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Das deutsche Gewerbe 3,5 Millionen Betriebe. 14,4 Millionen Beschäftigte Die vorläufigen Ergebnisse der gleichzeitig mit der Volks zählung am 18. Iunl 1SZZ durchgeführten gewerblichen Ve- iriebszählung wird vom Statistischen Relchsamt jetzt bekannl- Ngeben. Danach wurde» im Deutschen Reich sahne Saar- jebiet) insgesamt gezählt: 3 535031 gewerbliche Betriebe, in diesen Betrieben waren 14 437 881 Personen beschäftigt. Die Rennleistung der zum Antrieb von Arbeitsmaschinen In diesen deutschen Gewerbebetrieben verwendeten Kraftma schinen wurde mit 24 788 553 Pferdestärken festgeslellt. Der wirtschaftliche Niedergang in den Jahren vor der nationalsozialistischen Machtergreifung macht sich auch in dem nun vorliegenden Zählungsergebnis deutlich bemerkbar. Die Zahl der im deutschen Gewerbe beschäftigten Personen ist von 18,4 Millionen im Jahre 1925 auf 14,4 Millionen im Jahre 1933, also um mehr als ein Fünftel zurückgegan gen, zugleich ist zwar die Zahl der Gewerbebetriebe um rund 75 000 gestiegen. Die Zunahme ist aber vor allem in Ge werbezweigen mit handwerklichem und kleingewerblichem Einschlag sowie im Einzelhandel festzustellen; sie dürfte daher vor allem darauf zurückzuführen sein, daß sich eine größere Zahl der durch die Krise erwerbslos gewordenen Arbeitnehmer selbständig gemacht hat. Das neue Gesetz über die Heimarbeit Otto Mau-Berlin. Das am 23. März erlassene und am 1. Mai in Kraft tre tende neue Gesetz über die Heimarbeit stellt den Schutz der Heimarbeit auf eine völlig neue Grundlage. Bereits in dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit wurden die Haus gewerbetreibenden durch den 8 34 in die neue Sozialoer fassung mit einbezogen. Das neue Gesetz über die Heim arbeit hebt die im alten Recht vorgesehenen Fachausschüsse auf, läßt jedoch, wenigstens vorläufig, die von diesen aner kannten Tarifverträge als Tarifordnungen weiter gelten. Auch die von den Fachausschüssen getroffenen Entscheidun gen über Gleichstellungen behalten ihre Gültigkeit, soweit der Reichsarbeitsminister oder der Treuhänder der Arbeit diese nicht ändert oder aufhebt. Die Regelung der Arbeits- und Lohnverhältnisse in der Heimarbeit ist nach dem neuen Gesetz ebenfalls dem Treuhänder der Arbeit übertragen, der die Heimarbeit in den einzelnen Gewerbezweigen ständig zu überwachen hat. In dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit ist im 8 5 bereits angeordnet, daß die Hausgewerbetreibenden ebenfalls zur Gefolgschaft des Betriebes gehören. Hierdurch ist nicht nur allein ein innerer Zusammenhang mit den Mit gliedern des Betriebes gegeben, sondern auch der Lohnschutz ist hierdurch ein wesentlich wirksamerer. Das neue Gesetz über die Heimarbeit geht von dem im mer unklar gewesenen Begriff der Hausarbeit völlig ab, es dehnt seinen Schutz auf alle in der Heimarbeit beschäftig ten schutzbedürftigen Personen aus. Es wird hier eine Un terteilung im 8 2 in Heimarbeit- und Hausgewerbetreibende vorgenommen, deren Begriffe im 8 3 näher erläutert werden. Diesem Personenkreis können hinsichtlich der allgemeinen Schutzvorsckriften und der Vorschriften über den Entgeltschutz im 8 2 Abs. 2 näher bezeichnete Personenkreise gleichgestellt werden. Ohne weiteres fallen unter die Schutzbestimmun gen des neuen Gesetzes die Heimarbeiter und die Hausge werbetreibenden, die in der Regel allein oder mit Familien angehörigen oder mit nicht mehr als zwei fremden Hilfs kräften arbeiten. Die Einbeziehung der Hausgewerbetrei benden in diesem Umfange bedeutet eine wesentliche Neue rung gegenüber dem alten Recht. Dieses legte dem Begriff Ler Hausgewerbetreibenden die Bestimmungen des 8 162 der Reichsversicherungsordnung zu Grunde, wies daher eine erhebliche Einschränkung gegenüber den neuen Bestimmun gen auf. Der Begriff der Hausgewerbetreiben den wird neben den Merkmalen der Herstellung oder Bear beitung der Arbeit im Auftrag und für Rechnung von Ge werbetreibenden oder Zwischenmelstern durch die eigene we sentliche Mitarbeit am Stück bestimmt. Es handelt sich bei den Hausgewerbetreibenden stets um Betriebe, die infolge ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit eines besonderen Schutzes bedürfen. Dieses besondere Schutzbedürfnis ist auch die Voraus setzung für die Gleichstellung sonstiger Hausgewerbetreiben der, Zwischenmeister oder anderer arbeitnehmerähnlicher Personen. Die Gleichstellung erfolgt durch den Treuhänder der Arbeit. Hiernach können in besonderen Fällen auch Hausgewerbetreibende, die mehr als zwei fremde Hilfskräfte beschäftigen, gleichgestellt werden. Das neue Gesetz umreitzt auch den Begriff Zwischen- meister genau, indem es vorschreibt: Zwischenmeister ist, wer die ihm von Gewerbetreibenden übertragene Arbeit an Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende weitergibt. Den Kernpunkt des neuen Gesetzes bildet der Lohnschutz. Der Treuhänder der Arbeit kann auch für Heimarbeit inner halb eines Gewerbes die Entgelte durch Tarifordnung fest setzen, besonders ist dies dann zwingend geboten, wenn Heim arbeit in nennenswertem Umfange geleistet wird und offen bar unzulängliche Entgelte gezahlt werden. Hierdurch schafft das neue Recht die Gewähr, daß überall da, wo es geboten erscheint, an Stelle der bisherigen Mindestfestsetzungen von nun an Tarifordnungen erlassen werden. Dies dürfte wohl gerade in der Heimarbeit fast überall erforderlich sein. Einen weiteren wesentlichen Vorteil gegenüber dem alten Recht bringt das neue Gesetz in der Bestimmung der Mithaftung des Auftraggebers. Nach dem al ten Recht war nur allein der Gewerbetreibende oder ein nicht als Gewerbetreibender geltender Zwischenmeister zur Nachzahlung verpflichtet, wenn er niedrigere Arbeitslöhne gezahlt hatte, als im Tarifvertrag vorgeschrieben. Das neue Recht macht den Auftraggeber mit haftbar, wenn er den den Hausgewerbetreibenden gleichgestellten Zwischenmei stern einen Betrag zahlt, von dem er wissen muß, daß er zur Zahlung der in der Tarifordnung festgesetzten Entgelte an die Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibenden nicht aus reicht. Das Verfahren der Bußen zur Sicherung des Entgelts ist auf Wunsch aller beteiligten Kreise beibehalten worden. da eln besonderer Lohnschutz der Heiniarbeit unbedingt not wendig ist. Das Verfahren ist wesentlich vereinfacht; dadurch, daß es in die Hand des Treuhänders der Arbeit gelegt wor den ist, wird seine Wirksamkeit wesentlich gesteigert. An Stelle der bisherigen Fachausschüsse treten Sach- o e r ft ü n d i g e n a u s s chüs s e. Die Mitglieder des Sach verständigenausschusses werden von. dem Treuhänder beru fen. Der Ausschuß setzt sich aus Gewerbetreibenden, Haus- z gewerbetreibenden und Heimarbeitern zusammen. In der ! Regel soll der Ausschuß nicht mehr als sechs Mitglieder auf- l weisen. Sind in einem Gewerbezweig Zwischenmeister in f größerem Umfange tätig, so sollen auch diese im Sachver- ? ständigenausschuß vertreten sein. Außer den genannten Per- i sonen ist mindestens ein Vertreter der Gewerbeaufsicht als Sachverständiger beizuziehen. Der Treuhänder kann außer- , dem sonstige Sachkundige berufen. Der Sachoerständigen ausschuß steht dem Treuhänder in allen Fragen der Heim- , arbeit des Gewerbes beratend zur Seite. Der Ausschuß ist f stets zu berufen, wenn es sich um die Festsetzung der Entgelte für Heimarbeit durch Tarifordnung, die Regelung über die Verteilung der Arbeitsmengen oder die Gleichstellung son stiger Hausgewerbetreibender, Zwischenmei""- oder anderer arbeitnehmerähnlicher Personen handelt. Programmatische Rede des ReichsaudemmnWrs Reichsaußenminister Freiherr von Neurath hielt in Hamburg auf der Iahresveranstaltung der Hamburger Abteilung des Ibero-Amerikanischen Instituts eine Rede, in der er u. a. erklärte: Was aus dem gegenwärtigen Wirr warr der wirtschaftlichen und handelspolitischen Tendenzen der einzelnen Länder und aus der völligen Desorganisie rung der internationalen Finanzbeziehungen schließlich sich einmal herausentwickeln wird, wird heute mit Sicherheit niemand voraussagen können. In zwei Punkten zeichnet sich die Entwicklung für Deutschland aber heute schon trotz der allgemeinen Unsicherheit klar ab. Das Eine ist, daß das Schlagwort der Autarkie, das eine Zeitlang in manchen Kreisen eine große Rolle ge spielt und im Ausland zu manchen Mißdeutungen Anlaß gegeben hat, daß dieses Schlagwort heute in allen maßge benden Kreisen überwunden ist. Ich spreche das deutlich aus: Niemand in der Reichsregierung glaubt, daß Deutsch land wirtschaftlich vom Ausland isoliert werden soll und kann. Zwar wiro mit neuen und vereinten Kräften daran gearbeitet, unser Volk und unsere Wirtschaft von auslän dischen Lebensmitteln und Rohstoffen unabhängiger zu machen, als dies früher war, und im Inland« selbst zu er zeugen was hier erzeugt werden kann. Wir haben in dieser Richtung bereits sehr positive Fort schritte gemacht, besonders in der Lebensmittelversorgung. Andererseits aber verlangt unsere zentrale Lage in Europa verständnisvolle und auf wechselseitiges Entgegenkommen aufgebaute Handelsbeziehungen mit den Nachbarländern und ebenso verlangt die Notwendigkeit, Rohstoffe zu be ziehen, freundschaftliche Austauschbez ehungen mit den über seeischen Ländern. Ich kann kein be seres Beispiel für diese Einstellung der Reichsregierung anführen als die kürzlich neu abgeschlossenen Handelsverträge mit Holland und Dänemark. In diesen beiden Verträgen ist besonders die wechselseitige Einsicht und Bereitwilligkeit zum Ausdruck gekommen, auf die Lebensnotwendigkeiten des anderen Staates Rücksicht zu nehmen; der beiderseitige Berzicht, dem anderen Staat einseitig Opfer zuzumuten, die er nicht tra gen kann, und statt dessen das gemeinsame Bestreben zu einer rücksichtsvollen Zusammenarbeit, um den Inlands markt im anderen Lande zum beiderseitigen Vorteil pfleg lich zu behandeln. Ich hoffe, daß dieses Beispiel internatio naler wirtschaftlicher Zusammenarbeit auch bei den Ver handlungen mit anderen Staaten Schule macht. Das Zweite ist, daß wir in Zukunft die Wareneinfuhr planvoller in die Hand nehmen müssen als in der Vergan genheit. Die Währungspolitik und die handelspolitische Ab- schließung vieler Länder hat uns einfach in die Zwangslage verseht, eine planvolle Verlagerung der notwendigen Ein fuhr nach den Ländern vorzunehmen, die bereit find, Deutschland entsprechende Werte abzunehmen. Die Reichs regierung wird diese Linie zwar unter möglichster Scho nung alter Handelsbeziehungen, aber doch zielbewußt ver folgen. Diese rücksichtsvolle aber zielbewußte Gestaltung unse rer Handelspolitik verlangt mehr als je eine einheit liche Führung. Es geht nicht an,, daß jeder Berufs zweig es unternimmt, seine eigerte Handelspolitik zu trei ben. Es geht nicht än, daß die Tabakimporteure oder die Trockenmilchproduzenten Maßnahmen beschließen, die unsere Außenhandelsbeziehungen stören, oder daß eine Stadtver waltung eigene Handelspolitik macht, indem sie das Feil halten von ausländischen Erzeugnissen in den städtischen Markthallen verbietet. Die örtlich und beruflich beschränkten Stellen können aber Nicht den Ueberblick haben, um zu ent scheiden, was zum Besten der Allgemeinheit ist. Darüber können nur zwei Stellen entscheiden. Die eine ist die Reichs regierung, die allein die Außenhandelspolitik führen kann, und die andere sind die vom Reich eingesetzten Äertretungen der Berufe, die Reichsstände, deren Aufgabe es ist, die Reichsregierung zu beraten und die Interessen der verschie denen Wirtschaftszweige untereinander abzuwägen. Der Erfolg einer deutschen Außenhandelspolitik ist na türlich, wie der Erfolg jeder Handelspolitik, stets von einer elementaren allgemeinen Voraussetzung abhängig, d. i. die Beruhigung und Konsolidierung der internationalen Lage in politischer Beziehung. Daß die Außenpolitik gegenwärtig mit schwierigen und ernsten Problemen zu ringen hat, mit Problemen, die zum Teil das Fundament unserer nationalen Existenz berühren, wissen Sie alle. Ich sehe unter diesen Problemen aber kein einziges, das nicht bei vernünftiger Behandlung einer Re gelung aus dem Wege friedlicher Verständigung zugänglich wäre. Wan hat erkannt, daß Worte, die Adolf Hitler ge sprochen hat, von ihm selbst und von ganz Deutschland ge halten werden. Daran, was wir nach Recht und Gerechtig keit für Deutschland fordern müssen und gefordert haben, werden wir freilich mit unbeirrbarer Entschlossenheit fest halten r denn es sind Forderungen, auf die eln gesundes und ehrliebendes Volk überhaupt nicht verzichten kann. Ls kommt nur auf den Entschluß der anderen Regierungen an, eine Verständigung zur Wirklichkeit werden zu lassen. Wenn das, wie ich auf das dringendste hoffen möchte,! geschieht, und wenn so das Vertrauen unter den Völkern^ wiederhergestellt wird, dann haben die Regierungen ihrer-i feits für die Belebung des Welthandels das wichtigste ge tan, was sie überhaupt tun können. Sie haben dann eine gesunde Grundlage, auf der sie auch die unmittelbare Zu sammenarbeit auf wirtschaftlichem Gebiet mit Aussicht auf Erfolg fördern können. WiftlMsMe Äs WWeH Von Dr. Bernhard Payr, Archivleiter der Neichsstelle zur Förderung des deutschen Schrifttums. Die zielbewußte Kulturpolitik, die die nationalsoziali stische Bewegung betrieben hat, seitdem sie zur Macht ge langte, ist gleich weit entfernt von einem volksfremden Aesthetentum wie von dem unüberlegten Beglückungseifer derjenigen, die Kultur kommandieren zu können glauben. Sie kennt die Gefahren geistiger Deflation und Inflation viel zu genau, um in die Fehler ihrer abgewirtschafteten Vorgänger zu verfallen. Den unerschütterlichen Standort, von dem aus man heute in der Lage ist, deutsche Schrist- tumspolitik zu treiben, stellt das gesamte Wesensgefüge des Nationalsozialismus dar, innerhalb dessen dem schöpferischen Geist, der sich im Schrifttum kundgibt, ganz bestimmte Auf gaben zugewiesen sind. Wer das Ende einer Zeit ungebundener und zügelloser Freiheit des Geistes beklagen konnte, der hat nicht gesehen, wie diese Freiheit immer mehr zur Willkür entartete und schließlich anarchische Erscheinungsformen annahm, vor denen es zunächst keine Rettung mehr gab. als jenes Ethos der Begrenzung, das von einem jeden geistigen Menschen gefordert werden mußte. Nach Zeiten der Entfesselung und Verwahrlosung des Denkens, nach langjähriger Machtherr schaft einer entwurzelten Halbintelligenz, eines ästhetisie renden Literatentums und einer haltungslosen Kunstbüro kratie, für die zuletzt nur noch Schlagfertigkeit, Spannun gen und Sensationen maßgeblich waren, beginnt der Geist, die Bezirke der Unwirklichkeit, in die er verbannt worden war, zu verlassen, um wieder wirklich und lebendig zu wer den. An die Stelle des unverbindlichen Geredes, der For menspielerei und der zersetzenden Diskussion über alles und jedes ohne Scheu und Distanz tritt wieder ein deutsches Schrifttum, das aus gelebten Ueberzeugungen, aus den Tie fen des Volkstums und aus dem vergangenen wie dem gegenwärtigen Lebensraum der Nation seinen verantwor tungsvollen Auftrag empfängt. Ein solches Schrifttum darf jedoch niemals die Ange legenheit einiger weniger Sachverständiger bleiben; das ganze deutsche Volk hat vielmehr ein Anrecht darauf, zu ihm hingeführt zu werden. Diese hohe und verantwortungs volle Aufgabe erfüllt heute die Reichsstelle zur Förderung des deutschen Schrifttums, die nicht weniger aus dem Volk hervorgegangen ist, als die Bewegung selber, in die sie nun auch äußerlich in den Rahmen des weltanschaulichen Ueber- wachungsdienstes der NSDAP, eingegliedert wurde. Sie ist jung wie die Bewegung selbst und gleich dieser ohne Vor bild in ihrer Organisation, doch läßt ihr geistiger Stand ort keineswegs jene Traditionsgebundenheit vermissen, die das Kennzeichen unserer konservativen Revolution ist. Der jugendlich-revolutionäre Geist, der ihre Führung beseelt, stellt die gleichen Totalitätsansprüche, mit denen der Natio nalsozialismus feit seinem Bestehen hervorgetreten ist. Er ist hierzu nicht nur berechtigt sondern geradezu verpflichtet. Die Reichsstelle steht in engster Zusammenarbeit mit der Deutschen Arbeitsfront und deren Werk „Kraft durch Freude". Die Buchprüfungsstellen des Nationalsoziali stischen Lehrerbundes wie der Reichsjugendführung sind ihr angeschlossen. Sie hält die Verbindung zur SA. und SS. ebenso aufrecht wie etwa zum Arbeitsdienst und zu den Kultusministerien der einzelnen Länder. Diese Gesamtheit des Volkes hat sich heute um jene Elitetruppe herumgrup piert, die der Nationalsozialismus in seinem Kampfe um die Macht ausgewählt und innerhalb der Partei zusammen- gefaßt hat. Das ganze Volk aber kann im Gebiet des Schrifttums niemals durch Buchmessen, festliche ständische Tagungen und Veranstaltungen allein wirksam und nach haltig erfaßt werden. Hierzu bedarf es einer sorgfältigen und sachkundigen Buchberatung im Dienst der gesamten Organisationen, die heute eine dauernde lebendige Fühlung nahme mit dem Volk am sichersten gewährleisten. Kein menschliches Wissensgebiet, das eine weltanschauliche Aus richtung kennt, wird von dem Stab der 200 Lektoren, die bereits jetzt ehrenamtlich für die Neichsstelle tätig sind, außer acht gelassen. Sie hat ihre Fachreferenten für Poli tik, Sozialpolitik und Soziologie, Agrarpolitik und Sied lungswesen, allgemeine Wirtschaftspolitik, Geopolitik, Geo graphie, Völkerkunde, Wehrkunde, Rassenkunde, Volkskunde, Geschichte, Vorgeschichte, Literaturgeschichte, Schöngeistiges Schrifttum, Schrifttum der Grenzlande und des Auslandes, Philosophie, Erziehung und Jugend, Psychologie und Päda gogik, Psychiatrie, Religionswissenschaft, Rechtsleben, Ar beitsdienst, Musik, Technik, Fliegerei, Film, Rundfunk Na turwissenschaft, Kunstgeschichte, Architektur und Handels wissenschaften. Die positiven wie die negativen Ergebnisse ihrer Prü fungsarbeit weitesten Kreisen des deutschen Volkes zu gänglich machen zu können, betrachtet die Reichsstelle als ihre vornehmste Aufgabe. Sie darf heute unter der welt anschaulichen Führung Alfred Rosenbergs wie unter ge schäftsführenden Leitung von Pg. Hans Hagemeyer erwar ten, daß ihre Arbeit bei allen maßgeblichen verantwortlichen Stellen das Vertrauen und die Unterstützung findet, die sie auf Grund ihres sachkundigen Wirkens verdient. Nie viMe MtstMMS Die Saarfrage vorletzter Punkt. Genf, 17. April. Das Völkerbundssekretariat hat die Tagesordnung für die nächste Tagung des Völkerbundsrates bekanntgegeben, die am 14. Mai um 10.30 Uhr vormittags beginnen soll. Aus der Tagesordnung finden wir ein buntes Durcheinan der von gleichgültigeren und wichtigeren Fragen. Neben den verschiedensten Verwaltungs- und Finanzfragen der Völkerbundsorganisationen stehen Berichte über Rausch gift- und Kinderhandel und dergleichen. Schließlich finden