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89. Jahrgang Ar. 201 >«« 133 Kf. I. BO. Dippoldiswalde ausgezahlt werden. u de 'ch zu >lt n srrv Bezirksamt für Kriegerfürsorge Dippoldiswalde, am 27. August 1923. ährt« >79). erter HSch. M.. ! UNd und Mlg alben llv): tütr« Slber agere :) — e der ihren . M- ligen Uber, oichk. reis- und reise. neue 9000, 0 bis >6300 icker- ckleie S500, lr SV und Iden, nfr«1 WecheritzZeitung Taaeszeitum und Anzeiger siir Dippoldiswalde, Schmiedeberg «.ll. Aeltesle Zeitung des Bezirks r Verantwortlicher Redakteur: Felir Iehne. - Druck und Verlag: Earl Jedne in Divvot-iswal-e. Mittwoch den 29. August 1923 g kpan-vepkickel'lingsbeili'äge. 2 Der Verwaltungsausschutz für die Gebäudeversicherung bei der Landes-Brandversicherungsanstalt hat beschlossen, datz zur Deckung des durch die weitere starke Geldentwertung entstehenden außergewöhnlichen Bedarfes bei der Gebäude- Abteilung am 1. September 1923 65V M. für die Beitragseinheit auherterminlich erhoben werden. Der Beitrag ist zu errechnen durch Vervielfachung der aus der letzten Beitrags-Quittung ersichtlichen Einheiten mit 650. Zahlung hat bis zum 10. September in der Stadtfieuer- einnahme zu erfolgen. Zur Zahlung wird nur hierdurch aufgefordert. Stabtrat Dippoldiswalde, am 29. August 1923. W W Odstvervachlung. Freitag den 31. August nachm. 5 Uhr Bergstraße, Sonn abend den 1. September nachm. 1 Uhr Rabenauer Straße soll das anstehende Obst baumweise verpachtet werden. Der Stabtrak. S^SpeisekanoffelnA sind wieder im Anrollen. Verkauf erfolgt wieder ab Bahn. Jede Haushaltung erhält bis zu einem Zentner. Verkaufszeit wird durch Anschlag bekanntgegeben. Dippoldiswalde, am 28. August 1923. Der Stadtrat. Erhöhung der Teuerungszulage zur Zusatzrente. I. Die zu der Zusahrente zu gewährende Teuerungszulage für den Monat August ist abermals und zwar von 1760 v. H- auf 10017 v.H. erhöht worden. Infolgedessen erhalten sämtliche Versorgungsberechttgte, die im Monat August zum Bezüge der Zusatzrente berechtigt waren, sofort das 82,57 fache des für August geltenden Grund- betrags (Ziffer H Abs. 3 der Bekanntmachung vom 13. 7. 23) nachgezahlt. Die Witwe erhält also als 2. Nachzahlung für August (3000 X 33 -) 99 000 X 82,57 — 8 174 430 M. D>e Einkommensgrenzen bleiben für August unverändert. Mit der Auszahlung der fälligen Veträge ist bereits be gonnen worden. , II. Für September 1923 wird zu der Zusatzrente eine Teuerungszulage von 13 530 v.H. gewährt. Die Zusahrente einer Wiwe beträgt also im September 99 000 -s- 13 394 700 gleich 13 493 700 M. Der Endbetrag wird am einfachsten errechnet, indem man den Grundbetrag (im Beispiel 99 000 Mark) mit 13 630 vervielfältigt. Die für September zahl baren Beträge werden in den ersten Tagen des nächsten Monats überwiesen. Die für September maßgebenden Einkommensgrenzen sind entsprechend der Erhöhung der Teuerungszulage erhöht worden. III. Da die Erfahrung gelehrt hat, datz die Ueberweisung der Zusahrenten im Girowege infolge des allgemeinen Bar geldmangels und der sich daraus ergebenden technischen Schwierigkeiten vielfach erheblich verzögert worden ist, erfolgt künftig, um bei der rasch fortschreitenden Teuerung eine Ent wertung der Zusahrenken nach Möglichkeit zu verhindern, die Zahlung sämtlicher Zusahrenlenbelräge nur noch im Post scheckwege. Ausgenommen hiervon bleiben nur die in der Stadt Dippoldiswalde wohnhaften Zusatzrentenempfänger, denen auch weiterhin die Beträge durch die Staütgirokasse Dteles Blatt enthSN die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannfchast, des Amtsgerichts und des Stadtrats zu Dippoldiswalde W Oeriliches und Sachfisches. , MpzwldiSwaldc. Um grund- und zwecklose Bedenken bezüg- '"d Nachahmungsmöglichkeit unseres städtischen, Notgeldes in der Bevölkerung nicht auskommen zu lassen, möchten wir folgen des bemerken: Nachzuahmen ist jedes Papiergeld, dagegen war vor dem Kriege mit allem Raffinement hergestellte nicht geseiht, da nützt am Ende auch ein besonderes Papier nichts. Die photochemischen Verfahren wurden seitdem noch wesentlich Mit der Zeit kommen die Fälscher hinter alle Geheimnisse, dauerts auch lange. Freilich rentiert slchs dann manchmal nicht mehr. Unser städtisches Notgeld ist in einfachster N^ise hergestellt, einmal der Kosten wegen, dann aber auch um deswillen, weil der Bedarf ganz plötzlich in dringendster Weife sich' einstellte. Noch am Tage der Bestellung mußten Scheine im Be- von 6 Milliarden Mark abgeliefert werden. So einfach aber, wie es hingestellt wird, ist das Nachmachen trotzdem nicht, wchon den Satz in einer anderen Druckerei herzustellen — eine lvtche käme doch nm in Frage — ist unmöglich, da, selbst wenn ! Bezugspreis: '/, Monat August 400000 M. ! mit Zutragen. Einzelne Nummern 35 000 M- ! Fernsprecher: Amt Dippoldiswalde Nummer 3. ! Postscheckkonto Dresden 12 548. Anzeigenpreis: Die 42 Millimeter breite Petit zeile 80 000 M„ außerhalb der Amtshaupt- mannschast 120 000 M., im amtlichen Teile (nur von Behörden) Zeile 100000 M. Eingesandt und Bekamen Zeile 120 000 M. III »I»,«Giss zufälligerweise genau dasselbe Schristmaterial dort vorhanden wäre doch die Klichees zum Stadtwappen, zur Stadtansicht und ,ur Bürgermeister-Unterschrift fehlen würden. Es bliebe schon nichts anderes übrig, als Aetzungen herzustellen. Und das ist immerhin umständlich und erfordert besondere Einrichtungen. Aber auch wenn das alles überwunden wäre, hat unser Notgeld noch einen ganz besonderen Schutz, und das ist der Durchschlagstempel. Die Idee, ihn auf dem Notgelde anzubringen, stammt vom Rat hause, sie ist tatsächlich gut. Diesen Stempel nachzuahmen, ist nicht nur kostspielig, sondern auch zeitraubend Schließlich ver teuert sich in heutiger Zeit auch das Papiergeldfalschen von Woche ,u Woche sodaß dann der Gewinn dem Risiko nicht mehr ent spricht. Also lasse man sich nicht bange machen und nehme man das Dippoldiswalder Notgeld ruhig in Zahlung. Ist der Durch schlagstempel vorhanden — und das wird immer der Fall sein — kn ist das Geld gut. — Berichtigung zum Bericht über die letzte Stadtver- ordnetensitzuna: Der Stundenlohn der Arbeiter des Gaswerkes betrug Mitte August 348 000 M. (nicht 148 000 M.). — Heute geht es ohne Zeitung nicht mehr. Der «Degen- dorfer Zeitung^ wird von einem Manne berichtet, der versäumt hatte, im vorigen Monat die Zeitung zu bestellen, daß er bei der jetzt erfolgten Bestellung geäußert hat: Bestellen werde ich die Zeitung, auch wenn sie im Monat noch so viel "kosten sollte. Denn glauben Sie mir, das Nichthalten des Blattes während dieser 14 Tage hat mir einen Schaden von mehreren Millionen gebracht. — Die Schlüsselzahl im Buchhandel beträgt ab Dienstag den 28. 8. 1200000. — Die Pressestelle der Reichsbahndirektton Dresden teilt mit: Anläßlich der am 1. September eintretenden Fahrpreis erhöhung wird die viertägige Gültigkeit der Fahrkarten nicht be schränkt. Zur Schalterentlastung am 31. August werden aber alle vom 29. bis 31. August verkauften Fahrkarten mit dem 31. abge stempelt. Die Karten gelten sodann bis 3. September nachts 12 Uhr. Die Reisenden werden auf dieses Entgegenkommen der Reichsbahnverwaltung aufmerksam gemacht und auf die recht zeitige Lösung der Fahrkarten hingewiesen. — lieber die Zuschläge bei verspäteter Steuerzahlung teilt das Landesfinanzamt Dresden mit: Bom 1. September an gelten bei verspäteter Steuerzahlung nicht mehr die bisherigen Zuschläge von 15 oder 30A. Vielmehr hat der Reichsfinanzminister die Zu schläge auf das Vierfache des Rückstandes festgesetzt. Außerdem sind die Zuschläge nicht mehr an den Kalendermonat gebunden. Die Verpflichtung zur Entrichtung des Zuschlags entsteht jetzt un mittelbar vom Zeitpunkte der Fälligkeit ab. Nur wer den Rück stand innerhalb einer Woche nach Fälligkeit noch begleicht, bleibt vom Zuschlag frei. Wird dagegen erst am achten Tage nach Fällig keit gezahlt, wird z. B. ein überwiesener Betrag erst an diesem Tage dem Finanzamts gutgeschrieben, so ist der Zuschlag in voller Höhe zu zahlen. Ist der Rückstand auch nach Ablauf eines Monats (das sind 15 Tage) nach Fälligkeit noch nicht bezahlt, so wird erneut ein weiterer Zuschlag verwirkt. Neben dem Zuschläge bleibt der Rückstand selbst zu entrichten. Es ist also zu zahlen: vom 8. bis zum 15. Tage nach Fälligkeit das 5fache des Rückstandes, vom 16. bis zum 30. Tage das Ofache, vom 31. bis 45. Tage das 13fache, vom 46. bis 60. Tage das 17fache usw. Die Zuschläge finden auch Anwendung auf ältere Rückstände, die am 1. Sep tember noch nicht beglichen sind, insbesondere also auf die am 25. August fällig werdenden erhöhten Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, auf die Rhein-Ruhr-Abgabe und auf die am 15. August fällig gewesenen Abschlagszahlungen auf die Umsatz steuer. Wer also den erhöhten Zuschlägen entgehen will, muß seine Rückstände bis spätestens am 31. August begleichen. — Nachdem seit Jahren von den sächsischen Gastwirten ge fordert wurde, daß durch den Sächsischen Gastwirtsverband ein ein heitlicher Bierpreis über ganz Sachsen festgelegt werden sollte, wie dies vor dem Kriege der Fall gewesen ist, hat der genannte Verband nunmehr beschlossen, diese Forderung zu erfüllen. Die Bierpreisberechnung im Ausschank geschieht in Zukunft in ganz Sachsen in folgender Meise: Der Einkaufspreis des Bieres wird um 50A erhöht. Dieser Betrag ergibt den Verkaufspreis pro Liter über die Straße. Von diesem errechneten Betrage mit dem Zuschlag von 5O9L wird die Hälfte genommen, und somit ergibt sich der Verkaufspreis für ein Glas Bier. Der so errechnete Betrag ist von 5- zu 5000 immer nach oben abzurunden. Beispiel: Ein kaufspreis pro Hektoliter 15 Millionen Mark Literpreis 150000 Mark, 5O2S Zuschlag ergibt 225 000 M. --- Literpreis zum Verkauf über die Straße. Davon die Hälfte ist 112 500 M., abgerundet nach oben (115000 M.) ist der Preis pro Glas im Ausschank. — Diese festgesetzten Preise gelten als Mindestpreife und erhöhen sich, je nachdem die Unkosten in dem Betriebe höher sind. Der Preis soll mindestens 24 Stunden nach der Bekanntgabe des Brauereipreif^ einsetzen. — Das Wirtschaftsministerium gibt folgendes zur öffentlichen Kenntnis: Jede Art Ersatzgeld, ob eS als Gutschein, Notgeld oder sonstwie bezeichnet wird, darf nach dem Reichsgesetz vom 17. Juli 1922 nur mit Genehmigung deS Reichsfinanzministeriums ig Berlin in den Verkehr gebracht werden; ohne diese Genehmigung ist es ungültig und die Herausgeber und Drucker werden strafrechtlich verfolgt werden. Anträge auf Genehmigung sind durch Vermitt- lung des sächsischen Mrtschaftsministeriums — Abteilung für Handel und Gewerbe — anzubringen und werden mit größter Be schleunigung (telegraphisch bzw. telephonisch) erledigt. Firmen, Anstalten usw., die mit der Erlangung der nötigen Zahlungsmittel in Schwierigkeiten geraten, müssen sich jedoch zunächst an ihre Stadtverwaltung oder den zuständigen Bezirksverband wenden, der in erster Linie zur Notgeldbeschaffung berufen und verpflichtet ist. Nur di« Beibringung des schriftlichen Nachweises, daß die Kommunalbehörde zur Abgabe bzw. Beschaffung der begehrten Summe sich außerstande sieht, gibt die Anwartschaft auf Weiter gabe der Gesuche um Bewilligung der Eigenausgabe von Notgeld. Auf ein wesentliches Erfordernis muß jedoch für alle Fälle mit Nachdruck hingewiesen werden, daß Notgeld keineswegs zur Be hebung einer etwaigen Kapitalnot, mit anderen Worten zur Er langung eines zinslosen Kredits, zuaelassen werden kann, sondern daß unerläßlich« Voraussetzungen für eine etwaig« Genehmigung das Vorhandensein entsprechender Guthaben oder sonstiger flüssiger Deckung ist. Das Reichsflnanzmlntstertum bedingt daher stets bei der Zulassung, daß der Gegenwert der ausgegebenen Beträge durch umgehende Barüberweisung an die Reichskreditgesellschaft in Berlin oder durch Hinterlegung gesperrter Reichsschahwechsel bet der in Betracht kommenden Reichsbankstelle sichergestellt werde. Wer ohne Einhaltung einer dieser Bedingungen Notgeld in Ver kehr bringt, macht sich in gleicher Weise strafbar wie derjenige, der das ohne jegliche Genehmigung tut. — Das Arbeitsministerium hat an die Schlichtungsausschüsse und die Demobilmachungskommissare folgenden Erlaß gerichtet: Bei dem Arbeitsministerium mehren sich die Bitten um eine Stellungnahme zu der Frage, ob Lehrlinge in Tarifverträge im Sinne des 8 1 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 einbe zogen werden können. Das Arbeitsmlnisterium bejaht diese Frage durchaus. Es befindet sich hierbei in Uebereinstimmung mit dem preußischen Minister für Handel und Gewerbe, der in einem Erlaß vom 4. Juni ausdrücklich zu dieser Frage Stellung genommen hat, und mit einem sehr wesentlichen Teile des Schrifttums und der Rechtsprechung. Aus dem Schrifttum ist besonders der Aussatz von Luppe über Tarifverträge für Lehrlinge hervorzuheben. Wie dort völlig zutreffend ausgeführt ist, begründet jeder Lehrvertrag ein« Arbeitsverpflichtung des Lehrlings mit der Bedingung, daß diese im Sinne einer Berufsausbildung gehandhabt wird. Die Arbeit geber rechnen auch durchaus mit den Arbeitsleistungen ihrer Lehr linge, die sie auch ihren Kunden vielfach sogar als Arbeitsstunden ausgelernter Arbeiter, in Ansatz bringen. Anderseits sind auch die Lehrlinge bzw. deren Eltern ganz überwiegend auf die Gegen leistungen des Arbeitgebers angewiesen. Auch die Gesetzgebung sieht die Lehrlinge grundsätzlich als gewerbliche Arbeiter an. Aller dings haben in erster Linie die Innungen und Handwerkskammern innerhalb ihrer gesetzlichen Zuständigkeit daS Recht, die Lehrlings verhältnisse zu regeln." Sofern sie dies jedoch nicht umfassend und vollständig tun, ist die Bahn für eine tarifliche Regelung der Lehr- lingsoerhältnifse frei. — Das erste Jugendtreffen des Gauverbandes Dresden und Umgebung (D. T.) führte am Sonntag etwa 500 Teilnehmer nach dem zwischen Malschendorf und Schönfeld gelegenen Schirrberge. Die einzelnen Abteilungen marschierten getrennt dahin, so daß gegen 11 Uhr sämtliche Teilnehmer vereint waren und sich sofort ein lustiges Lagerleben entwickelte. An einem Gesangswettstreite beteiligten sich sechs Abteilungen, an die wertvolle und sinnige Preise verteilt werden konnten. Gesten 3 Uhr erfolgte der Ab marsch nach dem Borsberg, wo die Turner und Turnerinnen des Mittelelbegaues bereits eingetroffen waren, die am Vormittag im Pillniher Schloßgarten Wettkämpfe ausgefochten hatten und auf der Bergeshöhe weitere Kämpfe durchführten. Nach diesen fanden Schargesänge und eine Weihe von Wimpeln der Iugendmann- schasten statt. Altenberg. Die Getreideernte hat uunmehr auch in unserer Höhenlage ihren Anfang genommen und verspricht eine zufriedenstellende zu werden, nachdem die Witterung der letzten Wochen dem Wachstum und der Reife besonders günstig waren. Die Haferselder freilich sehen zum Teil noch recht grün aus. Am weitesten zurück sind wohl die Kartoffeln. Für diese tzaupt- frucht der Gebirgler war die jüngste wechselnde Witterung sehr zum Vorteil. Dresden. Nach den Preisfeststellungen vom 27. August 1923, sind vom statistischen Landesamt folgende Indexziffern der Lebens haltungskosten (1913/14 — 1) berechnet worden; Gesamtindex für Ernährung, Heizung, Beleuchtung, Wohnung und Bekleidung — 806985; Gesamtindex ohne Bekleidung 721468. Am 20. August 1923 betrug der Gesamtindex mit Bekleldungskosten 520 707 und ohne Bekleldungskosten 471357. Vom 10. bis 27. August sind mithin die Preise der bet der Teuerungsstatistik berücksichtigten Güter um 52,1 bezw. 53,1 v. tz. gestiegen. Die bisher vom sächsischen Arbeitsmlnisterium veröffentlichte Punktzahl (Steigerungszahl gegenüber Januar 1922 — 1,00) beträgt für den 27. August 1923 40877,48. Freiberg. Am Sonnabend und Montag sanden hier wieder Erwerbslosendemonstrationen statt. Wie mttgeteilt wird, ver langten die Erwerbslosen am Sonnabend eine Beihilfe von 15 Millionen für Verheiratete und 7 Millionen für Ledig«. Eine außerordentliche Sitzung von Rat und Stadtverordneten am Sonn- tagbeschloß, den verheirateten Erwerbslosen eine Beihilfe von 5 Millionen und den Ledigen 3 Millionen zu gewähren. Mit diesen Zugeständnissen gaben sichiedoch die Erwerbslosen nicht zu frieden und demonstrierten am Montag weiter. Darauf fand am Nachmittag wieder eine gemeinschaftliche Sitzung von Rat und Stadtverordneten statt. Diese beschloß, den Verheirateten acht Millionen und den Ledigen 5 Millionen zu bewilligen. Für Frau und Kind sollen außerdem je eine weitere Million gewährt werden. Plau«n i. V. Am Montag nachmittag versammelten sich vor dem Rathause, wo gerade Besprechungen über die Milderungen der Arbeitslosigkeit stattfanden, einige Tausend Arbeitslose und forderten durch eine Kommission eine Wirtschaftsbeihilfe von sechs Millionen für jeden Verheirateten und 3 Millionen für jeden Unverheirateten, ein Verlangen, das nicht zu erfüllen war. Als die Polizei daS Rathaus von der Menge säuberte, warf letztere eine größere Anzahl Fensterscheiben im Lichthofe des Rathauses ein. Line größere Abteilung Sipo zerstreute dann die Menge. In der Nähe des Rathauses war von dieser auch bereits das Pflaster aufgerissen worden, um die Polizei mit einem Steinhagel zu empfangen. Ihr schnelles Vorgehen ließ die Menge nicht dazu kommen. — Seitdem sich die vielbegehrten und für die Volksernährung so dringend notwendigen Kartoffeln auf den Feldern der Reife nähern, finden sich leider immer mehr solcher Elemente, die, ohne gesät zu haben, ernten wollen. Fast täglich muß über Kartoffel- diebstähle berichtet werden. Doppelt verwerflich ist es, wenn dabei Leute um ihr weniges Zab und Gut gebracht werden, die es am allernötigsten brauchen. So wurde in den letzten Nächten wiederum von dem Kartoffelfelde eines Arbeiters am Hindenburgring in Plauen I. V. eine größere Menge Kartoffeln gestohlen, wobei über 100 Quadratmeter Land verwüstet worden sind. AuS einem Gartengrundstück an der Aeußeren Reichenbacher Straße in Plauen wurde ebenfalls In einer der letzten Nächte eine erheblich« Menge Obst gestohlen. Auf Neudorfer Flur im Zwoschwitzer Grund und in der Zadera kann man wieder sehen, wie sinnlos Kartvffelbeete durchwühlt worden sind.