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für ein oder zwei Kinder nach dem Einkommensteuergesetz zuslehl, wenn der Arbeitslohn im Monat den Betrag von 500 RM nicht übersteigt; alle übrigen Steuerpstichtlgen. wenn der Arbeitslohn den Belrag von 100 RM im Monat nicht übersteigt. Die Abgabe beträgt: bei Steuerpflichtigen, denen keine Kinderermäßigung nach dem Einkommensteuergesetz zusteht: a) wenn der Arbeitslohn im Monat den Betrag von 100 RM aber nicht den Betrag von 150 RM übersteigt 1,5 v. H.; b) wenn der Arbeitslohn den Betrag von 150 RM aber nicht den Betrag von 300 RM übersteigt 2,5 v. H.; c) wenn der Arbeitslohn im Monat den Betrag von 300 RM, aber nicht den Betrag von 700 NM übersteigt für die ersten 300 NM 2,5 v. H., für den Restbetrag 5,75 v. H.; d) wenn der Ar beitslohn im Monat den Betrag von 700 NM, ober nicht den Betrag von 3000 NM übersteigt, 5,75 v. H.; e) wenn der Arbeitslohn im Monat den Betrag von 3000 RM über steigt 6,5 v. H. des jeweils gewährten Arbeitslohnes; bei Steuerpflichtigen, denen Kinderermäßigung für ein Kind oder zwei Kinder nach dem Einkommensteuergesetz zuftcht: a) wenn der Arbeitslohn im Monat den Betrag von 500 NM aber nicht den Betrag von 700 NM übersteigt 3 v. H.; b) wenn der Arbeitslohn im Monat den Betrag von 700 RM aber nicht den Betrag von 3000 NM übersteigt 4 v. H.; t) wenn der Arbeitslohn im Monat den Betrag von 3000 Reichsmark übersteigt 5 v. 5). des jeweils gemährten Arbeits lohnes. Die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe beträgt 1,5 v. H. des Arbeitslohnes, wenn dieser nach Maßoabe einer der Gehalis- kürzungsverordnungen zu kürzen war. Ausgenommen sind diejenigen Fülle, in denen die im 8 3 bezeichneten Grenzen nicht überschritten werden. MtzksaMH Mimik Schutz der Heimarbeit Das Gesetz über die Heimarbeit, das vom Kabinett ver abschiedet worden ist und am 1. Mai 1934 in Kraft tritt, bringt eine völlige Neugestaltung des Schutzes der Heim arbeit. > Das Hausarbeitsgesetz, das bisher die Verhältnisse der Heimarbeit betreute, war dem Volke völlig fremd geblie ben, weil es in seiner verwickelten Gesetzessprache und seinem unorganischen Aufbau der Allgemeinheit fast unverständ lich war. Sp dürfte es bereits ein gutes Zeichen für das neue Gesetz sein, daß es wieder den guten alten Namen Heimarbeit zu Ehrest bringt. > Damit jeder Volksgenosse, der sein bescheidenes Brot in der Heimarbeit verdient, aus dem Gesetz selbst sich ver gewissern kann, daß das Reich schlitzend die Hand über ihn hält, war es besonderes Gebot, für die Gemeinverständlichkeit der neuen Vorschriften zu sorgen. Das Gesetz bringt dann allgemeine Schutzvorschriften, die sich mit der Listenführung über die Heimarbeiter, den Ent geltverzeichnissen, den Entgeltbüchern und der Verteilung der Arbeitsmengen befassen. Die umständlichen Bestimmun gen des Hausarbeitsgesetzes über den Gefahrenschutz werden auf einige wenige Rahmenbestimmungen zusammengefaßt. innerhalb deren jeder erforderliche Betriebs- oder Gesund heitsschutz gesichert werden kann. Die Entgeltregelung in der Heimarbeit wird an Stelle der Fachausschüsse für die Heimarbeit von den Treuhändern der Arbeit und vor allem von Sondertreuhändern für die Heimarbeit durchgeführt werden, die von Sachverstündigcnausschüssen beraten werden. Die schärfste Maßnahme des Gesetzes aber gegenüber böswilligen Auftraggebern, seien es Unternehmer oder Zwi schenmeister, ist das Verbot, Heimarbeit weiter auszugeben. Auch das Gesetz zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben wird verabschiedet. Es sieht für die Regelung der Arbeit im öffentlichen Dienst den Er laß von Dienstordnungen durch den Führer der Verwaltun gen oder Betriebe vor und gibt in Fällen, in denen eine Gruppe von Verwaltungen und Betrieben einer gemeinsa men Verwaltung untersteht, deren Führer das Recht, eine gemeinsame Dienstordnung zu erlassen. Die Dienstordnung entspricht etwa der Betriebsordnung des Gesetzes zur Ord nung der nationalen Arbeit. An Stelle der Treuhänder der Arbeit trete» in dem neuen Gesetz Sondertreuhänder für den öffentlichen Dienst, die vom Reichsarbeitsminister im Einvernehmen mit den be teiligten Reichsministern bestellt werden und Richtlinien oder Tarifordnungen für eine Gruppe öffentlicher Verwaltungen und Betriebe erlassen können. Für öffentliche Verwaltungen, die Hoheitsbefugnisse aus- üben, sieht das Gesetz einen Vertrauensrat nicht vor. Im übrigen werden in Verwaltungen und Betrieben der öffent lichen Hand Vertrauensräte in gleicher Weise wie in der Privatwirtschaft gebildet. Das Gesetz tritt am 1. Mai 1934 in Kraft. Wiederherstellung des Bernssdeamtentums Das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes zur Wiederher stellung des Berufsbeamtentums bringt eine Verlängerung der Fristen der Paragraphen 5 und 6. In den einzelnen Verwaltungen ist es nicht gelungen, das Berufsbeamtcn- gesetz bis zum 31. März d. I., bis zu welchem Tage cs bis her befristet war, seinem Zweck entsprechend vollkommen durchzuführen. Es hat sich infolgedessen als nötig erwiesen, die Möglichkeit, einen Beamten im Interesse des Dienstes zu versetzen oder ihn in den Ruhestand treten zu lassen. (Para graphen 5 und 6) noch bis zum 30. September d. I. zu ver längern. Die Bestimmung der Paragraphen 2 bis 4 (Entlassung von Parleibuchbeamlen, Marxisten, Nichtariern und politisch Anzuoerlässigen) werden hierdurch nicht berührt. Außer dem eröffnet die Novelle in Artikel 1 Ziffer 1b das Recht, sie auf Grund des Berufsbeamlengesehes getroffenen Maß nahmen zur Entlassung von Beamten, die nach den Para graphen 2, 2a bis 4 erlassen worden sind, zugunsten der da von vetroffenen Beamten bis zum 30. September 1934 dann zurückzunehmen oder zu ändern, wenn sich nachträglich her- ausgestellt Hal, daß die erlassene Verfügung sich in dem Ein zelfalle nicht rechtfertigt. Um bereits ausgesprochenen Aufhebungen von derarti gen Entlassungsvcrfügungen Rechtskraft zu erteilen, ist in Artikel 2 der Novelle rückwirkende Kraft bis zum Tage des Inkrafttretens des Bcrussbeamtengesetzes, am 8. April 1933, erteilt worden. Aenderung des Nachlbaüoerbotes Auf Wunsch des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft ist eine vorübergehende Aenderung des Nacht backgesetzes erfolgt. Durch die Aenderung wird unter grundsätzlicher Auf rechterhaltung des Nachtbackverboles der zulässige Arbeits beginn in Bäckereien und Konditoreien, der jetzt frühestens am 5 Uhr morgens liegt, für das Anheizen der Oefen und die Teigbereitung um eine Stunde aus 4 Uhr morgens, der Arbeitsbeginn auf 4.30 Uhr morgens vorverlegt. Zu gleich wird der Vcrkaufsbeginn für Bäcker- und konditor- waren einheitlich aus frühestens S Uhr morgens festgesetzt. Das Austragen oder Ausfahren zur Belieferung von of fenen Verkaufsstellen ist frühestens um 5.45 Uhr morgens zulässig. Für Jugendliche unter 16 Jahren bleibt es bei dem jetzt zulässigen Arbeitsbeginn um 5 Uhr morgens. Die Einschränkung des Nachtbackvcrbotcs soll der deutschen Land wirtschaft die Möglichkeit geben, einen höheren Absatz an Weizenmehl zu erzielen. Die Einschränkung wurde begrenzt bis zum 30. September 1934. NemegeUmg des Sirchenwelens Bei dem Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung handelt es sich um eine vorläufige Regelung, die ermöglichen soll, schon setzt zentral auf die Strahenregelung einzuwirken. Die deut schen Straßen werden in Kraftfahrbahnen, Reichsstraßen und Landstraßen erster und zweiter Ordnung eingeteilt. Die Rechtsverhältnisse der kraflfahrbahnen ergeben sich aus dem Reichsgeseh über die Errichtung eines Unterneh mens Rcichsautobahnen vom 27. 6. 1933. Die Straßenbaulast wird wie folgt verteilt: Für die Neichsstraßen ist Träger der Straßenbaulast das Reich; für die Landstraßen erster Ordnung sind Träger der Straßen- baulast die Länder und preußischen Provinzen. Für die Landstraßen zweiter Ordnung ist dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen die Bestimmung der Träger der Straßenbaulast vorbehalten. Die Träger der Straßenbau last tragen die Kosten der Unterhaltung des Ausbaues der Straße. Die Verwaltung und Unterhaltung der Neichsstra ßen wird von den Ländern im Auftrage des Reiches, die der Landstraßen erster Ordnung als Angelegenheit ihrer eigenen Verwaltung ausgellbt. Die Regelung der Verwal tung und Unterhaltung der Landstraßen zweiter Ordnung bleibt dem Generalinspektor überlassen. Einheit im BerlehrsWelm Erste Sitzung des Reichsverkchrsrals. In der ersten Sitzung des Reichsoerkehrsrates, den, Führer der verschiedenen Verkehrszweige (Verkehrsträger) und 11 Vertreter der Verkehrsnutzer angehören, machte der Neichsverkehrsminister grundsätzliche Ausführungen über die Errichtung des Rcichsverkehrsrats. Die Seeschiffahrt ist unter Staatsrat Eßberger in der Spitzenvertretung der deutschen Seeschiffahrt vereinigt. Die Binnenschiffahrt hat sich unter Generaldirektor Welker im Reichsausschuh der deutschen Binnenschiffahrt zusammen gefunden. In der Kraftverkehrswirtschaft liegen die Verhältnisse besonders schwierig wegen der Vielseitigkeit der zu vereini genden Interessen. Man darf die feste Hoffnung haben, daß es der besonders tatkräftigen Persönlichkeit des Ober gruppenführers Hühnlein gelingen wird, die Kraftverkehrs- Wirtschaft als eine kraftvolleOrganisation zustande zu bringen. Zur die Schienenbahnen war eine Neuorganisation nicht erforderlich. Die am nicht- motorischen Verkehr interessierten Kreise, das Pferdefuhr- wesen, die Radfahrer, die an der Erstellung von Radfahr wegen interessierten Gruppen und die Verkehrswacht haben unter Verbandspräsident Strebel den Reichsausschuß des nichtmotorischen Verkehrs als Spitzenvertretung gebildet. Wo noch Außenseiter vorhanden sein sollten, wird nun mehr allerdings mit entsprechendem Zwange Ihr An schluß an die bestehenden Verbände herbeigeführt. Damit ist die Voraussetzung für die endgültige Bildung des Neichsverkehrsrats gegeben. Was die Zusammensetzung des Reichsverkehrsrats an- bctrifft, so ist der Vorsitzende des Rcichsverkehrsrats der Reichsverkehrsminister. Er vereinigt bei sich unmittelbar oder im Aufsichtswege mehr als 80 v. H. aller deutschen Verkehrsmittel (Reichsbahn, Post und Wasserstraßen) und ist als solcher der gegebene Führer des deutschen Verkehrs. Die Mitglieder des Neichsverkehrsrats zerfallen in zwei große Gruppen: die Gruppe der Verkehrsträger und die Gruppe der Vcrkehrsnutzer. In der Gruppe der Ver kehrsträger treten zu den schon ermähnten 6 Verkehrszwei gen die Reichsbahn, die Reichspost, das Luftfahrt- und das Straßenwesen hinzu. Die Gruppe der Vcrkehrsnutzer ist so zusammcugestcllt, daß zunächst alle großen Stände wie der Nährstand, die Industrie, der Handel und das Hand werk in ihr vertreten sind. ' Ferner erschien es zweckmäßig, den Oberpräsidentcn von Ostpreußen, Staatsrat koch, zu bitten, die Interessen Ostpreußens, die einer besonderen Beurteilung und Be treuung bedürfen, im Reichsverkchrsral zu vertreten. Diese Vertretung erstreckt sich auf diejenigen Aufgaben gebiete, die nach dcm Aufruf an alle schaffenden Deutschen vom 27. November 1933 der Arbeitsfront obliegen. Per- '-maliraaen und ^raqe des Arbeitsrechts scheiden dabei aus Won geftsrn Lis heute Der Präsident der Rcichsfilmkammer greift durch. Der Präsident der Reichsfilmkammer teilt mit: „Der Präsident der Rcichsfilmkammer hat aus Grund der Rcichs- kulturkammergesetzgebung, durch welche der nationalsoziali stische Staat die Möglichkeit geschaffen hat, unlautere Ele mente auszumerzen, gegen eine Reihe van Filmtheaterin habern, welche sich der falschen Abrechnung von Filmlcih- mieten schuldig gemacht haben, den Ausschluß aus der Reichsfilmkammer angeordnet. Derartige Elemente sind nicht würdig, an der Verbreitung des deutschen Kulturgutes Film mitzuwirken. Di- Maßnahmen zur Bereinigung des deutschen Filmgewerbes werden energisch fortgesetzt." Die letzten Urteile im Kreuger-Prozeh. Das Stockholmer Amtsgericht hat am Freitag die letz ten Urteile in der Kreuger-Angelegenheit gefüllt. Es wur den verurteilt Bankdirektor Rydbeck wegen betrügerischen Bankerotts und Vergehens gegen das Gesetz über den Fonds kommissionsverkehr zu vier Monaten Gefängnis und 7500 Kronen Geldstrafe, Ingenieur Andrön wegen der gleichen Vergehen zu zwei Monaten Gefängnis, Direktor Iuhlin Dannfelt und Ingenieur Toll wegen betrügerischen Ban kerotts zu je vier Monaten Gefängnis. Schahkanzler Lhamberlain droht mit Aufrüstung. Schatzkanzler Neville Chamberlain kündigte in einer Rede die Verstärkung der britischen Rüstungen an, falls andere Nationen ihre Rüstungen, dem britischen Beispiel folgend, nicht vermindern könnten oder wollten. Er sei fest überzeugt, so sagte er, daß das Land die nötigen Ausgaben nicht verweigern werde. Angesichts der Tatsache, daß in 314 Wochen der Haushaltsplan füllig ist, hat diese Andeutung des Schatzkanzlers bei seinen Zuhörern eine gewisse Enttäu schung hervorgerufen. Das „Lclgeseh" vor dem englischen Oberhaus. Das vom Handelsminister Runciman im englischen Un terhaus angekündigtc „Oelgesetz" für Großbritannien wurde am Donnerstagabend von Lord Munster im Namen der Re gierung im Oberhaus cingebracht. Das Gesetz sicht vor, sämtliche Vorkommen von Petroleum und Bodengasen in Großbritannien zum Staatseigentum zu erklären und gleich zeitig Maßnahmen zum Bohren und Ausbeuten der Petro leum- und Gasquellen zu treffen. Eine vorgeschichtliche germanische Seesestung Oestlich von Wisby liegt Tingstäde (Dingstätte) mitten in einem Binnensee. Dort ist eine vorgeschichtliche germa nische Seefestung entdeckt worden, die für die Erkenntnis germanischer Baukunst und das Verständnis für die tiefe ren Ursachen der germanischen Völkerwanderung von großer Bedeutung ist. Aus starken rechteckigen Holzunterbauten errichtet, um faßt diese quadratisch angelegte und mit Pallisaden umgebene Seefestung 5 Hektar. Bisher sind keine Einzelgegenstünde gefunden worden, die eine genaue Zeitbestimmung für die Anlage dieses Baues ermöglichten. Aber die tadellose Be arbeitung des Holzes verrät eine Hervoragende Technik, und man darf daher vermuten, daß die Errichtung dieser Festung in die Eisenzeit fällt. Wahrscheinlich diente sie als Fluchtburg. In Kriegszeiten zogen sich die Anwohner des Sees dorthin zurück, um nach Beendigung der Gefahr wieder ihr altes Heim aufzusuchen. Damit wäre auch erklärt, wes halb Einzelgegenstände fehlen. Zum Bau wurden Tannen und Föhren verwendet. Auffallend ist ihre große Menge und Stärke — bis 70 Zentimeter. Es findet sich heute ein der artiger Waldbestand auf Gotland nicht mehr vor. Aus Milo zmM Um etwa 14 Tage früher als sonst sind die Störche aus Sem fernen Süden, aus Afrika zu uns zurückgekehrt. Sie müssen es also gewußt haben, daß der Frühling Heuer zeitig iich eingerichtet chat. Fast überall wird die Rückkehr des Storches gemeldet, selbst in Ostpreußen, wo er stets zuletzt nntrifft, ist er schon zur Stelle. Das gab ein frohes Klap pern, als das alte Nest wieder angetroffen wurde; oft aller- )ings gibt es auch ernste Wohnungsstreitigkeiten, dann aämlich, wenn ein Nest mehrere Liebhaber findet. Abge sehen aber vielleicht von Ostpreußen, wo in den letzten Jah ren eine Vermehrung der Störche beobachtet morden ist, herrscht bei den Störchen keine Wohnungsnot. Besonders m Mitteldeutschland, aber auch im Westen, ist die Zahl der- nistenden Störche immer mehr zurückgegangen. Die Gründe hierfür sind wohl verschieden, in der Hauptsache aber ist es bestimmt Nahrungsmangel, der durch die immer mehr fort schreitende Trockenlegung von Sumpf- und Moorgebieten »ingetreten ist. Der Storch ist auf sumpfige Wiesen und seenreiches Gelände angewiesen, um vor Nahrungssorgen bewahrt zu sein. Und sein Nahrungsbedarf ist gewaltig, sor allem zur Zeit der Jungenatzung. Was diese vertilgen, kann jeder feststellen, der sich die Mühe macht, das Nest »ine Zeitlang zu beobachten. Es ist ein ständiges Kommen and Gehen; ohne Unterlaß sorgen die Elternoögel für die Jungen. Daß der Storch eine Menge von Insekten, die als land- und forstwirtschaftliche Schädlinge bekannt sind, »erlügt, wissen wir aus den jüngsten, von der Vogelwarte Nossitten vorgenommenen Magenuntersuchungen, die sich auf mehr als hundert Störche erstreckten. Seine Nahrung besteht also nicht nur in Fröschen und Mäusen; sein Speise settel weist vielmehr eine überaus große Mannigfaltigkeit auf. Dem Menschen nützt er vor allem durch Vertilgen von Mäusen, Schlangen — er ist ein furchtbarer Kreuzottern säger —, Insekten, und Schnecken, die als Verbreiter gewis- ^cr Krankheiten gefährlich werden. Und sein Eifer bei der Fütterung des jungen Nachwuchses ist verständlich; denn dic- er muß im Verlauf von knapp einem Vierteljahr reisefähig zemacht werden. Was darunter zu verstehen ist, zeigt die Tatsache, daß zwischen den Sommer- und Winterquartieren »es Storches eine Entfernung von 10 000 Kilometern und sarüber liegt. Denn bis zur Südspitze Afrikas dehnen sich Sie Winterquartiere der Störche aus. Um diese Entfernung zu durchmessen, braucht Adebar etwa zweieinhalb bis drei Monate. Die Störche, die uns Ende August verlassen, halten also ungefähr Mitte November in ihrer afrikanischen Win- terherbcrgc ihren Einzug. Lange weilen sie jedoch nicht unter tropischer Sonne; denn schon etwa Mitte Januar, »Iso zu einem Zeitpunkt, wo bei uns »och sicher Winter herrscht, tritt er die Rückreise an. So ist denn Adebar wohl Sie Hälfte des Jahres auf Reisen. Daß er sich aber bei uns wohl fühlt trotz der rauheren Witterung, bezeugt uns sein srohes Klappern, wenn er wieder in seiner Geburtsbeimat zurückgekehrt ist. Ein dmnsches Dors in Griechenland 7 Kilometer von Athen entfernt liegt das Dörfchen He- .»»ceion, in welchem mit Vorliebe — bayrisches Bier ge trunken wird. Es ist den Einwohnern dieses Dörsckxns nicht