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SMW WOl R S ML wW stimmt worden. Expansionspolitiker vorgeschrieben haben. erweitert Der der nen Woldemorar erneut »erbannt frühere Mnisterpräsidenl muh kowno wieder verlassen kowno, 28. Februar. Der frühere litauische Ministerpräsident Woldemaras, seit seiner Rückkehr aus dem Auslande im vergangc- Sommer sich ununterbrochen in kowno aufhielt, und Jur Artei! in Eraudenr In dem Prozeß wegen der Ermordung der beiden deut schen Graudenzer Bürger Krumm und Riebold wurde fol gendes Urteil verkündet: Auf Grund des Artikels 240 des polnischen Strafgesetzbuches (Schlägerei mit schwerer Kör perverletzung) wurden verurteilt: Ein Angeklagter zu drei Jahren, ein Angeklagter zu zweieinhalb Jahren, vier Ange klagte zu zwei Jahren, ein Angeklagter zu eineinhalb Jah ren, ein Angeklagter zu einem Jahr und zwei Angeklagte zu sechs Monaten Gefängnis. Sämtlichen Verurteilten wurde die Untersuchungshaft angerechnet und vier Verur teilten Strafaussetzung auf fünf Jahre gewährt. Drei An geklagte wurden freigesprochcn. Die Forderung der Hinter bliebenen der Ermordeten auf Schadenersatz wurde durch Bewilligung einer erstmaligen Rente von 100 Zloty ge billigt. Jimitroff und Senoffe» aussemitfen Abschiebung nach Rußland erfolgt. Berlin, 28. Februar. Wie von zuständiger Stelle milgekeilt wird, sind die drei Kommunisten Dimikroff, Popoff und Tanefs aus Deutschland ausgewiesen worden. Die Ausweisung konnte bisher nicht durchgeführt werden, da die bulgarische Regierung die drei Kommunisten nicht als bulgarische Staatsangehörige aner kannte und ihrer Uebernahme ablehnle. Nachdem die Sowjetregierung den Genannten neuer dings die Sowjet-Staatsangehörigkeit zuerkannt hat, ergab sich daraus die Möglichkeit ihrer Abbeförderung nach der Sowjetunion. Die Abbeförderung ist Dienstag durchgeführt worden. Vic' drei^Bülgären" Dimitroff, Poposs und Tanefs sind am Dienstagabend im Moskauer Flughafen einactrosfen. Krieg oder Frieden Reichskanzler Adolf Hitler hat in öffentlichen Kundge bungen und diplomatischen Besprechungen seinen rückhalt losen Friedenswillen unter Beweis gestellt. Er hat die ! Abrüstung bis zum letzten Maschinengewehr zugesichert, so fern die anderen Staaten das gleiche tun. Er hat in sei nen jüngsten Besprechungen mit dem britischen Sonderbe auftragten Eden ausdrücklich die britische Abrüstungsdenk schrift als Grundlage für weitere Verhandlungen aner kannt, und er hat selbst die Initiative ergriffen, um den Leutsch-polnischen Verständigungspakt durck weitere Abma chungen zu vertiefen. Damit ist der Nebel zerrissen, der die europäische Politik in eine Atmosphäre der Unsicherheit und der Unsichtigkeit versetzte: Nicht Frankreichs Sicherheit Hst bedroht sondern durch Frankreich die Sicherheit Europas. Denn je größer die Fortschritte in der Richtung einer Klärung des Abrüstungsproblems sind, um so deutlicher rückt iFrankreich von allen Verhandlungen und Maßnahmen ab, chie das ersehnte Ziel der allgemeinen Abrüstung herbeifüh ren könnten. Frankreich ist entschlossen, komme, was auch kommen mag. seine heute schon gigantische Rüstung ins Ueberdimensionale zu steigern. Es kümmert sich weder um die öffentliche Meinung noch um die allenthalben erhobenen Fragen: „Weshalb diese Aufrüstung?". Es geht den Weg, ^den ihm seine Militärs, seine Rüstungsindustrie und seine Das Gesetz über die Versorgung der Kämpfer für die , nationale Erhebung sieht vor, daß Angehörige der NSDAP ! und des Stahlhelm sowie ihrer Gliederungen auf Anirag > wegen der gesundheitsschädigenden Folgen von Körperver letzungen, die sie während der Zugehörigkeit zur NSDAP, zum Stahlhelm oder ihren Gliederungen vor dein >3. No vember 1933 im Zusammenhang mit dem politischen Komps für die nationale Erhebung durch politische Gegner erlitten haben, unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des Reichsversorgungsgesetzes Versorgung erhalten. Das gleiche gilt für ihre Hinterbliebene». Die Vorschriften finden auch Anwendung auf frühere Angehörige der NSDAP und des Stahlhelm sowie ihrer Gliederungen, ferner auf Angehö rige inzwischen aufgelöster nationaler Verbünde und ihre Hinterbliebenen. Der Antrag bedarf jedoch der Zustimmung ' der Hilfskasfe, Hauptabteilung der Rcichsleitung der NS DAP. Der Antrag kann auch von der Hilfskasse selbst gc- ! stellt werden. Die Rente eines Geschädigten betrügt 20 v. H. der nach i dem Rcjchsversorgungsgesetz zu gcwührendcn Gcbnhrnlsse, f wenn er das 14- Lebensjahr noch nicht vollendet hat und j wenn dem Unterhaltspflichtigen infolge der Gesundheits- schüdigung besondere Aufwendungen erwachsen, 30 o. H., wenn er das 14. Lebensjahr vollendet hat, 60 v. H., wenn er das 15. Lebensjahr vollendet hat, 80 v. H-, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat, und 100 v. H-, wenn er das 17. Lebensjahr vollendet hat. An die Stelle der im Reichs- oersorgungsgesetz vorgesehenen Militürdienstzeit tritt bei dieser Verordnung der Zeitpunkt der Schädigung. Hinter bliebenen von Personen, die infolge einer Schädigung ge storben sind, steht Sterbegeld zu, auch wenn der Verstorbene nicht Rentenempfänger gewesen ist. Auf die nach die'em Gesetz Versorgungsberechtigten finden die Vorschriften des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter entspre chend Anwendung. Wird wegen derselben Gesundheitsschü- digung Versorgung oder Entschädigung nach Z 18 des. Kriegspersonenschädengesetzes in der Fassung vom 22. Dez. 1927 oder nach dem Besatzungspersonenschädengesetz oom 12. April 1927 gewährt, so ruht diese Versorgung oder Ent schädigung in Höhe der nach diesem Gesetz gewährten Ver sorgung. Die Vorschriften des ß 112 a, Absatz 1, Nr. 2, und Absatz 2 und 3, des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung finden auf die nach diesem Gesetz gewährten Versorgungsgebührnisse mit der Maßgabe An wendung, daß ein Betrag bis zu 25 RM im Monat von der Anrechnung ausaenommen ist. sich entschieden gegen die französische Einmischung in die Besprechungen zwischen Italien und Oesterreich zur Wehr setzt. Aus einer Polemik des Budapester Blattes „Az Est" ist zu entnehmen, daß der französische Gesandte in Wien gegen eine geplante österreichisch-ungarisch-italienische Zoll union Einspruch erhoben hat. „Esti Kurier" erklärt hierzu. Laß selbst die „Friedensverträge" nicht das wirtschaftliche Hinsterben Oesterreichs und Ungarns oorschricben. Man glaube nicht, daß diese Dinge mit der franzö sischen Aufrüstung und ihren Zielen nichts zu tun hätten. Sie und die französische Mitteleuropa-Politik richten sich pm letzten Grunde gegen Deutschland. Frankreich weiß selbstverständlich, daß ein Krieg gegen Deutschland ähn lich ungleiche Gegner aufweisen würde wie damals, als >es den Ruhrkrieg gegen eine waffenlose friedliebende Be völkerung führte. Will es den damals verlorenen Ruhr krieg nachträglich noch gewinnen? Will es die damals trotz allem nicht erreichte Zerschlagung des deutschen Staates erreichen? Will es den Krieg, weil es die starken na tionalen und moralischen Kräfte des neuen Deutschland fürchtet? Das sind Fragen, die angesichts der ganz ein deutigen Kriegspolitik Frankreichs erhoben werden müssen, erhoben werden müssen zunächst in Deutschland, aber dar über hinaus in der ganzen Welt. Denn dieses Gefühl des von Frankreich bedrohten Friedens erfüllt mehr und mehr alle Völker Europas. Frankreichs Politik ist wieder zu dem geworden, was sie in allen Zeiten war: eine Schürung Les Krieges. nicht nur seinen Heeresbestand und seine Waffenreserven, es steigert nicht nur die Leistungen seiner Angriffswaf- sen, es schasst sich jetzt neben dem allgemeinen Volksheer noch ein Berufsheer, das aus Elitetruppen bestehen soll und keinen anderen Zwecken als denen des Angriffs die- men wird. Die französische Presse spricht ganz unverhohlen ivon diesen Plänen und teilt ausdrücklich mit, „daß bereits zahlreiche namhafte Führer der Armee für diesen Plan gewonnen sind, und daß er den persönlichen Auffassungen sües Marschalls Pötain entspricht". Noch hat Eden seine Sondierungsreise in der Abrü stungsfrage nicht abgeschlossen. Von seinen Besprechungen !in Berlin und Rom nimmt er den bestimmten Eindruck mit, daß mit Deutschland und Italien auf der Grundlage !des englischen Vorschlages vorwärts zu kommen wäre. Er geht jetzt noch einmal nach Paris, um dort das Ergebnis seiner Verhandlungen mitzuteilen und um zu versuchen, auch dort Verständnis für das Sehnen der Völker nach Frieden. Verständigung und nach Verminderung der Rü stungen zu gewinnen. Es müßte schon ein Wunder ge schehen. wenn es ihm gelänge, den französischen Rüstungs- Wahnsinn aufzuhalten. Frankreich hat nicht nur die Ab sicht aufzurüsten, sondern es steht bereits mitten drin in Aufrüstungsmaßnahmen, die früher oder später zu den ern- ^testen Verwicklungen auf dem Festland führen müssen. Wozu hat man soeben einen neuen Bombenflugzeugtyp in Auftrag gegeben, der in der Lage ist, bei schwerster Aus rüstung die Strecke Paris—Berlin—Paris ohne Zwischen- ilandung zurückzulegen? Weshalb die Forderung auf Aus stellung einer Berufsarmee mit der ausgesprochenen Aus gabe des Angriffs, da doch nach Ausspruch der zuständigen militärischen Stellen die französische Oslgrenze durch die Mammutfcstungslinie in jeder Hinsicht als unangreifbar zu gelten hat? Es mag sein, daß die Vorgänge im Donau-Naum eine Entwicklung genommen haben, die nicht der französischen Einschnürungspolitik entspricht. Die italienisch-östcrreichisch- ungarischen Bestrebungen für eine wirtschaftliche Zusam menarbeit stören zweifellos gewisse französische Kreise, die seine Zusammenkettung Oesterreichs mit der Kleinen En tente erstreben in der Absicht, Italien von Ungarn zu tren- MN. Es Ist jedenfalls bezeichnend, daß die ungarische Presse Die auf Grund dieses Gesetzes gewähr^ Versorgung kann entzogen werden, wenn der Versorgungsverechtigte aus der NSDAP oder dem Stahlhelm ausgeschlossen ist oder weil» nach seinem Ausscheiden Tatsachen bekamst werden, die den Ausschluß zur Folge gehabt hätten. Insofern sich aus den Vorschriften dieses Gesetzes besondere Härten erge ben, kann der Reichsarbeitsnstni'ster im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen einen Ausgleich gewähren. Das Gesetz tritt am 1. Januar 1934 in Kraft. Wird der An trag auf Versorgung vor dem 1. Januar 1935 gestellt, so wird die nach diesem Gesetz zustehende Versorgung vom 1. Januar 1934 ab gewährt, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung der Versorgung an diesem Tag erfüllt sind. Sterbegeld wird auch gewährt, wenn der Tod vor dem 1 Ja nuar 1934 cingctrctcn ist. I» der Begründung des Gesetzes heißt cs: Die siegreiche Durchsetzung der von der NisDAP vertre tenen Weltanschauung und die Niedcrringung der kommunistischen Gefahr wäre nicht möglich gewesen, wenn nicht die politischen Kämpfer der NSDAP sich rückhaltlos für dieses Ziel eingesetzt hätten- Das deutsche Volk schuldet ihnen für ihre heroischen Leistungen in gleicher Weise Dunk und Anerkennung, wie den Volksgenossen, die im Kriege Gesundheit und Leben für das Vaterland geopfert haben. Im einzelnen wird bemerkt, daß der Entwurf die Ver sorgung nur für die Vergangenheit vorsieht, denn er Hut lediglich die Versorgung der Kämpfer für die nationale Er hebung und ihrer Hinterbliebenen herzustellen. Dieser Kampf ist aber nunmehr abgeschlossen. Als Zeitpunkt der Beendigung ist der 12. November 1933 deshalb festgesetzt worden, weil das deutsche Volk an diesem Tage durch teure Abstimmung einmütig bekundet hat, daß die Politik der nationalen Regierung seinem Willen entspricht. Als Beginn der Versorgungspflicht wird der November 1918 angeführt und zur Voraussetzung gemacht, daß die Erwerbstätigkeit der Beschädigten um mindestens 25 v. H. gemindert ist. Fer ner ist Voraussetzung, daß der Beschädigte zur Zeit der Schädigung satzungsgemäß Mitglied der NSDAP oder einer der genannten Gliederungen gewesen ist. Da die Hilfskasse der NSDAP für sämtliche in Betracht kommenden Fälle die Unterlagen besitzt, ist die Zustimmung der Hilfskasse bei der Gewährung einer Rente bezw. des Sterbegeldes de in einem Hotel Aufenthalt genommen Halle, ist auf An ordnung der Staatssicherheitspolizei nach seinem früheren Verbannungsort Lshereny verschickt worden. Beamte der Staatssicherheikspolizei erschienen am frühen Morgen im Hotel und forderten Woldemaras aus, kowno in ihrer Be gleitung zu verlassen, tzn einem bcrcitstehenden Aulo wurde Woldemaras mit seiner Gattin abgcschobcn. Wie cs heißt, erfolgt die Verbannung aus dem Grunde, weil Woldemaras in letzter Zeit angeblich ein die Staats sicherheit gefährdendes Verhalten an den Tag legte. Fer ner erfolgte sie auf Grund einer Bestimmung des Kriegs kommandanten, wonach Woldemaras als Aufenthaltsort der Kreis Eshereny zugewiesen ist. Sein Aufenthalt in Kowno wurde von den Behörden nur geduldet. Wolde maras hatte für die nächsten Tage Vorträge in Riga und Reval über das Thema des Tolstoischen Romans „Krieg deutschen Landwirtschaft trotz Erhöhung der verkauften Men gen von 1928 bis 1932 von 10,2 Milliarden auf 6,5 Mil liarden gesunken sind. Welche Bedeutung der Preisrcgelung auf den landwirtschaftlichen Märkten, die den Bauern end lich auskömmliche Preise sichern, zukommt, ergibt sich dar aus, daß im letzten Jahr der Verkaufserlös wieder auf 7,25 Milliarden gestiegen ist. Andererseits zeigt sich die arbeits marktpolitische Bedeutung der Landwirtschaft aus folgenden Zahlen: Ende Dezember 1933 waren in der Landwirtschaft 162 378 und in der Forstwirtschaft und Fischerei 20 210 Ar beitskräfte mehr beschäftigt als im Februar 1933. Zusam men mit den rund 162 000 Landhelfern in der Landwirt schaft ergibt das eine Mehrbeschäftigung von 345 000 Ar beitskräften. Auch das Siedlungswesen für Industriearbei ter, das für die Vaumirtschaft besonders stark wirtschafts- bclebende Bedeutung hat. wird gefördert. Die Zusammen fassung aller Kleinsiedler im Rcichsbund der Kleingärtner und Kleinsiedler Deutschlands bedeutet hier einen großen Schritt zur Verwirklichung der Ziele des Rcichsbauern- führers. Auch die Industrie steht vollständig hinter unserem Führer und ist mit allen Kräften bestrebt, an dem hohen Ziele mitzuarbcitcn. Erst neuerdings haben die wirtschaft lichen Spitzenverbände in Deutschland einen Aufruf erlas sen, daß die Opfcrbereitschaft zum Wintcrhilfswerk ange sichts der großen Not vieler Volksgenossen nach Kräften er höht werden soll. Dies wird besonders denjenigen Unter nehmungen ans Herz gelegt, die aus den bisherigen Maß nahmen' der Reichsregicrung zur Wirtschaftsbelebung be sondere Vorteile gezogen haben. Den großen Aufschwung, den die Wirtschaft seit der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten genommen hat, wird die große Ausstellung zeigen, die in Berlin vom 21. April bis 3. Juni veranstaltet wird. „Deutsches Volk — Deutsche Arbeit" heißt die Ausstellung und zeigt einen Querschnitt durch alle Gebiete des öffentlichen Lebens. Zwe<- tausendjährige Geschichte des Deutschen Reiches, Entwick lung und Taten der nationalsozialistischen Bewegung und alle Gebiete der deutschen Volkswirtschaft werden auf die ser Ausstellung gezeigt und Zeugnis ablegen für die Er folge nationalsozialistischer Wirtschaftspolitik. Auch auf dem Gebiete der Effektenbörsen ist endlich eine Bereinigung getroffen worden. Bei den Kasseler Verhand lungen wurde, wie nunmehr bekannt wird, vereinbart, die Zahl der Börsen herabzusetzen und die Aufteilung der Bör senpapiere auf die einzelnen Börsen nach ihrer Bedeutung vorzunehmen, so daß nur die wichtigsten Papiere an der Zentralbörse und Lokalpapiere nur an ihren Heimatbörsen gehandelt werden. Es kann kein Zweifel bestehen, daß die Börsen in der Nachkriegszeit eine Entwicklung genommen haben, die in mancher Hinsicht einen Schaden für die Volks wirtschaft bedeutet hat. Aus diesem Grunde ist die Neu regelung des deutschen Börscnwesens durchaus zu begrü ßen, denn ein gesundes Börsenwesen, wie es durch diese Regelung zweifellos aufgebaut werden kann, ist beispiels weise im Hinblick auf die Kapitalbeschaffung der deutschen Industrie unentbehrlich. »DeuWsM-MWeMeil' Auf allen Gebieten wird der Kampf gegen die Arbeits losigkeit, der im kommenden Frühjahr erneut einsetzen soll, fchon heute vorbereitet. Daß dabei besonders allen unmit telbar wirkenden Maßnahmen weitgehende Aufmerksam keit gewidmet wird, ist verständlich. Dagegen kann man vielfach feststellen, daß in weiten Kreisen der Bevölkerung die wirtschaftsbelebende Wirkung mancher Maßnahmen, die in erster Linie anderen Zielen dienen, nicht genügend er kannt wird. Wer hat sich z. B. schon Gedanken gemacht, daß der Luftschutz, der aus Gründen der nationalen Sicher heit so notwendig ist, in hohem Maße geeignet ist, Arbeit zu schaffen. Allein die Errichtung von Luftschutzräumen ist geeignet, die Bauwirtschaft zu beleben, und findet deshalb weitgehend die finanzielle Unterstützung der Reichsbehör den. Ein anderes Beispiel: Daß der Erlös der Straßen lotterie für das Winterhilfswerk zur Arbeitsbeschaffung dient, ist bekannt. Aber auch durch den Verkauf der Lose finden eine Reihe von Arbeitskräften Beschäftigung und da mit Verdienst. Auf die wirtschaftsbelebende Wirkung des Freiwilligen Arbeitsdienstes hat Dr. Schmeidler in einem Pressevortrag besonders hingewiesen. So sind im Haus haltsjahr 1933G4 an die Textilwirtschaft und die Beklei dungsindustrie für rund 34 Millionen Mark Aufträge er gangen. Den holzverarbeitenden Wirtschaftskreiscn sind für den Bau der Baracken und der Einrichtungsgeacnstände s Aufträge in Höhe pon rund 17 Millionen zugeflossen, wäh- j rend an Lebensmitteln für rund 50 Millionen Mark Ab- s satz finden konnten. Auch die ca. 20 Millionen Mark, die : als Taschengeld den Arbeitsfreiwilligen gegeben werden, j erscheine» als Knufkraft am Markt und helfen, den Absatz zu fördern. ; Auch bei der nationalsozialistischen Agrarpolitik darf j neben der volks- und sozialpolitischen Bedeutung die wirt- ! schaftsbclcbende Wirkung in keiner Weise übersehen werden. Es ist eine bekannte Tatsache, daß van der Kaufkraft des i Bauern das wirtschaftliche Wohlergehen vieler Kreise des ' Handels und Gewerbes abhängig ist. Das wird besonders ' deutlich, wenn man bedenkt, daß die Verkaufserlöse in der