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mL Anzeiger sür DippEswawe, Schmieöeber, «.ll v ,, APliNNA DEA «EAlkllA »»— ———«„mwEmmmM» ,„ii„i i s - —- MerinSSbrlird -^MK.sl>v«Z- — M«r<«avnud DkMMrv. tmo«. - Sinöeln« «MMN«» »uuk>r«<d«! «mt DipPvll>i-waD««r.r. as«.- koutor Dresden 12548. j Dm« und Verlag - Earl Nrkme in DtVVoMsoml»«. DerankoorklichsRedaUtz«: VmlSed«-. Freitag den 24. Februar 1922 SV. 47 - K ß ij l! Z -L Z Ue- i«n- hn- >ch- lks den ast- und In llls- »ohl Le- ech- ssen illch hen der da« für tks nn, ark ick- hen nur Hirschsprung. Das Glück in der Gesangenschaft gesunden hat ein Kind unserer Gemeinde, ein Bruder des hier wohn- ö« Amlsgerichks ottlswal-e ! > gen In cht- sten rin- >ien zcht rer- MiS Helt den rrch >en. :rer Ml- ung „so An ¬ ia be ¬ hen llen «ttse» «la« ealhMVle a »«ÄWWA.». i in stanzSsische Gefangenschaft als Zivilgefangener. Nach einiger Zeit schlechter Behandlung kam er auf eine Farm in der Nähe von Bordeaux (Südstankrelch). Der Besitzer der selben, der außer dieser selbst bewirtschafteten Farm noch zwei weitere besaß, die er aber verpachtet hatte, war ein Jung geselle in Gesellschaft eines Mädchens, das er als Waisenkind- zu sich genommen hätte. Der Fleiß des deutschen Mannes- und seine Intelligenz in landwirtschaftlichen Arbeiten ließen ihn bald zum Freunde des alten Mannes werden, zugleich auch zum Freunde des Mädchens. An seinem Geburtstage^ als er seine Ruhestätte aufsuchtef dufteten einige Veilchen auf dem Kopfkissen sein« Bett«. Auf seine erstaunte Frage am nächsten Morgen, was di« zu bedeuten habe, erklärte das- Mädchen osten und ehrlich, daß « ein Liebeszeichen sei. Immer inniger schlossen sich nun beider Herzen zusammen. Dieser Liebe entsprießt ein Knäblein. Aber nach Beendigung, d« Krieg«, als alle Gefangenen heimkehrten, ergreift auch ihn die Sehnsucht nach der Heimat, die er IS Jahre lang nicht mehr gesehen hatte. Gegen den Willen sein« allen Freund« und seiner Braut reiste er in die Heimat. Nach einiger Zeit erreichte ihn hier ein Telegramm, daß seine Braut in Mainz sei und er sie abholen solle. Trotz der Schwierig ketten, die ihr bereitet wurden, hatte sie « erzwungen, nach Deutschland zu reisen. Gr Holle sie ab und beide verlebten einige Sonnenwochen in unserem Orte. Vor nicht allzu langer Zeit haben beide die Rückreise nach Frankreich wieder angetreten und dort die Ehe geschlossen. Der alte Herr hat sich zur Ruhe gesetzt und diesen beiden seine Güter übergeben. — Viel Glück dem deutschen Manne im fremden Lande, da» nun seine Heimat werden soll. Frauenstein. Der bestehende Kohlenmangel, der die Schließung der Schule zur Folge hatte, ist beseitigt. Heute . Donnerstag hat in der Boll» und Fortbiwungsschule der Unter richt wieder begonnen. Dresden. Das sächsische Finanzministerium macht be kannt, daß die 10. vorläufige Verkeilung von Reichsein kommensteuer an die Gemeinden und Bezlrksverbände be gonnen hat. Jede Gemeinde wird nach Beendigung dieser Verteilung auf ihren Reichseinkommensteueranteil für 1920 und 1921 insgesamt 215 A ihres vorläufigen Mindestanketl^ erhalten haben. Davon entfallen 113^ auf 1920 und 102 N auf 1921. Von dem Skeuerankeil werden 20 A in Abzug gebracht für die vom Staat Übernommenen Schullasten. - Ein gerichtliches Nachspiel zu den Leipziger Unruhen. Der ehemalige Fahrer der Reichswehr, der 1900 zu Niederpöbel bei Schmiedeberg geborene, dort muh wohnhafte Former Erich Rudolf Krumpolt mußte sich wegen Feigheit, Sachbeschädigung und dergleichen militärischen Delikten vor dem Dresdner Schöffengericht ver antworten. Im Frühjahr 1921 wurde der Reichswehr- Truppenteil, zu dem auch Angeklagter gehörte, während -er Unruhen in Leipzig eingesetzt, am Abend des 18. März gegen 10 Uhr stand Krumpolt an der Ecke der Bismarckstraße als Posten, er zog sich aber auf ein Geräusch hin zurück. Ls war vermutet worden, Kommunisten wollten von Dächern herabschießen. Feststellungen durch Leuchtraketen ergaben aber die Grundlosigkeit der Vermutung. Daraufhin erhielt Krumpolt Befehl, auf seinen Posten wieder vorzugehen,- er weigerte sich aber mit der Begründung, wie er auch in der Verhandlung vor Gericht angab und auf Vorhalte erneut bestätigte, er habe Angst gehabt, es könne ihm etwas passieren oder zustoßen, er könne getroffen werden oder etwas abbekommen. In Verbindung mit diesem Vorgang war noch Anklage erhoben worden, daß sich Krumpolt des Ungehor sams, Beharrens im Ungehorsam und eigenmächtigen Ver losten eines Postens schuldig gemacht habe. Insoweit ließ aber Amtsanwalt Einert nach dem Ergebnis der Beweis aufnahme die Anklage fallen. Krumpolt stand aber noch l wegen Sachbeschädigung vor Gericht. Er hatte als Reichs- ! wehrsoldat im Dezember 1920 im Truppenlager Zelthain an Autos drei Werkzeugkästen erbrochen und daraus gering wertige Sachen entnommen, um diese für seinen Wagen zu verwenden. Weiter war er zu gleicher Zeit noch ertappt worden, wie er einmal einen Benzintank gewaltsam öffnen wollte, um daraus für Feuerzeuge Betriebsstoff zu ent nehmen. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten, der sich erst freiwillig zur Reichswehr gemeldet, wegen Fett heit und Sachbeschädigung zu 3 Monaten 1 Woche Ge» I fängnis. Wilsdruff, 22. Februar. Eine gemeinschaftliche Sitzung ' des Rates und der Stadtverordneten fand gestern nach- mittaq statt. Als einziger Punkt stand auf der Tagesordnung: Verkauf der Dampfanlage im Elektrizitätswerk. Wie bekannt, s waren für die Dampfmaschine mit Kesjcl und Zubehör erst. )rm ene N nnl eal 88. Jahrgang Brotmarken ,«rd«n kräftig, den 24.ds Mts., vormittag» von IO—12Uhr itt, Rathause ausgegeben. Dippoldiswalde, am 23. Februar 1922. Var 8t»cktr»t —ßtt—»«WOVOGOOOSVGW» Der Gemeind» vcrfaffnnslsenlwnrf. Das Ministerium des Innern hat bekanntlich einen Entwurf einer neuen GemeinLeverordnung ausgearbeitel, der zurzeit den in Frage kommenden Stellen zur Begutachtung vorliegt. Die Angelegenheit ist wichtig genug, um auch in der breiten Oeffent- llchkeit Interesse zu erwecken. Man wird deshalb schwer ver stehen, warum dieser Entwurf im Gegensatz zu dem seinerzeit vom sozialistischen Gemeindepolitiker Fischer ausgearbeiteten bis her nicht auch weiteren Kreisen zugängig gemacht wurde. Der Telunion-Sachsendienst ist nunmehr in der Lage, über den Inhalt d«S Entwurfes einiges mitzuteilen: Für das Gemeindehaupt sieht der Entwurf die Bezeichnung .Bürgermeister" vor. Es wird also die Bezeichnung .Gemelnde- vorstand" ebenso in Wegfall kommen, wie die Bezeichnung .Ober bürgermeister". Für die Ratsvorstände in den größeren Städten, wo bereits Bürgermeister vorhanden sind, soll es keinen Ober bürgermeister, sondern nur einen .».Bürgermeister" geben. Der Entwurf beseitigt in den Städten die seitherige Magistratsver- fassung und setzt an ihre Stelle die Bürgermeisterversassung. Die Gemeindevertretung soll aus mindestens 8 und aus höchstens 8V Gemeindevertretern bestehen. Für die Annahme gemeindlicher Aemter sieht die Vorlage einen Zwang vor. Ein solches Amt darf nur adlehnen, wer älter als 60 Jahre ist, wer wegen seines Gesundheitszustandes an der dauernden Erfüllung der mit dem Amt verbundenen Verpflichtungen verhindert ist, wer längere Zeit ortSabwesend sein würde, wer durch die Ausübung des Amtes in seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit wesentlich gestört würde, wer ein öffentliches Amt bereits 12 Jahre bekleidet hat oder wer ein solches Amt 6 Jahre inne gehabt hat, für die Dauer der nächsten v Jahre und schließlich auch, wer die politischen und wirt schaftlichen Ansichten der übrigen Angehörigen des Wahlvor- tchlags nicht mehr zu teilen vermag. Wer sich weigert, ein solches Amt anzunehmen, kann auf die Dauer der ihm ange sonnenen Verpflichtung mit einer jährlichen Geldstrafe bis zu 2000 M. belegt werden. Für di« Strafdauer ist dem Straf- fällten das Stimmrecht zu entziehen. Die Gemeindevertreter sollen für ihre Beschlüsse nur insoweit verantwortlich sein, als sie damit ihre gesetzlichen Befugnisse überschreiten, ein Strasaeseh verletzen oder wlder besseres Wissen In unredlicher Absicht handeln. Unter den Gemeindeausschüssen ist neben einem Verwaltungs- und einem Finanzausschuß auch «in Ausschuß für Wohlfahrtspflege vorgesehen. Wählbar zum Bürgermeister ist jeder Deutscher, der am Wahltage das 25. Lebensjahr vollendet Hal und in der Gemeinde wohnt. Handelt es sich um die Stelle eines berufsmäßigen Bürgermeisters, so ist auch ein auswärts Wohnender wählbar. Durch Ortsgesetz kann sür einen oder mehrere berufsmäßige Bürgermeister ein« besondere Befähigung gefordert werden. Die Stellung eines Stadtverordnetenvorstehers kommt ebenso in Wegfall, wie die Einrichtung des kollegialen Skadtrates. Der Bürgermeister leitet die gesamte Gemeindeverwaltung und bereitet die Verhandlungen der Gemeindevertretung vor, beraumt ihre Sitzungen «in, führt in ihnen den Vorsitz und sorgt für die Ausführung der gefaßten Beschlüße. Im Falle der Stimmen gleichheit entscheidet seine Stimme. Er Ist für die Gesetzmäßig keit der Gemeindebeschltisse verantwortlich: infolgedessen steht ihm «in Einspruchsrecht wider Beschlüsse zu, die er sür ungesetzlich hält, wie auch gegen solche, die er als für die Gemeinde öffent lich nachteilig ansieht. — In der Regel muß in allen Gemeinden mtnbestrns ein berufsmäßiger Beamter zur Besorgung des schrift lichen Dienstes (Rolsschreiber) und des Kasten- und Rechnungs wesens (Kämmerer) vorhanden sein. Der Entwurf hat die Tendenz, die Bildung größerer gemeind licher Verwaltungskörper durch Zusammenschluß von Gemeinden, durch Bildung von Gesamtaemeinden und von Zweckverbanden zu begünstigen. Er behält deshalb auch dem Ministerium unter gewissen Klauseln das Recht vor, die zwangsweise Vereinigung von Gemeinden anzuoxdnen. Zusammenliegende Gemeinden können sich zu einer bezirksfreien Verwaltungsgemeinschaft (Ge- samtgemelnde) zusammenschließen. Gegen die Bildung von Ge- lamtgemeinden von mindestens 25 000 Einwohnern dürfen Be denken wegen der Bewohnerzahl oder der Leistungsfähigkeit von Seiten des Ministeriums nicht erhoben werden. Im übrigen ist zur Bildung von Gesamtgemeinden die Genehmigung des Mini steriums des Innern erfni! erlich. Der Bürgermeister ist zugleich MW KMMWM Tanzplan betr. Die NmtshaUptmannschaft mit dem Bezirksausschuss hat Im Einvernehmen mit dem Saalinhaberoerband den Tanz- pkm für regelmäßige Tanztage aus ck« 1928 in der- selben Weise wie für 1921 genehmigt. Für die Saalwlrte von Altenberg wird, und zwar gleich- salls im Einvernehmen mit dem Saaltnhabervrrband, von dem Bezirkstanzplan Ausnahme bewilligt. Dippoldiswalde, am 18. Februar 1922. »6SV. 01, Lwtsdsoptwsovsed^t. § allen M G-s°^^ Amm^M i Zimmermanns Her.n Paul Legler. Der Bruder d^s- Vorslh«nder d<s OrtSrates und übt als solcher dl« BefngMste selben stand vor Ausbruch des Krieges auf einem Handelsschiff aus, dl« Lem Bürgc . allster einer Elnzelgemeinde zustehen, j als Obermaat in Diensten und geriet bei Ausbruch desselben . ' ..... ... ' Einzelaemeinden und Gesamkgemetnden können sich zur Erfüllung bestimmter Aufgaben, die auf dem Gebiete der Gemeindetätigkeit liegen, zu Zweckverbanden zusammenschließen. Die staatliche Aussicht erfolgt für die bezirksfreien Gemeinden durch die KreiS- hauptmannschaft, für die ädrigen Gemeinden durch di« Amts- hauptmannschaft, die bis auf weiteres als BezirkSverbänd« bei- brhalten werden sollen. Die noch bestehenden selbständigen Gutsbezirke haben sich nach dem Entwurf bit zum 31. Dezember 1922 mit benachbarten Gemeinden zu vereinigen. Auf Verlangen des Gemeinderates hat ein beim Inkraft treten d«s Gesetzes tm Amte befindlicher Bürgermeister sein Amt niederzulegen. Dieses Verlangen kann erstmalig binnen S Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes »nb später binnen « Monaten nach Ablauf einer sechSjährtaen oder wetteren sechs jährigen Amtszeit gestellt werden. Geschieht dles, so Ut dem Bürgermeister LaS letzte Diensteinkommen, falls er auf Lebens zeit aewähit «st, voll, sonst bis zum Ablauf feiner Dienstzeit voll und von da ab bis zur Hälfte als jährliche Rate auf Lebenszeit zu gewähren. Die bisherigen Inhaber besoldeter Stadtratsstellen scheiden binnen 3 Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes oder im beiderseitigen Einverständnis früher aus den Diensten, wenn sie dies binnen einem Monat erklären. Geben sie diese Erklärung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist ab, so gelten diejenigen von ihnen als unkündbar angestellte Beamte, die bis zum Inkrafttreten des Gesekes 2 Jahre im Amte waren. Bei den übrigen kann die Einstellung sür den Zeitpunkt des Ablaufes ihrer Wahlzeit widerrufen werden. Der Widerruf kann nur spätestens 3, frühestens aber 6 Monate vor Ablauf der Mahlzeit ausgesprochen werden. Erfolgt kein Widerruf, so gelten Ne vom Ablauf Ler Wahlzeit ab als unkündbar angestellte Beamte. Der Bezirkstag kann erstmalig binnen 6 Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes mit Mehrheit bei Anwesenheit von zwei Drittel der Mitglieder die Abberufung des im Amte be findlichen AmtShauplmanns beim Ministerium des Innern bean- tragen, wenn Umstände vorliegen, die daS Vertrauen der Be zirksvertretung zur Amtsführung des Amtshauptmanns erschüttert haben. Später kann ein solcher AbberufungSantrag nur jedesmal binnen 6 Monaten nach Ablauf einer sechsjährigen Amtszeit ge stellt werden. Sind Stellen eines Amishauptmanns neu zu be sehen, so steht dem Bezirkstage das Recht zu, dem Gesamtmini sterium Personen vorzuschlagen. - . , Die Gemeinden, die beim Inkrafttreten des Gesetzes keinem Bezlrksverbände angehören, bleiben bezirksfrei. In dieser Be stimmung liegt eine für eine Reihe von kleineren Gemeinden, die jetzt die revidierte StLdteordnung angenommen haben, bedeut same Abweichung gegenüber dem Fischerschen Entwurf. Damit sind eine Reihe wichtiger Bestimmungen des neuen Entwurfes wiedergegeben worden. Ls wird zu orüfen sein, ob es sich als zweckmäßig erweist, alle Gemeinden LeS Lar des so, wie es der Entwurf vorsteht, in «inen einzigen verfassungsmäßigen Rahmen zu spannen und den Gemeinden die Bürgermeisterver- fassung auszuerlegen. Bekantlich ist schon von verschiedenen Seiten und nach verschiedenen Richtungen hin Widerspruch gegen Einzelheiten des Entwurfes erhoben worden. Ob daher der Ent- wurf allenthalben in der skizzierten Fassung an den Landtag kommt, bleibt abzuwarten. VerMcheS und TachfischeS. Dippoldiswalde. Nachdem vor einigen Tagen die Heim bürgin Frau Kunze bei einem Falle auf dem Berreucher Berge beide Röhren ein« Armes gebrochen, ist vorgestern infolge der Glätte Frau Machelett am Markte ausgeglitten und hat die eine Röhre d« linken Armes angebrochen. — Tagesordnung für die 2. öffentliche gemeinschaftliche Sitzung der städtischen Körperschaften Freitag den 24. Fe bruar 1922 abends 7 Uhr. Herabsetzung des Zinsfußes bei der Girokasse. — Lehrplan der Bürgerschule. — — An schließend 5. Sitzung der Stadtverordneten: ») öffentliche Sitzung: Gaspreiserhöhung. — Hundesteuer-Erhöhung. — Wahl cer Mitglieder in den Grundsteuer-Ausschuß. — Mädchen fortbildungsschule. — Kombination»- und Uebungsstunden an den Fachschulen. — Beihilfengewährung an die Kinder bewahranstalt. — b) Nichtöffentliche Sitzung. Glashütte. Unsere lebhaft fortschreitende industrielle Ent- Wicklung läßt sich auch aus unserer Einwohnerziffer er kennen, die Anfang Februar d. I. das dritte Tausend über schritt. Es wurden am 3. Februar 3015 Personen hier fest gestellt. — Der weit über 100 aktive Sänger zählende Manner gesangverein „Cängervereinigung" stand jüngst vor der Frage eines Uebungslokalwechscls, da das gegenwärtige Lokal, der Posthotelsaal, infolge Umwandlung dieses Gasthofes in ein Ledigenheim, vom Vereine geräumt werden muß. Die „Sänger vereinigung" hat nunmehr im Gasthof „Stobt Dresden" sich ihr Uebungslvkal sichern können, und zwar werden die Ge schwister Kaiser dem 'Vereine den Orchesterraum durch Hinzu- fügen eines Fremdenzimmers und Einbauen von Fenstern nach dem Saale zu so Herrichten, daß er genügend groß wird zu dessen Uebungsabenden. Dem Vereine ist dadurch eine ihm die letzten Monate vorliegende schwierige Frage befriedigend gelöst morden.