . ' Sollen auch unvorschadt der Kauffsumma dem Pfarherrn zu Rabe- naw vnd Sombßdorff jährlichen zween schösset Kornn vnd zweene schöf- fel Hafern neue Dippoldltzwalder matz, alh jeden den halben thetl zu Decem entrichte!,. Vnd Hoppenberger zwey thetl, dle andern aber den dritten theil davon vorschülten. . - Vnd befehlen darauff vnseren izigen vnd künffttgen Befehlichs- haber vnd Schützer vnsers Ambts Dippolditzwalda, wie die Befehllchs- haber in Zukunfft des orts genannt werden möchten, daz sie vnsere Ab- keufferr bey solcher Vererbung schüzen vndt handthaben wollen. Mas aber hlerinnen autzdrücklichen nicht vorerbet, daz alles soll vns, unsern Erben vnd Nachkommen zusonderheit aber das förder new wohnhautz (das vordere neue Schloß) mit allen Pferde Ställen, die Quas-, Wilmtzdorferr, Hänicher, Naukfutz vnd Wlrtichenswtesen, Fi schergärten mit denn Haußletn, davon die Trifft vnd Hüttung an dem Diptzwaldischen Marchsteige biß an Hoppenbergers Maldwiese vnd am Forst oberen Mohlteich (— Mühlteich) solches vnd alles anderes so namhaffttg nicht verkauffet, soll vns außgezogen sein vnd bleiben . . . Daß zu Vhrkundt haben roter vns mit eigener Handt unterschrie ben vnd unser Secret (Siegel) witzentlich hierauff drucken latzen. Geschehen vnd geben zu Dretzden den 14. Monakstag im 5uny. 3m 1569. Jahre. Augustus, Churfürst. Es bleibt nur noch übrig, ganz kurz einen Blick auf die folgenden Jahrhunderte zu werfen. Da hören wir, daß Kurfürst Johann Georg N. in den Jahren 1672 und 1675 seinem Kammerdiener Knauß die Erbgerichte über 16-18 Häuser „unfern dem Oelhenbach" ver leiht. Man bezeichnete sie als die sogenannte Massergemeinde.