Volltext Seite (XML)
84. Jahrgang Freitag den 3. Mai »918 abends Nr. »02 Inserate werden, 20 Pf., solche ans uns oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile K5 bez. 50 Pf. - Tabellarische und komplizierte Inserate mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, tm redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 50 Pf. Die ' „Weiheritz-Zeitung" erscheint täglich mit Aus nahme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preis vierteljähr lich einschliehl. Zutragen 2,40 M., zweimonatlich 1,60 M., einmonatlich 80 Pf. Einzel-Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten, Posrboten sowie unsere Austräger Nehmen Be stellungen an. Weißeritz-Ieitlmg WsMg M AllMr str HpMM, WMerg n. 11 AlNlÄIE M die Königliche AmLshaAptmannschasL, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat 2« DippoldiswÄd» Mit achtseitigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt" und Unterhaltungsbeilage. Wr öle Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen« Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. üben üiv Ninsakonnlv ISIS. Auf Grund der Bundesratsoerordnung über die Errichtung der Preisprüfungstellen und die Versorgungsregelung vom 25. Sept/4. Nov. 1915 — RGBl. S. 607/728 — und der Bundesratsverordnung über die Aurkunstspflicht vom 12. Juli 1917 —RGBl. S. 604 — wird angeordnet: 8 l- Die Versendung von Kirschen mit der Bahn oder mit dem Schiff, auch als Er- Preßgut und Passagiergut, zu dem auch Traglasten zu rechnen sind, ist nur zulässig auf Grund eines vom Kommunalverband de« Versendungsortes oder der von ihm be stimmten Stelle ausgefertigten Versandjcheiner. Der Versandfchein wird durch einen Vermerk auf den Verladepapieren, bei Passagiergut in schriftlicher Form erteilt. Der Versandschein für Passagiergut ist von der Bahn oder dem Echiffahrtsunternehmen bei der Annahme de« Gepäckstückes zu entwerten; der Reisende hat ihn während der Fahrt bei sich zu führen und ihn auf Verlangen den Polizeibeamten oder sonstigen Ueberwachungsstellen vorzuzeigen. Die Versandscheine müssen die Adresse des Absenders und Empfängers sowie die Meng« der zu versendenden Kirschen enthalten und mit dem Stempel des Kommunalverbandes versehen sein. Die Kommunaloerbände werden ermächtigt, die Erteilung des Versandscheines zu versagen, sofern Interessen der Volksversorgung entgegenstehen oder der Verdacht der Ueberschreitung der Höchstpreise oder eines soästigen Verstoßes gegen behördliche oder gesetzliche Vorschriften begründet erscheint. Der Versandschein darf jedoch nicht ver weigert werden, wenn ein Erzeuger die von ihm erzeugten Kirschen an einem anderen Orte als dem Erzeugungsorte in der eigenen Wirtschaft verwendet. 8 2. Die Kvmmunaloerbände sind befugt, zur Versorgung der Bevölkerung mit Kirschen I. mit Genehmigung der Lande-steile für Gemüse und Obst Vorschriften über den entgeltlichen Absatz der in ihrem Bezirk erzeugten Kirschen zu erlassen, insbesondere auch die Zulässigkeit der Beförderung von Kirschen außerhalb des Bahn- und Schiffsverkehrs an das Erfordernis einer Versandgenehmi- gung (eines Beförderungrscheines) zu binden; 2. in die Rechte aus Pacht- und Lieferungrverträgrn jeder Art über die in ihrem Bezirk erzeugten Kirschen einzutreten. Die Anordnung ist an den aus solchen Verträgen zum Bezug der Kirschen Be rechtigten zu richten. Zur Zustellung genügt die Zusendung der Anordnung durch ein geschriebenen Bries. Im Falle des Eintrittes hat der Kommunalverband die Gegen leistung aus diesen Verträgen dem anderen Vertragsteil oder, wenn dieser sie bereit« von dem durch die Anordnung Betroffenen erhalten hat, an letzteren zu bewirken, es sei denn, daß die Bewirkung der Gegenleistung gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen würde. 8 3- Alle Besitzer von Kirschen oder Kirschbäumen haben dem Kommunaloerband oder dessen Beauftragten, die sich als solche ausweisen, auf Anfordern wahrheitsgemäße Auskunft über die vorhandenen Bestände an tragfähigen Kirschhäumen oder Kirschen (auch nach Gewicht, Art und Lagerort) sowie über die daraus bezüglichen Pacht- oder Lieferungsverträge jeder Art zn geben. Die Beauftragten, die sich als solche aurweisen, sind befugt, sowohl zur Schätzung der Kirschernte wie auch zur Feststellung, ob und welche Vorräte bei den Besitzern an Kirschen vorhanden iind, die betreffenden Grund« stücke oder Räume, in denen Kirschen vermutet werden, zu betreten und zu be- B^de Teile sind berechtigt, bei der Besichtigung von Räumen die Anwesenheit eines Vertreters der Ortspolizeibehörde zu verlangen. Die Ortspolizeibehördeu haben dem darauf gerichteten Ersuchen eines Beteiligten zu entsprechen. . 8 4. Die Kommunaloerbände sind berechtigt, für die Ausstellung eines Versandschein«, eine Gebühr von >/2 Pfennig für das Pfund, mindesten- aber von 0,25 M. zu erheben. 8 s. Der Verkauf von Kirschen durch den Erzeuger unmittelbar an den Verbraucher an der Obstpflanzung ist verboten. Die Kommunaloerbände iind jedoch befugt, diese« ver kauf an Ortseingesessene gegen Sperrkarten zu gestatten. 8 6. Gegen die Entscheidungen des Kommunalorrbands ist Beschwerde an die Laudas- stelle für Gemüse und Obst zulässig. 8 Wer diesen sowie den von der Landes steile für Gemüse und Obst oder den Kommunal- verbänden in Ausführung dieser Verordnung erlassenen Vorschriften zuwiderhandelt, wird nach Maßgabe des § 17 der Bundesratsverordnung über die Errichtung von Prei»- prüsungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. Sept./4.Roo. 1915 mit Ge fängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bi» zu 1500 M. bestraft, sofern nicht «ach § 5 der Bundesratsverordnung über Auskunstspslicht vom 12. Juli 1917 eine höhere Strafe verwirkt ist. 8 8. Diese Verordnung tritt am l.Mai 1918 in Kraft. Dresden, am 27. April 1918. Ministeriumdes 2nn«n. Anbau- und GrnteflSchenerhebnug. Zwecks Aufstellung einer genauen Ortsliste für die vorgeschriebene Anbau- und Ernteslächenrrhebung werden alle in Dippoldiswalde wohnhaften Besitzer und Pächter seldmaßig bebauter Grundstücke hierdurch aufgefordert, sich Sonnabend de« 4. Mai, abends 8 Ahr, zu einer Befragung im Rathaussaale einzufinden. Dippoldiswalde, am 3. Mai 1918. Der Stadtrat. NWaveu-Berteiluug. Vom 4. Mai d. I. ab kann Nähfaden in den im Rathause bekanntgegebrn« Verkaufsstellen gegen Abschnitt der Lebensmittelkarte entnommen werden. Auf den Kopf entfallen 38 m. Der Kleinhandelspreis beträgt 33 Pfg. für die Rolle zu 200 m, für Einzelwickel (38 m) 7 Pfg. Die Verkaufsstellen haben die Abschnitt« ? von der Lebensmittelkarte abzutrennen und nach dem Verkauf im Rathaus, Zimmer Nr. 11, abzuliesern. W Dippoldiswalde, am 1. Mai 1918. Der Stadtrat. :-MDer Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenlinie in Dönschten liegt bei den Postämtern in Kipsdorf und Schmiedeberg vom 6. Mai ab 4 Wochen aus. Dresden-A , den 29. April 1918. Kaiserliche Ober-Postdirettio«. S Oertliches und Sächsisches. Dippoldiswalde. Die hiesigen Besitzer und Pächter feldmäßig bebauter Grundstücke seien hierdurch auf die Bekanntmachung des Stadtrats über die morgen Sonn abend abends 8 Uhr im Rathauesaale stattsindende An bau- und Ernteflächenerhebung aufmerksam gemacht. — Bon ansteckenden Tierkrankheiten trat am 30. April im Königreiche Sachsen die Echweineseuche in je einem Gehöft der Amtshauptmannschaftrn Drerden-N., Großen hain und Löbau und die Brustseuche der Pferde in je einem Gehöft in der Stadt Chemnitz und in der Amts- hauptmannschast Schwarzenberg auf. — Der Verkauf von Brennholz nach Gewicht ist nach einer Verordnung de» Ministerium» des Innern verboten. Soweit Brennholz nach Raummetern verkauft wird, sind die entsprechenden Raummeter oder Raummrtrrtrile voll zu beliefern. Das Abmessen de» Brennholzes in einem lose mit Brennholz gefüllten Raummelergeföß ist ver- boten. Zuwiderhandlungen werden mit Gesängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bi» zu 1500 Mart geahndet. — Die Krieg,amtstellr Dresden kann in Zukunft den gesamten Schriftverkehr an Firmen nnd Privatpersonen nur mehr als „Portopflichtige Dienstsache" der Post zur Beförderung aufgeben, also nicht wie bisher üblich als „Herr«suche". In besonderen Fällen können Ausnahmen rintrrten. E» dürfte sich hei diesen Ausnahmen aber lediglich nur um denjenigen Schriftwechsel handeln, der nicht im unmittelbaren Interesse dis Empfänger,, sondern im rein miliiärifchen Interesse liegt. Dr««deu. Der Gesetzentwurf über die Wohlsah rt>- pflege ist von der Gesetzgebungsdeputation durchberaten worden und die Deputation hat dem Entwurf «in ziem lich verändertes Gesicht gegeben. Der strittige Punkt in der Deputation war der, ob als Träger der Wohlfahrts pflege die von der Regierung gewünschten Bezirksverbände oder Gemeinden und Gemetndevrrbände unter Ausschaltung der Bezirksverbände sein sollen. Von der Allgemeinen Bürgermeistervereinigung war besonders betont worden, daß die Bezirksverbände ihrem Wesen und ihrer Ver fassung nach für die Lösung der Ausgaben ungeeignet seien und eine solche Regelung eine wesentliche Beeinträchtigung de» Selbstoerwaltungsrecht» der Gemeinden bedeute. Man ist aus den Ausweg gekommen, das Land in Pslegebezirke einzuteilen. Je einen Pflegebezirk bilden 1. die Städte mit Revidierter Städteordnung und diejenigen Landge meinden, die nach der Volkszählung vom Jahre 1910 mehr al» 10000 Einwohner zählen, sofern sie nicht binnen einem Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes beschließen, von Bildung eines eigrnen Pslegebezirks abzusehen; 2. die Bezirksverbände als Gesamtheit derjenigen Gemeinden, die keinen eigenen Pflegebezirk bilden, und die selbständigen Gutsbezlrke. Binnen einem Jahre nach Inkrafttreten des Gesetze» können Gemeinden und selbständige Gutrbezirke sich einem benachbarten Pslegebezirke innerhalb derselben Bezirksverbände» angliedern. Die Wohlfahrtspflege ist die Pllichtausgabe der Pslegebezirke und innerhalb dt«ser der Gemeinden und selbständigen Gutrbezirke. Die Ausge staltung der Wohlfahrtspflege liegt einem Pslegeaurschuß ob. Bedürftige Gemeinden sollen für den Aufwand der Wohlfahrtspflege Staatsbeihilfen erhalten. — Am 1. Mai wurden auf der Fahrt von Berlin nach Dresden in dem um 1 Uhr 8 Min. nachmittag» Berlin verlassenden V-Zuge einer Erzellenz von L. au» Berlin Juwelen tm Werte von 50000 M. gestohlen. Vielleicht ist der Dieb bereits in Berlin vor Abgang de» Zuges wieder ausgestiegen, wahrscheinlich aber bi» Dresden mirgefahren. Chemnitz, 2. Mai. Ein aufsehenerregender Vorfall trug sich abends gegen 9 Uhr in der Nähe de» Gasthaus« „Zum Anker" auf der Augustusburger Straße zu. Eine Militärpatrouille sollte einen aus Plauen hier eingelieferten fahnenflüchtigen Soldaten, der vielfach vorbestraft ist und in Chemnitz eii.e größere Anzahl Einbrüche virübt hat, nach der Militärbehörde bringen. In der Zschopau« Straße entwich der Gefangene. Da er in der Dunkelheit zu entkommen schien, gab die Patrouille der Instruktion gemäß mehrere Schüsse ab. Der Flüchtling wurde ge troffen und stürzte zu Boden. Er wurde in das Restrve- lazarett eingeliefrrt; dir Wunde scheint nicht lebensgefähr lich zu sein Lichtenstein. Da» Auswachsen der Tanzstunde« zu größeren Tanzbelustigungen hat die hiesige Stadtverwaltung veranlaßt, schärfere polizeiliche Bestimmungen zu «lassen. Es ist verboten, außer den Schülern sogenannte Gastdamen und Gastherrrn an den Tanzstunden teilnehmen zu lassen. Jede Veränderung in der Zahl ist dem Stadtrate z« melden und eine polizeiliche Kontrolle ist stet» zulässig. Der Schluß der Tanzstunden hat abend» '/2l0 Uhr W erfolgen. Au,lerne-Bälle oder Kränzchen bedürfen der besonderen Genehmigung. M Wechselburg. Im Sölligautal wurden am Könning 2 Fischräuber bet ihrer orrwttfltchrn Tätigkeit vom