Volltext Seite (XML)
polnische «WrnMm mi der ZugWitze Wünchen, 8. Mai. Die polnischen Journalisten besuchten wn München aus die Zugspitze. Der Münchener polnische Zeneralkousul nahm an der Fahrt teil. In Garmisch wurde üe Reisegesellschaft vom Kurdirektor und dem Leiter der Lerkehrsabteilung der Bayerischen Zugspitzbahn begrüßt, beider gestattete das Wetter keine Fernsicht; aber die Auf- ! ahrt zum Schneefernerhaus allein fand schon als technische Neisterleistung des deutschen Bcrgbahnbaues das stärkste Znteresse. Während des Essens im Schneefernerhaus prach Direktor Kirchgcßncr herzliche Begrüßungsmorte na- nens der Zugspitzbahn, auf die Abgeordneter Strzetelski. Lhefredakteur des „ABC", mit einem liebenswürdigen Lrinkspruch auf die deutschen Frauen erwiderte. Am Nach- nittag wurde von der Möglichkeit einer Ruhepause auf sen Liegeterrassen und auch von der Gelegenheit zum Ski port eifrig Gebrauch gemacht. Nach der Rückkunft ins Tal wurde eine Rundfahrt durch Zarmisch unternommen; dabei konnten die polnischen Jour- , ralisten auch die für die Olympischen Spiele 1936 errichtete ' zroßc Sprungscl-anze besichtigen und einen Gang durch die Vartnachklamm unternehmen. Unter dem aüßcrordent- . lichen Eindruck der Naturschönheiten des bayerischen Ge orges verbrachten die Vertreter der polnischen Presse mit Hren Begleitern noch einen gemütlichen Abend in Garmisch and traten dann die Rückfahrt nach München an s EntsMMUW Damis—Wm Wiederaufnahme der Wirtschaftsvcrhcmdlungen. Danzig. 8. Mai. x Die Zoll- und Wirischaflsverhandlungen zwischen Dan- , zig und Polen werden am heutigen Dienstag in Warschau fortgesetzt. Dieser amtlichen Danziger Mitteilung waren in den letzten Tagen folgende Vorgänge vorausgegangen: Am Freitag hatte ein Vertreter der Danziger Regierung dem diplomatischen Vertreter Polens? Minister Papee, ein Aide Mömoire überreicht, das begründete Beschwerden Danzigs wegen verschiedener Zwischenfälle enthielt, die sich in den ersten Maitagen in Danzig ereignet hatten. Daraufhin suchte am Sonnabend Minister Papee den Danziger Senatspräsi denten Dr. Rauschning auf, der ihn zu einer längeren Aus sprache empfing. Augenscheinlich sind die von Danziger Seite vorgetragenen Beschwerden in dieser Aussprache zur beiderseitigen Befriedigung geklärt worden. Aus dem Wiederbeginn der Danzig-polnischen Wirt- schaftsverhandlungen, der in der Aussprache verabredet wurde, dürfte ersichtlich sein, daß sich Möglichkeiten für eine Wetterführung der bisherigen Danzig-polnischen Politik er- aeben haben. Ettzeimllaule! des MksiWMz Militärische Besetzung Bulgariens vorgesehen. Sofia, 7. Mai. Das Blatt „Makedonia" veröffentlicht ein Geheimproto koll zum Valkanpakt, das am 17. Mürz im Belgrader Außenministerium von dem südslawischen Außenminister Jestitsch und den Belgrader Gesandten Griechenlands, Ru mäniens und der Türkei in Gegenwart von Vertretern der Generalstäbe der vier Verlragsländer unterzeichnet worden sein soll. In dem Abkommen erklären die vertragschließenden Staaten, daß, falls die bulgarische Negierung nach Auffor- derung durch die unmittelbar interessierten vertragschließen den Staaten es verweigert, die bewaffneten Orga- i nisationen, die nicht aufhören, von seinem Gebiete in z das der vertragschließenden Staaten einzudringen, aufzu - ! lösen, oder, falls sie erklärt, daß sie nicht die Macht habe, f selbst zu dieser Auflösung zu schreiten, gegen Bulgarien die i Bestimmungen des Artikels 2 der Londoner Konvention vom 3. und 4. Juli 1933 (über die Feststellung des An- i greifers) zur Anwendung gelangen. Innerhalb von 24 Stunden nach ergangener Ausforde- ! rung seitens einer oder mehrerer der vertragschließenden ! Parteien werden diese zur Besetzung des gesamten bulga rischen Gebietes oder eines Teiles desselben schreiten. Die Veröffentlichung des Blattes „Makedonia", deren Glaubwürdigkeit nicht ohne weiteres von der Hand gewie sen werden kann, hat in der bulgarischen Oefsentlichkeit größtes Aufjehen hervorgerufen. In jenen Kreisen, die für «ine Verständigung mit Südslawien sind, ist sie indessen mit größter Skepsis ausgenommen worden, da man geneigt ist, in ihr einen Versuch der mazedonischen Organisationen zu erblicken, die bevorstehende Aussprache des am 7. Mai in Sofia eintreffenden südslawischen Außenministers Jestitsch mit der bulgarischen Regierung zu stören. Bon gestern bis heute Der Internationale Jagdrat ehrt Göring. Ministerpräsident Göring empfing in seinem Jagdhaus in der Scyorsheioe den Generalsekretär des Internationalen Iaadrates Graf d'Adix-Paris, der in Begleitung des Vize präsidenten des CJC., Herzog von Ratibor, erschienen war. Dem Ministerpräsidenten wurde von den Herren in seiner Eigenschaft als Reichs-Jägermeister im Namen der im In ternationalen Iagdrat zusammengefaßten Jäger aller Län der der Welt mit einer besonderen Ehrenurkunde ein künst lerisch ausgeführter Ehrenwimpel (Fanion d'honneur) als äußeres Zeichen der Dankbarkeit für seine bahnbrechende Arbeit auf dem Gebiet des Jagdwesens überreicht. Preußens neuer Pressechef. Oberrcgierungsrat Sommerfeldt hat oem preußischen Ministerpräsidenten die Bitte unterbreitet, von seinen Dienst- geschäften im Staatsministerium entbunden zu werden da ihn die ihm aufgetragenen Sonderausgaben voll in Anspruch nehmen. Ministerpräsident Göring hat daraufhin Oberregie rungsrat Sommerfeldt von der Leitung der Pressestelle des ireußischen Staatsministeriums mit Dank und Anerkennung ür die im Jahre der nationalsozialistischen Revolution ge- eisteten treuen Dienste entbunden. Gleichzeitig hat Mini- terpräsident Göring seinen persönlichen Referenten, Ministe rialrat Dr. Gritzbach, nunmehr endgültig zum Leiter der Bertrauensrat «nd Treuhänder Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit, am 1. Mai 1934 in Kraft getreten, bildet die Grundlage des neuen Arbeitsrechts unter Aufhebung der bisher geltenden Bestimmungen, insbesondere des Betriebsrütegefetzes sowie der Demobilmachungsoerordnung. An die Stelle der frü heren Betriebsräte treten die Vertrauensmänner, die in allen Betrieben bereits gewählt und eingesetzt sind. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Unter Vorsitz des Führers des Betriebes bilden die Vertrauensmänner den Ver trauensrat. welcher dem Führer des Betriebes in den im Gesetz angeführten Aufgaben zur Seite zu stehen hat. Der Vertrauensrat hat au der Aufrechterhaltung des Arbeits friedens mitzuwirkcn, auf Beilegung im Betriebe auftrcten- der Streitigkeiten hinzuwirken und ist vor der Verhängung von Bußen zu hören. Der Führer des Betriebes entscheidet in allen durch das Gesetz geregelten Betriebsangelegenheiten. Beratend steht ihm der Vertrauensrat zur Seite bei allen Maßnahmen, die der Verbesserung der Arbeitsleistung, der Gestaltung und Durchführung der allgemeinen Arbeitsbedingungen, insbe sondere der Betriebsordnung, der Durchführung und Ver besserung des Betriebsschutzes sowie zur Stärkung der Ver bundenheit aller Betriebsangehörigen untereinander und mit dem Betriebe und dem Wohle der Gefolgschaft dienen. Der Führer hat getreu seinem abgegebenen Gelöbnis für das Wohl der Gefolgschaft zu sorgen. Er unterliegt ebenfalls der sozialen Ehrengerichtsbarkeit. Die Betriebsgemeinschaft oder Gefolgschaft umsaßt alle dem Betriebe angehörigen Arbeitnehmer einschließlich der Hausgewerbetreibenden, die in der Hauptsache für den glei chen Betrieb allein oder mit ihren Familienangehörigen arbeiten. Die durch den Reichsarbeitsminister für die einzelnen Wirtschaftsgebiete ernannten Treuhänder der Arbeit haben für die Erhaltung des Arbeitsfriedens zu sorgen, die Bildung der Vertrauensräte und deren Geschäftsführung zu überwachen, gemäß der im Gesetz vorgesehenen Bestimmun gen Vertrauensmänner zu berufen und abzubecufen. Ge gen die vom Führer des Betriebes erlassene Betriebsordnung kann der Vertrauensrat mit Stimmenmehrheit den Treuhän der anrufen, welcher dann entscheidet. Er kann die Ent scheidung des Führers des Betriebes aufheben und von sich aus die erforderliche Regelung treffen. Die Durchführung der Betriebsordnung wird von dem Treuhänder überwacht, er kann auch Richtlinien für die Aufstellung von Betriebs ordnungen und Tarifordnungen erlassen. Ferner hat der Treuhänder bei der Durchführung der sozialen Ehrcngerichts- barkeit mitzuwirken; die Verfolgung von Verstößen gegen die soziale Ehre erfolgt ebenfalls nur auf 'Antrag des Treu händers. Dem Treuhänder der Arbeit hat der Unternehmer eines Betriebes schriftlich Anzeige zu erstatten, wenn er 1. in Betrieben mit in der Regel weniger als 100 Be schäftigten mehr als 9 Beschäftigte, 2. in Betrieben mit in der Regel mindestens 100 Beschäf tigten 10 v. H. der im Betriebe regelmäßig Beschäf tigten oder aber mehr als 50 Beschäftigte innerhalb von vier Wochen zur Entlassung bringen will. Hier tritt der Treuhänder an die Stelle der obersten Landesbehörde, bei welcher bisher diese Anzeigen zu erstat ten waren. Entlassungen, die der AnzeigepfUcht unterlie ¬ gen, werden erst mit der Genehmigung des Treuhänders wirksam. Der Treuhänder kann dieselben vor vier Wochen nach Eingang der Anzeige wirksam werden lassen, er kann die Genehmigung mit rückwirkender Kraft erteilen, er kann aber auch anordnen, daß die Entlassungen nicht vor Ablauf , von zwei Monaten nach Eingang der Anzeige beim Treu- , händer wirksam werden. Soll in der Zwischenzeit Kurzarbeit , im Betriebe eingeführt werden, so hat der Treuhänder dies - erst zu genehmigen. Dem Treuhänder der Arbeit steht ein Sachoerständigen- beirat und Sachverständigenausschüsse zur Seite. Die Vor- s schlagslisten für den Sachverständigenbeirat werden von der Deutschen Arbeitsfront aufgestellt. Diese enthalten je fünf i Führer der Betriebe und je fünf Angehörige der Gefolgschaft, f die möglichst Vertrauensmänner sein sollen. Die Zahl der ! Mitglieder des Sachoerstündigenbeirates soll 16 nicht über- j schreiten. Bei der Zusammensetzung hat der Treuhänder die > verschiedenen Wirtschaftszweige, für welche auch seitens der Deutschen Arbeitsfront getrennte Vorschlagslisten eingereicht ; werden, zu berücksichtigen und von diesen Listen sowohl Füh- ' rer der Betriebe als auch Mitglieder der Gefolgschaft als Sachverständige zu berufen. Der Treuhänder hat drei Vier tel der Sachverständigen aus den Vorschlagslisten zu ent- ! nehmen, ein Viertel der Mitgliederzahl kann er aus sonst geeigneten Personen seines Wirtschaftsgebietes berufen. Die Sachverständigenausschüsse werden allein durch den Treuhänder berufen, ihre Zahl soll acht nicht überschreiten. Es sind möglichst Sachverständige der jeweils in Frage kom menden Wirtschaftszweige zu berufen. Ist es im Einzel falle erwünscht, so können auch Sachverständige verwand ter Wirtschaftszweige hinzugezogen werden. Führer der Be- - triebe und Angehörige der Gefolgschaft sollen in gleicher Zahl l vertreten sein. Betreffen die zu beratenden Angelegenheiten ? ausschließlich Arbeiter oder Angestellte, so sind aus der ent- i sprechenden Gruppe die Mehrzahl der Angehörigen der Ge- ' solgschaft als Sachverständige zu berufen. Aufwandsentschädigungen und Entschädigungen für Ver- - dienstausfall sowie Fahrtkosten erhalten die Mitglieder der Sachverständigenausschüsse und des Sachoerständigenbeirars s nach den Bestimmungen für Beisitzer der Arbeitsgerichte. Bußen können nur verhängt werden, wenn diese in - der Arbeitsordnung, Betriebsordnung oder im Einzelarbeits- : vertrag vorgesehen sind. Vor der Verhängung der Bußen s ist der Vertrauensrat zu hören, die in Geld vorgesehenen i Bußen sind zum Besten der Nationalsozialistischen Gemein- ' schäft Kraft durch Freude zu verwenden. Die Bekanntmachung von Tarifordnungen und Richt- linien zu diesen erfolgt im Reichsarbeitsblatt. Das Reichs arbeitsministerium legt ein Register der Richtlinien und Ta rifordnungen an. in welches jedermann Einsicht nehmen kann, auch wird aus Verlangen kostenlos Auskunft über Eintragungen in das Tarifregister erteilt. Wird in Betrie ben mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten die Höhe des Arbeitsentgelts durch Betriebsordnung geregelt, so ist der Führer des Betriebes verpflichtet, zwei Abdrucke der Be triebsordnung dem Statistischen Rcichsamt (Abteilung für Sozialstatistik) einzureichen. Auf Verlangen ist der Führer - des Betriebes sowie der Treuhänder verpflichtet, dem Sta- ! tistischen Neichsamt auch in anderen Fällen einen Abdruck der i Betriebsordnung zu übersenden. Pressestelle des preußischen Staatsministcriums ernannt. Antritispredigt des neuen Feldbischafs der Wehrmacht. Vor einer großen Militär- und Zioiigemcinde hielt in Berlin der neu ernannte Feldbischof der Wehrmacht, Dr. Dohrmann, in der alten Garnisonkirche seinen Antritts- gottesdisnst, zu dem auch Vertreter des Reichsmehrmini- steriums, der Kirche und der Amtsvorgänger des neuen Felübischofs, D. Dr. Schlegel, erschienen waren. Der Feld bischof sprach über das Wort der Bergpredigt „Bittet, so wird euch gegeben, suchet, so werdet ihr finden, klopfet an, so wird euch aufgetan". Der Prediger erinnerte an Erlebnisse des Weltkrieges, in denen sich die Kraft des Gebetes be zeugt habe. Jetzt habe eine starke Führerhand unser Volk zu einer Front der Arbeit zusammengcschweißt, und der Kirche bliebe die Aufgabe, eine Front von Betenden daraus zu machen. Denn Gott sei cs, der in der Geschichte zu uns spräche und an seinem Segen sei auch für unseren Kampf alles gelegen. Die „Deutschgottgläubige Jugend" verboten. Die Neichsjugendführung teilt mit: Die Geheime Staatspolizei hat den ehemaligen Verein „Deutschjugcnd", jetzt „Deutschgottgläubige Jugend", für den Bereich des Freistaates Preußen aufgelöst und verboten und das Ver mögen des Vereins beschlagnahmt, weil er sich im Sinne des bereits aufgelösten Tannenberg-Bundes betätigt hat Suvich fährt auch nach Woska». Wie aus Moskau gemeldet wird, ist die Sowjetregie rung davon unterrichtet worden, daß der italienische Staats sekretär Suvich beabsichtige, demnächst nach Moskau zu kommen. Der genaue Zeitpunkt der Reise steht noch nicht fest. Die Sowjetrcgierung hat durch ihren Botschafter in Rom mitteilen lassen, daß sie den Besuch begrüßen würde. Der russische Außcnkommissar Litwinow batte im Jahre 1933 in Nom einen Besuch gemacht. Meiner Weltspiegel Der südslawische Außenminister Jestitsch ist In Begleitung mehrerer leitender Beamten und Journalisten in Sofia zu einem offiziellen Besuch der bulgarischen Regierung einactrosfen. Jestitsch wird sich in Sofia für zwei Tage aufhatten. Die Tage werden mit politischen Unterredungen, Festessen und offiziellen Empfän gen §usgesüllt sein. Der polnische Verkehrsminister Nobkowsky wird in Istanbul erwartet. Der Verkehrsminister, der in seinem eigenen Flugzeug reist, fliegt anschließend nach Ankara weiter. Trotz des Protestes der chinesischen Behörden haben die ja- panischen Militärbehörden in Tientsin einen Militärslugplatz sllr die japanischen Lustftreitkräste angelegt. Der Flugplatz soll als Basis für die japanischen Luftstreitkräfte in Nordchina dienen. Die Linsturzkalastrophe in Winterbach. Während des Unter richts stürzte in Winter bach bei Stuttgart das Schulgebäude des Ortes ein. Der Hauptlehrcr Kohnke und acht Kin der wurden getötet. Un ser Bild zeigt die Un glücksstätte.