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üverden mR t mm TllgesMllg M Azeign str MMOe, SliMekrg il.L Dienstag den 24. Dezember abends 84. Jahrgang Rr.S9S r von geger NUN! I^leisekei'-Kunrlenlislsn r di« flicht >oten in Dresdeu, in Dresden, Schriftführer ist: Amtsgerichtsrat Lauber. und MN' Me ¬ inen Der Stadlrat. schlu! WOOt a.- Vorsitzender der Ortskrankenkasse Julius Fraßdorf b. Professor vr. Friedrich Schäfer c. Oberverwaltungsgerichtsrat Or. Hermann Wittmaack ei. Oberlandesgerichtsrat Or. Richard Wünschmann stift. II. Beschlossen wird, a) dem auf Veranlassung der Kreishauptmannschaft geänderten Ortsgesetz über die vor läufige Wahl von Stadtverordneten für Dippoldiswalde gemäß dem vorliegenden Entwürfe znznstimmen, b) unter befaßten Behörden hiermit ausdrücklich hingewiesen werden. Die Befolgung der schrift in § 3 Absatz 2 der Wahlordnung über die Auslegung der Wählerlisten den Beteiligten hierdurch noch besonders zur Pflicht gemacht. Beisitzer des Wahlausschusses sind: der Wahl berechtigt. Dtppoldtemnlde, am 23 Dezember 1918. daß über ihre Persönlichkeit kein Zweifel besteht. Sie sind in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Die Unterzeichner der Wahlvorschläge sollen ihren Unterschriften die Angabe ihres Berufs oder Standes und ihrer Wohnung beifügen. Gleichzeitig mit dem Wahlvor schlage sind außer den Zustimmungserklärungen der vorgeschlagenen Bewerber Beschei nigungen der Gemeindebehörden vorzulegen, daß die Unterzeichner in die Wahlliste ausgenommen worden sind. Die Gemeindebehörden haben solche Bescheinigungen auf Antrag unverzüglich gebührenfrei auszustellen. In jedem Vorschlags soll ein Vertrauensmann bezeichnet werden, der für die Ver handlungen mit dem Wahlkommissar und dem Wahlausschüsse zur Rücknahme des Wahl vorschlages sowie zur Abgabe und Rücknahme von Verbindungserklärungen bevollmächtigt ist. 3n derselben Weise kann ein Stellvertreter des Vertrauensmannes bezeichnet werden. Fehlt die Bezeichnung des Vertrauensmannes, so gilt der erste Unterzeichner als solcher. Erklärt mehr als die Hälfte der Unterzeichner eines Wahlvorschlages schriftlich^ daß der Vertrauensmann oder sein Stellvertreter durch einen anderen ersetzt werden soC so tritt dieser an die Stelle des früheren Vertrauensmannes, sobald die Erklärung dem Wahlkommissar zugeht. Der Name des Bewerbers, der in dem Wahlvorschlage an erster Stelle genannt ist, dient zur Bezeichnung des Wahlvorschlags. unter O abgedruckten Vorschriften. Dresden, am 22. Dezember 1918. Der Wahlkommissar. - vr. Heerklotz. Stellvertreter der Beisitzer sind: a. Lehrer Mar Clajus b. Landgerichtsrat Werner Thiel Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle «nd an bestimmten Tage« wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Dankschreiben des Vorstandes des hiesigen Albertzwcigver- eins anläßlich der von den städtischen Körperschaften be willigten Beihilfe für das Kinderheim Georgenfeld, c) der Einladung zur Weihnachtsbescherung im hiesigen Mcttin- Ge- und ü in aller Sitzung des Stadlrates zu Dippoldiswalde am 21. Dezember 1918. I. Kenntnis genommen wird von g) der Niederschrift über die letzte Sitzung der Stadtverordneten, k) einem Die Wahlen zur verfasfunggebenven deutschen Nationalversammlung für den 28. Wahlkreis (bisherige Sächsische Reichstagswahlkreise 1—9) finden am IS. Januar 1919 statt. 2n dem 28. Wahlkreise sind 12 Abgeordnete zur Nationalversammlung zu wählen. Wahlbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltage seit mindestens einem Jahre Deutsche sind. Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahl tage das 20. Lebensjahr vollendet haben und weder entmündigt sind oder unter vor läufiger Vormundschaft stehen, noch infolge rechtskräftigen Urteils der bürgerlichen Ehren rechte ermangeln. Die Wahlvorschläge zur Nationalversammlung, zu deren Einreichung hiermit auf gefordert wird, müssen bis spätestens am 4. Januar 1919 bei dem Unterzeichneten ein gereicht sein. Bis spätestens am 12. Januar 1919 kann die Verbindung mehrerer Wahlvorschläge übereinstimmend von den Unterzeichnern der betreffenden Wahlvorschläge oder ihren Bevollmächtigten schriftlich erklärt werden. Der Tag -er Auslegung der Wählerlisten ist auf den 30. Dezember 1918 festgelegt worden, worauf die mit der Ausfertigung und Auslegung der Wählerlisten Amis dl all für die AmLshauptinannschast, das Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit ^Illustriertem Unterhaltungsblatt". ren. Seid Alte bei- er!" l der achen :gend- ntent« nge- »gen nge- eten Die Anmeldungen zu den Fleischer-Kunden listen sind bis zu« 28. Dezember 1918 unter Abgabe der Kundrnausweise zu bewirken. Die Kundenliften und die Ausweise hierzu sind von den Gemeindebehörden geprüft spätesten« bis zum 30. Dezember 1918 hierher einzusenden. Kinder unter 6 Jahren sind in den Ausweise» zur Kundenliste besonders auf- zusühren und in Abteilung ll der Kundenlist« (zur Hälste zu beliefernde Personen) aufzunehmen. Für vorübergehend anwesende Personen dürsen keine Ausweise zum Eintrag in die Kundenltste ausgestellt werden. Bei Hausschlachtungen sind sofort die Fleischmarken und hie ttundenaurweise zur Abänderung bei der Ortsbehörde abzugeben. Dippoldiswalde, den 23. Dezember 1918. Der Kommunaiverband. Vor wird Stadtverordnetenwahleu. Die nach der Bekanntmachung de» Gesamtmlnisteriumr vom 28. November ISIS vorzunehmenden Wahlen von Stadtverordneten für die Stadt Dippoldiswalde finden Sonntag, den 26. Januar 1919 statt. Einzelheiten werden noch bekannt gegeben. Zum Wahlkommissar ist Bürgermeister Or. Hornig bestimmt worden. Die Stadt Dippoldiswalde wird zum Zweck« der Stimmabgabe in 2 Stimmbezirk« geteilt. Zum I. Stimmbezirk gehören di« Häuser Ortsltsten-Nr. 1—200 Abt. ä, zum 2. Stimmbezirk die Häuser Ortslisien Nr. 201—316 Abt. und Nr. I —112 Abt. 8. Die getrennt nach Len einzelnen Stimmbezirken angeltgten Wählerlisten liegen vom Gleichzeitig ersuche ich sämtliche Amtshanptmannschaften, Stadträte Bürgermeister des Wahlkreises, mir gemäß 8 9 Absatz 2 der Wahlordnung über die Abgrenzung der Stimmbezirke, soweit dies noch nicht geschehen, unverzüglich Anzeige zu erstatten. Für die Beschaffenheit und den Inhalt der Wahlvorschläge gelten die nachstehenden Verordnung über di« Erstreckung der Amtsdaurr der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder von Elnschätzungskommissionen für die Staatseinkommensteurr über den Ablauf der Wahl periode 1917/1918 hinaus; vom 17. Dezember 1918. 8 I. Für alle Orte, in denen infolge der Auslösung von Organen der Gemeinde- Verwaltung die Neuwahl der von den aufgelösten Organen der Gemeindeverwaltung nach 8 27 des Einkommensteuergesetz«« vom 24 Juli 1900 (G- u. B -Bl. 8. 562) zu wählenden Mitglieder der Einschätzung,kommWon und ihrer Stellvertreter auf die Jahre 1919 und 1920 noch nicht oder noch nicht vollsländlg vollzogen ist und bi« zum Be- ginn der Einschätzung für da» Steuer jahr 1919 nicht mehr vollzogen werden kann, wird die Amt,dauer der bisherigen, auf die Wahlperiode 1917/l8 gewählten Mitgliever der Elnschätzungskommisionen und ihrer Stellvertreter über den Ablauf dieser Wahlperiode hinaus auf da» Steuerjahr 1919 bi» zu dem Zeitpunkt erstreckt, in dem von den neu gewählten Organen der Gemeindeverwaltung di« ihnen obliegende Wahl der Mitglieder der Ltnschätzungskommissionen und ihrer St«llVertreter auf die Wahlperiode 1919/1920, soweit sie noch aursteht, gesetzmäßig und vollständig vorgenommrn worden ist. 8 2. Die Gemeindebehörden derjenigen Orte, auf welche die Voraussetzungen in 8 I zutreffen, haben der Bezirkrftrurreinnahm« hiervon umgehend Kenntni» zu geben und dir bisherigen Mitglieder der EinschStzungskommisstonin und ihre Stell vertreter sofort über die Fortdauer ihre» Amte» als Mitglied oder stellvertretende» Mit glied der Etnschätzungskommtssion zu unterrichtrn. G« samtmin'sterlum. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 100 im Wahlkreis zur Ausübung der Wahl berechtigten Personen unterzeichnet sein. Sie dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Abgeordnete im Wahlkreise zu wählen sind. Von jedem vorgeschlagenen Bewerber ist eine Erklärung über seine Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag anzuschließen. In demselben Wahlkreis darf ein Bewerber nur einmal vorgeschlagen werden. Mehrere Wahlvorschläge können miteinander verbunden werden. Verbundene Wahl vorschläge können nur gemeinschaftlich zurückgenommen werden. Die verbundenen Wahl- Vorschläge gelten den anderen Wahlvorschlägen gegenüber als ein Wahlvorschlag. Jeder Wahlvorschlag darf nur einer Gruppe von verbundenen Wahlvorschlägcn angehören. In den. Wahlvorschlägen sollen die Bewerber niit Ruf- und Familiennamen anf- gesührt und ihr Name oder Beruf sowie ihr Wohnort so deutlich angegeben werden, Sonnabend, den 28. Dezember 1918 auf die Dauer von acht Tagen, d. k. bi» Sonnabend, den 4. Januar 1919 ein- schließlich während der Stunden 9—12 Uhr vormittag» und 3—6 Uhr nachmittag», an den Sonnabenden von 9—3 Uhr im Rathaus, Zimmer Nr. 8 öffentlich aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit nnd Vollständigkeit der Wählerlisten sind bei Ver lust de» Einspruchsrecht binnen acht Tagen nach dem Beginn der Auslegung beim Stadtrat schriftlich oder zu Protokoll anzudringen und unter Vorlegung der erforder lichen Nachweise zu begründen. Diese Frist hat keine Geltung für solch« Stimm berechtigte, di« nach drren Ablauf, aber vor dem Tage des Abschlusse« der Wähler listen in drr Stadt ihren wesentlichen Wohnsitz nehmen; solche Personen dürfen Ein sprüche noch bi» zum Abschluß der Wählerlisten anbringen. Wird der Einspruch nicht sofort für begründet erachtet, so entscheidet über ihn der Stadtrat. Die Entscheidung muß binnen 3 Wochen nach dem Beginn der Auslegung erfolgt und den Beteiliaten bekannt gegeben sein. Nach Ablauf drr Einspruchsfrist können Stimmberechtigte in dir Wählerliste — abgesehen von dem vorstehend» erläuterten Fall — nur in Erledigung rechtzeitig an gebrachter Einsprüche ausgenommen werden. Am 22. Tag« nach dem Beginn der Auslegung find die Wählerlisten von der Ortsbrhörde unterschriftlich abzuschließrn. Nach dem Abschlusse der Wählerlisten ist eine weitere Ausnahme von Wählern untersagt. Ausnahmsweise sind von der Ortsbehörde Nachträge zur Wählerliste hinsichtlich solcher stimmberechtigter Kriegsteilnehmer aufzustellen und dem Wahlvorsteher zuzusenden, die infolge der Demobilmachung nachweislich ohne eigenes Verschulden erst nach dem Abschluß der Wählerlisten in die Heimat zurttckgekehrt sind bez. in der Gemeinde ihre« wesentlichen Wohnsitz genommen haben. 24 Stunden vor Beginn der Wahl werden diese Nachträge abgeschlossen. Nur die in die Wählerlisten aufgenommcnen Stimmberechtigten sind zur Ausübung L8S M., zweimonatlich 1.90 M-, einmonatlich 95 Pf. Einzel-Nummern IvPf.AllePostanstalten, Postboten sowie unsere Nusträger nehmen Bs> stellungen an. llten. Skom rotes anzt, ' Fock. Nach n de, rnlani rß, is orden Natio , wet e ern g her vor mvück Der gung nung etfel- vne,. oeaen Mch 4S - itten. tSan- 1914 Böch- ktiv- un- ubes Kon- «eck. rbei- ! ar- urde 2OPf.,solcheaus unser«, Amtshauptmannschast mit 15 Pf. die Spaltzeuo oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespalten» Zelle 65 bez. 60 Pf. — Tabellarische undkomplizierteJnserate mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« > Ber Rates das ^Deitzeritz - Zeitung» erscheint täglich mit Aus nahme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge» geben. Preisvierteljähv-