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Weitzeritz-Jeikmg Tageszeitung und Anzeiger für DWOMsVMe? Schmie-eberg Vierteljährlich ÄZMK.odueH»' ^agen. — Einzelne Nummer« Pf. — Fernsprecher: Amt Dippoldiswalde M. L Lemeiadeverbands-Girokonto Nr. 3. — Postscheck konto: Dresden 12548. xnro,»»««»««,« «elleste ZeU««tz Ke» Bezirks KiHes Blatt enlhStt Sie amMchrn Vskannlmachmire« -er Amlshauptmannschass» -es Amtsgericht» «ad -es Sla-lrals zu DippoMswal-e DerwndvoMichsr Nedatt««; Daul Jebne, — Druck und Verla« Gari Dehne in Msnsk-iswal-e. Nr. 4 Sonnabend den 6. Januar 1923 89. Jahrgang _ — Bekanntmachung, betreffend die Entrichtung der Umsatzsteuer für das Kalender jahr 1922. Auf Grund des Z 144 der Ausführungsbestimmungen zum Umsahsteuergesetze werden die zur Entrichtung der Um satzsteuer verpflichteten Personen, die eine selbständige ge werbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, die Gesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen in den Finanzamts bezirken Dippoldiswalde und Heidenau aufgefordert, die vor geschriebenen Erklärungen über den Gesamtbetrag der steuer pflichtigen Entgelte im Jahre 1922 bis spätestens Ende Januar 1923 den unterzeichneten Finanzämtern schriftlich einzu reichen oder die erforderlichen Angaben an Amtsstelle münd lich zu machen. Als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der Viehzucht, der Fischerei und des Gartenbaues sowie der Bergwerkbetrieb. Die Ab sicht der Gewinnerzielung ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs im Sinne des Umsatzsteuer- gesehes. Auch Angehörige freier Berufe (Aerzte, Rechts anwälte, Notare, Schriftsteller, Künstler usw.) sind steuer pflichtig. Auch kleinste Betriebe sind steuerpflichtig; eine Steuer befreiung für Betriebe mit nicht mehr als 3000 M. Umsätze besteht nach dem Umsahsteuergesetze vom 24. Dezember 1919 nicht mehr. Die Steuer wird auch erhoben, wenn und soweit die steuerpflichtigen Personen usw. Gegenstände aus dem eigenen Betriebe zum Sclbsigebrauch oder -Verbrauch entnehmen. Als Entgelt gilt in letzterem Falle der Betrag, der am Orte und zur Zeit der Entnahme von Wiederverkäufern gezahlt zu werden pflegt. Die Einreichung der Erklärung kann durch erforderlichen falls zu wiederholende Geldstrafen bis zu je 500 M. er zwungen werden. Umwandlung in Haft ist zulässig. Wer meint, zur Erfüllung der Aufforderung nicht verpflichtet zu sein, hat dies dem Finanzamt rechtzeitig unter Darlegung der Gründe mitzuteilen (8 202 der Reichsabgabenordnung). Das Umsahstcucrgesctz bedroht denjenigen, der über den Betrag der Entgelte wissentlich unrichtige Angaben macht und vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzieht oder einen ihm nicht gebührenden Steuervorteil erschleicht, mit einer Geld strafe bis zum 20 fachen Betrage der gefährdeten oder hinter zogenen Steuer oder mit Gefängnis. Der Versuch ist straf bar. Zur Einreichung der schriftlichen Erklärung sind Vor drucke zu verwenden. Bis zu zwei Stück können von jedem Steuerpflichtigen bei den unterzeichneten Finanzämtern kostenlos enknolnmen werden. Steuerpflichtige sind zur Anmeldung der Entgelte ver pflichtet, auch wenn ihnen Vordrucke zu einer Erklärung nicht zugegangen sind. Nichteinreichung einer Erklärung kann durch eine Ord nungsstrafe geahndet werden, soweit nicht auf Hinkerziehungs strafen zu erkennen ist. Bei verspäteter Einreichung der Ilmsahsleuererklärung ist das Finanzamt berechtigt, einen Zuschlag bis zu 10 v. H. der endgültig festgesetzten Steuer auszuerlegen. Sind Auf zeichnungen über die vereinnahmten Entgelte nicht geführt worden und wird den Verpflichtungen über Auskunftser teilung usw. nicht genügt, so kann der Betrag der steuer pflichtigen Umsätze geschäht werden. Gleichzeitig werden die zur Abgabe von Umsahslencr- erklärungen verpflichteten Personen hiermit darauf aufmerk sam gemacht, daß sie nach 8 37 Abs. 2 des Umsahstcucr- gesehes vom 24. Dezember 1919 in der Fassung des Ge setzes vom 8. April 1922 innerhalb eines Monats nach Ab lauf jedes Kalcndervierteljahres eine Vorauszahlung auf die entstandene Steuerschuld zu leisten haben. Ist der Steuerabschnitt das Kalcndervierteljahr oder ein kürzerer Zeitabschnitt und ist die Steuer nicht innerhalb eines Mo nats nach Ablauf des Kalendervierteljahrs, in das der Sleucr- abschnikt fällt, veranlagt und füllig geworden, so ist die Vor auszahlung in Höhe des Betrags zu leisten, der sich aus der Steuererklärung ergibt, ast der Steuerabschnitt länger als ein Kaleudcrvierleljahr, so erhält der Steuerpflichtige im Monat März eine Aufforderung zur Abgabe von Voran meldungen zum Zwecke der Entrichtung von Vorauszahlungen unter Verwendung der beigcfüglen Zahlkarten, in denen die in dem abgelaufenen Kalendervierkeljohre vereinnahmten Entgelte, soweit sie. umsahsleuerpflichlig sind, mit ihrem Ge samtbetrags aufzuführen sind; gleichzeitig ist die aus diesem Betrage zu errechnende Vorauszahlung zu leisten. Gibt der Steuerpflichtige bei vierteljährlicher Versteuerung eine Steuererklärung oder — bei jährlicher Versteuerung — eine Voranmeldung innerhalb eines Monats nach Ablauf des Kalendervierteljahrs nicht ab, so bemißt die Steuerstelle die Vorauszahlung auf mindestens ein Viertel der für das vor- aüsgegangene Kalenderjahr veranlagten Steuer. Erforder lichenfalls wird geschäht. Uebersteigt die am Schlüsse des Steuerabschnitts auf Grund der Veranlagung für die Gesamtumsätze festgesetzte Steuer den Gesamtbetrag der Vorauszahlungen um mehr als 20 v. H. der Vorauszahlungen, so erhöht sich die Steuer um 10 v. H. dieses überschietzenden Betrages. Es liegt daher im Interesse der Steuerpflichtigen, die Vorauszahlungen in solcher Höhe zu leisten, daß die endgültig zu veranlagende Steuer annähernd gedeckt ist. Für nicht fristgemäß eingegangene Vorauszahlungen werden Verzugszinsen berechnet, die von dem Betrage der Vorauszahlung in Abzug gebracht werden. Ueberfchießende Beträge werden gegebenenfalls mit Zinsen zurückbezahlt oder auf die nächste Vorauszahlung angerechnet. Beispielzur Darstellung der Nachteile, die sich für den Steuerpflichtigen aus der nicht fristgemäßen und unzureichen den Leistung von Vorauszahlungen auf die Umsatzsteuer er geben: Ein Umsatzsteuerpflichtiger, dessen Umsätze nach Ablauf des Kalenderjahres auf 16 000000 M. festgesetzt worden sind, hat im Laufe des Kalenderjahrs Vorauszahlungen geleistet 1. am 2. Juni in Höhe von .... 73 000 M. 2. „ 14. Juli in Höhe von .... 50000 „ 3. „ 28. September in Höhe von ... 45 000 „ 4. „ 16. Febr. d. nächst. Js. in Höhe von 82 000 „ Zusammen 250 000 M. Der Steuerbescheid über die für 16 000 000 M. steuer pflichtige Entgelte bei einem Steuersatz von 2 v. H. sich er gebende Umsatzsteuer von 320 000 M. geht ihm am 16. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres zu. Er hat unter Berücksichtigung der anzurechnenden Vorauszahlungen neben dem restlichen Steuerbetrug noch als Zinsen und Zuschläge zu tragen: 1. Wegen der Vorauszahlung für das erste Kalendervierteljahr, die spätestens am 30. April des Steuerjahres fällig war, aber erst am 2. Juni bei der Skeucrstelle eingegangen ist, Zinsen mit 5 v. H. von 73 000 M. auf 31 Tage (vom 1.5. bis 1.6.) - 314,30 M., d. i. abgerundet (8 168 Abs. 2 Ausf.-Best.) 314 M. Von den eingezahlten 73 000 M. werden daher von der Steuerstelle 314 M. als Ver zugszinsen und nur der Rest von 72 686 M. als Vorauszahlung verrechnet. 2. Wegen der 2. und 3. Vorauszahlung, die fristgemäß eingegangen sind, kommen Ver zugszinsen nicht in Frage. 3. Wegen der Vorauszahlung für das vierte Vierteljahr sind Verzugszinsen entstanden für die Zeit vom 1.2. bis 15.2. (— 15 Tage) zu 5 v. H. von 82 000 M., also in Höhe von 170,83 M„ abgerundet 170 „ Diese 170 M. werden ebenfalls von den eingegangenen 82 000 M. als Verzugszinsen gekürzt und nur die restlichen 81 830 M. als Vorauszahlung verrechnet. Insgesamt ergibt sich eine Kürzung der Vor auszahlungen um 484 M. Hierzu kommt, da die nach der Veranlagung geschuldete Steuer (320 090 M.) die Summe der als Vorauszahlungen verbuchten Beträge (250 000 M. abzüglich 484 M. - 249 516 Mark) um 70 484 M., demnach um mehr als 20 v. H. der Vorauszahlungen (— 49 903,20 M.) übersteigt, ein Zuschlag in Höhe von 2058 M., d. h. 10 v. H. des die zulässige Ab weichung von 20 v. H. übersteigenden Betrages von 20 580,80 Mark. Der Steuerpflichtige hat hiernach wegen seiner nicht rechtzeitigen und unzureichenden Vorauszahlungen insgesamt 2542 M. über die eigentliche Steuerschuld hinaus zu zahlen. Finanzämter Dippoldiswalde und Heidenau, am 3. Januar 1923. TcNlichea n k sächsisches Dippoldiswalde. Verschiedene industrielle Betriebe hiesiger Gegend haben sich infolge Ausbleibens von Aufträgen und wegen Materialmangel gezwungen gesehen, veruirzt arbeiten zu lassen. — Auch im hiesigen Ephoralbezirk haben sich einige Geist liche infolge der Not der Kirche gezwungen gesehen, neben ihren Amtsgeschäften noch in industriellen Betrieben Beschäf tigung zu suchen. — Für die am 15. Januar beginnende erste Periode des Schwurgerichts beim Landgericht Freiberg wurden aus hiesigem Bezirk als Geschworene ausgelost: Zeuschner, Schlosser,Schmiede berg; Arnold, Martha, Schleifereibesitzerin, Rechenberg; Stöß, Bürgermeister, Frauenstein; Gössel, Schmied, Dippoldiswalde; Merbitz, Freigutsbesitzer, Kleinölsa. — Der Preis für ausländischen Weizen, der der Errech nung des Geldersatzes bei nicht rechtzeitiger Erfüllung der Ge treideumlage zu den bis 30. November 1022 verlängerten Lieferterminen zugrunde gelegt wird, ist auf Grund der Welt marktpreise auf 380 000 M. für lOOO Kilogramm festgesetzt worden. Für einen Doppelzentner Getreide würden daher 44 470 M. Ersatz zu zahlen sein. — Seit November 1922 wird in Postendorf eine doppelläufige Jagdflinte mit Hornhebel und mit brauem Leder besetzten defekten Traggurt vermißt. Sachdienliche Angaben werden gegen eine entsprechend hohe Belohnung nach der Kriminalpolizei Dresden, Zimmer 74, erbeten. — Durch falsche Weichenstellung fuhr in Lugau der von Wüstenbrand kommende Personenzug bei der Einfahrt auf einige Güterwagen auf. Durch die Aufmerksamkeit des Lokomotivführers konnte der Zusammenstoß noch gemildert werden. Einige Passagiere wurden durch Glassplitter verletzt, der Materialschaden ist groß. — Die Staatsforstreviere Neudeck und Langenhernsdorf sind vereinigt worden unter der Bezeichnung Staatsforstrevier Trünzig. Als Vorstand wurde Forstmeister Döring ernannt. — Unsere Leipziger Mission erhielt am 1. Advent aus London die Meldung, daß den seit Monaten bereit stehenden Sendboten, dem ehemaligen Kambamissionar Pfitzinger nebst Frau und dem Magister theol. Rensch, kein Hindernis mehr im Wege stehe, als Missionare das Land zu betreten und die missionarische Tätigkeit auszuüben. Das war eine echte, rechte Adventsfreuoe! Und nun sollen, nachdem unser Missionshaus 8 Jahre hindurch nur imm-k- heimkehrende, verwiesene und verzagte Missionare gesehen, am Epiphanientag den 6. Januar zum ersten Male wieder zwei Missio nare nach Ostasrika abgeordnet werden. Eine frohe Kunde für alle Missionsfreunde, bedeutsam auch für das deutsche Volk, das damit wieder einlritt in die große Liebes- und Friedensorbeit -er christlchen Weit in Ostasrika. Hohe Kosten werden allerdings für die Aussendung erwachsen; sind doch für die 1500 Franks, die eine Fahrt nach Ostasrika kostet, 8-000 000 M. in deutschem Gelde zu zahlen. Und die beiden Missionare sollen auch Dschagaaliteratur, Schulmaterial und Arzencimittel mitnehmen, alles Dinge, an denen draußen bitterer Mangel herrscht. Doch für den Deutsch- Elsässer sorgt feine Heimat und für den Dorpater Magister Rensch werden die Missionsfreunde im Lande die Mittel auforingen, voll Dankbarkeit und Freude, daß es wieder vorwärts geht. Sie seien herzlichst darum gebeten und werden von selbst ihre Gaben dem gesunkenen Geldwert entsprechend bemessen. So darf das Erscheinunassest, auch wenn es kein staatlich geschützter Feiertag mehr ist, diesmal in besonderem Sinne unter dem leuchtenden Epiphanienstern stehen. .Mache dich auf, werde Licht.' — Nach den Mitteilungen des Pestalozziknlenders war in der Zeit vom 1. 3uli 1921 bis 30. 3uni 1922 unter der sächsischen Volksschullehrerschaft ein sehr beträchtlicher Abgang zu ver zeichnen. Von insgesamt 16 822 im Schuldienst tätigen Lehrkäften (11 793 ständigen Lehrern, 851 ständigen Lehrerinnen, 2295 Hilfs lehrern und Hilfslehrerinnen, 476 männlichen und weiblichen Vikaren und 1406 Fachlehrern und Fachlehrerinnen) schieden aus durch Eintritt in den Ruhestand 141 Lehrer, 7 Lehrerinnen und 13 Fachlehrerinnen, freiwillig aus dem Amte 184 Lehrkräfte (74 Lehrer, 18 Lehrerinnen, 18 Fachlehrerinnen, 50 Hilfslehrer und Vikare, 24 Hilfslehrerinnen), davon 33 wegen Studiums, 40 in folge Verheiratung, die übrigen wegen Berufswechsels, Eintrittes in ein höheres Schulamt, Auswanderung, einer wegen Eidesver weigerung; außerdem verließen 6 Lehrer und eine Vikarin unfrei willig den sächsischen Volksschuldicnst. 3m Amte verstorben 8> Lehrer, 5 Lehrerinnen und 3 Fachlehrerinnen, im Ruhestande 106 Lehrer, 2 Lehrerinnen und 3 Fachlehrerinnen; die sächsische Volküschullehrerschast verlor also in der angegebenen Zeit ohne die 111 verstorbenen Ruheständler 442 Personen. Die Zahl der Schulkinder betrug im Jahre 1920 noch 720 309; nach den Be rechnungen des Sialislischen Landesamles wird diese zuriickgehen auf 617 000 Ostern 1923, aus 554 640 Ostern 1924, auf 501 700 Ostern 1925 und wird non Ostern 1926 ab wieder langsam steigen Die Scbulkiuderzahl von 1925 steht noch unter der des Jahres 1884 mit 536 000 Kindern. Setzt man nach dem Schulbedarssgesetze die Kinderzahl einer Schulklasse auf 35 fest, so wären für 1920 20 258 Klassen nölig gewesen, für 1923 nur 17141, für 1924 nur 15407, für 1925 noch 13 933 zu bilden sein; von 1926 an würde eine ! mäßige Vermehrung cinlreten. Kreischa. Der Gemeiuderal beschloß in seiner letzten Sitzung, die Strnßenbeleuchlung infolge der enormen Gaspreise einzustellen, und setzte die Mietszuschläge ab 1. Januar aus 1310?» fest. Der Pachlpreis für Gemeindeland wurde aus l M. für das Quadrat meter erhöht. Die Hundesteuer betrügt 400 M. für den 1., 800 M für den zweiten und 1200 M. für den dritten und jeden weitere» , Hund. Die im Orte durch GemcinderatsmUglieder vargenommene j Sammlung für bedürftige Ortsbewohner ergab 85 000 M. Oschatz. Am Silvesterabend wurde auf der Straße eines l Vorortes eine 73jährige Witwe von einem Unbekannten über fasten, gewürgt und ihres vereinnahmten Geldes in Höhe von > l4 000 M. beraubt. Stollberg. Hier verstarb der älteste Einwohner der ! Stadt, der 1826 geborene Webermeister Friedrich Eduard ! Lange. Ans Anlaß seines 50 jährigen Bürgerjubiläms er- I hisst er den Ehrenbürgerbries der Stadt.