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r. Montag den 3. Dezember 1917 abends 83. Jahrgang Nr. 289 Wkikerih-Dtuilg TUHeitiW M AUigtr flr HstMDMe, ZWieSebU «.ll. Ainlöölllü für die Königliche Amtshauptmannsch aft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. MU achtseitigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt" und Unterhaltungsi-eAage. Mr die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Lagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Inserate werden mit 20 Pf., solche aus unserer Amtshauptmannschaft mit 15 Pf. die Spaltzelle oder deren Naum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeil« 65 bez. SO Pf. — Tabellarische und komplizierte Inserate mit entsprechendem Aus schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile 50 Pf. Die „Weiheritz-Zeitung" ' erscheint täglich mit Aus nahme der Sonn- und Feiertage und wird an, Spätnachmittag ausge geben. Preis vierteljähr lich einschliehl. Zutragen 2,40 M., zweimonatlich 1,60 M-, einmonatlich 80 Pf. Einzel-Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten, Posrboten sowie unsere Austräger nehmen Be stellungen an. 6. Sägewerksbesitzer Kurt Köllig, Dippoldiswalde, 7. Fleischermeister Oskar Str»üdmg«r, Dippoldiswalde, 8. Fleischermeister Karl k^sodor, Fiauens ein, 9. Fleischermeister Karl Lsvgo, Frauenstein, 10. Fleischermeister Karl Lütltzor. Glashütte, 11. Fleischermeister Frieda verw Illrsvdvv, Bienenmühle, 12. Fleischermeister Otto Löw», Bienenmühle, 13. Fleischermeister Louis Löwo, Hermsdorf iE.. 14. Fleischermeister Heinrich Lol«», Hirschbach, 15. Tanzlehrer 8vdürv, Hilschbach, 16. Fleisciermeijter Emtl Vppoll, Höckendorf, 17. Kleijchermeisler Oskar Löllried, Pretzschendorf, 18. Fleischermeister Hugo Lüdo, Pretzschendorf, 19. Fleischermeisterswitwe Bertha Lodwlllt, Schönfeld. Dar gewerbsmäßige An. und Verkaufen von Wild ist nur den zugelassensn Händlern gestattet. Die entgeltliche Abgabe von Wild unmittelbar an Berbrauchee ist n« in offenen Verkaufsstellen den zum Verkaufe zugelassenen Personen sowie den Jagdb«r«ch»s tigten an Ortsbewohner uno Jagdteilnehmer unmittelbar nach Schluß der Jagd ge stattet. « Dippoldiswalde, den 27. November 19 l 7. Königliche Amtshauptmannschaft. Spanferkel markenfrei. Einer erneuten Anregung und Ermächtigung des Kriegsernährungsamts folgend, wird b«. stimmt, daß der Berkaus von Spanferkelsleisch hne Fleischmarken bis zum 15. Januar 1918 auch für das Königreich Sachsen und zwar auch in Gastwirtschaften und Fleischereien freigegeben wird. Ebenso wird der Aufkauf von Spanferkeln, d. h. Ferkeln bis zu 15 Kilogramm von allen Be schränkungen sreigegeben. Der Höchstpreis für Spanferkel wird auf 3.20 M. pro Kilogramm Lebendgewicht festgesetzt. Dresden, am 28. November 1917.Ministerium des Innern. Verordnung zur Ausführung der Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst über den Verkehr mit Saat- nn- Steckzwiebel« zu Saatzwecke« ««- -ere« Höchstpreise lvom 15.NovemberMl7.^^^ V.. « — ... -zV'^.7, -- .... r . s;-- ' Saatkarten für Saat- (Samen- und Steck-) Zwiebeln werden auf Autrag des Er- Werbers nach Prüfung des Bedürfnisses erteilt. Die Ausstellung erfolgt für Händler durch den Landeskullurrat, für Verbraucher durch den Kommunalverband. Dieser kann die Ausstellung der Saatkarten anderen Stellen übertragen Der Kommunal verband oder die Stelle, der er die Ausstellung übertragen hat, hat dem Landes- kullurrat monatlich mttzuteilen, wieviel Saatkarten ausgestellt worden sind und über welche Mengen Saatzwiebsln. Dis Saatkarte muß Art und Menge des Saatguts, Namen, Wohnort und Bezirk des zum Erwerb Berechtigten, sowie den Ort, wohin geliefert werden soll, und, wenn das Saatgut mit der Bahn befördert werden soll, die Empfangsstation angeben. Der Erwerber von Saatgut hat di« Saatkarte dem Veräußerer spätestens bei Lieferung des Saatgut» auszuhändigen. Wird da» Saatgut mit der Eisenbahn ver sandt, so hat sich der Veräußerer von der Versandstation auf der Saatkarte die er folgte Absendung unter Angabe der versandten Menze und des Ories bescheinigen zu lassen, nach dem das Saatgut verfrachtet ist. Erfolgt die Versendung nicht mit der Eisenbahn, so hat sich der Veräußerer auf der Saalkarte den Empfang bestätigen zu lassen. Der Veräußerer hat die Saatkarte mit der von der Eisenbahnvrrwaltung ausge- teliten Bescheinigung über die Absendung oder mit der Empfangsbestätigung des Er werbers unverzüglich dem Landeskulturrate einzusenden. II. Die Erteilung der Absatzgenehmigung wird dem Landeskulturrat übertragen. Die Landesstelle für Gemüse und Obst bleibt jedoch befugt, nach Anhörung des Lander- kulturrats den Absatz von Eaatzwiebeln zu beschränken oder zu untersagen. Wer Saatzwiebeln zu den höheren Preisen des Saatguts verkaufen will, hat die Erteilung der Absatzgenehmigung unter Angabe der verfügbaren Mengen und unter Beifügung eines Musters bei dem Landeskulturrat zu beantragen. Der Landeskultur, rat ist befugt, die Vorräte des Antragstellers durch einen Beauftragten, der sich als solcher ausweist, besichtigen zu lassen. Erst nach erteilter Genehmigung durch den Landeskulturrat darf der Antragsteller die ihm bezeichneten Mengen zu den höheren Preisen der Saotzwtebeln gegen Saatkarte verkaufen. Im üdnlg«« «nü«i»Ii«g«« «II« Lmrr«I>«In, «uvk 8k««1r- «««vd«I«, ilvn Ln«vug«nkooI>»Rpn«i»«n kü« g«n»ö!mlivk« L«««d«In. Die entgegenstehende Bestimmung de« Absatzes 3 der Verordnung des Ministerium» des Innern über Höchstpreise für Gemüse vom 2. Oktober 1917 (Nr 229 Sächs. Etaatszeitung vom 2. 10. 17) wird aufgehoben und die Verordnung des Mini steriums des Innern betr. Höchstpreise für Gemüse vom 30.10.17 (Nr. 253 Sächs. Etaatszeitung vom 30. 10. 17) dahin abgeändert, daß der erste Satz des Absatzes 5 dieser Verordnung künftig lautet: „Die Verordnung de» Ministeriums des Innern vom 2. 10. 17 (Nr. 229 Sächs. Etaatszeitung vom 2. 10. 1917) bleibt mit Ausnahme de» Absatzes 3, der aufgehoben wird, in Kraft." III. Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. ' Dresden, den 29. November 1917. Ministerium de« Innern. 1. 5. M Verkehr mit Wild. Gemäß 8 13 der Verordnung des Kgl. Ministeriums de« Innern über den Ver kehr mit Wilo vom 4. September 1917 sind al« Wildhändler zugelassen worden: Baumeister Ludwig August krstsod, Dippoloiswaldr, 2. Fleischermeister Robert Löpterk, Dippoldiswalde, 3. Privaius Karl August Lrnrdolck, Dippoldiswalde, 4. Fleischermeister Oswald Lokmauu, Dippoldiswalde, - Fleischermeister Bruno krovülor. Dippoldiswalde, Wertmarken des Kriegshilfsa«Sfchusfes betreffend. Die vom hiesigen Kriegshilfsaukschusse eingeführten Wertmaßen für Kriegs- nnd Arbeitslosen-Unterftützungrempsänger werden «ingvrogsn und vsnllsr»«« mit dem 31. Dezember 1917 Hie»« Vrttlgle«». Alle noch im Verkehre befindlich«» Marken sind 8a««- «I»s«ck As« IS. rl AI. nachmittags von 2 bis 3 Ahr i« Nathause zurückzu- gebe«. Dippoldiswalde, den l. Dezember 19 >7. Der Stadrat. Das von dem unterzeichneten Stadlrat am 3 Februar 1916 erlassene Verbot, das Amhertreiben jugendlicher Personen nach 10 Ahr abends betr., scheint in Vergessenheit geraten zu sein. Der Siadtrat sieht sich deshalb veranlaßt, erneut darauf hinzuweisen, daß das Verweilen männlicher und weiblicher Personen ««K«« 18 Jatin«« auf Straßen und Plätzen sowie in Gast» und Schankwirtschafte», Konditoreien und Kaffeestuben «avk 10 Ukn abanck« ohne Begleitung Erwachsener strengstens u«1«naag1 ist. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe bi« zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 10 Tagen bestraft. Eltern und sonstige Aufsichtsberechtigte, besonder» auch die Lehrherren und Dienstherrschaften werden ersucht, die Polizeibehörde bei der Durch führung vorstehenden Verbotes zu unterstützen. Dippoldiswalde, den 29. November 1917. Der Stadtrat. Beschlagnahmte Metalle und Mnrichtnngsgegenstäude werden Donnerstag den k. Dezember 1917 vormittags von 9 bis 12 Uhr im Rathoussaale angenommen. Zuschlag für Einrichtungsgegenstände wird vorläufig noch gewährt. Dippoldiswalde, am 3. Dezember 1917. Der Etadtrat (Metollsammrlstelle). Unterbrechung in der Stromliefernng. Nach einer Mitteilung des Ueberlandstromverbandes Freiberg ist infolge übermal» elngetretenen Kohlenmangrls für Anfang dieser Woche mit einer Unterbrechung in der Stromzuführung zu rechnen Es wird voraussichtlich nur während einiger Abend stunden Sli»«,« k-iakk«»»««rlr« abgegeben werden können. Der Betrieb von Motoren wird vom 3 d. M. ab bis auf weiteres von nachmittags 4 Uhr ab gänzlich untersagt. Für eine geregelte Stromzuführung zum Motorbetriebr während der übrigen Tagesstunden wird keine Gewähr übernommen. Im üdrlxoa w!rä Lnüorst 8par- rmmor Vordranod Los 8tromv8 kür llodt- uuü Lrattivveko nur kMvdt LvwLvkI. Zuwiderhandlungen haben sofortige Stromentziehung zur Folge. Dippoldiswalde, an, 2. Dezember 1917. Der Stadtrat. Drucksachen für Gemembevehörden l tigt Buchdruckerei Carl Jehne Oertliches und Sächsisches. Dippoldiswalde. Der Zweck, der für den Kriegs- hilfrausschuß seinerzeit bei Einführung lein« Wettmarten maßgebend war — nämlich der, daß die städtischen Unter- ftützungsgeider lediglich bet hiesigen Geschäftsleuten um- gesetzt werden sollten — ist, wie die Elfahrung lehr», mehr und mehr hinfällig geworden. Da auch der Klein- geldmangel durch do» Notgeld de« Bezirk« mehr als be hoben ist, erscheint die mit der Markenausgabe verbundene Arbeit nicht mehr gerechtserttgt. Der Kriegshiljsausschutz beschloß deshalb, auch die städtischen Unterstützungen in Zukunst bar auszuzahlen. Mit Ende des Jahre» verfallen die Weltmarken — Am vergangenen Sonnabend trafen unter Führung eines Oberleutnant» der türkischen Arme« 5 junge Türken hier «in al» zukünftige Besucher der Deutschen Müllerschule. Dieselben hielten sich schon seit 2 >/2 Monaten in d«r Näh« Berlin« auf, werden hler zunächst die deutsche Sprache erlernen und dann die Müllerschule besuchen. — Auch om gestrigen 1. Adventsonntage herrschte «in fürchterlicher Sturm, der abwechselnd Regen- und Schnee fälle daher trieb. Der Aufenthalt tm Freien war d«r denkbar schrecklichste. Abends in der sechsten Stunde ver sagte, wie das bet solchem Winde zu den hergebrachten