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IV. - Ministerium des Innern. Dresden, am I I. Juli 1918. Der Stadtrat. ^Dienstag den 16.Juli >918 mittags 12 Ahr <2 90/18. Der Gerichtsvollzieher de« Kgl. Amtsgericht». 13. auf mit 0,38 0,75 0,60 0,70 0,60 1,80 0,95 0,75 0,85 0,45 0,90 0,80 0,90 0,80 2,10 1,20 0,95 1,10 — 44 —.60 —.41 —.34 .34 —.43 Höchstpreis: M. je Psd. 1,50 1,00 2,45 0,60 Erzeuger- Höchstpreis: M. je Psd. 1,20 0,75 2,00 0,45 Kleinhandels- Höchstpreis: M. j- Pfd. 1,65 1.10 2,60 0,80 0,30 . 0,60 0,50 0,60 0,45 1,50 . 0,75 0,60 0,65 Frühwirsingkohl Frühroikohl Frühzwiebrln a) mit Kraut b) ohne Kraut Tomaleu —.25 —.37 1.30 angeschlossen. Dippoldiswalde, den 9. Juli 1918. 10. 11. 12. — 33 —.48 1 60 —.26 —.38 —.25 —.20 —.20 —.25 —.33 — 45 —.30 —.26 —.26 —.32 und komplizierte Inserat« mit entsprechendem Auf schlag. - Eingesandt, im redaktionellen Telle, die Spaltenzeile SO Pf. auch do» Lehrerkollegium unserer Bürgerschule einen Teil seiner Ferien opfert. — Am 18. Oktober d. I. werden es 50 Jahre, dah ein Kreis von 6 jungen Herren den hiesigen Steno graphenverein gründeten. Eine Hauptversammlung de» Berein» hat daher beschlossen, diesen Tag in zettge- mSH gehaltenen Grenzen festlich zu begehen. — Für die Goldankauf»stelle Dippoldiswalde al» Hilfs stelle für Dresden nehmen jederzeit Gaben an Oberjustizrat nung vom 6.7.18 — Nr. 1384 vo 1 — Nr. 155 der Sächs. Staatsztg. vom 6.7.18 und Ministerialverordnung vom 8. 7. 18 — Nr. 1405 VO l — Nr. 157 der Eächs Staateztg. vom 9.7. 18 festgesetzten Höchstreise bezw. an Stelle der mit Verordnung voft, 8. 5.18 Nr. 107 der Sachs. Staatsztg. vom 10. 5. 18 festgesetzten Richtpreise und sind Höchstpreise, im Sinne de» Gesetzes vom 4. 8. 14 (RGBl. E. 339) mit den dazu ergangenen Abanderungsoerordnungen. III. Die Preise gelten für das Gebiet des Königreichs Sachsen. IV. Diese Verordnung tritt am 16. Juli 1918 in Kraft. Or. Grohmann, Schulrat Kuhne und die städtisch, Spar- lasse zu Dippoldiswalde. — sDie grohen Ferienj, di« an unserer Schule diesmal «ine vierwöchige Dauer besitzen, haben am Heuligen Sonnabend ihren Anfang genommen. Anstatt mit der Büchertasche zur Schule, geht es nun aufs freie Feld, wo die Ernte begannen ha«. Ja es ist ein ganz andere» Leben auch da, wo keine weiten Reisen gemacht werden, sondern Kinder und Estern zu Hanse bleiben. Freilich den Müttern soll im Gasthofe zu Lungkwitz auf Antrag Dritter I Vi^illinssvkin« <13/4 m breit, gut erhalten) öffentlich gegen Barzahlung versteigert werden. (Die Versteigerung findet bestimmt statt.) Dippoldiswalde, den 12. Juli 1918. Lie obigen Preise gelten für da» Gebiet des Königreich» Sachsen, und zwar auch für solche Ware, die von außerhalb Sachsens nach dem Gebiet des Königreichs Sachsen ringeführt wird Dresden, am 11. Juli 1918. Ministerium de» Innern. Erdbeeren Preh- und Marmeladen-Erdbeeren Weinbergs-, Wald-, Monats-Lrdbeeren Lühe Kirschen Preh-, Brenn- und Marmeladekirschen (sütz und sauer) Saure Kirschen Johannisbeeren (weih und rot) Johannisbeeren (schwarz) Stachelbeeren (reif und unreif) Himbeeren in kleinen Packungen Prehhimbeeren Heidelbeeren (Blaubeeren) frei Verladestelle lll. Vom 16. Juli 1918 ab treten die mit Ministerialverordnung vom 28. Juni ISIS — Nr I066VO2 — (Nr. 149 der SSchs. Staatszeitung) festgesetzten Höchstpreise für vertlkcher «nd Sächsischer. Dippoldiswalde. Wie in anderen Orten, so wird auch bei uns während der Ferien da» Laubheusammeln durch die Schulkinder fortgesetzt. Für diejenigen Eltern, die über die Bedeutung dieser Sammeltätigkeit sich nicht im Klaren sind, sei ausdrücklich daraus hingrwiesen, daß « sich nicht etwa um eine Spielerei oder Ueb,reifer der Lrhrerschast handelt, sondern um eine hochwichtige Sache, die allseitige Unterstützung verdient und für die deshalb Die hiernach festgesetzten Erzeugerpreise gelten gleichzeitig al» Vertragspreise für die Grund von Lieferungroerträgen gelieferten Waren,- sie treten an die Stelle der Ministerialverordnung Nr. 542 b 118 Villa vom 12. April 1918 veröffentlichten Richt- preise und sind ebenso wie di« festgesetzten Groh- und Kleinhandelspreise Höchstpreise im Sinn« de» Gesetze» betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 (RGBl. S. 339) mit den dazu ergangenen Abänderungsvrrordnungen. ,1 Rhabarber darf nicht mit einem längeren Blattansatz al» bis zu 3 cm in den Sandel gebracht werden. Mairüben, Möhren und Karotten dürfen mit Kraut nicht in den Handel gebracht werden. Soweit Mairüben, Möhren und Karotten von der Erzeugerstelle auf kurze Entferungen mit Fuhrwerk oder auf andere Weise, jedoch nicht mit der Bahn an die Absatzstelle, insbesondere auf öffentliche Märkte befördert werden, ist der Absatz mit Kraut bi» auf weiteres zugelasten. Soweit unter l Preist, für Ka rotten mit Kraut festgesetzt worden sind, haben sie nur für die zuletzt genannten Am» nahmefälle Geltung. Auf die diesbezügliche Verordnung der Reich-stelle für Gemüse und Obst vom 20. Juni 1918 wird verwiesen. V. Höchstpreise für Gemüse. l. Mit Wirkung vo« 16. Juli 1918 ab werden folgende Höchstpreise festgesetzt: Erzeugerpreis: Grobhandelspreis: Kleinhandelspreis: —.20 -.30 1 — II. Preißelbeeren frei Verladestelle Der Erzeugerpreis für Blaubeeren und Preißelbreren frei Verladestelle kommt dem Aufkäufer oder Händler zu, der die Beeren von dem eigentlichen Pflücker aufkauft. Der Pflückerpreis bezw. der Sammlerprei» darf diese Höhe nicht erreichen. ll. Diese Preise treten an Stelle der mit Ministerialverordnung vom 28 6.1918 — Nr. 1317 VO I — Nr. 149 der Sächs. Staatsztg. vom 29.6.18, MinistertalverorV- Höchstpreise für Frühobst. I- Für Frühobst werden folgende Höchstpreise festgesetzt: Großhandele- Jsstrat« werden mit 20 Pf., solche au» unser«» Amtshauptmannschaft mit 15 Pf. die Spaltzeil« " oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur ' von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile VS bez. SO Pf. - Tabellarisch« Sparkasse zu Dippoldiswalde. Einlegerguthaben 835Ü ÜÜV Mark. Geschäftszeit: Werktags -/29—12 und 2—4 Uhr, Sonnabend« ununterbrochen V29 bis 2 Uhr, sowie jeden letzten Sonntag im Monat l/22—1/24 Uhr. Tägliche Verzinsung nach jährlich 3'/2 v. H. Alle Einlagen werden vom Tage nach der Einzahlung bis zum Tag« vor ber MS- zahlung verzinst. Aufbewahrung mündelsicherer Wertpapiere. Die Gemeinde-Verb.-Sparkasse Schmiedeberg ist Montag« bis Freitags vormittags 8—1 und nachmittags 3—5 Uhr, an Sonnabenden von 8 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittag» geöfsnet. Die Einlagen werden vorn ^»izs nmvk etvn dl» mmm» ^»8« von Ikon Nüvsst»»klung ««I-miNGÜ. IW" Verwaltung mündelficherer Wertpapiere. Drucksachen für Gemeindebehörden fertigt Buchdruckerei Carl Zehne Weißeritz-Mmig - TUszeitW und AUM str HM Amtsblatt st» dl« Königliche Amtshanptmannschast, das Königliche Amtsgericht -nd den Stadtrat zu Dippoldirwaid» Mit achtseitigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und Unterhaltung!) »er age. Mr dl» Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantte ubernomm - Verantwortlicher Redakteur: Paul Zehne. - Druck und Verlag von Carl Jehne m Dippoldiswalde. Die ,»tib«itz-Zeitung" «scheint täglich mit Aus- nähme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preis vierteljShr- lich einschliehl. Zutragen 2,40 M, zweimonatlich I,bO M., einmonatlich 80Pf- Einzel-Nummern 10Pf- Alle Postanstalten, Postboten sowie unsere Austräger nehmen Be- Aufenthaltsbeschränkung für Sommerfrischler usw. vei unzulässigem Lebensmittelankauf. Auf Grund der Bundesratsverordnung über Maßnahmen zur Beschränkung des Fremdemrer» kehrs vom 13. April 1918 - Reichsges.-Blatt Seite 18b - wird mit Zustimmung des Reichskanz, lers bestimmt: . . , 8 1. Sommerfrischlern, Kurgästen und anderen Personen, die m einem Orte mit wenig« al, bOVO Einwohnern ohne Wohnsitzbegründung vorübergehend Aufenthalt genommen haben, kamt nebst ihren Familienangehörigen und sonstiger Begleitung der fernere Aufenthalt im Aufenthalts orte untersagt werden, wenn sie durch Uebertretung der für den Nahrungsmitteiverkehr getroffenen Anordnungen die Allgemeinversorgung mit Nahrungsmitteln gefährden. Die strafrechtliche Ver folgung rechtswidriger Handlungen wird hierdurch nicht berührt. 8 2. Zuständig zur Anordnung der Aufenthaltsbeschränkung ist in Städten mit revidiert« Städeordnung der Stadtrat, im übrigen die Amtshauptmannschaft des Aufenthaltsortes. Rechtsmittel gegen Verfügungen der in 8 « genannten Art haben keine aufschiebende Wirkurm. 8 3 Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnung werden mit Geldstrafe bis zu 1500 M. oder mit Haft bestraft. Dresden, am l O. Juli 1918. Mlnisterinm de« Simen». Die städtische Sparkasse hat Postscheckkonto Nr. 29785, die Stadtkasse Re. 35519. Beide Kassen sind außerdem an den Girooerband sächsischer Gemeinden 7. Karotten, kleine, runde a) mit Kraut b) ohne Kraut 0. Kohlrabi (mit jungem Laub) 9.. Frühwrißkohl M. je Psd. M. je Pfd. M. je Psd. 1. Rhabarber —.15 —.18 —.25 2. Spinat (nicht Epinatersatz —.30 —.36 —.47 3. Erbsen (Schoten) —.35 —.46 —.61 4. Bohnen a) grüne Bohnen (Stangen-, Busch) —.40 —.52 —.72 b) Wachs-und Perlbohnen -.50 —.62 —.82 c) Puff-(Sau ) bahnen —.25 —.33 —.44 5. Längliche Karotten a) mit Kraut (nicht länger als 15 cm) —.18 —.24 —.32 b) ohne Kraut —.28 —.36 —.47 6. Mairaben —.07 —.11 —.16