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82. Jahrgang Mittwoch den 5. Juli 1918 abends Nr. 183 Inserat« werden mit 20 Pf., solche ans unserer Amtshauptmcmns chcift mit 15 Pf. die SpaltzeUs oder deren Ronin berech net. Bekanntmachungen ans der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 40 bez. 35 Pf. — Tabellarische undkomplizierteInscrate mit entsprechendem Aus schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, die^ Spnltenzcile 50 Pf. Die ^veltzerltz - Zeitung" erscheint täglich mi. Äus- nahme der Sonn- und'' Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preisvierteljähr lich 1 Al. 80 Pf., zwei monatlich 1 M. 20 Pf-, emmonatlichtlOPf. Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten, Post boten, sowieunsere Aus träger nehmen Bestel lungen an. Meißeritz-Mlillg WcheitW md AUW fir HMM SijMtkkrg«. U. AmlöÜlE für die Königliche Amtshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. MU achtteiligem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Mir die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Nachstehend wird die Bundesratsverordnung gegen irreführende Bezeichnung von Rahrungs- und Genuhmitteln vom 26. Juni 1916 — Reichsgesetzblatt Seite 588 — zur öffentlichen Kenntnis gibtacht Dresden, am l. Juli 1916 Ministerium des Innern. Bekanntmachung gegen irreführende Bezeichnung vonLtahrungs- und Genußmitteln. Vom 26. Juni 1916. Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wlrtschastltcheo^Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8 l. Wer Nahrung?- oder Genutzmittel unter einer zur Täuschung geeigneten Be zeichnung oder Angabe anbietet, feilhält, verkauft oder sonst in den Verkehr bringt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu eintausendfünshundert Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben dec Strafe kann aus Einziehung der Gegenstände erkannt werden, aus die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Verurteilten gehören oder nicht. Wird auf Strafe erkannt, so kann angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekanntgemacht wird. Die Art der Bekanntmachung wird im Urteil bestimmt. 8 2. Diese Verordnung tritt mit dem 3. Juli 1916 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. ' Berlin, den 26. Juni 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. vi. Helfferich. Luvkvn run LienenGllktsnung. Bedarfsanmeldungen sind, soweit nicht schon hier oder beim Bienenwirtschaftltchen Hauptversin erfolgt, bis spätestens zum 7. Juli d. 2. hier zu bewirken, und zwar ist anzugcben: l. die Zahl der zu versorgenden Bienenvölker, 2. welche Mengen Zucker, insbesondere unversteuerter, zur Bienenfütterung zur Verfügung flehen, 3. die beanspruchte Zuckermenge und zwar getrennt a. für die Fütterung im Herbst, b für die Tftebsüiterung im Frühjahr 1917, c. für die vorübergehende Fütterung etwa eingefangener Schwärme. Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden Königliche Amtshanptmannschaft Dippoldiswalde, am 4. Juli 1916. 8. Quittung Wer Sie Sei dem unterzeichneten Hauptnusschos; Angegangenen Spenden fiir Kriegshilfe. Gemeinde Luchau 25,— M. Ungenannt —,50 „ Päd. Verein zu DIppoldirwaloe 60,— „ Kirchgemeinde Reinhardtsgrimma 75,— „ Gemeinde Bärenburg l l,80 „ Die Beamten der König!. Amtshauptmannschast (März bis mit Juli 1916) 335 „ 8a. 507,30 M. 1.-7. Quittung: 19 607,89 „ 8a. 20 I l5.I9 M- Dippoldiswalde, am 3 Juli 1916. Der Hauptansschns; für Kriegshilfe im Bezirke Dippoldiswalde-Land. Amtshauptmann v. d. Planitz, Vorsitzender. Aus Blatt 236 des Handelsregiüers ist heute die Firma Holzstoff-Fabrik Nieder- schlottwltz, Inhaber Rudolf Mocker in Mederschlottwttz eingetragen worden. Angegebener Geschäftszweig ist die Herstellung von Holzstoss. Dippoldiswalde, den l. Juli 1916. I ä Reg. 48a/l 6. Königliches Amtsgericht. BiWspendeM SMm WO- M Mil-Gefangenen -argevracht vom gesamten deutschen Volke Freitag den 7. Juli 1916. Gedenket an diesem Tage unserer deutschen gefangenen Brüder, die petrennt von Heimat und Familie, in Unkenntnis über die wahre Kriegslage, in ungewohntem Klima, ost bei schwerer Arbeit und unter harter Behandlung darben und schmachten in Feindesland. Sorgt in echter deutscher Opfcrfreudigkeit dasür, daß diese Getreuen aufgerichtet werden und In der Ferne den Dank der Heimat erfahren. Wenn sie zurückkehren, sollen sie freudig bekunden können, daß da» Vaterland ihnen die Treue gehalten und gelohnt hat. Ihre Not steigt mit der Dauer des Krieges. An uns Dahelmgebliebenen ist es in erster Linie, zu helfen. So wärd jeder, ob arm, ob reich, herzlichst gebeten, mitzu- helfen, daß unsere gefangenen Brüder gesund an Körper und Geist der Heimat zu froher Rückkehr «hasten bleiben. Große Summen sind erforderlich. Möge jeder bin diesem großen vaterländischen Liebeswerke sagen können: Meine Gabe war auch dabei. Dippoldiswalde, 4. Juli 1916. In MckmiMnn m M» A«. In Wumm M Ml! Smj. Frau Oberkirchenrat Hempel. Oberkirchenrat Hempel. AsK-snslsuv« kein. Nach 8 38 der hiesigen Gemeindesteuerordnung ist die Katzensteuer auch für Katzen zu entrichten, die im Laufe des Jahres geboren werden, sobald sie über acht Wochen alt sind. Stadtrat Dippoldiswalde. INsngsimnv-INsnksn gelangen nochmals und zwar an diejenigen Haushaltungen mit 5 und mehr Per« sonen zur Ausgabe. Die Marken können sofort im Rathause abgeholt werden. Stadtrat Divvoldlswalde. NalrannEmavkung. Kile in den Jahren >888 bis einschließlich 1887 geborenen, im Km^S- «les N. unril 8. Xor-suisds» vnesttsn (Kreishauptmannschaften Dresden und Bautzen) »lsnilig wohnhaften. gedienten und nichtgedienten Laudstürmpflichtige» Oesterreich-Ungarns hob n in der Zeit vom 1V dis ein»«:klieslivd 28. Juli 1818 pv»»- sönlivd in Vnes8«n, Schreibcrgasse 12, Restaurant ..Kronprinz Rudolf", zur Eintragung (Konskription) in die Musterungslisten reu vi»8vkoinon. Die Meldepflichtigen werden nach den Gehurisjahrgängen verteilt. Es haben zu erscheinen: Die" im Januar, Februar, März, April, Mai, Juni 1897 Geborenen am 10 Juli 1916 um 8 Uhr vorm. die im Juli, Aug., Septbr., Okt., Noo., Dez. 1897 Geborenen am 11. Juli 1916 um 8 Uhr vorm. die im Jahre 1896 Geborenen l die im Jahre 1895 Geborenen j -916 um 8 Uhr vorm. die im Jahre 1894 Geborenen st die im Jahre 1893 Geborenen st 2uN '916 um 8 Uhr vorm. die im Jahre 1892 Geborenen st di- im Jahre 1891 Geborenen st ^uli 'd'6 um 8 Uhr vorm. die im Jahre 1890 Geborenen st die im Jahre 1889 Geborenen st 1916 um 8 Uhr vorm. die im Jahre 1888 Geborenen st .7 die im Jahre 1887 Geborenen st 3»" '916 um 8 Uhr vorm. die im Jahre 1886 Geborenen st 1« -r„ii s irr.» di- im Jahre 1885 Geborenen st 1916 um 8 Uhr vorm. die im Jahre 1884 Geborenen > 10 0 die im Jahre 1883 Geborenen st '9-Julr >916 um 8 Uhr vorm. die im Jahre 1882 Geborenen st ... die im Jahre 1881 Geborenen st 20. Juli 1916 um 8 Uhr vorm. die im Jahre 1880 Geborenen st 7. -r-.n die im Jahre 1879 Gekorenen st " 21. Juli 1916 um 8 Uhr vorm. die im Jahre 1878 Geborenen st die im Jahre 1877 Geborenen st 1916 um 8 Uhr vorm. die im Jahre 1876 Geborenen st 7. die im Jahre 1875 Geborenen st " Juir >916 um 8 Uhr vorm. die im Jahre 1874 Geborenen st die im Jahre 1873 Geborenen st ° Juli 1916 um 8 Uhr vorm. die im Jahrs 1872 Geborenen st 7^ die im Jahre 1871 Geborenen st ° '^'6 um 8 Uhr vorm. die im Jahre 1870 Geborenen st ->7 - die im Jahre 1869 Geborenen st " "" 8 Uhr vorm. die im Jahre 1868 Geborenen st .... 7,,. die im Jahre 1867 Geborenen st 28. Juli 1916 um 8 Uhr vorm. die im Jahre 1866 Geborenen am 29. Juli 1916 um 8 Uhr vorm. Jeder Meldepslichtige hat Geburtsschein, Heimatschein, Arbeits- oder Dienstbotenbuch, eventuell Reisepaß, sowie seinen Landstmmpaß, Landsturmlegitimatiosblatt, Abschied, Ernennungsdekret, Austrittszertifikat u. dgl. und zwei von der Aufenthallsbehörde be ¬ glaubigte Photographien mitzubringen. Zur Meldung sind alle im Jahre 1866 bis einschließlich 1897 Geborenen verpachtet. Bahnauslagen werden nur gegen Vorweisung eines Miitellofigkeitszeugnisses rück- vergütet. Ls ergeht keine besondere schristliche Einberufung oder Vorladung an die Melde- pflichtigen. Der Musterungstag wird den Meldepslichtigen bei der Einschreibung in die Muste- rungslisten bekannt gegeben werden. (Die Musterungstage beginnen am 31. Juli 1916.) Das Nichterscheinen bei der Anmeldung und Musterung wird nach den ge setzlichen Bestimmungen bestraft. Die bei der Musterung zum Landsturmdienst mit Masse geeignet befundenen Land- sturmpflichtlgen haben am 16 Oktober 1916 «inzurücken. Dresden, am 3 Juli 1916 Die K. und H. Oesterreichisch-Ungarische Gesandtschaft. Der K. und K. Gesandte: Freiherr von Braun.