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Inserat« werden mit Spaltenzeile SO Pf. 83. Jahrgang Sonnabend den 29. September 1917 abends Nr. 227 Die »Weißeritz. Zekkvng" erscheint täglich mit Aus nahme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preis vierteljähr lich einschl. Zuträgergc- bühr M.2.40,zweimonat lich M. 1.60, einmonat lich 80 Pf. EinzelneNmn- mern lO Pf. Alle Postan stalten, Postboten, sowie unsere Austräger neh men Bestellungen an. SOPf., solche aus unserer Amtshauptmannschaft mit 1S Pf. die Spaltzeile oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 4V bez. 35 Pf. — Tabellarische undkomplizierteInserate mit entsprechen»«»! Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, die M eiß erih -I eitung TMeitW W- Anzcher ftr HMiskiOe, SchMekrg«. l!. Amtsblatt fiir die Königliche Amt-Hauptmann,chast, da- Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu DipP-ldirwald«. MU achtseitigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Mr die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird leine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne m. Dippoldiswalde. Der Stadttat. Der Stadtrat. Dippoldiswalde, den 27. September 1917. Der Stadtrat. Pfund, Pfund, Pfund. 5 7 10 - Zur Durchführung der Vorschriften über die Kohlenverteilung usw. ist ein Aeber» wachungsausschutz für die Kohlenversorgung gebildet worden. Demselben gehören an die Herren: Stadtrat Liebel, Stadt B -Borst. Braun» und Oberlehrer i. R. Hentsch. Den genannten Herren ist der Zutritt uneingeschränkt zu gestatten und aus Er fordern jede Auskunft hinsichtlich der Kohlenbestände und des Kohlenbedarfs zu erteilen. zu entrichten. Dippoldiswalde, am 28. September 1917. Die Waffen- und Munitionsindnstrie entfaltet nach wie vor eine riesige Tätigkeit. Da» deutsche Heer braucht Waffen zu seinem endgültigen Sieg. Und diese muß das deutsche Volk in der Heimat heranschaffen. Ls gilt einen hohen Preis: ein friedliche» Deutschland! Der Staat tut sein Möglichste», um allen allen Anforde- rungen de» Heere» gerecht zu werden. Aber er braucht die Unterstützung seiner Bürger. Er vertraut ihnen und Kinder unter 6 Jahren für jede Woche . . alle Personen über 6 Jahr« für jede Woche Schwerarbeiter für jede Woche Der Preis stellt sich auf 10 Pf. für I Pfund. Brotmarken-Ausweiskarte ist vorzulegen. Dippoldiswalde, den 28. September 1917. Arbeiter und Arbeiterinnen können in großer Anzahl in Betrieben der Heeresverwaltung Beschäftigung finden. Meldungen von Arbeitslosen nehmen entgegen die HilfsdieuftmeldesttUe in Dippoldiswalde, im Amtegericht, und die Frauenmeldestelle in Dippoldiswalde, Superintendent»!. Oertliches und Sächsisches. Dippoldiswalde. Der letzte Schultag vor den Herbst- ferien wurde in der Bürgerschule zu einer Hindenburg- Vorfeier gestaltet, di« drr Echülerchor mit dem Lieblein vom tapferen Hindenburg begann, worauf Herr Oberlehrer Krüger in einer Deklamation den Gefeierten als den echten General Deutschlands prirs und Herr Schuldirektor Ebert ihn in einer anschaulichen, lebensvollen Charakterisierung der deutschen Jugend als Vorbild der Gottesfurcht, der Demut und der Treue zu Kais« und Reich vor Augen und Gemüt führte. Dem deutschen Volke diene dieser Mann mit dem starken Willen und den starken Nerven al» Muster zum Durchhalten. Darauf lang der Chor das Appell. Unser Hindenburg braucht Geld! Deutscher, zauderst du, Wenn der größte deutsche Held Auch dich ruft?! — Greif zu! Zeichne! Zeig' der ganzen Welt, Daß, wer kann, auch stets auf» neue Zeichnet deutsche Kriegsanleihe! Franz Grosholz. bittet sie als Zeichen ihres Vertrauens, zum Gelingen der 7. Kriegsanleihe beizutragen. Bei keiner Bank ist das Geld so sicher angelegt wie beim deutschen Staate. Wenn schon nicht um des Reiches willen, so mutz jeder um seiner selbst willen auf die 7. Kriegsanleihe zeichnen. Aai^oßFol-EIonlron für di« Woche vom 1.—7. Oktober d. I. werden an die Einwohner mit den Anfangs buchstaben K R Montag den 1. Oktober d. I. vormtttags von 9 btt 11 Ahr, an die Einwohner mit den Anfangsbuchstaben I» 2 Dkenstag de« 2. Oktober 1917 vormittags von 9 bis 11 Ahr im Rathaussaale ausgegeben. Die Ausgabe der Kartoffeln erfolgt i« städtischen vauschuppen anf de« Plane an beiden Tagen vormittags von 9 bis 12 Ahr. Es erhalten wiederum Aloingsr^on keil'. Zwei am 30. d. M. pachtfrei werdende Teilparzellen der städtischen Borwerks grundstücke sollen als Kleingärten, zu« Gemüse- und Kartoffelanbau geeignet, oer- geben werden. Schriftliche Meldungen sind bis 5. Oktober an den Vorsitzenden des Flurausschusses, Herrn Stadtrat Gietzolt, einzureichen. Berücksichtigt werden nur solche Bewerber, die Kleingärten oder ähnliche Anlagen noch nicht im Besitz oder Pacht haben. Stadtrat Dippoldiswalde. Sparkasse zu Dippoldiswalde. Einlegerguthaben 8350 VW Mark. Gefchästszeit: Werktag, 9—l und 1/23—4 Uhr, Sonnabends ununterbrochen 9 bis 2 Uhr, sowie jeden letzten Sonntag im Monat 1/22—1/24 Uhr. Tägliche Verzinsung nach jährlich 3'/- o. H. Alle Einlagen werden vom Tage nach der Einzahlung bis zum Tage vor der Rück> Zahlung verzinst. Aufbewahrung mündelsicherer Wettpapiere. ^nopponkolouvkRung. Zur Ersparung von Licht wird hiermit angeordnet, daß von abends 8 Ahr ab sämtlich- Haustüren zu schließen sind und kein- Hausflur- und Tr-pp-nlamp-n mehr Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft. — ' Dippoldiswalde, den 24. September 1917. Der Stadtrat. Erhebung von Beiträgen fürdieHaudels- «nd Gewervekammer vetr. Zur Deckung des slufwandes der Handels- und Gewerbekammer zu Dresden ist mit Genehmigung des Kgl. Finanzministeriums gleichzeitig mit dem am 30. ds. Mts. fällig werdenden Einkommensteuertermine ein Beitrag von 3 Pfennige« für die Handelskammer und - 6 - - - Gewerbekammer auf jede Mark desjenigen Steuersatzes, welcher nach der im Einkommensteuergesetze ent- Haltenen Skala auf das in Spalte ck der Kataster» eingestellte Einkommen entfällt, von den beteiligten Handel» bez. Gewerbetreibenden an die Stadlsteuereinnahme im Rat hause (Zimmer Nr. 3) bis zum 20. Oktober d. S. Lied: „Das Gottesgericht in den Masuren", das mit dem Wunsche schloß, Gott möge das deutsche Reich zum Siege führen. In einer Deklamation erinnerte Herr Oberlehrer Krüger daran, wie Hindenburg die Austrocknung der masurischen Sümpfe verhindert hat, die er ausersehrn habe, die Russen zu verschlucken. Allgemeiner Gesang: „Ö Deutschland hoch in Ehren" schloß die einfache, aber wür dige Feier. — Gestern nachmittag blieb der elektrische Strom in unserer Stadt mehrere Stunden au«, wodurch den Kraft- Maschinen Besitz rn ein« längere unliebsam- Störung snt- stand. Wie wir hörten, lag Unterbrechung in Lichtenberg vor und soll in der Zentrale an der Turbine ein Defekt entstanden sein " D» ^Ii s-Freiw. Gefr-itrr Curt Anders vom K. S. Res-Gren. Reg. 100, Sohn de» hiesigen Kaufmann« Anders, «hielt vor längerer Zeit das Eiserne Kreuz 2. Kl. und die Friedrich-August-Mrdatlle Verkehr mit Spanferkeln. Zur Behebung von Zweifeln und Un«arheiten wird auf folgendes hingewiesen: 1. Nach der Beiordnung vom 25. Mai 1016 über den Handel mit Ferkeln und Läufer- schweinen (Sächs. Staat,zeitung Nr. 124) ist im Königreich Sachsen der Aufkauf von Ferkeln und Lauferschweinen nur den mit Auswelskarte versehenen Mitgliedern des Viehhandelsverbandes gestattet. Lediglich der nicht gewerbsmäßige Auskauf von Ferkeln zur Mast steht Personen, die die zu erwerbenden Tiere selbst mästen wollen, frei. 2. Mit Ermächtigung des Kriegsernährungsamts sind die Kommunalverbände angewiesen worden, Hausschlachtungen von Ferkeln zu genehmigen und hierbei ausnahmsweise nur V« des Schlachtgewicht» anzurechnen. Diese Anweisung schließt eine Befreiung von der Vorschrift über die Haltesrist von 6 Wachen In sich, sie bezieht sich jedoch nur auf solche Fälle, in denen der Besitzer das zu schlachtende Ferkel seit der Geburt selbst gehalten, also nicht erst erworben hat. 3. Im übrigen bestehen für Spanferkel und Spanferkelfleisch keine Sonderbestimmungen in Sachsen; letzteres unterliegt also nach wie vor dem Fleischmarkenzwange. Dresden-N, am 27. September 1917. Ministerium de« Inner«. Geschäftszeit bei den städtische« Geschäfts stellen nnd Kasse«. Mit Rücklicht auf di- nach Lage der Verhältnisse dringend notwendige Einschränkung des Verbrauchs an Licht und Kohlen wird für die städtischen Geschäftsstellen und Kaflm vom 1. Oktober d. I. ab bis auf weiteres »ün 6on o»on«ivn»n Vvpttokn» folgende Geschäftszeit eingesührt: Ratskanzlei «nd Stadtkasse: Montag bis Freitag von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmiitags, Mittwoch auch von 21/2 bis 4 Uhr nachmitags, Sonnabends von 9 Uhr vormittag» bis 2 Uhr nachmittags, Sonntags und zwar von ll bis 12 Uhr vormittags findet nur die Ausgabe von Brotmarken usw. an die Urlauber statt. (Zimmer Nr. 8.) Sparkasse: Montag bis Freitag 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags und 21/2 bis 4 Uhr nachmittags, Sonnabends von 9 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags, Außerdem an jedem letzten Sonntag im Monat von l'/2 bis 31/2 Uhr nach mittags. Beim Standesamt wird die bisherige Geschäftszeit bsibehalten. Dippoldiswalde, am 24. September 1917. Der Stadtrat. ^imiokung von Wei'tnHsr'ken» Die vom unterzeichneten Stadtrat zur Behebung des Mangels an Kleingeld seinerzeit ausgegebenen Wertmarken von je 10,25 und 50 Pfennigen verlieren nach de« 15. Oktober 1917 ihre Gültigkeit und sind bis zum angegebenen Tage bei der Stadtkasse oder bei der Sparkasse hier während der geordneten Geschäftszeit einzulösen. " Dippoldiswalde, an« 14 September 1917. Aar 8t«ätt»1.