Volltext Seite (XML)
Inserate werden mit stellungen an. 83. Jahrgang Sonnabend den 8. Dezember 1917 abends Nr. 285 UZtr-LM'/-'. Ätr^Wl»bl I. Steinkohlen: Dippoldiswalde, am 6. Dezember 1917. Der Stadtrat. um an- den Zentner und 40 Pf. für das Hektoliter, sowie für 100 Stück Steinkohlenbriketts 60 Pf. und für 100 Stück Salonbriketts um 30 Pf. höher. Von der Festsetzung Auf Grund von 8 3 de» Gesetze», die Hengstkörung betr., vom 20. Juli 1916 (G V.O.Bl S 89) werden die Besitzer von Hengsten aufgefordert, ihre Hengste bis M» 15. b. M. bei der Kgl. Amtshauptmannschast anzumelden. Bei der Anmeldung sind Geburt,jahr oder Alter, Farbe, Abzeichen und Schlag der zu körenden Hengste anzugeben. Kgl. Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, am 6. Dezember 1917. der Gastwirtschaft „Eiskeller" unter dem Vorsitze de» Herrn Hofrat Pleißner zu ihrer 10. Genossenschastsversammlung zusammen Aue dem gedruckt vorliegenden Geschäfts berichte geh! hervor: Der Höchststand der Klingenberg« Sperre betrug am 12. Januar 1916 15609893 Kubik meter, während der tiefste Stand am 29. Dezember der selben Jahres mit 6952 212 Kubikmeter festgestellt wurde. Der Höchststand d r Maltersperre betrug am 16. März 1916 8 847 116 Kubikmeter, während ihr tiefster Stand am 22 November 1916 1 714 880 Kubikmeter betrug. Die Kosten der Talsperre bet Klingenberg beliefen sich abzüglich der Einnahmen auf 7 726879,78 M. und di« Kosten der Talsperre bei Malter abzüglich der Einnahmen gemessener Preise für Kok» aller Art und Anthrazit ist vorläusig abgesehen worden, doch find die Verkaufspreise hierfür der Ortskohlen stelle aus Verlangen rechnungrmätzlg zu begründen. Dippoldiswalde, den 7. Dezember 1917 Ler Skadkat. — Ortstohlenstelle — I ahn, Bürgermeister. slskvn suvk IN «len veilsg«. Oertliches «nd Sächsisches. VlppoMswal-e. Der Täter, welcher vor einigen Tagen in Staudensreihe' die 10 Hühner totgebissen hat, ist in Gestalt eine» glotzen Iltisse» in der vergangenen Nacht gefangen worden. — Es sei nochmal» hingewiesrn auf di« kürzlich er lassene Bekanntmachung des Kreisverein» für Innere Mission, der am nächsten Montag nachmittag 2 Uhr seine Generalversammlung in „Stadt Dresden" hält. Alle Freunde der Inneren Mission seien herzlichst dazu ringe- laden. — Weihnacht-verkehr. Die Schwierigkeiten im Betrieb werden es der Eiscnbahnverwaltung in diesem Jahr auch zu Weihnachten nicht möglich machen, ähnlich wie in früheren Jahren besondere Entlastungszüge für den Personenverkehr einzulegen. Datz alle Reisenden Beför derung finden, wird daher nur dann zu ermöglichen sein, wenn sich in diesem Jahre jeder selbst mit Weihnacht,' reisen äußerste Beschränkung auferlegt. Wer aber unbe dingt glaubt, über Weihnachten reisen zu müssen, mähst dazu wenigstens nicht die Tage allerstärksten Verkehrs (22. bi» 24. und 26. b s 27. Dezember); er würde sonst damit zu rechnen haben, unterweg» wegen Ueberfüllung der Kline zurückdleiben zu müssen. Harsberg, 7. Dezember. Die WeißeritzMlsperrcn- Genos.enschaft trat heute vormittag 1/41t Uhr im Saale net. Bekanntmachungen aus der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 65 bez. 5V Pf. - Tabellarisch« und komplizierte Inserate mit entsprechendem Aus- schlag. — Eingesandt, im rämktioncllen Teile, die Spaltenzeile 50 Pf. Whtrid-Mung Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mtt achtseitigem Illustrierten Unterhaltungsblatt und Unterhaltungsbeilag . Wr die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle «nd an bestimmten Tagen wird keine Garan Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Jehne m DippoldiswaWe. Die »Weißeritz-Zeitung« erscheint täglich mit Aus nahme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preis vierteljähr lich einschllehl. Zutragen 2,40 M., zweimonatlich 1,60 M., einmonatlich 80 Pf. Einzel-Nummern 10 Pf. Alle Postanstaltcn, Postboten sowie unsere Austräger nehmen Be- 20 Pf., solche au» unser« Amtshauptmannschast mit 15 Pf. die Spaltzeile oder deren Naum berech- Oeffcntliche Aufforderung zur Meldung zwecks Eintragung in die Nachweisung der Hilfsdienstpflichtigen. Auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 13. November 1917 werden die nachstehend aufgesührten Personen aufgefordert, soweit sie ihern Wohnort in Dip poldiswalde haben, sich in der Zeit vom 8. bi» zum 15. Dezember bei munterzeichneten Stadtrate (Zimmerer. 8) persönlich zu melden, um die für die Eintragung in die Nachweisung der Hilfsdienstpflichtigen erforderlichen Angaben zu machen: 1. alle männlichen Deutschen, die nach dem 31. März 1858 geboren sind und das siebzehnte Leben,jahr vollendet haben, soweit sie nicht a) zum aktiven Heere oder zur aktiven Marine gehören oder d) auf Grund einer Reklamation vom Dienste im Heere oder in der Marine zmückgestellt sind, 2. alle männlichen Angehörigen der österreichisch-ungarischen Monarchie, die nach dem 31. März 1858 geboren sind und da» siebzehnte Lebensjahr voll endet haben soweit sie im Gebiete des Deutschen Reiches ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht zum aktiven Heere oder zur aktiven Marine gehören. Nicht nochmal» zu melden brauchen sich diejenigen Hilfsdienstpflichtigen, die sich bei der ersten Eintragung auf Grund der Verordnung vom l.März 1917 oder au» Anlaß eine» späteren Stellen- oder Wohnungswechsel» bei der von der Ortsbehörde angegebenen Stelle oder beim Einberusungsausschuß gemeldet haben und dies durch Vorlegung des abgeltempelten Abrettzstreisens der Meldekarte Nachweisen können. von der persönlichen Meldung ist befreit, wer sich bi» zum 12. Dezember schriftlich unter ordnungsmäßiger Ausfüllung der oorgeschriebenen Meldekarte meldet. Die jchiistliche Meldung erfolgt durch Abgabe der ausgesüliten Meldekarte beim unter zeichneten Stadtrate oder durch Abgabe der au»gefüllten Meldekarte in offenem, un frankiertem, adressiertem Umschläge bei einer Postanstalt gegen Aushändigung der aus- gefüllten und gestempelten Meldebestätigung. Diese Bestätigung ist sorgfältig aufzu bewahren. Die Abgabe der ausgesüliten Meldekarten beim Etadtrate oder bei der Post- anstalt kann auch durch den Arbeitgeber, bei Beamten durch die vorgesetzte Dienst behörde, erfolgen. Für die in öffentlichen oder privaten Anstalten (Straf-, Besserung--, Heilanstalten usw) mit Einschlutz der geschlossenen Unterrichtsanstalten (Internate) untrrgebrachten Meldepfltchtigrn hat der Anstaltsleiter oder der von ihm dazu bestellte Vertreter die Meldung schriftlich unter ordnungsmäßiger Aussüllung der vorgeschriebenen Meldekarten bi» M« 15. Dezember entweder durch Ablieferung beim Stadtrat in Dippoldiswalde oder durch Abgabe bei einer Postanstalt gegen Aushändigung der Meldebestätigung vorzunehmen. Auf Antrag eines Anstaltsleiter» kann die für seinen Wohnort zu ständige KrtegramtssteHe ihm gestatten, die Meldungen ganz oder teilweise auf Listen zu erstatten. Die Meldekarten nebst Umschlag für die schriftliche Meldung werden im Rathause, Zimmer Nr. 8, unentgeltlich ausgegeben. Dori sind auch gegen Zahlung von 10 Pfg. für das Stück die Bekanntmachungen über Mitteilung des Stellen- und Wohnungs wechsel» erhältlich, zu deren Aushang nach 8 12 der Bekanntmachung des Bundesrats vom 13. November 1917 jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, der in seinem Betriebe Hilfs- dienstpflichtige beschäftigt. Wer die Meldung schuldhaft unterläßt, kann durch den Elnberusungsausschutz mit einer Ordnungsstrafe bi« zu 100 Mark und, wenn die Geldstrafe nicht beizutreiben ist, mit Hast bi» zu drei Tagen bestraft werden. Mit Gefängnis bi» zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 10000 Mark wird bestraft, wer in einer Meldung wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben Macht. Die gleicht Strafe trifft den Anstaltsleiter oder seinen Vertreter, der in einer Mel dung wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, sowie den Meldpflichttgen selbst, der in einem solchen Falle dem Anstaltsleiter oder seinem Vertreter gegenüber derartige Angaben macht. Kohlenverkausspreise. Im Bereiche der Ortskohl-nft-ll- Dippoldiswalde gelten von Montag den tt). D» „mber 1917 ab bi» auf weitere- für den Verkauf von Steinkohlen, Braunkohl««, Industrie- und Hau,brandbrikett- folgende Kleinverkaufsrichtpreife: Zwickauer, Oelsnitzer und Lugauer Würfel- und Knörpelkohlen ab Lager ab Bahn 3,50 3,30 M. M. 1,75>M. 1,65 M. 5,25 4,95 M. M. 2,65 2,50 V.' M. Zauckeroder und Burgker Würfel, Würfel-, Nutz und kleine Nüsse ab Lager ab Bahn 2,80 2,60 M. M. 1,40 1,30 M. M. 4,40 4,10 M. M. 2,20 2,05 «. «. Schmkedekohle ab Lager ab Bahn 2,70 2,50 M. M. 1,35 1,25 M. M. 4,00 3,70 M. M. 2,00 1,85 M. M. Grauharte Stückkohle ab Lager ab Bahn 2,00 1,80 M. M. 1,00 0,90 M. M. 3,00 2,70 M. M. 1,50 1,35 kL Generatorkohle, gebrochen ab Laaer 2,20 M. 1,10 M. 3,30 M. 1,65 ab Bahn 2,00 M. 1,00 M. 3,00 M. 1,50 Generatorkohle, ungebrochen ab Lager ab Bahn 2,00 1,80 M. M. 1,00 0,90 M M. 3,00 2,70 M. M. 1,50 1,35 M. M. 2. Böhmische Braunkohle: I. Qualttätsgruppe (Ossegg-Bruch, Mittel l und II, Nutz l und li) ab Lager ab Bahn 2,60 2,40 M. M. 1,30 1,20 M. M. 4,10 3,80 M. M. 2,05 1,90 M. M. 11. Qualitätsgruppe (Brürer Werle) ab Lager ab Bahn 2,40 2,20 M. M. 1,20 1,10 M. M. 3.60 3,30 M. M. 1,80 1,65 M. A. 3. Industrie-Briketts. Große und kleine ab Lager 2,25 M. 1,15 M. 3,30 M. 1,65 M. 4. Hausbrand-Brikett». Steinkohlenbriketts l Strinkohlenbriketts II ab Bahn ab Lager ab Bahn ab Lager 2,05 M. 50 Stück 3,00 M. 2,80 M. 2,00 M. 1,05 M. 100 Stück 6,00 M. 5,60 M. 4,00 M. 3,00 M. 1,50 M. 500 Stück 1000 Stück 30,00 M. 60 00 M. 28,00 M. 56.00 M. 20,00 M. 40,00 M. Eolonbriketts 7" ab Bahn 1,80 M. 3,60 M. 18.00 M. 36,00 M. ab Lager 1,10 M. 2,10 M. 10.50 M. 21,00 M. Salonbrikett» 6" ab Bahn 1,00 M. 1,90 M. 9,50 M. 19,00 M. ab Lager 0,90 M. 1,80 M. 9,00 M. 18,00 M. ab Bahn 0,80 M. 1,60 M. 8,00 M. 16,00 M. Bei der Anfuhr der Kohlen frei vors Haus stellt sich der Preis um 30 Pf. für