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- Erscheinungsdatum
- 1925-03-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-192503317
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19250331
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19250331
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Weißeritz-Zeitung
-
Jahr
1925
-
Monat
1925-03
- Tag 1925-03-31
-
Monat
1925-03
-
Jahr
1925
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Verantwortlicher Redakteur: Selk Jetzt». — Dm» und Verlag: Earl Tad«« in Divvol-iamal-e Anrelgen»»««: vis « MtMmeter Kreit« PekttzeU« 29 Goldpfennlg«, Eingesandt and Reklame» SV Goldpsennige. BezugSprelt: Für elnenMonat 2 Goldmark mit Zotragen, einzelne Nummern lS Voldpfennig«. Gemeinde-Verbands-Girokonto Nummer > Postscheckkonto Dresden 12S48. Fernsprecher: Amt Divvolditwald« Nummerk Weitzeritz-Zeiwng Laaeszeitung unö Mzeiger sür Dippol-iswal-e, Schmie-eberg U.A. «elleste Ieiluug des Bezirk» x——— -- Dieses Bla« ealhSU die amllichen Dekaunlmachuuze« der Amtshauolmaunschast, -es Amlsgerichl» und -es Sladlrals z« Dippoldiswalde Dienstag den 31. Mürz 1925 Nr. 76 Ein Unschuldiger klagt an! ,^n nichtöffentlicher Sitzung verhandelte das Gemeinsame ! Donnerstag den 2. April nachmittags 5 Uhr Sffevtl. Sitzung d. Kirchgemeiuvevertretnng Im Konfirmandenzimmer Leipzig. Am Sonnabend nachmittag stießen in Leipzlg-Gelltzr- hausen eirr Motorwagen der Straßenbahn und ein LmtolaWg zusammen. Dabei wurde der ganze Vorderperron des Straßen bahnwagens eingedrückt. Dem Führer der Straßenbahn wurd» ein Oberschenkel zerquetscht, innrere Fahrgäste erlitten Ver letzungen durch Glassplitter. Schöffengericht zu Chemnitz gegen den 1873 in der Tschecho- slowak^ geborenen Kranführer Karl Passer aus Chemnitz und dessen Tächter, der in Chemnitz aeborenen Dienstmagd Anna Elsa Prasser. Beide waren des Verbrechens nach 8 173 (Str.-G.-V.) angeklagt. Das Urteil lautete auf ein 3ahr Zuchtbaus für den Vater und ans zwei Monate Gefängnis unter Zubilligung einer dreiadrigen Bewährungsfrist für die Angeklagte. Das Gettchk nahm an das; der Vater unter Ausnutzung autoritativen Druckes : Nicht einen der Verführer gewesen sei. I diger klagt an. Oertliches uns Sächsisches Dippoldiswalde. Auf das morgen abend 8 Uhr in unserer Stadtkirche stattsindende Kirchenkonzert sei iwchmalS emp- kehlend hingewiesen. 3m Mittelpunkt steht das berühmt« Horn- keptett der Dresdner Posaunenmission unter persönlicher Leitung Ins Pfarrers Adolf Miller. Frl. Scharnbeck—Dresden, mehr- fach in hiesigen geschlossenen Kreisen mit gutem Erfolge aufge treten, wird Men von Hayden und Bach zu Gehör bringen. Ne ben diesen auswärtigen Künstlern werden auch einheimische Kräfte Mitwirken: Oberlehrer t. R. Kantor Schmidt wird das Konzert mit einem Orgelpräludium einleiten und unter Leitung des Stadt musikdirektors 3ahn werden zwei Streichquartette geboten wer ben. Der Eintrittspreis ist für jedermann erschwingbar. Der lieberschuß soll zum Bau eines Gemeindehauses Verwendung ftn- ben. 3eder Besucher des Kirchenkonzerts hat somit das Bewußt- Ain, zu diesem Gemeindehaus« einen Baustein beigetragen zu 91 Jahrgang Höckendorf. Auf dem Bahnhof Edle Krone ist in letzter Zeit wiederholt Milch aus den zum Transport aufgegebenen Milch- Kannen gestohlen worden. Die Bahnverwaltung konnte sich den Diebstahl nicht erklären und konnte auch trotz eifrigster Be mühung des Diebes bisher nicht habhaft werden, bis sie am 28. März als Täter den tn Tharandt wohnhaften Geschäfisgehilfen Archur Herbert Brause, geboren am 14. 7. OS in Großdeuben, ermitteln konnte. B. war war bei seinem Bruder, dem Milch- Händler Br. in Tharandt in Stellung und holte täglich die Milch bei etwa 10 Kuh Haltern in Höckendorf ab und fuhr sie teilweise auf den Bahnhof Edle Krone zum Versandt, teilweise fuhr er den Rest zu seinem Bruder nach Tharandt. Di« Verladung auf dem Bahnhof Edle Krone fand von Br. täglich in der sechsten Abendstunde statt. Bei dieser Gelegenheit hat Br. dl« bereits im Güterwagen verladenen und plombierten vollen Milchkannen anderer Milchlieferanten erbrochen und daraus Mich entwendet, ermitteln konnte. Br. war bei seinem Bruder, dem Milch krug goß. Die dadurch entwendete Mich verkaufte Br. dann auf der Heimfahrt in seinem Nutzen. Sein Bruder hatte davon keine Kenntnis. Br. wurde wegen Verdunkelungsgefahr vor läufig tn Hast genommen und dem Amtsgericht Tharandt zuge führt. Schmiedeberg. Am nächsten Donnerstag, 2. April, werden Oskar Junghähnels Humoristen, Sänger und Schauspieler im Schenkschen Gasthofe auftreten. Sie sind hier gern gesehen und gehört und dürfen daher wohl auf ein volles HauS rechnen. Dresden. Lin aufregender Vorgang trug sich am Montag «gegen 7 Uhr morgens am Elysium in Vorstadt Räcknitz zu. Me Pferde eines Fleischermeisters in Rippien, der auf seinem Vieh- tranSportwaaen zwei Bullen nach dem Dresdner Schlachthose bringen wollte, scheuten an der abschüssigen Straße und rannten gegen einen Mast der Telegraphenleitung. Das Geschirr blieb dort hängen, di« mehrfach verletzten Pferde muhten später heim geführt werden, während die im allgemeinen unversehrt ge bliebenen Bullen nach dem Schlachthofe gebracht werden konnten. Bei dem Unfall entstand überdies noch mehrfacher Sachschaden. Würde der Telegraphenmast nicht hindernd im Wege gestanden haben, dann war ein schwerer Zusammenstoß mit einem dichtbe- setzlen Straßenbahnwagen der Linie k unvermeidlich, der un übersehbare Folgen haben konnte. Dresden. Auf Anordnung des Parteivorstandes begann am Montag mittag im Landtag die Konferenz zur Beilegung des Streites innerhalb der sächsischen Sozialdemokratie. An der Kon ferenz nehmen Vertreter der Mehrheit und der Minderheit der Fraktion sowie die Landesinstanzen teil. — Wegen Kindestötung wurde von der Kriminalpolizei der tn Dresden-Stetzsch wohnhafte Schriftsetzer Rudolf Bräuer fest genommen. Sein« Ehefrau hatte in der Nacht zum 27. 3. ohne Hinzuziehung einer Hebamme entbunden, worauf er das Kin- gleich nach der Geburt in einem Eimer ertränkt«. — Von dem Wärter des städtischen Westparkes in Zittau wurde am Morgen des S. März ein kleiner roter Kinderlustdallon aufgefunden, an dem sich ein Zettel mit der Angabe befand, daß der Ballon am Tage vorher, also am 28. Mäm, in Lille (Nord) von einem Herrn 3. Vanderbronch, 23 Rue St. Sauveur, den Lüften übergeben worden ist. 3n deutscher Schrift befand sich darunter die Bitte um Rücksendung des Ballons bei einer even tuellen Auffindung. 3n diesem Falle sollte ein Geschenk aus Lille nicht fehlen. Dem Wunsche Vanderbranchs hat der Zittauer Aufftnder entsprochen. Prompt traf nun auch die Antwort aus Lille ein. Sie enthielt verbindliche Worte des Dankes für die - Rücksendung des Ballons. DaS/versprochene Geschenk war in ' Form von neun Ansichtskarten von Lille beigefügt. Interessant ist. daß der Ballon die weite Reise van Lill« bis nach Zittau In etwa 24 Stunden gemacht Kat. Der wütende Schneesturm, der in diesen Tagen herrschte, erklärt zum Teil den Schnelligkeiksrekord. — Dieser Tage passierte Meißen in einem Schleppzuge bergwärts ein Kahn, auf dem zwischen Vorder- und Hinterteil eine Hochantenne gespannt war, deren Empfangsdrahte in die vordere Kajüte einmündeten. Der Schifter yat sich mit dieser Einrichtung sein sonst Immerhin einigermaßen eintöniges Leben nach Feierabend durch Rundfunk wesentlich unterhaltender zu ge- ! stalten verstanden. gerichtsurteil für schlechthin konzessionspflichtig erachtet hatte, gleichgestellt. — Auch die vielfach vertretene Auffassung, daß das Notgeseh vom 24. Februar 1923 auf solche Vereine keine An wendung finde, die schon vor dessen 3nkrafttr«ten bestanden ha ben, wird durch den Wortlaut des 8 33 Abs. 6 Sah 1 widerlegt. Auch diese Vereine also müssen die Schankerlaubnis etnholen, sie sind (abgesehen von den Spielklubs usw.) gegenüber den neuen Vereinen nur insofern begünstigt, als sie kein Bedürfnis nachzu- weisen haben. — Wenn in Satz 2 des Abs. 8 weiter gesagt ist, die Erlaubnis an die zurzeit des Inkrafttretens des NvtgesetzeS bestehenden Vereine dürfe nur versagt werden, wenn di« Vor- auSsetzungen des Abs. 3 After 1—3 gegeben seien (m. a. M-, daß in solchen Fällen die Prüfung der Bedürfnisfrage — Abs. 2 — ausschaite), so sind mit diesen bestehenden Vereinen wie in Abs. 6 Satz 1 selbstverständlich auch nur diejenigen Verein« ge meint, die bereits bei Erlaß deS Notgesetzes Schankwirtschafi usw. betrieben haben, ohn« bis dahin einer Erlaubnis zu be dürfen; der Sinn von Satz 2 kann nicht sein, daß jeder be- sieblge Verein, nur weil er bei Erlaß des Notgesetzes bereits bestand, ohne Bedürfnisnachweis die Schankerlaubnis erhalten mühte, wenn er nur die Voraussetzungen des Abs. 3 Ziffer 1—3 erfüllt. Dies würde ganz entgegen dem Zwecke des Notgesetzes eine völlig unverständliche Privilegierung dieser Vereine gegen über allen anderen Erlaubnisnachsuchenden bedeuten. — Dem hiesigen Amtsgericht wurde gestern Montag der angeblich« am 30. 4. 09 in Wien geborene Willy Wenzel Roth «geführt, weil er als angeblicher tschechoslowakischer Fahnen- klüch tiger ohne Legitimationspapiere und ohne Barmittel bei einer kiesigen Familie aufgegriffen wurde. Nach den bereits gemachten Feststellungen handelt es sich wohl nicht um «inen Fahnenflüch- Ngen der tschechoslowakischen Arme«, sondern wahrscheinlich um Hinen schon länger Gesuchten, der seinen Namen verheimlicht. Na er tn hiesiger Stadt bereits mehrere Betrügereien ausge- kührt und schon einige Geschäfte geschädigt hat, bleibt er vor läufig in Haft, bis seine Personalien einwandfrei festgestellt wor ben sind. Bei seinen Vernehmungen hat sich der Verhaftete mehrfach in Widersprüche verwickelt. — 3m vorigen Jahre hatte ein Amtsgericht in Berlin einen Fernsprechteilnehmer wegen LeistunOwuchers gemäß W 4, 12 der DreiStreibereiverordnung vom 13. 3uli 1923 verurteilt, weil er nir di« Benutzung feines Anschlusses durch einen Dritten zu einem Ortsgespräch 40 Pf. verlangt hatte. Der Verurteilte hatte Re vision «ingelegt. Die Revistion ist, wie von zuständiger Seite mit- geteUt wird, als unbegründet zurückgewielen worden. — Die Linlösungspflicht der Reichsbank für di« am 7. 3. 1924 aufgerufenen ReichSbanknoten zu 5 Billionen Mark vom 1. November 1923 (1. Ausgabe) und vom 7. November 1923 (2. Ausgabe) läuft am S. April 1925 ab. Die Linlösungspflicht der Nvich-Sdank für di« am 22. 3. 1924 aufgerufenen ReichSbank- Nolen zu 100 Billionen Mark vom 26. Oktober 1923 (1. Aus gabe) und zu 10 Billionen Mark vom 1. November 1923 (1. und k. Ausgabe) läuft am 20. April 1925 ad. Da eine Verlängerung -er Linlösungspflicht für di« genannten Noten nicht erfolgen kann, werden di« Besitzer daran erinnert, ihre Noten so rechtzeitig an hie Reichsbankhauptkaff« in Berlin einzusenden, daß sie späte- P«nS am 5. bezw. 20. April dieses 3ahr«S daselbst eintreffen. — DaS ÄrbeitS- und Wohlfahrtsministerium steht von einer Erhöhung der Mietzlnssteuer für' April ab, läßt also die Miete kür diesen Monat unverändert. Der Grund dafür liegt darin, -aß vom Reiche ein« Neuregelung der Wohnungsbauabgabe an- -estrebt wird, worüber di« Entscheidung im Lause des April zu «rworten ist. — Stäubende Weidenkätzchen. Dem letzten Aufbaumen deS Mnterrlesen hat der frische Lenz mit sanfter Hand ein rasches Ende bereitet, und als ob st« darauf gewartet hätten, brechen jetzt rasch die Knospen, die voreilig schon dem trügerischen Februar getraut hatten. Mit einem Schlage steh«n an Buschrändern und loschen die Weiden im Schmucke ihrer Kätzchen da, aus deren Samtenen Fell jetzt auch die gelben oder auch purpurnen Staub- oeutel in dichtem Gedränge Herausschauen. DaS einzelne Kätz chen erscheint dadurch viel größer als früher, da nur die silber- vrauen Härchen ein samtenes Polster bildeten. Unwillkürlich mag «j manchem in den Fingern zucken, um sich einen Kätzchenstrauß « verschaffen- Und doch steht nichts häßlicher aus, als ein ge- olündeter Weidenstrauch. 3n Fetzen hängt, die zähe Rind« »»runter, daneben angebrochene Zweige, die dem völligen Ab- ttitzen widettlanden. Aber auch das Abschneiden schändet die Sträucher. Ls gibt doch nichts SchdnereS, als im vollen Schmucke stehende Weiden inmitten der kahlen Büsch«. LenzeÄchnen Hofs. Eng z,«hen durch jede Brust, und wie verträgt sich ims mit Zerstören und Plündern! Möge der jung« Lenz auch jedem der ihn genießt, im Herzen die Saite reiner, wunschloser Freude zu vollem Klange rühren! — Ueder di« Frage, ob Kleingarten-, SiedlungS-, Sport- und EhnÜche Vereine zum Betrieb von Schankwirtschafi der Erlaub nis aus 8 33 der Gewerbeordnung bedürfen, begegnet man in den beteiligten Kreisen vielfach irrigen Anschauungen, di« Ihre Ursache darin haben, daß man der Prüfung dieser Frage den diechtszustand zugrunde legt, der vor dem Erlaß des NotgefetzeS vom 24. Februar 1923 (Reichgesetzbl. Teil 1 S. 147) bestand-. Es erscheint bah« nicht unzweckmäßig, auf die gegenwärtig« RechtS- w>ge hinzuweis«rr. Das OberlandeSgericht Dresden hatte sich In «nem Urteil vom 12. April 1916 - lll 29/16 - (Fischers Zeit- Mr Präzis und Gesetzgebung der Verwaltung Äd. 48 S. «2) dahin ausgesprochen, daß nach 8 33 der Gewerbeordnung ein Nartenverein nur dann einer polizeilichen Schankerlaubnis be- ! Al*' er den Ausschank von Getränken gewerbsmäßig be- vceibe. Dietes Urteil steht durchaus in Ueberbinstimmung mit dem damaligen Gesekes zustande. Unrichtig ist es aber, wenn unter Berufung darauf auch heute noch behauptet wird, daß ein nicht- gewerbsmäßiger Ausschank durch Dartenverein« usw. einer ge- werdepolizeilichen Erlaubnis nicht bedürf«. Denn nach der neuen »afsung, die 8 33 der Gewerbeordnung durch Art. I des Notg«- I«heS erhalten hat, müssen jetzt nicht nur, wie früher die Kon sinnvereine l. S. von Abs. 5, sondern auch di« anderen Vereine', »lsy auch die Gattenbau-, SiedelungS- und Sportvereine, selbst »o>m der AuSschank auf den Kreis der Mitglieder beschränkt »«den soll, die polizeiliche Schankerlaubnis einholen: sie sind üW» jetzt den Vereinen des Abs. 5, die schon das Oberlandes Diesen Artikel veröffentlicht Hans Gathmann in -Ur «Weltbühne' in Berlin- Irgendwo in einem Dorf« in Sachsen lebt heute als Acker knecht der einstige Fleischer Eduard Trautmann, der durch daL Urteil des Schwurgerichts in Glatz vom 25. Februar 1911 als Mörder erklärt, zum Tode verurteilt und zu zwölf 3ahren Zucht haus begnadigt wurde. Zwölf 3abre schrie er aus der ZuchchauS- zelle sein ewiges, monotones: «3ch bin unschuldig!', auf daS nie mand hörte und daS niemand glaubte, auch wenn er immer wie der Gott zum Zeugen seiner Unschuld anrief. Trautmann lebte 1909 in Münsterbera als Fleischer und er freute sich ob seines grobschlächtigen und finsteren Wesens keiner Beliebtheit. Aber niemand konnte ihm im Ernst etwas Schlim mes nächsten: er hatte, dreißigjährig, noch keinen Zusammenstoß mit dem Gericht gehabt, war unbestraft, trank, randaliert« « Kneipen, war ein sinnlich-wilder Gefell«, und die Nachbarn und Bekannten hatten nicht gern mit ihm zu tun. Da wird im Dorfe Neuhof bet Nulnsterberg di« Arbeiterin Emma Sander, ein krankes, unscheinbares, früh verbrauchtes Fabrikmädchen, am 21. Dezember 1909 ermordet aufgefunden. DaS Verbrechen erregte infolge seiner grausigen Umstände mA seiner Unmenschlichkeil Aufsehen. Rumpf und Beine der Er mordeten werden an verschiedenen Stellen gesundem Mau kann zwar nicht feststellen, ob das arm« Mädchen erwürgt oder er stochen worden ist, aber man tuschelt, daß Trautmann ein Auge auf sie gehabt, daß sie ihn abgewiesen und daß er ihr im Zorn« schon einmal bös« gedroht habe. Die Leiche ist kunstgerecht zer legt worden, sachverständig . . . Trautmann wird verdächtigt, wird verhaftet. Er leugnet. Er beteuert. Doch während er tn Untersuchungshaft sitzt, kommt ein Verbrechen ans Vicht, daS er nicht ableugnen kann: er hat sich tm Rausch einmal an sein«« Schwester vergriffen. Ein Blutschänder. Von da ist es zum Mörder nicht wett. 3n der Volksmeinung, in der Presse, steht von diesem Augenblick seine Täterschaft an dem Morde fest ehe noch das Gericht gesprochen hat. Drei 3ahre Zuchthaus erhält er für di« blutschänderische Lat. Als Zuchthäusler tritt er, nach 3ahr«sfrist, vor die Schranken des Glatzer Schwurgerichts «1» sich von dem Verdacht des Mordes zu reinigen. Lin Schwer verbrecher steht da, in d«r Zuchthausjacke, auSgestoßen tn den Auswurf der Menschheit, dem das Schuldig so sicher ist wie Volk Amen in der Kirche. Wer überführt ihn? Niemand. Von zweihundert Zeugen bringt keiner einen gültigen Beweis seiner Schuld. Keiner hüt« ihn gesehen, keiner wußte etwas Bestimmtes über das Verhältnis der ermordeten Emma zu Trautmann. Antipathie, Dorfklatsch, Gehässigkeit — nichts andres kam zutage. 3ch bade di« vergiften Gerichtsberichte jener Tage nachgeschlagen: in spattenlangen Awk- sagen und Schilderungen keine Tatsache, kein Tatmotiv, kein Be weis — nichts als Vermutungen, Wahrscheinlichkeiten, vagd Schlußfolgerungen, Nichtigkeiten: 3ndlzien. Di« Emma Sander ist exhumiert worden. Di« Aerzte behaupten, sie sei erstoch«p worden. Vorher hatten sie gesagt, st« sei erwürgt worden. Man weiß nicht einmal das genau. Aber der «tzammelstich', ein« ver altete Schtachtatt, spielt ein« große Roll« in diesem Prozeß. Trautmann kannte diese Schlachtärt, übte sie aus, wie viele andre Fleischer auch. Weil kein Blut in der Leiche war, schloß mav aus .Hammelstich', und weil Trautmann diese Schlachtatt Hand» l-abte, mutzte er der Mörder sein. Der Polizeihund Greif hatte Trautmann nicht 'ange- jenommen'. Beachtete ihn gar nicht. Demonstrierte deutlich ein« Unschuld. Der wissenden Kreatur glaubt« kein Mensch. AK Trautmanns 3acke aber befanden sich zwei Haare, und die Ber liner Chemiker stellten mit .großer Wahrscheinlichkeit' fest, daß dies« Hoare von der Emma Sander stammten. Der tzammelstich und di« Haare — zwei Vermutungen, zwei Wahrscheinlichkeiten sie besiegelten Trautmanns Schicksal. Nur zwei glaubten damals schon an seine Unschuld: der Ver teidiger, Rechtsanwalt Kühne in Glatz, und ... der kluge Hund. Der Angeklagte, der im Zuchthausrock vor den Geschworenen stand — babt 3hr schon einmal geprüft, wie sich das Gesicht jede» Menschen auf der Anklagebank plötzlich wandelt und wie dm Harmloseste jäh wie ein Verbrecher auSsieht, selbst im Alltags anzug? —, der Angeklagte, dessen rasierter Schädel Richtern und Geschworenen die Ueberzeugung von seiner Schuld suggerierte, beschwor vergeblich bei Sott seine Unschuld. Doch der Staatsan walt schloß seine heftige Rede an di« Geschworenen: .Mein* Herren, vernichten Sie diese BM« in Mensch«ngestalt!' Sie wagten nicht, ihn aufs Schafott zu zerren. Sie schickten ihn für zwölf 3ahre ins Zuchthaus. Er hat die zwölf 3ahr« abgesessen. Unschuldig. Hochmütig hat der Staatsanwalt die Befürwortung der Immer wiederhoste» Gnadengesuche des Verteidigers abgelehnt. Indizien, die damals schon einer gerechten und strengen Prüfling nicht standhiesten» hatten einen Unschuldigen vernichtet. , „ ,, Denn heute kennen wir den Zettel aus der Hinterlassenschaft deS Menschenfressers von Münsterberg. Auf diesem Zettel steht: T., Emma, 21. 12. 09. , . Karl Denke, dessen Treiben ja bis ins 3ahr 1905 zurück- reicht. hat am 21. Dezember IM» die Emma Sander ermordet. Und Trautmann? , Die Behörden haben bisher hartnäckig geschwiegen. Hatte« sie nicht längst, ohn« das, erst der Druck der öffentlichen Meinung einsetzte, di« Pflicht, zu bekennen, daß sie geirrt? Und sofort da» Wiederaufnahmeverfahren zu eröffnen und Trautmann freipk- sprechen? Und Trautmann zu geben, waS zwar zwölf 3ahre nichK vergessen, aber was ihn für den Rest seines gebrochenen Leben» zum Menschen, befielt von der Schande, erlöst aus einem not- vollen Leben, erlöst von unaushvrlicher Seelenqual, machen Kani« Augenblick darf gezögert werden. Ein Unschch,
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