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schöffel gerstenn funffzehen groschenn, vnd von jedem schöffel Habern funff groschen erlegen sollen», wie sie es denn zu thun bewilliget. Darüber haben wir George Seiffarken, Vorwaltern zu Döhlen, daz alte große Biehehaus, alle Kühestalle, die halbe Scheune mit dem Echweinstall daran, den Wagen Schuppen, darbey das Bade Stüblern, daz Mülchhauß mit dem Maßer, den Berggarten mit zweyen Heußlein vnd den Hälternn, den alten hinter Keller vnd die beyde Hopffberge vnter Aabenaw vmb vierhundert vnd dreißig guldenn bahrer Bazahlung vnd fünnf groschen jährlichen Erbzinßes Vnd gedachten Matthes Hoppenbergern vnsern Krautgarten, wie solch vmbfangen, mit der andern halben Scheunen in dem Forwerge .Aabenaw, das theil welches Kegen den Pferde Ställen gelegen, auch erblichen vorkauffet, vnd ihme solches beydes vmb zweyhunderl gülden Münz obbemelter Mehrung angeschlagen, die er vns neben obbemelten Kauffgelde auch mit allen seinen gütternn vorsichert, daß er uns solche biß zur ablegung (— Bezahlung) wiederkaufssweise jährlichen mit zehen gülden vorzinsen vnd den ersten Zinh Pfingsten in den künfftigen sie benzigsten Jahre erlegen solle. Bnd weil der Pfarrherr zu Rabenaw in solchen Krautgarten jähr lich zwey Gebekk (Beeke) mit ihren eigenen Pflanzen zu bestecken vnd daz Kraut darauff zugebrauchen gehabt, so soll berürter tzoppenberger vnd kunfflige Besitzerr solches Krautgarkens izigen vnd allen künfftigen Pfar Herrn in solchen Kraulgarten zwey Gebett zubepflanzen vnd das Kraut darauff vnvorhinderk zugebrauchen vorstatten, Hoppenberger vnd seine nach kommende Innenhaber solches Krautgartens auch solche zwey Gebett wie die andern Gebett in solchen Krautgarten zubedüngen, zu ackern vnd zupflanzen zuzurtchken schuldigk fein. Ungleichen soll die Gemeine zu Aabenaw den izigen vnd künff tigen Pfarhern nachgeben, daß sie jährlichen in der Rabenauischen ge mein ein Gebe» Kopsonnen (Sonnenrosen) graben, beseen, eigne Pflan zen des orts erzeugen, vnd die Obertrifft mit ihrem eigenen Pfarrvlehe nach den Pfarr huffen im Fahrwege zu vnd ab gebrauchen mögen zu ewigen Zelten. Es sollen sich aber die Pfarherrn Kegen den Innhabern des Krauk- gartens vnd vorerbten Forwergs feldern freundllich schiedlich vnd frtedk- lichen halten vnd bey den seinen allen nachtheil vnd feldkschaden abwen den vnd verhütten. Bnd ob wohl den Pfarhern bisher vf solchen vererbten Forwerg feldernn Sommerzeit vier Kühe mit dem Forwergshirten vorgetrieben vnd vf denen Forwergsfeldern geweidet, vff dem selbe, do izunt (— jetzt) die Sommersaat stehet, auch die zehendte Garbe gehabt, so haben wir ihme vnd dennen künfftigen Pfarherrn doch vor solche getreide zehen- den jährlichen funff vnd zwanzig güldenn vnd an stat der trifft den Eigenlhumb des Waßers, Gartens vnd des Meergartens (— Möhren garten) vnd darneben jährlichen funff guldenn auß vnsern Ambt Dlp- poldtßwalda zureichen verordnet vnd geeignet. Ihnen vnd sie hierüber auch der Dienstbarkeit und hüttung, so wir mit dem Forwergs Atnd- viehe aufs der Pfarrhuffen gehabt, erblichen erlaßen vnd förder damit zuverschonen bewilliget. (EciMtz fvM)