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Veitase M» ^Weißentz-Leituns" Freitag, am 12. Oktober 1834 10V. Jahrgang M. 239 Alle mWen helfen! fllgung gestellt werden. Neue Verkehrsregeln vvv UN. ! neu!' as Parken ist nicht zulässig an engen Straßenstellen : ' arsc» Straßenkrümmungen; auf Gleisen von Schle ien; in einer geringeren Entfernung als 10 Meter uor r' er Himer Kreuzungen oder Einmündungen von Stra ssen. in e uer geringeren Entfernung als 5 Meter vor oder Himer den Haftestellenjchüdcrn öffentlicher Berkehrsmittel; feu mn bei Gefahr gegeben werden und wenn die Absicht des II n-.'rhuleus kundgetan werden soll. Die Warnzeichen sind : .»stellen, wenn Tiere dadurch beunruhigt werden. Parkverbote. Organ des Amtes für Beamte der Obersten Leitung der PO. verlautbart. Der Referent erklärt in seiner Schilderung über das Entstehen der Verschuldung, daß die Beamten nach der Besolüungsordnung schon im voraus die genaue Weiter entwicklung ihrer Bezüge gewußt haben und daß sie, gestützt darauf, ihre Aufwendungen für die Ausbildung ihrer Kin der, den Ankauf von Hausrat usw-, für Siedlungsbestrebun gen, Versicherungen und Darlehnsaufnahmen eingerichtet haben. Als dann plötzlich die erheblichen Gehaltskürzungen kamen, setzte die Verschuldung ein. Zur Entschuldung macht der Referent sehr ausführlich begründete Vorschläge. Danach sollen u. a. nichtamtliche örtliche Entschuldunasstellen geschaffen werden, an die sich die Beamten wenden können, ohne dienstliche Nachteile be fürchten zu müssen. DI« Darlehnsgewährung zum Zwecke der Entschuldung müsse evtl. In Verbindung mit dem Reichs bund zentralisiert werden. Geeignete Maßnahmen müßten die Gehaltsabtragung so regeln, daß größer« Sicherheit für den Gläubiger und damit Ausschaltung des Ri siko-Ausschlages gegeben sei. Unerbittlicher Kampf gegen den Wucher und Herabsetzung -er Schul den um die erwucherten Beträge, da di« Ducherverträge nich tig sind, müsse einsetzen und schließlich Aufklärung der Be amtenschaft, um st« vor neuer Verschuldung zu bewahren. NSDFA Stahlhelm lm Winlerhilsswerl Die Mitglieder des NS. Deutschen Frontkämpferbundes Stahlhelm haben sich bereits im vergangenen Winter als ehrenamtliche Heiser in der Organisation des Winterhilfs- werkcs betätigt. Die Bundesleitung hat nunmehr durch Er laß vom 6. Oktober auch für das Winterhilfswerk des deut schen Volkes 1934/35 die Mitarbeit der Kameraden als selbst verständlich angeordnet. Es müsse Ehrenpsicht eines jeden Stahlhelmers sein, den bedrängten deutschen Volksgenossen mit allen Mitteln und Kräften zu helfen. So wie ein Beauftragter der Bundes leitung Mitglied der Neichsarbeitsgemeinfchaft des Winter hilfswerkes ist, so müsse jede Nachgeordnete Dienststelle des NSDFB. Stahlhelm durch einen Verbindungsmann in dem örtlichen Arbeitsausschluß des Winterhilfswcrkes verankert sein. Der Stahlhelm BDF. habe gerade auf dem Gebiete der Fürsorge stets Vorbildliches geleistet und in seinem über 15jührigen Kampf Erfahrungen gesammelt, di« er durch seine Dienststellen und Kameraden der Leitung des Winterhilfs- werkes gern und freudig zur Verfügung stellen will. Mit den Worten: „Kameraden! Stellt erneut unter Beweis, daß ihr jederzeit bereit seid, kameradschaftlich mitzuarbeiten an der Linderung der Not breitester Volksschichten durch Las Winterhilfswerk des deutschen Volkes 1934/35" schließt der Aufruf. AuM des NeithsbauernWrers Der Reichsbauernführer R. Walther Darre veröffent licht folgenden Aufruf: Deutsches Landvolk! Der Führer hat unläßlich der Er öffnung des diesjährigen Winterhilfswerks alle deutschen Männer und Frauen in Stadt und Land aufgerufen, durch eine unerhörte Opferwilligkeit im Geben für das Winter hilfswerk mitzuhelsen im Kampfe gegen Not und Elend in unserem Volke. Mit derselben selbstverständlichen Treue, mit der das Landvolk all die Zahre her hinter dem Führer stand, wenn er es zum Kampfe ausrief, stellt es sich auch jetzt wiederum geschlossen hinter ihn. Mein Rus ergeht an alle, insbesondere an diejenigen, denen der Segen des Himmels in diesem Jahre eine gute Ernte beschert hat. Die Reichsregierung hat dem Reichsnährstand ihr be sonderes Vertrauen bekundet, indem sie ihn in diesem Jahre mit der Erfassung der Spenden aus der Landwirtschaft be auftragt hat. Ich erwarte daher von sämtlichen Dienst stellen des Reichsnährstandes, daß sie entsprechend den ihnen zugehenden Sondcranweisungen rasche und straff diszipli nierte Arbeit leisten werden. Linzelbeslimmungen für Kraftfahrzeuge, Auhrrverke und Radfahrer. D.ie Ausführungsanweijung zur Reichs-Straßenver kehrsordnung ist jetzt im Reichsgesetzblatt veröffentlicht wor den und auch bereits in Kraft getreten. Aus den umfang reichen Erläuterungen zu der am 28. Mai d. I. veröfffentlich- lcn und am I. Oktober in Kraft getretenen Reichs-Straßen verkehrsordnung geben wir nachstehend die das Verhalten im Verkehr betreffenden Ausführungsbestimmungen für den Fahrzeugoerkehr im allgemeinen, für Kraftfahrzeuge, Fuhr werke und Radfahrer wieder. Grundbestimmung ist, daß sich jeder Teilnehmer am öffentlichen Verkehr so zu verhalten hat. daß er „keinen anderen schädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt". Was zunächst den Fahrzeugverkehr im allgemeinen EntschMmmMon siir Beamte? Der RDB. an der Arbeit. j Die Verschuldung der deutschen Beamten wird auf - Grund von Erhebungen, die der Führer des Reichsbundes ! der Deutschen Beamten, Neef, hat anstellen lassen, auf 500 Millionen RM geichätzt, wovon 200 Millionen RM so genannte „drückende Schulden" sind, die möglichst bald gedeckt werden müssen, da die Gläubiger Handwerker und kleine Gewerbetreibende sind, die sich selbst in schwieriger Lage befinden. Der Reichsbund der Deutschen Beamten hat als bald nach seiner Gründung die planmäßige Behandlung der Frage in Angriff genommen; ihre Bedeutung ist bei . dem großen in Betracht kommenden Personenkreis und der Gesamthöh« der Schuldverpflichtungen offenbar. Die Ar beit des Reichsbundes, die das Ziel hat, die beste praktische Lösung zu finden, steht, wie gemeldet wird, vor ihrem Ab schluß. Einen wichtigen Beitrag zu dem Problem gibt der Oberregierungsrat im Reichsinnenministerium Dr. Oscar Bongard durch einen Lösungsyyrschlaa. den er In dem anlangt, so hat nach den Aussührungsbestimmungen der Führer seinen Platz auf oder neben dem Fahrzeug so zu wühlen, daß er ausreichende Sicht hat. Geschoben Lürfen Fahrzeuge nur dann werden, wenn der Führer freie Sicht nach vorn hat. Die Geschwindigkeit ist so einzurichten, daß nötigenfalls rechtzeitig angehalten werden kann. Das gilt bcjw.Lers an Eisenbahnübergängen in Schienenhöhe. An Haltestellen von Straßenbahnen hat der Führer eines Fahr- zeu ics, men» die Fahrgäste auf seiner Fahrbahn ein- und au:sei»en müssen, langsam und im angemessenen Abstand »fahren, nötigenfalls anzuhalten. Warnzeichen dür- Mmelparlament geMosse« Neuer Uebergriff des Gouverneurs. Memel, 12. Oktober. Der Gouverneur des Memelaebieles bat unter Ve»! cufung auf Artikel 12 des Memelstatuts die Session des! memclländifchen Landtages geschlossen. » Der Landtag wurde zuletzt am 19. Juli dieses Jahres vom Gouverneur zur Entgegennahme einer Regierungs erklärung des Direktoriums Reisgys einberufen, konnte je doch wegen der zweimal künstlich herbeigeführten Beschluß unfähigkeit zu dieser Frage nicht Stellung nehmen. Durch die jetzige Maßnahme wird dem Landtag die Gelegenheit genommen, überhaupt eine Regierungserklärung entgegen zunehmen. ! ' Die sowjetrussische Negierung hat eine Verordnung erlassen,§ wonach die politischen Abteilungen der Staatsgüter und kollektiven; Bauernwirtschaften ihre sogenannten „geheimen Kammern" mit! Getreide und sonstigen Lebensmitteln sofort aufzulösen Hütten. In der letzten Zeit seien ohne staatliche Genehmigung solche angelegt worden. Das Getreide müsse unverzüglich dem Staat zur Ber- Nir den Kirchensrieden Eine Erklärung des Evangelischen Bundes. Wie die „Deutsch-Evangelische Korrespondenz" mitteilt, hat d«r Evangelische Bund anläßlich seiner 38. Generalver sammlung in Breslau u. a. folgenden Beschluß gefaßt: Der Evangelische Bund hält gemäß seiner Losung „Sam meln und nicht zerstreuen" an der Aufgabe fest, aus den kirchenpolitischen Kämpfen dieser Tage sich herauszuhalten und den Weg des Friedens zu juchen. Der Zusammenschluß aller Landeskirchen zu der einen deutschen Evangelischen Kirche ist vom Evangelischen Bund seit seiner Gründung als eine kirchliche und nationale Notwendigkeit ersehnt und erstrebt worden. Aus tiefer Sorge, aus ernster Verantwortung für Kirche, Volk und Staat bitten wir alle maßgebenden In stanzen, dahin zu trachten, daß ein Kirchenfriede der Ehre und Würde, ein „edler Friede" geschaffen werde. Wir machen uns die am 26. Juli d. I. herausgegedene Erklärung der Kirchenführer des evangelischen Auslandsdeutschtums zu eigen und bringen sie hiermit zur Kenntnis. In der Erklärung heißt es: „Bei der großen Verant wortung, di« alle deutschen evangelischen Christen für di« Gestaltung der kirchlichen Zukunft vor Gott und den Men schen haben, erheben wir bittend und beschwörend unsere Stimme allen beteiligten Stellen gegenüber, alles zu tun, um Spaltungen zu vermeiden und in Einigkeit des Geistes durch das Band des Friedens ein« wirkliche kirchliche Einheit zu schaffen, die aus dem reinen Evangelium in Bibel und Bekenntnis beruht und mit der auch die Millionen eoangeli- scher Auslandsdeutscher innerlich verbunden bleiben können zum Segen für unser ganzes deutsches Volk, dem Gott nach der nationalen Erneuerung auch eine religiöse Erweckung; schenken mögel" Kurze Notizen Der Führer und Reichskanzler empfing den deutschem Gesandten in Athen Dr. Eisenlohr, den deutschen Gesandten in Belgrad, von Heeren, und den deutschen Gesandten für Mittelamerika, Kraske, zum Vortrag. Der neue auf Grund der ständischen Verfassung am 1.. November zu bildende Landtag von Niederösterreich soll! aus 36 Mitgliedern, und zwar aus 31 Mitgliedern der be- russständischen Hauptgruppen und 5 Mitgliedern der kul turellen Gemeinmzaften bestehen. Die Angestelltenschaft der ostoberschlesischen Schwerin dustrie ist von einer neuen Kündigungswelle betroffen wor den. Nach den jetzt vorliegenden Zahlen ist das Ausmaß der Kündigungen, von denen vor allem langjährige deutsche Angestellte in Mitleidenschaft gezogen werden, weit größer als bisher angenommen. So wurden gekündigt: bei der Schlesischen Bergbau und Zinthüttenbetriebe 67, bei der Interessengemeinschaft (Kattowitzer AG. und Vereinigte Königs- und Laurahtitte) 32, bei der Giesche AG. 31, in den Hohenlohe-Werken 3 Angestellte. Der Ches des Generalstabes der estländischen Armee, General! Neck, ist in Warschau eingetrossen. Zu seiner Begrüßung erschie-j neu am Bahnhos der polnische Generalstabschef Gonsiorowski,, Mitglieder der estländischen Gesandtschaft und Vertreter der pol-t nisch-cstländischen Gesellschaft. Teilnahme der Wehrmacht Reichswehrminister. Generaloberst von Blomberg bat für di« Teilnahme der Wehrmacht am Winterhilfswerk oes deutschen Volkes eingehende Richtlinien erlassen. Ein leitend heißt es darin: „Der kommende Winter stellt die Wehrmacht erneut vor die Aufgabe, durch Beteiligung an der Winterhilfe nach Kräften zur Linderung der allgemeinen Not beizutragen. Darüber hinaus ist es selbstverständliche Pflicht jedes Soldaten, auch in diesem Winter zum Zeichen seiner Volksverbundenheit für den notleidenden Teil seiner Volksgenossen persönliche Opfer auf sich zu nehmen/' In den Richtlinien wird u. a. bestimmt: 1. Betätigung für das Winterhilfswerk ist Dienst. Die Truppe Hal sich in den Dienst des Winterhilfswerks zu stellen, soweit die Ausbildungsbclange dies irgendwie zu- tassen. 2. Fahrzeuge, Kraftfahrzeuge, Feldküchen, Kochkessel und personelle Kräfte sind zu Transporten, Sammlungen, Speisungen und sonstigen Hilfsarbeiten sür das Winterhilfs werk zur Verfügung zu stellen. 3. Munk- und Trompeter korps sind im Benehmen mit den zuständigen örtlichen Füh- rern des Winterhilfswerks dienstlich für die Winterhilfe zu gcstellen. Dies geschieht entweder durch die Teilnahme an amtlichen Veranstaltungen der NS.-volkswohlfahrl oder durch Abhalten von Wöhltätigkeitskonzerten, deren Gesamt- erlös dem Winterhilsswerk zuflieht. 4. Die Wehrmacht be- teilig! sich an der Durchführung eines „Linheltsessens". Ma. uschaftsküchen, Offiziersrüchen und Messen geben an sol chen Tagen ein Eintopfgericht aus. Gleiches wird von allen privaten Haushaltungen der Wehrmachtsangehörlgen er wartet. > Äanzigs LHerbrWeA Das Danziger Winterhilfswerk 1934/35 der Freien Stadt Danzig wurde im festlich geschmückten Plenarsitzungsjaal des Danziger Volkstages feierlich eröffnet. Es war eine große Anzahl von Ehrengästen erschienen. Der bis-' herige Staatskommissar für das Winterhilfswerk, Senator Lätzer, wies in seiner Begrüßungsansprache zunächst auf die große Bedeutung des vergangenen Winterhilfswerkes hin. Rund 2 Mill. Danziger Gulden seien im vergangenen Winter von der Danziger Bevölkerung geopfert worden. Hier auf übergab er dem Gauleiter das Goldene Buch der Not 1933/34 als ein Dokument des ersten nationalsozialistischen j Winters in Danzig. Für den kommenden Winter soll jeder; Danziger sein eigenes Opferbüchlein erhalten. an Verkehrsinseln; vor Ein- und Ausfahrten an Grundstücken, und auf der mittleren von drei getrennten Fahrbahnen einer! Straß«. Das Anfahren und Halten von Fahrzeugen ist,; soweit nicht besondere Umstände entgegenstehen, nur auf der! rechten Seit« der Fahrstraß« gestattet. Auf Einbahnstraßen! darf links angehalten und gefahren werden. Das ständig«! Neoeneinanderfahren von Fahrzeugen ist verboten. Die! Be- oder Entladung von Fahrzeugen soll auf der Straße! nur erfolgen, wenn dies anderweit nicht möglich ist, sich muß dann ohne Verzögerung durchgeführt werden. In deni Bestimmungen über Kraftfahrzeuge wird gesagt, daß Scheinwerfer abzublenden sind, wenn -le Sicherheit des Verkehrs, insbesondere di« Rücksicht aus Ent gegenkommende es erfordert. Diese Verpflichtung besteht nicht gegenüber Fußgängern. Beim Verlassen des Kraftfahrzeuges bat der Führer di« nötig«» Maßnah men zu treffen, um Unfälle und Verkehrsstörungen zu ver meiden. Fuhrwerke dürfen aus der Straße nicht länger« Zelt unbeaufsichtigt stehenbleiben; die Zugtiere sind bei längerem Halten an der Deichselseite abzusträngen und anzubinden. Unbespannt«» Fuhrwerk darf bei Dunkelheit oder starkem Nebel auf der Straße nur stehen, wenn die Deichsel hochgeschlagen, ab genommen oder wenigstens an der Spitze beleuchtet ist. Dl« Vorschriften für Radfahrer besagen, daß die Lenkstange nicht losgelassen werden darf. Auch ist es verboten, die Füße beim Fahren von den Tret kurbeln zu entfernen. Untersagt Ist das Anhängen an ander« Fahrzeuge, das bekantlich immer wieder zu schwersten Un fällen geführt hat. Radfahrer müssen einzeln hinterein ander fahren, „wenn der Verkehr sonst behindert werden würde". Außerhalb geschloffener Ortsteil« dürfen sie auf nicht erhöhten Seitenstreifen (Banketten) neben der Fahrbahn fahren, wenn sie den Fußgängerverkehr hierdurch nicht be hindern. Beim Einbieaen von der Selt« aus die Fahr bahn ist besondere Rücksicht auf den Verkehr zu nehmen.