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Beilage zur „Weißeritz - Leitung" Sonnabend, am 19. Mai 1934 Sir. 11S 100. Jahrgang Kurze Rottzen solini im Palazzo Venezia zu einer Besprechung empfangen. Auf Befehl des Reichskanzlers wurde dw Sondttnum- mord-Nummer", wegen eines Angriffes gegen das christ liche Abendmahl beschlagnahmt. Auf einer Studienfahrt durch Deutschland ist eine aus AS L S- °° troffen. Wngsttagung des ADA Der zweite Tag. Mainz, 19. Mai. Die weiteren Verhandlungen der VDA.-Frauentagung n Mainz galten dem Thema: „Volksdeutsche Mädchenarbeit m Ausland". Einleitend gab die Reichsleiterin des Frauen- iienstes des VDA., Frau Marie Nab! -Leipzig, einen Ruck- ilick auf die Arbeit der VDA.-Frauengruppen. Die emzeb ren Landesleiterinnen schilderten anschließend die..Jugend- irbeit des Schwäbisch-Deutschen Kulturbundes in Sudsla- wien", die „Volksbildungstätigkeil in der Zips , das „Land eben in den baltischen Landen" und die „Bedeutung des Frauenvolksdienstes der „Nationalen Erneuerungsbewegung Ser Deutschen in Rumänien", sowie die „Aufgaben und Pflichten der NDA.-Iunamödchengruppe in Kopenhagen . In einer Pressebesprechung sprach Dr. Hermann Ull mann über „Das Südostdeutschtum". Ueber die Lage des Nordamerika-Deutschtums (USA. und Canada) äußerte sich Ser Reichsführer des VDA., Dr. Steinacher. Abschlie ßend sprach Präsident Dr. Helferich über den „Deutschen Nordosten". Ein Begrühungsabend im Stadthallensaal schloß den ersten Teil der Verhandlungen. Hierbei entbot namens des Landesführers Hessen, Studienrat Block, die Willkom- mensgrüße der östlichen VDA.-Verbände und eröffnete den Abend als Auftakt zu einem machtvollen Treubekenntnis zum deutschen Volkstum und seinen Führern. Namens der Stadt Mainz begrüßte Oberbürgermeister Dr. Barth und namens der Stadt Trier Oberbürgermeister L. Christ die Tagungsteilnehmer. Beide gedachten dabei der schmachvol len Besatzungszeit, die jedoch nur dazu angetan gewesen sei, das Zugehörigkeitsgefühl zum deutschen Vaterland stahlhart zu schmieden. Abschließend sprach der Oberbürgermeister der Stadt Saarbrücken, Dr. N e i k e s. Er wies einleitend auf die anormalen Verhältnisse im Saargebiet hin und erklärte unter Bezug auf eine der vielen Notverordnungen der Re gierungskommission des Saargebiets, nach der jeder Be amte, „der in Ausübung oder in Veranlassung der Aus übung seines Amts die ihm obliegende Verpflichtung, weder unmittelbar noch mittelbar an den die Volksabstimmung be treffenden Auseinandersetzungen teilzunehmen, verletzt, mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten und mit einer Geld strafe nicht unter 3000 Franken bestraft wird": Die Volks abstimmung im Saargebiet ist zwar die wichtigste Frage, die seit 120 Jahren an die Bevölkerung meiner Stadt her angetreten ist. Und der Bürgermeister einer jeden Stadt hat zwar alle Lebensinteressen seiner Bürgerschaft wahrzuneh men und zu vertreten, aber trotzdem muß ich sagen: Die Volksabstimmung geht mich gar nichts an, ich habe damit gar nichts zu tun, denn ich bin ein neutralisierter Beamter. hier im Westen sei die Volkstumsgrenze seit 1099 Jah ren fest und unverrückbar. Aber seit 250 Jahren müsse un ser deutsches Volkstum an der Saar einen Kampf führen gegen eine fremde WachtpolMk. Aus militärpolitischen Gründen und seit Anfang des 19. Jahrhunderts auch aus wirtschaftlichen Gründen versuche Frankreich, seine Hand aus dieses Land zu legen. Diesem Bestreben habe sich das deutsche Volkslum an der Saar stets in voller Geschlossenheit enlgegengestellt. Soviel man heute auch an politischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten den Saarländern vorzuführen versuche, eins habe man den Saarländern bisher noch von keiner Seile abgesprochen, nämlich ihr hundertprozentiges deutsches Volkstum. Wenn unser deutsches Volkstum an der Saar bisher habe unversehrt erhalten werden können, so habe nicht zum geringsten mitgewirkt, daß an der Saar als Vorort und stärkstes Bollwerk des deutschen Volkstums die Stadt Saar brücken liege, die in allen Kämpfen der Vergangenheit stets die Führung gehabt habe. Der „Gruß der Ausländsdeutschen", mit dem Gelöbnis, nie aufhöcen zu wollen, dem deutschen Volke die Treue zu halten, und sich stets dessen bewußt zu bleiben, daß es die Sendung sei, überall draußen in der Welt für deutsche Art und deutsches Wesen zu werben und Zeugnis abzulegen, Aiete Er „Zu der Schlußansprache des Reichsführers des VDA., Dr. Steinacher. Der zweite Tag der Pfingsttagung wurde mit der L e h r e r-t a gu n g im Stadthallensaal eingeleitet, deren Ehrenvorsitz Staatsminister Schemm innehatte. Ministerial- rat Dr. Haupt-Berl n sprach über die „Grundlagen gesamt- deuttcher Erziehung Darauf legte Ministerialrat Dr. Löff- ler-Stuttgart die „Bedeutung der Auslandsschulcn für den volksdeutschen Gedankens dar. In Namen des Verbandes Deutscher Auslandslehre^hielt Direktor Schulz-Madrid den Schlußoortrag. Das ineue Feiertagsgesetz Verordnung zu seiner Durchführung. Bechn, 19. Mai. Reichsinnenminister Dr. Frick hat auf Grund des Pa- cagraph 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Feiertage vom 27. Februar 1934 folgende Verordnung erlassen: 8 1. Der 31. Oktober, an dem das Reformationsfest in Sach en begangen wird, ist im Lande Sachsen, mit Ausnahme der überwiegend katholischen Gemeinden der Amtshaupt- nannschaften Bautzen, Kamenz und Zittau, allgemeiner Feiertag im Sinne des Paragraph 6 des Gesetzes über die Feiertage. 8 2. Der Fronleichnamstag ist in folgenden Gebieten allge meiner Feiertag im Sinne des Paragraph 6 des Gesetzes über die Feiertage: il. Preußen: a) in den überwiegend katholischen Gemeinden der Ho- henzollerischen Lande; b) im Regierungsbezirk Kassel in den überwiegend ka- iholischen Gemeinden der Kreise Fulda, Gelnhausen, Hanau, Hünfeld u. Schlüchtern sowie — nachdem Gebietsstand vom Hahre 1931 — in den überwiegend katholischen Gemeinden Ser ehemaligen Kreise Fritzlar, Kirchhain und Wolfhagen; c) in den überwiegend katholischen Gemeinden des ehe maligen Herzogtums Nassau; B. Bayern: in den überwiegend katholischen Ge- meinden^mit Ausnahme des ehemals koburgischen Gebiets, ioweit in diesen Gemeinden der Fronleichnamstag nach bis- !>erigem Brauch Festtag mit Arbeitsruhe für den ganzen Tag war. C. Sachsen: in den überwiegend katholischen Ge meinden der Amtshauptmannschasten Bautzen, Kamenz mich Zittau. D. Württemberg: in den überwiegend katholi schen Gemeinden. E. Baden: in den überwiegend katholischen Gemein den. F. T hürin g e n: in der Gemeinde Wolsmannshausen ^Landkreis Hildburghausen). G. Hessen: in den überwiegend katholischen Ge meinden. H. Oldenburg: in den überwiegend katholischen Gemeinden der Aemter Cloppenburg und Vechta. 8 3. Zum Schutze des Fronleichnamstages in denjenigen überwiegend katholischen Gemeinden, in denen der Fron- ieichnamstag zwar kirchlicher Feiertag, nicht aber nach Pa ragraph 2 dieser Verordnung allgemeiner Feiertag ist, er- iassen die obersten Landesbehörden die im Paragraph 8 in Verbindung mit den Paragraphen 2 bis 4 der Verordnung über den Schutz der Sonn- und Feiertage vom 16. März l934 vorgesehenen Bestimmungen. 8 4. Die obersten Landesbehörden oder die von ihnen beauf- tragten Stellen geben in ihren Amtsblättern diejenigen Ge meinden bekannt, in denen nach den Paragraphen 1 und 2 »as Reformationsfest oder der Fronleichnamstag allgemei- »er Feiertag im Sinne des Paragraph 6 des Gesetzes über die Feiertage ist. Zur gleichen Zeit fand im Saal der Liedertafel die Studententagung statt. Hier sprach der Reichsftth- rer der Deutschen Studentenschaft und des NS.-Studenten- bundes, Dr. Ing. Stäbe! über: „Das Gesamtvolk und der deutsche Student". Anschließend hielt Prof. Dr. Max Hil- debert Boehm-Jena einen Vortrag über das Thema: „Volkstum und Deutscher Staat". BelmmtulaAungen der ReichssteUe ' — zur Förderung des deutschen Schrifttums. 1. Es ist nicht angängig, daß.sich Berlage an Mitarbeiter der Reichsstelle zwecks Einholung eines Gutachtens wenden. Die so erteilten Gutachten seitens unserer Mitarbeiter wer den von der Reichssielle nicht gedeckt. Die Reichsstelle steht nur hinter solchen Urteilen, die mit ihrem Stempel ver- fehen und über die Dienststelle in der Oranienburger Straße 79 in Berlin gelaufen sind. 2. Die Landesstelle Ber- lin-Brandenburg-Grenzmark der Neichsstelle zur Förderung des deutschen Schrifttums ist kommissarisch von der Neichs- stell« selbst, Berlin N. 24, Oranienburger Straße 79, über nommen worden. 7^ Gegen die SumanitStrdnselei —- Reue Reichsgrundsähe für den Strafvollzug. Reichsjustigminister Dr. Gürtner gibt, wie das VDZ- Büro meldet, zetzt die Verordnung über den Vollzug von Freiheitsstrafen und von Maßregeln der Sicherung und Besserung bekannt, die die neuen Reichsgrundsätze für den Strafvollzug enthält. Die Verordnung soll gelten, bis ein Reichsgesetz erlassen ist. Sie bedeute den völligen Bruch mit der Humanitätsduselei des vergangenen Systems. In Reugestaltung der Richtlinien für die Behandlung der Gefangenen wird festgeskellt, daß die Freiheitsent- wicklung ein empfängliches Rebel sein muß und dement sprechend zu gestalten ist. Unnötige Härten sind zu vermeiden, das Ehrgefühl der Ge fangenen ist zu wecken, zu schonen und zu stärken. Unter richt für Gefangene soll sie zu vaterländischer und rechtlicher Gesinnung erziehen. Die bisher bestandenen besonderen Erleichterungen für jugendliche Gefangen? sind gestrichen worden. Für diese jugendlichen Uebeltäter soll grundsätzlich das gleiche gelten wie für Erwachsene. Die Richtlinien für die Behandlung der in Sicherungsverwahrung und Heilan stalten usw. Untergebrachten sehen grundsätzlich eine Tren nung von den Strafgefangenen vor. Zusammeuarbeit mit dem Banat Der rumänische Gelehrte Lucian Loftin tritt für das deutsche Schrifttum ein! Die Neichsstelle zur Förderung des Deutscl-en Schrift tums teilt mit: Von einer Vortragsreise durch Siebenbürgen und Ru mänien zurückkehrenü hat unser Lektor dort die denkbar be sten Erfahrungen über den in Caransebes (Rumänien) täti gen Professor Lucian Costin machen können. Herr Professor Costin ist in Rumänien für das Deutschtum werbend und klärend eingetreten, und wir können so sein letztes, in üeut- jcher Sprache erschienenes, Werk: „Literarische Ausblicke" nur lobend erwähnen. Gegenüber der in Deutschland noch zuweilen nachgesprochenen Behauptung, die rumänische Sprache und Dichtung sei nach Abstammung und Geist ganz dem romanischen und besonders dem französischen Kulturkreise einzugliedern, zieht Lucian Costin mit erfreu licher Deutlichkeit die Verbindungen nach Deutschland. Der verdienstvolle, auch von der Deutschen Akademie in Mün chen ausgezeichnete rumänische Gelehrte hat vor einigen Jahren eine Blütenlese deutscher Lyriker in rumänischer Sprache erscheinen lassen. Nunmehr setzt er sein Bermitt- lungswerk in umgekehrter Richtung fort und macht uns Deutsche mit rumänischer Dichtung bekannt. Er . schil dert die rumänische Lyrik mit ihrem Ursprung aus leben diger Volksdichtung und mit ihrer Wende in hohe Kunst, wie sie namentlich -er größte rumänische Dichter Eminescu darstellt. Dieser wird in seiner lyrischen Gewalt und schwer mütigen Lebensschau gewürdigt, besonders mit vergleichen den Gegenüberstellungen zu Goethe. Nach einer Betrach tung über den Roman werden zum Schluß Uebersetzungs- proben von rumänischen Volksmärchen und »legenden ge geben, deren eigentümlich fremdartig« Kraft im deutschen Leser das Verlangen erweckt, mehr und Näheres zu erhalten. Vas Pforzheimer Eisen bahnunglück. Beim Einlaufen in den Bahnhof Pforzheim fuhr eine Rangierlokomotive in die Flank« des Perso nenzuges Mühlacker- Pforzheim. Sechs Per sonen kamen bei dem schweren Unglück um« Leben.