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- Erscheinungsdatum
- 1925-10-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-192510073
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19251007
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19251007
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Weißeritz-Zeitung
-
Jahr
1925
-
Monat
1925-10
- Tag 1925-10-07
-
Monat
1925-10
-
Jahr
1925
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Weitzeritz-Jeitung Tageszeitung rm- Anzeiger sür Dippol-iswal-e, Schmieöeberg u.U — Aeltesle Zeitung -es Bezirks i »«zugtprebt: Für etnenMonal! Goldmark M« S 8 Z»trag«n, einzeln« Nummern 1S Goldpfennt^. - 3 Semeind« Verband« Dtrok.nl, «nmmer r. : Meses Dia» enthüll-le amMche« BekannlmachunHe» i Poft,ch«»konta Dresden ir s« der Amlshauptmannschaft, -es Amlsgerichls f Fernsprecher: Amt VlppoldUmalde «ummer r, und des Sia-irats ZU Dippol-iswal-e Veranlworllicher Redakteur: Settr Iehne. - Druck und Verlag: Lari Jehne in Dlvvoldiswalde. »S-S-S-MlIüoiWl- ' , ————— , >» i Nr 234 Mittwoch, am 7. Oktober 1925 91 Jahrgang Uazti^npret«! M« « MMmeter »rett« Z Netttzetl« tt Ooldpfennt^, Ltn-esandt m»k , U«kl»««H dl Maldpfenntg«.. Ginlllha«. Am Sonnabend abend wurden durch Großfeuer die Trocken- und Lagerräume sowie Pferdeskall, Heuschuppen und Riederlagen der Poppen- und Kartonnagenwerke Firma Adolf Götze-Breitenbrunn in Erlabrunn vollständig zerstört. ES wird Brandstiftung vermutet. blenden der Scheinwerfer war nicht nötig, da an der Unfallstelle kein geschlossener Ortsteil ist. Sachverständiger Meinhold—Frei berg sprach als Praktiker. ILin Kraftfahrer dürfe nicht nur die Mitte der Straße beachten. Es bleibe ihm unerklärlich, wie der Wagen, selbst wenn die Spurstange gebrochen war, nach links gekommen sei. Er werfe auch die Frage auf, warum die Mit fahrenden den Fahrer nicht auf Frau B. aufmerksam gemacht hätten. (Dem trat dann Dipl.-Ing. Bormann entgegen, er lasse sich in seine Fahrweise von niemand Hineinreden). Durch Alko- holgenuß verschwinde das Verantwortlichkeitsgefühl, betrunken war Angeklagter aber nicht. Die Aussagen Bergmanns, er habe das Auto auf der linken Straßenseite kommen sehen, halte er aufrecht. In der Bestürzung habe der Fahrer das Lenkrad wohl nach links statt rechts gerissen. Zur Entlastung lasse sich der Bruch der Spurstange anführen, da nicht festzustellen sei, wann sie gebrochen sei. Wäre diese nicht so minderwertiges Material, würde er sagen, der Wagen wurde knapp links gesteuert, so aber müsse die Schuld des Angeklagten abgewiesen werden. We- entlich länger war das Gutachten des Dipl.-Ing. Bormann, ver- Flichteten Sachverständigen für Kraftfahrzeuge bei den KreiS- hauptmannschaften Dresden und Bautzen. Der Bruch sei ein so genannter Dauer- oder Ermüdungsbruch, zurückznführen darauf, daß das Gewinde vielleicht einen feinen Haarriß gehabt habe, der bei der Bearbeitung nicht gesehen werden konnte, so daß eS im Laufe der Zeit durch das Fahren weiter wegbrach und den äußeren Kräften beim Einwirken des Lenkrades nicht mehr stand kielt. Solche Brüche könnten nicht erkannt werden, wenn der Wagen nicht auseinandergenommen werde und die Teile abge klopft würden. 99 Prozent aller Auto-Unfälle müßten auf solche Ermüdungsbrüche zurückgesührt werden. Der Riß war zudem nicht sichtbar, da eine Gegenmutter darüber saß, nur beim An schlägen wäre er zu hören gewesen. Er könne nur glauben, daß durch das plötzliche Reisten des Lenkrades nach rechts der Bruch vollkommen geworden sei. Dieses Unglü-K hätte auch bei der nächsten Skraßenverliefung, beim Anfahren an einen gewöhn lichen Schotterstein geschehen können. Da die Räder der Kurve wegen nach links eingeschlagen waren, fuhr auch der Wagen mnächst noch nach links, die spätere Einwirkung des Lenkrades teilte das rechte Borderrad rechts und — beide Räder nach außen — mußte der Magen umschMaen. Wie die Länge der normalen Bremsstrecke fand auch der Gewichtsdruck auf das Ge länder rechnerisch festaestellt, Erwähnung. Bon den schiebenden Massen wurde Frau Bergmann an das Geländer gedrückt und mit diesem hinabaerissen. Etn Abblenden sei nötig nur in ge schlossenen Ortschaften mit Straßenbeleuchtung. Richtunaslamoen seien nicht als solche anzuerkennen. Hinter ieder Skraßenlamne oebe es sür den Fahrer einen toten Dunkt, möglich, daß fick Fr"» Bergmann gerade dort befunden habe. Es lieoe bei dem Unfall eine höhere Gewalt vor, er gebe lediglich dem Ermüdnngs- brvch die Schuld. Hierauf erhielt der Vertreter der Staatsan waltschaft daS Mort. Die Frage sei ist Anoeklaoter schuldig oder ist ein Zufall Ursache des Unglücks Rach Aussaae der Sachverständigen müsse man saaen, ein Verschulden lieos nicht nor. Aber auch andere Eroebnisse brachte die Verhandlung zu „ in der hingewiesen. Der Konzertflügel Mülsen. Der Musiklehrer Walter Demmler wurde auf der Staatsstraße hier und Lichtenstein infolge des herrschenden Re- bels von einem hinter ihm Herkommens» Motorradfahrer an gefahren. Demmler kam dadurch so unglücklich zu Fall, daß er kurz nachher verstarb. Um die Schuld von sich abzulenken, kniet« -er zweite Motorradfahrer neben dem Toten nieder und v«r- Angeklagker keinen Grund, nach rechts zu steuern, der Bruch luchte, DemmlerS Rad in einen Zustand zu versehen, der auf wurde verhindert Die Möglichkeit des Eintretens des Bruches Panne schließen lasten mußte. Bon einem später daherkommen- beim Steuern sei gegeben, aber nicht wahrscheinlich, auch das f den tschechischen Auto wurde -er Tote dem KnappschaftSkranken- Meiterfahren des Magens nach links sei zu bezweifeln. Offen- i Hause Lichtenstein zugeführt. Der Schuldige konnte kurz nach bar sei die Kurve geschnitten worden. Hätten auch viele Zeugen i seiner Tat in Haft genommen werden. Mtzsches als Trunkenheit angesehen habe, er müsse seine Aus sagen dahingehend berichtigen. DaS hätte beinahe die schon vor mittags lange erörterten Musterungen in der Pforte" und alle damit zusammenhängenden Folgerungen nochmals aufgerollt. Atan darf wohl sagen, daß dieser Zeuge in dem Prozeß eine Rolle spielte, wie man sie selten von einer beamteten Person kaum jemals gesehen hat. Kläglicher hat wohl noch niemals ein Gendarmeriebeamter als Zeuge obgeschnitten. Auf Frage des Sachverständigen Weinhold—Freiberg sagte Polizei-Kommissar Burkhardt noch aus, daß der Angeklagte bisher in Dippoldis walde noch in keine Autostrafe genommen worden, auch sonst nichts nachteiliges über ihn bekannt sei. Darnach wurde das Protokoll der in Dresden durch Medizmalrat Gerichtsarzt Dr. Oppe vorgenommenen gerichtlichen Sektion der Leiche der Frau Dora Bergmann verlesen, woraus hervorging, daß Genannte ne ben einer Reihe geringerer Berlehungen bei dem Unfall drei Brüche des Unterkiefers, Bruch des rechten Oberkieferbeins, linken Oberarmbruch, linken Schlüsselbeinbruch, Bruch des rech ten Oberschenkels, Zerreißung der Zwischenwirbel-Scheibe und der 5.-7. rechten Rippe erlitten hat. DaS Gutachten des glei chen, in Dresden eidlich vernommenen, von persönlicher Anwesen heit zur Verhandlung entbundenen Arztes besagt, daß alle vor genannten Berletzungen nicht unbedingt tödlich waren, Latz aber das Zusammenwirken dieser verschiedenen Berletzungen in Ver- bindung mit Herzschwäche zum Tode führte. Rach dreioiertel- slündiger Mittagspause wurden um 2 Uhr die Berhandlungen wieder ausgenommen und die Gutachten der Sachverständigen ge hört. Gendarmerie-Hauptwachtmeister Schulze, Beamter für Kraftfahrwesen bei der Dresdner Polizei, äußerte sich über ver schiedene Feststellungen am Wagen, die Beleuchtung müsse in Ordnung, die Straße beleuchtet gewesen sein. Auf der Straßen mitte zu fahren, war richtig, es leuchte ihm aber nicht ein, wie Angeklagter erst vier Meter vorher die Verunglückte gesehen haben will. Rach der Zeugenvernehmung glaube er, daß so wohl Rihsche wie Bergmann angeheitert, aber nicht betrunken gewesen seien, keineswegs aber so, -atz ersterer nicht mächtig war, einen Kraftwagen zu steuern. Er habe daS Gefühl, daß N. die Kurve zu zeitig geschnitten, dann Frau Bergmann gesehen und keine Möglichkeit mehr gehabt habe, den Unfall abzuwenden. Diese Ansicht könne er nicht aufrecht erhalten, wegen des Bruchs der Spurstange. Ieder Sachverständige werde die Möglichkeit zugeben, daß die Spurstange schon bei der geringsten Erschütte rung brechen konnte. Daß sie durch den plötzlichen Rechtsruck brach, ist möglich; das Unglück war dann unabwendbar. Ein Ab- Oerttiches und Sächsisches. Dippoldiswalde. Am Dienstag vormittag 9 Uhr fand die Verhandlung gegen Baugeschäftsinhaber Nitzsche, über deren Be ginn wir gestern berichteten, ihre Fortsetzung. Als Zeugen ver nommen wurden nacheinander Justiz-Inspektor Ryssel—Dippol diswalde, Dreher Reibetanz—Dippoldiswalde, z. Z. beruflich in Chemnitz und Gasthofsbesiher Schmieder^Malter. Während er sterer, der am fraglichen 2. Weihnachtsfeiertage in Malter ge wesen war, erklärte, er würde sich Baumeister Nitzsche nicht an vertraut haben und Reibetanz aussagte, daß er N. beim Aus treten beobachtet habe, wo er getaumelt sei, (hierzu wird von der Verteidigung später festgestellt, dah N. etwas nierenleidend sei), sagte letzterer aus, dah R. wohl bei guter Laune, aber nicht betrunken war, wie er ihn überhaupt noch nie betrunken ge sehen habe. Der Techniker Heide, der Stiefbruder des Ehe- manns der Verunglückten, will Nitzsche nicht mehr fähig ge halten haben, ein Auto zu führen, auch seinen Bruder gewarnt haben, mitzufahren. Bergmann sei nüchtern gewesen, ein Ehe zwist sei nicht vorgekommen, von Schwermut war bei seiner Schwägerin nichts zu bemerken. Nachdem noch Baukech- niker Preußer—Dippoldiswalde vernommen worden war, der Baumeister Nitzsche nach dem Unfall unterstützt, heim und dann zu Dr. Back begleitet hatte und N. wohl im Stande hielt, ein Auto zu führen, wurde Gend.-Kommissar Scholze, jetzt in Schönau bei Chemnitz, früher in Dippoldiswalde als ZeMe aufgerusen. Dieser hatte an dem fraglichen Tage mit in Miller gesessen, war gegen 7 Uhr heimgegangen und hatte im Restaurant «zur Pforte" schwerwiegende Musterungen über Nitzsche und seine Frau getan. (Herr N. ist betrunken und seiue Frau mehr wie er. Es wäre besser, er lieh sein Karrelchen stehen). Diese Aus sagen widerrief er jetzt, N. sei nicht bekunken gewesen. Der ebenfalls als Zeuge geladene Landwirt LouiS Wendler—Dippol diswalde bestätigte obenstehende Aussagen Scholzes in der Pforte (gibt auch aut Befragen zu, daß er N. nie betrunken gesehen habe) und Sch. gibt zu, dah diese Aeuherung Wichtigtuerei und leichtsinniges Gerede gewesen sei. Als weitere Zeugen vernom men, bestätigt Kaufmann Max Langer jene Angaben Wendlers und Polizeikommissar Burkhardt—Dippoldiswalde schildert Vor gänge im Bahnhotel, die sich nach Bekanntwerden des Unfalles in der Stadt zugetragen haben. Dort habe Scholze erklärt, er würde nicht mit N. gefahren sein, seinem Sohn Lothar habe Sch. zur Rede gestellt, als er sich über den Zustand NihscheS geäuhert habe und Frau Scholze habe gesagt: «Ihr könnt Euch bei mir bedanken, daß Ihr nicht mitgefahren seid. Ich habe mich immer gefragt, wer den Magen nach Hause bringt." Nun sagt Scholze auf Vorhalten des Gerichtsvorsihenden aus, dah N. doch wohl betrunken gewesen sei, er besinne sich aber nicht mehr auf die Vorgänge in der Pforte. Seine Aussagen im Zivilprozeh wozu ein Protokoll vom 27. 4. verlesen wird, will er sehr vor sichtig getan haben. Sie sind auch sehr unbestimmt gehalten. Frau Nitzsche stellte dann fest, dah ihrerseits keine Einladung an ScholzeS zur Mitfahrt ergangen sei. Nachdem noch der Schneider meister Robert Schmieder aus Reichstädt gehört worden war, der nach Anzeige im Zug« geäuhert haben soll, Nitzsche vor der Fahrt gewarnt zu haben, welch« Aeuherung er aber glatt ablehnt, im Gegenteil bestätigt, daß Herr und Frau N. nicht betrunken wa ren, tritt eine Frühstückspause ein. Nach ihr werden die Zeu gen Reibetanz, Arthur Schmieder, Heide, Preußer, Wendler, Schmieder sen. und Langer vereidigt und entlassen. Günstig für Nitzsche sagen weiter aus di« Zeugen Gutsbesitzer Richter in Malter, Betriebsbeamter Herrmann in Schmiedeberg, Tischler meister Gäbel in Seifersdorf. Letzterer, der noch kurz vor Ab fahrt mit N. über Arschästliches gesprochen hatte, meinte «Er war wie immer". Auch der nächste Zeuge, Schornstein-Bauge- schäfts-Inhaber Schneller aus Freital sagte aus, -aß N. wohl in Stimmung, aber nicht betrunken gewesen sei. Wäre er , nicht mehr in der Lage gewesen, ein Auto zu fahren, würde er ihm ohne Frag« einen ihm bekannten Fahrer mitgegeben haben. Er habe auch (weil Verkehrshindernis) den verunglückten Wagen auf die Seite, bewegliches Inventar aus dem Magen nach dem Gasthof bringen lasten. Nach Vereidigung vorstehender 4 Zeu gen wurde Lie auf Munsch der Verteidigung nachträglich ge ladene Frau Till, Ehefrau des Gend.-HauptwachtmeisterS Till eidlich vernommen, die bezeugte, daß weder Herr noch Frau Nitzsche betrunken waren, sonst wäre sie sicher nicht mitgefohren. Aus das Zeugnis ihres erkrankten Ehemannes, der sich zu Proto koll ganz ähnlich geäußert, wurde verzichtet. Auch Frl. Petrick, nachträglich nochmals herzugeholt, sagte auS, daß beide Eheleute nicht betrunken waren, daß sie auch in dem Jahre ihrer Dienst- stellung bei N.S Herrn N. nie betrunken gesehen habe. Als letzter «trüge wurde dann noch Ober-Kriminal-Kommissar Geyer, jetzt in Plauen i. D., früher in Freiberg, gehört. Er hatte seiner- ^.l>?tand ausgenommen, Skizzen angefertigt, photogra phische Aufnahmen der Unfallstelle gemacht usw. Er äußerte sich zunächst zur Skizze, führt« dann aus, daß seinerzeit die Zeugen vernehmung positive Resultate nicht ergeben habe, daß ihm aber das Zeugnis Tills, der seiner Herzkrankheit wegen keinen Alko hol geniesten dürfe, daher völlig nüchtern gewesen sei, am mei sten gelte, daß Till Gattin und Kind nicht habe mitfahren lassen, wenn Nitzsche nicht nüchtern gewesen sei. I« nach ihrer Stellung zum Fahrer oder der Verunglückten seien schon damals die Aus sagen für^und gegen den Angeklagten gewesen. Er verbreitete sich dann noch über Erörterunoen, die er bezüglich des Unfalls deS Nitzscheschen Magens in Dresden dort unternommen, über solche, die er betreffs des Fundes von Hut und Handtasche der Verunglückten durch den Bäcker Gönnert ausgeführt hatte, end lich auch noch über das Fahren mit Scheinwerfern, wobei «r feststeltte, daß in der Kurve ein« gewisse Stelle im Dunkel bleibe. Da nunmehr die Zeugenvernehmung beendet ist, werden die letz ten Zeugen vereidigt; mit Rücksicht auf daS nahe Verwandt schaflSverhällnts zum Angeklagten wird auf Antrag des Staats anwalts von einer Vereidigung der Frau Nitzsche und Schlosser Schwotzer abgesehen, auf Einwand vom Vorsitzenden aber ganz ausdrücklich betont, daß datum deren Zeugnis ebenso viel gelte wie ein anderes beeidetes. Gend.-Kommtssar Scholze machte vor der Vereidigung noch den Einwand, daß er wohl die Lustigkeit Tage. Er habe den Eindruck, daß Beramann angeheitert war. doch erscheinen dessen Angaben nicht unglaubhaft, -aß Frau Bergmann an der Straßenseite gegangen sei. Auch ein ehelicher Zwist könne nicht Ursache sein, sich der Gefahr des Ucberfahren- , werdens auSzusetzen. Scheide diese Tatsache aus, dann Holle ausgesagt, Angeklagter sei nicht angetrunken gewesen, eine gleich große Zahl habe das Gegenteil behauptet. Er war angetrunken. Beweis: die Aussagen der völlig Unbeteiligten Aeibetänz, Ryssel und Scholze. Besonders des Letzteren Urteil könne gelten, da er, von Dippoldiswalde versetzt, frei sprechen konnte. Angeklagter! habe in angetrunkenem Zustande die Führung des Wagens über nommen, somit in fahrlässiger Meise den Tod der Frau Berg mann verschuldet. Er beantrage Bestrafung nach ß 222 Straf gesetzbuchs. Strafmildernd sei die Unbestraftheit des Angeklag ten und daß ihn niemand verwarnt habe, strafschärfend der Tod der Frau Bergmann. Eine Geldstrafe würde bei den Vermögens verhältnissen des Angeklagten die Mirkung verlieren. Er bean trage vier Monate Gefängnis, ob Bewährungsfrist zugebilligt werde, überlasse er dem Gericht. Der Verteidiger erwähnte zu nächst die Suggestivwirkung auf die Zeugen nach dem Unfall. Mit Rücksicht auf die Gutachten der 3 Sachverständigen hält« er erwartet, daß der Staatsanwalt die Verurteilung in Ermessen des Gerichts stellt. Bezüglich der Frage der Angetrunkenyeib betonte er, daß das Urteil von Reibetanz nicht maßgebend fein! könne, Bergmann müßte feine Aussagen zu seinem Gunsten aus wirken lassen. Gegen ihn (Bergmann) sprächen auch die Aus sagen von Back und Neubert, für den Angeklagten die vom Herrmann, Gäbel und Schmelter, besonders auch von Geyer und Till, zwei unparteiischen Amtspersonen. Eine traurige Rolle wie sie Scholze gespielt habe, habe er aber in seiner langjährigen Praxis noch niemals erlebt. Seine Aussagen gingen durch einander; noch im letzten Augenblick vor dem Eid habe er Heiter keit mit Trunkenheit verwechselt. Auch mit Rücksicht auf seine Bcamteneigenschast war das keine schöne Rolle. Er habe die Ueberzeugung, daß Frau Bergmann etwa 1'/- Meter vom Straßenrand« gegangen sei, der Materialbruch sei kausal ge wesen. Somit entfalle jede Fahrlässigkeit und auch die Frag« etwaiger- Angeheitertseins bleibe eine äußere Frage. Auch habe der Angeklagte noch niemals eine Autostrase erhalten. Er bitte ihn mangels Vorliegens der Gründe freizu prechen. Dieser be tonte noch kurz, daß er durch seinen Beruf viel unterwegs sei, daß er auch an dem Abend vollkommen nüchtern war. Er bat um ein gerechtes Urteil. Hierauf zogen sich die Richter mit den Schöffen, Tischlermeister Fleischer—Bräunsdorf und Geschäfts führer Müller—Hainichen zur Beratung zurück, die gegen Stunde dauert. Üm '/,5 Uhr verkündete Amtsgerichtsrat Caspar olgendes Urteil: Der Angeklagte wir- freigesprochen, die Kosten allen Ler Staatskasse zur Last. In -er Begründung wurde ge- agt: Es mag dahingestellt bleiben, ob Frau Bergmann am Ge- änder geblieben ist, jedenfalls fuhr der Angeklagte nicht über mäßig geschwind. Frau B. wurde erfaßt, an das Geländer ge drückt und in den Graben gestürzt; das hatte den To- zur Folge. Objektiv besteht kein Zweifel, daß Angeklagter den Tod ver ursacht hat. Nach der Zivilprozeßordnung wird es ihm kaum glücken, nachzuweijen, daß ihn ein Verschulden nicht trifft. Im Slrasprozeh erfordert das Schuldig Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Vorsatz scheidet aus. Fahrlässigkeit erfordert subjektiv unvor sichtiges Fahren und weiterhin, -aß er seiner Begabung nach Las Unglück hätte voraussehen können. Dah der Angeklagte irgendwie unvorsichtig gehandelt, ist positiv nicht festzustellen. Wohl mag er durch Alkoholgenuß das Verantwortungsgefühl selbst gemindert haben, aber anderseits ist festzustellen, daß nach den Gutachten der 3 Sachverständigen ein Bruch der Spurstange ein getreten ist. Dadurch war ihm di« Möglichkeit genommen, das Unglück abzuwenden. Den Bruch hat der Angeklagte nicht zu vertreten. Es ist, wie einwandsrei nachgewiesen werden konnte, der Wagen bis zum Zusammenstoß intakt gewesen. Da alle 3 Sachverständigen angeben, daß der Bruch die Schuld hat, es aber nicht zu widerlegen ist, daß der Bruch der Spurstange vor dem Unfall eingetrelen ist, kann man den Angeklagten straf rechtlich nicht verantwortlich machen, umsomehr, als Llngeklagter nie eine Polizeistraf« erlitten hat. Er mußte mangels fester Fest stellungen sreigesprochen werden. Dippoldiswalde. Auf dem Marktplätze ist beute mit dem Anfahren des Budenmaterials sür den Jahrmarkt am kommenden Sonntag und Montag begonnen worden. Die Anmeldungen -er Feilhaltcnden sind wieder zahlreich cingegangcn. Bei gutem Wetter dürfte auf zahlreichen Besuch des Marktes zu rechnen sein, trotzdem daS Geld jetzt «fester sitzt" als jenials. — Der Händler Biedermann von hier hielt gestern nach mittag in der 5. Stunde mit Pferd und Tafelwagen auf dem Oberkorplatz beim Fremdenhof «zum Roten Hirsch' und hielt Pflaumen feil. In der kurzen Zeit, wo er im Hause nachge- fragte, ob Bedarf vorhanden sei, ging das Pferd, durch Füelende Kinder unruhig gemacht, durch und rannte nach der Brauhos- straße davon. An der Ecke bei Lindner löste sich das Vorderteil vom Wagen los, womit das Pferd noch ein Stück weiter lies, bis cs aufgehalten werden konnte. Die Wagenlast wurde auf -cm Platze verstreut. Beinahe wäre auch ein Mann, der den Weg des scheuen Pferdes kreuzte, zu Schaden gekommen. — Auf das heutige Konzert des Kunstvereins in «Reichskrone" sei nochmals hingewiesen. Der Konzert,.-», wird von -er Firma H. Wolfframm—Dresden zur Verfügung ge stellt. Es wird auch -er für den Männergesangverein «Eintracht" eintreffendc Probcflügel von Börsfendorfer—Wien gespielt werden.
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