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Derantworllicher Redaklem: Selir Sehne. — Druck und Verlag: Earl Sehne in Divvolüiswalde SS. Jahrgang Ar. 1S8 goktes- ändert. Der Branddirektor. Der Sladtral. onen l.-. ker8tr.ö hleit«: e und dienst: le, an- einisch. Sonn- /. Uhr iinder- mahls. 3 Uhr Ifarrer linder- rnne. Regen, MvKlH' IVIIVLss-ll -t« u«4. ItackLahlunq von Kandels Kammepbrili'ägen. st. ichlacht- 540000, : ältere er (37): 00 M., chweine Insge- icht auf tinischer gewicht, esprels- und Upreise. iräte- und Be- ndniz plähe ahrer beiter An- ölen.' totor- i den st auf iltelte Hier ¬ in der hmen, urden ihre wache r zäh- Au«r- mmen anuar kmMige keuer^elil' 9ippo!öi§m!öe. Heute Sonnabend den 25. Aug. abends 8 Uhr UndunA Auf Blatt 275 des hiesigen Handelsregisters, bett, die Firma Gebr. Reichel, Stuhlfabrik, Oelsa, Bez. Dresden, ist heute eingetragen worden, daß der Kaufmann Kurt Arthur Reichel, jetzt in Lößnitz, als Gesellschafter ausgeschieden ist. Amtsgericht Dippoldiswalde, den 20. August 1923. 1 Reg. 82s/23. - Oeffentliche gemeinschaftliche Sitzung des Stadtrates und der Stadtverordneten zu Dippoldiswalde Montag den 27. August 1923 abends 8 Uhr. Anschließend öffentliche Stadt- Verordnetensitzung. Tagesordnungen hängen im Rathause aus. kelianntmacklmg. Da die Sparkassenbeamten vormittags in der Girokasse mit tätig sind, ist vom 27. d. M. ab die Geschäftszeit nach stehender Kaffen wie folgt festgesetzt worden: StavtgirotKsse Dippoldiswalde Montags bis mit Freitags von V-9—V»1 Uhr Sonnabends von V-9—12 „ Sparkasse Dippoldiswalde Montags bis mit Freitags von 2—V,4 Uhr Sonnabends geschloffen. Dippoldiswalde, am 25. August 1923. Der Stadtral. ZWX Ne kauplübung beidri' peiierweki'en findet in nächster Zeit statt. Der Alarm wird versuchsweise durch die Dampfsirene von H. H. Reichel erfolgen. Dippoldiswalde, am 27. August 1923. WeitzeritzZeilung Tageszeitung und Anzeiger siir Dippoldiswalde, Schmiedeberg «.II. _ Aeltesle Zetlung -es Bezirk» Dieses DlaN enlhSN die amtlichen Bekanntmachungen -er Amtshauntmannfchaft, -es Amtsgerichts un- -es Sta-trats zu Dippot-iswat-e Die außerordentliche Entwertung der Mark nötigt uns, sofort eine Nachzahlung auf unsere am 30. Juni d. I. fällig gewesenen Kammerbetttäge und Sonderbeiträge für die Handelsschulen einzuheben. Die Höhe dieser Nachzahlung wird auf das 100fache der für den 30. Juni ausgeschriebenen Beiträge und Sonderbeiträge festgesetzt. Sie wird hiermit für sämtliche zur Handelskammer bzw. zu den einzelnen von -er Handelskammer unterstützten Handelsschulen Beitrags pflichtigen ausgeschrieben. Besondere Steuerbescheide er gehen nicht. Die Zahlungen sind bis spätestens zum 8. Sep tember 1923 durch unmittelbare Überweisung an «ns (also nicht an die Ortssteuerämter oder die Finanzämter) und zwar auf unser Postscheckkonto Dresden Nr. 16813, auf unser Konto bei der Sächsischen Bank oder der Sächsischen Staatsbank in Dresden oder auf unser Girokonto Nr. 3882 bei der Stadt girokaffe Dresden unter der Bezeichnung .Nachzahlung auf Handelskammerbeittäge 1923" und unter genauer Angabe von Namen, Wohnort und Wohnung des einzelnen Beitrags pflichtigen (Angabe der Ftilna allein genügt nicht) zu leisten. Soweit Beitragspflichtige noch keine Zahlungsaufforderung für den Beitrag zum 30. Juni erhalten haben, läuft dle Zah lungsfrist 14 Tage vom Tage der Zustellung jener Auf forderung. Auf Zahlungen, die nach dem 8. September bzw. nach Ablauf der 14tägigen Zahlungsfrist eingehen, sind außer den Bezugspreis: '/, Monat August 400 000 M. mit Zutragen. Einzelne Nummern 35 000 M. Fernsprecher: Amt Dippoldiswalde Nummer 3. Gemeinde - Verbands - Girokonto Nummer 3. Postscheckkonto Dresden 12 548. Anzeigenpreis: Die 42 Millimeter breite Petit zelle SO 000 M., außerhalb der Amtshaupt mannschaft 70 000 M-, im amtlichen Teile (nur von Behörden) Zeile 100000 M. Eingesandt und Rekamen Zelle 120 000 M. OertlicheS und Sächsisches. — Am Freitag abend in der 6. Stunde wurde einem Arbeiter, der im Konsum zu tun hatte, während dieser Zeit sein Rad, das mit anderen vor dem Lokal stand und nach dem er aller paar Minuten Nachschau hielt, doch gestohlen. — Verschiedenerlei Unfug wurde in letzter Nacht verübt. So wurde ein Aandlastschlikten vor der Ladentür des Stephanschen Friseurgeschäfts am Lutherplah aufgebaut und davor eine Kiste mit Papierabfällen ausgeschüttet. — Wiederholt sind an die Kaffenstelle der Ortskrankenkaffe Dippoldiswalde-Stadt Anfragen gerichtet worden, in welche Lohn stufen (auch rückliegend) die Arbeiter einzureihen sind. Da alle gelernten Arbeiter über 18 Jahre jeweils der höchsten Lohnstuse angehören, war dies in der Woche vom 13. bis 19. August Lohn stufe 44 (219 450 M. Gesamtbeitrag), In der jetzt ablaufenden Woche Lohnstufe 50 (669 900 M. Gesamtbeitraa) und Ist in der kommenden Moch« Lohnstufe 60 (1 224 300 M. Gesamtbeitrag) ohne Invalidenkaffenbeiträge. — .Gemütliche' Gutscheine hat der Bezirksverband der Amtshauptmannschaft Oelsnitz herausgegeben. Auf geringem Schreibpapier in fettem Schwarzdruck steht da zu lesen: 100000 Mark zahlt dir Beztrkswirtschaftskasse usw.' . . . Für diese Summe kann man sich schon einmal duzen lassen. — Der Verein Sächsischer Zeitu^soerleger hat folgendes Telegramm an den Reichskanzler, Reichsarbeitsminister und Reichswirtschaftsmintster gerichtet: Die auf irrtümlicher Grund lage errechneten Buchdruckerlöhne machen der Fachpresse die Fortführung ihrer Betriebe unmöglich. Der Verein der Sächsi schen Tagespresse beschloß daher die sofortige Betriebsein- schränkung und Entlassung größten Stils. Stillegungen sind un vermeidlich, falls nicht schleunigst Abhilfe kommt. — Nach lOjährigem Bestehen hat der „Heidebote", der Lokal- und Verkehrsanzeiger für Langebrück, sein Erscheinen eingestellt. — Der „Kötzschenbrodaer Generalanzeiger" wird künftig nur noch dreimal wöchentlich erscheinen. — Die Handelskammer Dresden hat — durch die außerordent liche Geldentwertung der letzten Monate genötigt — eine sofort zu entrichtende Nachzahlung in Höhe des Hundertfachen ihrer am 30. Juni d.J. fällig gewesenen Kammerbeiträge und Sonderbeiträge ausgeschrieben. Die Beiträge sind unmittelbar an die Kammer ab zuführen. Näheres ist aus der Bekanntmachung im amtlichen Teile zu ersehen. — Die Zahlungsmittelknappheit hat die Dresdner Behörden und viele Firmen veranlaßt, sogenannte Lohn- und Notschecks herauszugeben. Natürlich machten sich sofort Betrüger diese Not maßnahmen zunutze und setzten zahlreiche gefälschte Schecks in Verkehr. Eine Anzahl Dresdner Kriminalbeamte fahnden lebhaft nach diesen Gaunern. — Die Milchhöchstpreise für den Erzeuger betragen vom 26. August an ab Stall für Vollmilch in Zone l 75 000, in Zone II 78 000 M., für Magermilch 37 500 und 39 000 M. Für Lieferung zur Molkerei, Sammelstelle, Milchhandlung oder Bahn darf bei einer Entfernung unter 5 Kilometern bis 1500 M., über 5 Kilo metern bis 2000 M. Zuschlag je Liter bezahlt werden. Für den Kleinverkauf durch den Erzeuger unmittelbar an die Verbraucher ab Gehöft haben die Kommunalverbände und, wenn diese davon absehen, die Gemeindebehörden im Einvernehmen mit den zustän digen Preisprüfungsstellen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse Höchstpreise festzusehen, die folgende Beträge nicht überschreiten dürfen: Vollmilch 79 000 bzw. 82 000 M., Mager- und Buttermilch 39 500 bzw. 41 000 M. Die Erzeugerhöchstpreise für Lieferung an Wiederverkäufer betragen für Kuyhalter ab Gehöft für das Pfund Butter bei Herstellung aus Milch der Zone I 785 000 M, der Zone II 820 000 M., für Speisequark mit höchstens 75H Wassergehalt 125 000 und 130000 M., sür gewerbliche Mol- Kerrien av Molkerei für Butter 863 500 und 902 000 M„ für Speisequark 137 500 und 143 000 M. Für den Kleinverkous von Butter und Quark ab Gehöft oder Molkerei unmittelbar an die Verbraucher ist den Kuhhaltern zu vorstehenden Preisen bis zu 10A, den gewerblichen Molkereien bis zu 15A; Zuschlag zu zahlen. — In einer Verhandlung vor dem Dresdner Schöffengericht ührte Kommerzienrat Theilen aus Pretzschendorf, der gegen einen Strafbefehl wegen Vorgehens gegen 8 11 des Nahrungsmittel- jesetzes, Verwässerung von Milch, Einspruch erhoben hatte, aus: Ls liege weder eine vorsätzliche noch eine fahrlässige Verfälschung der Milch vor. Er sei Besitzer der Molkerei Pretzschendorf, die ein gewissenhafter Obermeier leite, außerdem besitze er noch einige auswärtige gleiche Betriebe. Es sei unmöglich, immer selbst die Milch nachzuprüfen, dazu habe er verantwortlich« Personen ange- tellt. Die Molkerei Pretzschendorf werde von 114 landwlrtschast- ichen Bettieben beliefert. Der ganze große Ort sei untereinander verschwägert. Es habe niemand hinaus und auch niemand hinein geheiratet. Moll« er gegen einen der Milchproduzenten scharf vorgehen, dann laufe er Gefahr, zu gleicher Zelt überall anzuecken. 3m Molkereibetrieb« sei keine Milch verwässert oder entrahmt worden. Es sei eine ganz allgemeine Erscheinung, die jeder große oder kleine Molkereibetrieb gern bestätige, daß beispielsweise die an Sonntagabenden oder Montagmorgen gelieferte Milch vielfach weniger Fettgehalt aufzuweisen habe, wie an den übrigen Tagen der Woche. An Sonntagen erholte der Landwirt ost Besuch, da werde die Milch abaeschvpft oder entrahmt und zum Kaffe« dann Sahne getrunken. Dagegen sei der einzelne Molkereiunternehmer völlig machtlos, «r müsse einfach darüber hinwegsehen. Die Milch- Kontrollen müßten bei den Lieferanten einsehen. Als Zeug« wurde in dieser Strafsache der Wohlfahrtspolizeioberkommlffar Hohmann und als Sachverständiger Prof. Dr. phil. Beythien, Mitglied des Relchsgesundheitsrates, gehört. Der Vertreter der Anklage forderte Bestrafung, der Verteidiger plädierte für Frei sprechung. Das Urteil des Schöffengerichts lautete auf 10 000 M. Geldstrafe (I). Der Vorsitzende betonte, es liege eine Fahrlässigkeit unter allen Umständen vor, dies habe der Angeklagte selbst zu gegeben. — Nachdem das Reich durch die Herausgabe einer Gold anleihe die Möglichkeit zu wertbeständigem Sparen geschaffen bat, haben sich, vorbehältlich der zu erwartenden ausflchtsbehördlichen Genehmigung, auch die Sparkassen Frauenstein, Nassau, Pretzschen dorf und Rechenberg entschlossen, einen Goldsoarmarkverkehr für Spareinlagen etnzurichten. Der Zweck der Goldspareinlagen ist der, die Sparer vor einer etwaigen weiteren Entwertung ihrer Einlagen zu schützen und die in der Goldmarkeinlage enthalten« Golükrast in der gleichen Höhe, wie zur Zett der Einlage, zu erhallen. Kreischa. Durch die ungeheuere Geldentwertug ist es fraglich, ob der alljährige „Kreischaer Jahrmarkt", der sich seit langer Zeit in der weitesten Umgebung allgemeiner Beliebtheit erfreut, und für jung und alt ein Volksfest im wahren Sinne des Wortes ge wesen ist, weiter abgehalten werden kann. Eine Interessenten- Versammlung soll sich Anfang nächster Woche mit dieser Ange legenheit befassen. — Um die Stillegung des Bahnbetriebes der Lockwttzkalbahn nach Möglichkeit zu vermeiden, ist eine weitere Erhöhung der Fahrpreise ab 24. August notwendig. Die wirtschaftliche Not lage zwingt gleichzeitig dazu, bis auf weiteres »eine Wochen- und Einwohnerkarten auszugeben. Die bisher gelösten Karten behalten bis mit 31. 8. ihre Gültigkeit und sind dann verfallen. Dresden. Der Zwischenausschuß des sächsischen Landtages ver handelte am Donnerstag über Bürgschaftsangelegenheiten und be sonders eingehend über die Frage neuer StaatSkredtte. Die Regierungsvorlage über Auseinandersetzungen mit dem früheren Königshause soll bei Wiederzusammentritt des Landtages zuerst be handelt werden. Wegen einer einmaligen Wirtschastsbeihilfe o» Erwerbslose hat die sächsische Regierung «in Schreiben an die Reichsregierung gerichtet auf Gewährung einer Gesamtsumme von 300 Milliarden Mark für Sachsen, dem der Ausschuß mit Mehr heit zustimmte. Das Gewerbesteuergeseh soll in verschiedener Be zlehunggeändert werden. Der Ausschuß hat sich mit einem Erlaß einer Notverordnung über die Steuervorauszahlungen einver standen erklärt. Die weiteren Verhandlungspunkte betrafen vor wiegend innere Angelegenheiten, die zu einer Aussprache keinen Anlaß gaben. Von der kommunistischen Fraktion wurde die so fortige Einberufung des Landtages beantragt. Hierüber sollen die einzelnen Fraktionen erst gehört werden und die endgültige Ent schließung in einer weiteren Sitzung des Zwischenausschusses ge faßt werden. — Zu der Meldung der Staalskanzlei über die Nichtaner kennung der weiteren Amtsführung des Präsidenten und des Vize präsidenten des Landeskonsistoriums schreibt der „Dresdner An zeiger": „Es handelt sich bei den Meinungsverschiedenheiten zwischen Regierung und Laudeskirche über die Frage der Anwen dung des Altersgrenzengesehes auf die Mitglieder des Landes konsistoriums im Grunde um eine Auslegungsfrage, die keinen Anlaß zu weiteren rein juristischen Erörterungen bietet, wenn auch die Bemerkung über die „materiellen Konsequenzen" den Anschein erweckt, daß die Slaaksregierung zu einer gewissen Härte ent schlossen ist. Doch darüber wird man später noch hören. Die Rechts lage ist die, daß die Staatszeglerung auf Grund des Konsistorial- gesetzes von 1873 ß 3 annimmt, daß das Altersgrenzengesetz hier Anwendung zu finden hat, während das evangelisch-lutherische Landeskonsistorium auf Grund von 8 2 desselben Gesetzes auf dem gegenteiligen Rechtsstandpunkk steht. Die Entscheidung liegt jetzt den Reichsbehörden vor, und es ist möglich, daß die Frage auch das Reichsgericht beschäftigen wird. Jedenfalls bleibt das Wetter- amtleren des Vizepräsidenten des Landeskonsistoriums, Landes bischofs vr. Ihmels, in seiner rein geistigen Funktion als erster Geistlicher der vormals evangelischen tzofkirche von dem ganzen rechtlichen Streitfall unberührt." — Zu Vorstehendem berichtet die Nachrichtenstelle der Staatskanzlei, daß staatlichersetts dle Amtsführung des bisherigen Präsidenten und des bisherigen Vize präsidenten des evangelisch-lutherischen Landeskonsistoriums, die Kraft Gesetzes in den Ruhestäud getreten sind, nicht anerkannt wird. Die Regierung wird auch die daraus sich ergebenden mate riellen Konsequenzen eintreten lassen. — Wegen Schmuggels hatten sich vor dem Schöffengericht Dresden die Schlosser Renner und Buchheim, der Obsthändler Petermann und der Arbeiter Weise zu verantworten. Renner entwendete am 23. Mai in der Schäferstraße ein Fahrrad und verschob es alsbald bei Zinnwald über die Grenze, er soll weiterhin roch mindestens 5 Fahrräder nach der Tschecho-Slowakei g«- chmuggelt und dabei verschiedentlich von den anderen Mttange- tlagten unterstützt worden sein. Alle vier Angeklagten wurden ernerhin beschuldigt, zum Teil gemeinschaftlich bei Zinnwald die »erschiedenartigsten Sachen gepascht zu haben. Alle vier Ange klagten wurden für schuldig befunden. Das Urteil lautete bei Renner auf 13 Millionen Mark, bei Weise, Petermann und Buch- >eim auf je 10 Millionen Mark Geldstrafe. — 3n den Kühlräumen der Dresdner Hauptmarkthalle wurden neun Zentner Butter und acht Zentner Margarine beschlagnahmt, die der Geschäftsinhaber Kirsch von der Löbtauer Straße dort ein- gelaaert hatte, um vermutlich höhere Preise zu erzielen. AmGe- chäft hatte Kirsch ein Schild angebracht mit den Worten: Mar- garlne ausverkauft! Butter noch nicht etngetroffen! Wetter wurden 20 Zentner Butter und über 13 Zentner Margarine mit Beschlag belegt, die der Firma Willy Glöckner aus Glttersee ge hörten, welche in der Antonsmarkthalle einen Verkaufsstand be treibt Alle vorerwähnten Personen erhielten vom Marktstand- aerickt Dresden je 6 Wochen Gefängnis und 50 Millionen Mark Geldstrafe auferlegt. Gegen diese Strafbefehle wurde Einspruch erhoben. Reufiädtel. Der Festausschuß des hiesigen Lrzgebirgszweig- vereln« hak vom Ueberfchuß des diesjährigen Bergfestes auf dene Gleesberge an die Stadt über 30 Millionen Mark abgellettrt. s' Nutzholzversteigerung. Rehefelder Staatsforstrevier. Kuntiaus Ivellin am kalinliof ffei'ms-ol'f-yekefeld, Montag den ,o. September i-rz, io Mil» vormittags. 2ly ficht. Stämme, 7475 ficht. Klötze 7/15 cm, 1210 ficht, u. 11 buch. Klötze I2»37 u. m. cm, 554 gek. Derbstangen, 5 rm sicht. Nutzscheite u. 1 rm ficht. Nutzknüppel. Einzelhölzer i.d. Abt. 7, 8, 10, II, 14, 22, 37, 38, 40, 43, 44, 46, 48, 49, 50, 52, 58, 63, 66, 70, 76, 77, 78. korstrevierverwaltung yetiefeld. porstrentamtvtiarandt. OeffenMcfie lliiftorderlmg Liir ithaur. t besten«, ersuchen r infolge i Auch u unter en. Am zen nicht -pender! »Hb en preiswert Sonnabend den 25. August 1923 . „ „ n Mahnkosten die in der Ausführungsverordnung vom 15. August 1923 zum Seuerzinsgesetz festgesetzten Verzugs zuschläge von 400 H halbmonatlich entsprechend den näheren Bestimmungen dieser Verordnung zu entrichten. Etwaige Einsprüche sind innerhalb 3 Wochen nach dieser Bekanntmachung bzw. nach Zustellung der Zahlungsaufforde rung unter eingehender Begründung schriftlich bei uns eln- zureichen. Dresden, den 25. August 1923. Die Handelskammer.