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WecheritzZeilung Tageszeitung unö Anzeiger für Dippolöiswalöe, Schmie-eberg u. A. - Bezugspreis: Für einen Monat 2 — NM. - mit Zutragen; einzelne Nr. 10 Npfg. - :: Demeinde-Berbands-Dirokonto Nr. 3 :: ; Fernsprecher: Amt Dippoldiswalde Nr. 403 Postscheckkonto Dresden 128 48 Netteste Zeitung des Bezirks Dieses Mali enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft, des Sladlrals und des Finanzamts Dippoldiswalde Anzeigenpreis: Die 43 Milltmete: breit« Millimeterzetle 6 Npfg.; im Terttr» di» 93 Millimeter breite Mllllmeterzeil« 1t Npfg Anzeigenschluß 10 Uhr vormlllags Nr. 102 Donnerstag, am 3. Mai 1934 100. Jahrgang SearaWmmungsberechtigte melden! Die Reichsregierung erläßt folgenden Aufruf: Der Zeitpunkt, an dem die Saarbevölkerung nach den Bestimmungen des Versailler Vertrages im Wege der Volks abstimmung über ihr künftiges Schicksal entscheiden soll rückt heran. Der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest: fällst ist die Volksabstimmung vom 10. Januar 1935 ab. Abstimmungsberechtigt ist ohne Unterschied des Ge schlecht», wer am Tage der Unterzeichnung des Versailler Vertrages, d. h. am 28. Juni 1919, im Saargebiet gewohnt hat und am Abstimmungstag wenigstens 20 Jahre alt ist. An alle im Reich außerhalb des Saargebietes wohn haften Personen, die am 28. Juni 1919 im Saargebiel ge wohnt haben und vor dem 11. Januar 1915 geboren sind, er geht die Aufforderung, sich in der Zeit von Donnerstag, de« 3. Mai bis Sonnabend, den 12. Mai bei ihrer Gemeindebe Hörde (Einwohnermeldeamt), in den Slädten aus den Poli zeirevieren ihres jetzigen Wohnsitzes zu melden. Das gilt auch für Personen, die sich schon früher al- Saarabstimmungsberechtigte gemeldet haben. Personalaus weise und, soweit möglich, Nachweise über den Wohnsitz an 28. Juni 1919 (An- und Abmeldebescheinigungen, Beschäfti gungszeugnisse usw.) sind mitzubringen. Wo und zu welcher Tageszeiten die Meldungen entgegengenommen werden wird durch jede Gemeinde rechtzeitig besonders bekanntgege den. Weltliches und SWsches Dippoldiswalde. 2n der Nacht vom 2. zum 3. Mai ver anstalteten die Angehörigen des Eaststättengewerbes im Bezirk Dippoldiswalde die letzte Nachtkundgebung im im frischen Maiengrün prangenden und mit den neuen Reichsfahnen ge schmückten Saale des Gasthauses am Steinbruch. Die Bühne zierte ein großes Hitler-Bild. Der Fachschaftswart Walter Thiemann gab 1/2 l Uhr den Beginn der Programmreden bekannt, worauf sofort die Rede des Pg. Johannes Engels, Landesobmann der NSBO, durch Radio, welches von der Fa. Richter ausgestellt war, übermittelt wurde. Er hob hervor, daß es heute in Deutschland 200000 Gaststättenbetriebe mit 700 000 Angestellten gäbe, welche alle in dieser Nacht sich an der großen Kundgebung beteiligten, um damit Zeugnis abzulegen von dem Zusammenhalt in diesem Berufe seit Hitlers Machtergreifung. Seit dieser Zeit sei wieder Ordnung im deutschen Eastwirtsgewerbe eingetreten. Schon von außen erkenne man die Sauberkeit einer deutschen Gaststätte. Darauf sprach Pg. Hans Wolkersdörfer, Leiter der Reichsbetriebs gruppe l Berlin. Im Sinne Dr. Leys gab dieser bekannt, daß heute die letzte Nachtversammlung abgehalten werde; auch über die Fachschaft der Köche verbreitete sich Redner . längere Zeit und gab bekannt, wie großzügig gerade diese Fachschaft ausgebildet und aufgebaut worden sei. Er ging ' dabei von den Grundlagen des Genfer Verbandes aus und betonte, daß gerade der deutsche Koch und der deutsche Kellner neben dem deutschen Ingenieur die ersten Kulturträger echten Deutschtums gewesen seien. In großen Zügen schilderte der Sprecher auch die Einrichtungen der deutschen Gaststätten. Jeder Ausländer müsse beim Eintritt in eine solche schon einen guten Eindruck gewinnen, weil dadurch schon der Cha rakter des deutschen Volkes zum Ausdruck käme. Nach Hs- stündigen Rundfunkkundgebungcn ergriff Fachschaftswart Thie mann das Wort, in dem er die zahlreich erschienen Betricbs- führer und Angestellten (ca. l20 Mann) herzlich begrüßte, insbesondere begrüßte er Kreisleiter Delang und Kreisleiter Werner von der NSBO. Thiemann erwähnte darauf, daß in Zukunft die Angestellten-Versammlungen im Eastslätten- gewerbe immer nachmittags stattfinden würden. Es geschehe das im Einverständnis mit den Betriebssührern. Dabei versicherte er, daß die Angestellten alles tun würden, was im Interesse der Betriebssichrer sein müsse, bat aber auch die Betriebssichrer um Entgegenkommen ihrerseits, da mit ein gutes, ersprießliches Zusammenarbeiten stets gesichert sei. Anschließend ergriff Krcisvcrwaltcr Marschner— Schmiede berg bas Wort. Er streßte die ehemalige marxistische Zeit, in der alles rückwärts gegangen sei und verlieh seiner Freude Ausdruck über bas heutige schöne Zusan menartcitcn seit Hitlers Regierungsantritt, wodurch das ganze deutsche Volk zu einem naticnalsozialistischcn Volke geworden sei. Kreisleiter der NEVO, Werner, verbreitete sich über das Mesen und den Sinn der Maifeiern und gab seiner Freude Ausdruck, daß olle CaststättlncngesttlHln ihren Meg zur deutschen Ar beitsfront gesunden hätten. Ter Kundgebung wünschte er frohen Verlauf. Anschließend ergriff nochmals Kreisverwalter MmWimg der LMcskircht in die Rcichslrirche Das Ev.-luth. Landeskirchenamt Sachsen teilt amtlich „üt: Dieselbe elementare Nationalsozialistische Volksbewe gung, die aus der Zerrissenheit der Stände, Klassen und Parteien die große deutsche Volksgemcinsckraft schuf, hat auch innerhalb der Evangelischen Kirche Deutschlands mit dem Zusammenschluß der 28 Landeskirchen durch die Verfassung vom 11. Juli 1933 das große Einigungswerk der Deutschen Evangelischen Kirche angebahnt, ganz im Sinne der Verwirk lichung eines Gedankens unseres deutschen Resormators Martin Luther von einer geeinten Evangelischen Kirche Deutscher Nation mit einem obersten deutschen Bischof an der Spitze. Es konnte sich daher auch beim Kainpf des letzten Jahres im Raum der Evangelischen Kirche Deutschlands nicht um die Gefährdung des Evangeliums und der reinen Lehre handeln, die ihrem Inhalt nach unabhängig von allen menschlichen Lebensbedingungen sind. Es galt vielmehr der Anerkennung jener Wahrheit, daß Gottes Wort uns Men schen nicht außerhalb der Geschichte trifft sondern mitten in der Geschichte, und daß es darum auch nicht gleichgültig ist, ob die geschichtlichen Formen iin Leben eines Volkes die wirkungsvolle und fruchtbringende Ausrichtung des kirch lichen Dienstes fördern oder hindern. Wie der Nationalsozialismus aus den völkischen Kräften von Blut, Boden und Rasse heraus sich neue Grundlagen und Ordnungen im Volks- und Staatsleben gegeben hat, so muß auch die in den gleichen Kräften wurzelnde Deutsche Evangelische Kirche die alten Formen ihrer äußeren Ordnung wandeln, wenn sie wirklich volksverbundene Kirche des Dritten Reiches sein will. Und wie die Aufrichtung einer neuen Staatsautorität erst die neue Ordnung der politischen Dinge in Deutschland mit dem Ziel der Verwirklichung einer nationalsozialistischen Volks- und Staatstotalität gewährlei stet, so kann auch die Deutsche Evangelische Kirche erst durch Herausstellung des Führerprinzips in der äußeren Ordnung dieser Kirche erfolgreich den Totalitätsanspruch des Evan geliums am neuen deutschen Volk geltend machen. Im Sinne der Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche haben daher der Reichsbischof und der neue Rechts- walter der Deutschen Evangelischen Kirche zwar erneut den bisherigen Landeskirchen ihre Selbständigkeit in Bekenntnis und Kultus zugesichert, auf dem Gebiet der Verwaltung uno Gesetzgebung aber die Durchführung entscheidender Maßnahmen zu einer völligen Einheitlichkeit der Deutschen Evangelischen Kirche in Angriff genommen. Im Zuge dieser Entwicklung hat bereits der Landes bischof der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union durch Verordnung vom 1. März 1934 seine Befugnisse auf die Deutsche Evangelische Kirche übertragen und die Organe dieser Unionskirche der Leitung der Deutschen Evangelische«« Kirche unterstellt. Auch die Landeskirche Nassau-Hessen hat durch Kirchengesetz vom 27. April 1934 der Uebersührung der Landeskirche in die Reichskirche und der Unterstellung des Landesbischofs unter den Reichsbischof zugestimmt. Dasselbe will die Ev.-luth. Landeskirche Sachsens, wenn sie in der letzten Sitzung der durch Kirchenwahl vom 6. August 1933 erwählten 16. Ev.-luth. Landessynode am 4. Mai 1934 fol gendes Kirchengesetz zur Annahme vorgelegt. »Die Befugnisse der Landessynode werden auf die Deutsche Evangelische Kirche mit der Ermächtigung übertra gen, auch verfassungändernde Gesetze zu erlassen. — Der Landesbischos wird dem Reichsbischof unterstellt." Mit der Annahme dieses Gesetzes bleibt zwar die Ev.- luth. Landeskirche Sachsen als Rechtssubjekt Landeskirche mit eigenem Bekenntnisstand und geschichtlich gewordenem Eigenleben. Auch der Landesbischof bleibt Organ dieser Landeskirche, wird aber dem Reichsbischof unterstellt. Die bisherigen Organe der Landeskirche üben ihre Funktionen nunmehr im Auftrage der Deutschen Evangelischen Kirche aus- Damit ist auch in Sachsen der Weg gebahnt zu einer wirklichen einheitlichen Rechtsgestalkung der Deutschen Evan gelischen Kirche. Gleichzeitig glaubt aber die sächsische Lan- veskirchenführung, einen entscheidenden Schrill getan zu !>aben, um in der gegenwärtigen Schicksalsstunde deutschen Volks-, Staats- und kirchenlebens die Sächsische Landes kirche und darüber hinaus die Deutsche Evangelische Kirche lähig und frei gemacht zu haben zu wirksamer Verkündung »er Frohbotschaft von Jesus Ehristes, dem gekreuzigten und »uferstandenen Herrn, und zu wahrhaft evangelischem Dienst in der deutschen Volksgemeinschaft des Dritten Reiches Marschner das Wort und dankte Werner für seine Worte. Daniil endete der geschäftliche Teil, die gemütliche Maifeier folgte. Bei Musik durch Lantsprecher hielt ein gemütliches Tänzchen die Anwesenden noch eine zeitlang zusammen. Am ' Schlüsse wurde noch dem Fachschaftsleiter und dem Kreisver walter im Namen der Ortsgruppe für das Zustandekommen gedankt. Im Verlaufe des Abends wurde an die Reichsbe- triebsgruppenleitung für Nahrung und Genuß folgendes Tele gramm abgesandt: „l25 Teilnehmer übermitteln beste Grüße, Stimmung gut. Ortsgruppe Dippoldiswalde". — Der Volkshochschulvortrag von Lehrer Grunicke findet erst am Freitag, also 4. Mai, statt, nicht Donnerstag. Aus Siedlern können Lrbhosbauern werden. Die 3. Durchführungsverordnung zum Reichserbhofgesetz sieht unter anderem die Möglichkeit vor, geeignete Ansiedlerstel len in geeigneten Fällen in Erbhöfe umzuwandeln. Es wird bestimmt, daß in allen Fällen, in denen Eheleute in einem Siedlungsverfahren auf Grund eines vor dem 1. Oktober 1933 abgeschlossenen Vertrages nach dem 30. 9. 1933 eine Ansiedlerstelle zum gemeinsamen Eigentum erworben haben, diese Besitzung mit der Uebersührung in das Eigentum der Eheleute Erbhof wird. Zum 8 27 des Reichserbhofgesetzes, der den Hofnamen regelt, wird in der neuen Durchführungs verordnung gleichfalls Stellung genommen. Es wird be stimmt, daß, wenn der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat, daß der Anerbe als Zusatz zu seinem Namen den Hofnamen führt, die Namensänderung mit den« Anfall des Erbhofes eintritt. Die Namensänderung er streckt sich aber nicht auf die Ehefrau oder die Kinder des Anerben. Der Anerbe kann auch, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, die Führung des Namenszusatzes durch Erklärung gegenüber dein Anerbengericht ablehnen. üohttsbiich. Am Montognachmittag hatte die Zahlstelle Glashütte von der Glmeinschast der Dcußchcn Arbeitsopfcr eine erweiterte Mitgliederversammlung im hiesigen Erbgcrichts- ! gasthos einberufen, wozu sich auch eine ganze Anzahl Rentner und Rentnerinnen eingesunden halten, außerdem nahm noch : als Vertreter der Ortsgruppe dessen OG.-Leiter Herzog und als Vertreter der DAF. der Lrtswart Nickel daran teil. Als 1 Referent war Pg. Messel«), Dippoldiswalde, erschienen. Dem Vortrag schloß sich eine allgemeine Aussprache an, die ins besondere örtliche und persönliche Belange betraf. Im Anschluß meldete sich eine ganze Anzahl der Anwesenden, zur Gemein schaft an und wurden der Zahlstelle Glashütte cingereiht. ^ohnsback. Zum drittenmal in kurzer Zeit wurde die hiesige Freiwillige Feuerwehr zu einem Waldbrand alarmiert und rückte mit ihrer Motorspritze aus. Auch dieses mal brannte es am Hange oberhalb des Kornhauses Bärenhecke auf Ditters- dorfer Flur; diesmal dürste bestimmt Funkenslug der Loko motive die Brandursuche gewesen sein. Da bereits die Druck- spritze des Sägewerkes Oswald Zimmermann, Bärenhecke, zur Stelle war und der Brandherd im Entstehen durch eine Schlauchleitung bekämpft werden konnte, brauchte die Motor spritze nicht in Tätigkeit zu treten. Hennersdorf. 3n der Nacht zum 2. Mai wurde aus hiesigem Eemeindeamte eingebrochen. Die Täter sind nach Zerschneiden einer Scheibe durch das Fenster in das Amts zimmer eingestiegen. Am Kassenschrank wurde der Mechanis mus geösfnet, doch konnte wegen der fehlenden Schlüssel die Tür selbst nicht geössnet werden. Da sich das Gemeindeamt mit im Gute des Bürgermeisters befindet, wurden nun die Privaträume aufgesucht. Im Gewölbe haben die Täter Milch getrunken, 2 Psd. Butter, einen Rapskuchen, 2 Weckbüchsen mit Beeren mitgenommen. Dann haben sie sich nach oben be geben. Hier nahmen sie aus der Schlafstube des Sohnes Hose und Jacke vom Stuhle, ohne daß dieser etwas davon merkte. Die Hose ließen sie dann niit umgewendeten Taschen liegen. Aus der Vorratskammer wurden weiter mehrere Würste, eir« Brot und ein Rucksack gestohlen. Außerdem haben die Diebe noch ein Herrenrad mitgenommen. Der sofort herbei gerufene Spürhund verfolgte die Spur den Kohlweg entlang nach Wahlsmühle zu. Es sind Spuren von zwei Nädern wahrgenommen worden. Schönfeld. In der Zeit vom 22.—27. April 1034 ist von einem Bruuncnucubau in« Eememdewalde Schönfeld, am Nordausgaugc vvn Schönfeld nach Ammelsdors, eine Flügcl- punipe mit blauen« Anstrich im Werte von 30 Mark abge- schraubt und gestohlen worden. Vor Ankauf wird gewarnt. Sachdienliche Mitteilungen werden unter Zusicherung der Ge heimhaltung an den Eendarmerieposten Bärenfels bez. an die nächste Gendarmerie- oder Polizeidieuststelle erbeten. ^Ketter für morgen: Ziemlich trüb und^mäß«Hwarm, zeitweise Regen.