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SH« ;gg^tz,^ M Wztl ßr WMmlk, SchMeSttg, Umtsbllltt für Ne Köm^ Amtshauptmannschast. das Königliche Amtsgericht And den Stadtrat W Dippoldiswalde Mit a^ser^.E Illustrierten Unterhaltungsblatt^ und täglicher UnterhaltungsbeLlag«. Für die Aufnahme ei, o Inserat »»-^«unter Stell« und an bestimmten Lagen wird Seb« Garantie Übernommen. Verantwo kicher Nedaneur: Pau» Jehne. — Druck und Verlag von Earl Jehne in Dippoldiswalde. M. 60 Montag dsn 18. März 1916 abends 82. Jahrgang Lis Meißerltz. Zettung- «scheint täglichmit Aus- '-ni- der Sonn» und wird am Cpätnachttu^„„ ausge- aeben. Breis vierteljähr lich 1 M. KO Pf., zwei monatlich 1 Mark, ein- monatlich KO Pf. Ein zelne .Nummern 10 Pf. Inserats werden ml! 15 Pf., solche aus unserer Amtshauptmannschast mit 12 Pf. die Spaltzeue oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 35 bez. 30 Pf. — Tabellarische undkomplizierteJnserate mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 30 Pf. Bckamttmachmig, Biehprcise betreffend. In der Ausführungsverordnung zur Bundesratsverordnung zur Regelung der Preise für Schlachtschweine vom 28. Februar 1916 (Sächsische Staatszeitung Nr. 49) sind die Markthöchstpreise für Schweine festgesetzt worden. Die Ausführungsverordnung ist irrtümlich von einigen Viehhaltern dahin verslan- den worden, daß sie berechtigt seien, diese Marktpreise der Ausführungsverordnung bei Verkäufen ab Stall oder Verladestation zu fordern. Diese Annahme ist unrichtig. Für die Verkäufe von Schweinen mit alleiniger Ausnahme der Wiederverkäufe der Händler und der Verkäufe am Markt gelten ausschließlich die Höchstpreise der Bundesratsver- ordnung zur Regelung der Preise für Echlachtschweine vom 14. Februar 1916 (Neichs- Gesetzbialt Seite 99), deren einschlagende Bestimmungen mit den für Sachsen geltenden Höchstsätzen nachstehend nochmals bekannt gemach! werden. Wer bei solchen Verkäufen höhere Preise fordert oder bewillig!, macht sich strafbar. Dresden, den 9. März 1916. Ministerium des Innern. Die für den Verkauf von Schlachtschweinen durch den Aiehhalter in Sachsen maßgebenden Bestimmungen der Bundesratsverordnung vom 14. Februar 1916 lauten: 8 I- Beim Verkauf« von Schlachtschweinen durch den Viehhalter außer im Falle des Z 3 darf der Preis für 50 Kilogramm Lebendgewicht, nüchtern gewogen, nicht übersteigen: für Schweine fette (früher zur Zucht benutzte Sauen und Eber über von über von 90 bis 100 80 bis 90 KL 70 bis 80 KL 60 bis 70 60 kg und da runter 150 KL 120 bis 150 ><L 120 k§ und da runter im Königreich Sachsen 105 95 85 80 75 N5 NO 90 Der Preis in Spalte 1 erhöht sich bei Schweinen (mit Ausnahme ehemaliger Zuchtsauen und Zuchteber) im Lebendgewichte, nüchtern gewogen, von über 100 dis 110 Kilogramm um 10 vom Hundert, von über 110 bis 120 Kilogramm um 15 vom Hundert, von über 120 bis 140 Kilogramm um 20 vom Hundert, von über 140 Kilo gramm um 25 vom Hundert. Die Höchstpreise gelten sür Barzahlung bei Empfang. Für die Kosten der Beför derung bis zur nächsten Verladestelle des Biehhalters und die Kosten der Verladung daselbst darf ein Zuschlag nicht erhoben werden; ist aber die Verladestelle weiter als 2 Kilometer vom Standort des Tieres entfernt, so kann für diese Kosten ein Zuschlag zum Höchstpreis berechnet werden, der für je angefangene 50 Kilogramm Lebendgewicht 1 Mark nicht übersteigen darf. Maßgebend ist der Höchstpreis des Bezirks, in dem sich die Ware zur Zeit des Vertragsabschlusses befindet. 8 3. Die Preise für den Verkauf durch den Viehhalter auf dem Markle sowie sür den Handel werden durch die Lande zentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen geregelt. Der Verkauf von Schlachtschweinen darf nur nach Lebendgewicht erfolgen. Die Landeszentralbehörden oder dl« von ihnen bestimmten Stellen sind befugt. Ausnahmen zuzulassen; sie haben dabei festzusetzen, nach welchem Verhältnis das Lebendgewicht in Schlachtgewicht umzurechnen ist Bekanntmachung, betrrffend die Bieh- und Fleischausfuhr. Mit Rücksicht auf den bevorstehenden Beginn der Tätigkeit des Biehhandelsver- bandes des Königreichs Sachsen wird die Bekanntmachung, betreffend die Vieh- und Fleischausfuhr vom 12. Februar 1916 (Sächsische Staatszeitung Nr. 38), durch welche die Ausfuhr von Schlachtvieh,und Fleisch aus den, Königreich Sachsen für die Dauer der Uebergangszeit erlaubnispflichtig gemacht war, mit Wirkung vom. 12. Marz 1916 ab wieder aufgehoben. Dresden, den 10. März 1916. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, Ergänzung »er Satzung für den BiehhanSelsuervand im Königreich Sachfen vom 15. Februar 1916 betreffend. 8 13 Absatz I der Satzung vom 15. Februar 1916 (sächsische Staatszeitung vom 18. Februar 1916 Nr. 40) erhält nach Anhörung des Vorstandes folgenden Zusatz: Für das erste Geschäftsjahr ernennt das Ministerium auch die 5 Mitglieder des Beirats, die später von der Mitgliederversammlung zu wählen sind. Dresden, den 10. März 1916 Ministerium des Innern. Getreideablieferung. Nachdem der Bedarf Ler Vezirksmühkn an Brotgetreide bis zur nächsten Ernte im wesentlichen gedeckt ist, ist von jetzt ab sämtliches überschüssige Getreide (Roggen und Weizen) an den Getreide-Einkauf, G m. b. H. in Dresden, bez. dessen Unter- kommissionäre abzniiesern. Bereits mit den Beznksmühlen abgeschlossene Litferungen bleiben unberührt. Dippoldiswalde, am 12. März 1916. Der Kommunai-Berband. Nr. 2750 Mob. v. d. Manitz Mittwoch Sen 15 Marz 1916, mittags 18 Ahr sollen in Oberhäslich folgende Gegenstände als zirka 15 Zentner Stabschweltzeisen, zirka 3 Zentner Rolleisen und 7V Stück neue Huseisen öffentlich gegen Barzahlung versteigert werden. Sammelori der Bieter: Gasthof Oberhäslich. Dippoldiswalde, den 13. März 1916 (2 41/16. Der Gerkchtsvokkzleher des König!. Amtsgerichts. Großes Hauptquartier, 12. März 1916, vorm. Westlicher Kriegsschauplatz. Nordöstlich von Neuville sprengten wir mit Erfolg und besetzten die Trichter. In der Gegend westlich der Maas mühte sich der Feind unter starken Verlusten in gänzlich ergebnislosen Angriffen gegen unsere neuen Stellungen ab. Aus den Höhen östlich des Flusses und in der Woevre-Ebene blieb die Gefechtstätigkeit auf mehr oder weniger heftige Artilleriekämpse be schränkt. Die in den Berichten vom 29. Februar und 4. März angegebenen Zahlen an Gefangenen und Beute sür die Zeit seit Beginn der Ereignisse im Maasgebiet haben sich mittlerweile erhöht aus 430 Offiziere und 26 042 Mann an unverwundeten Gefangenen, 189 Geschütze (darunter 41 schwere) und 232 Maschinengewehre. Bei Obersept gelang es den Franzosen trotz wiederholter Angriffe auch gestern nicht, in ihren früheren Stellungen wieder Fuß zu fassen. Sie wurden blutig abgewiesen. Oestlicher und Balkan-Kriegsschauplatz. Keine wesentlichen Ereignisse. Oberste Heeresleitung. 102 Luftgefechte bei Verdun in einem Tage. Am 8. d. Mis. fanden bei Verdun nicht weniger als 1Ü2 einzelne Luftgefechte slatt, wobei drei feindliche Luft fahrzeuge abgejchofien und fünf zum Landen gezwungen wurden, während alle deutschen Flugzeuge, wenn auch zum Teil ehrenvoll angeschossen, zurückkehrten. Die Absichten Japans. Wie das „Neue Wiener Journal" einer Veröffentlichung des früheren japanischen Ministers Pusaburo Takekoschi entnimmt, empfiehlt dieser einem in Tokio einflußreichen Staatsmann«, unter der Maske einer Schutzherrschaft die niederländischen Inseln zu annektieren und durch die Be setzung von Java und Sumatra dir Sundastraße zu be- festigen, so daß keine fremde Flotte sich den Weg nach Ost asien erzwingen könnte. Noch ein Land, das verdient. Zu den Ländern, denen durch den Krieg Rlesenver- dienste zugesührt wrrden, gehört Argentinien, das von An- fang November l^s4 bis Ende Oktober 1915 allein für 120 Millionen Kronen Ochsenhäute und für 9 Millionen Fleischkonseroen aussührte. Kriegstrauung des Prinzen Joachim. Bulin, 11. März. Wie der Minister des Königlichen Hauses Graf A. zu Eulenburg bekannt gibt, hat im Königlichen Schlosse Bellevue bei Berlin am heutigen Tage die Kriegstrauung Seiner Königlichen Hoheit de« Prinzen Joachim von Preußen mit der Durchlauchtigsten Prinzessin Marie Auguste von Anhalt in Gegenwart Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin und Ihrer Hoheiten des Herzogs und der Herzogin von Anhalt so' wie der nächsten Angehörigen des hohen Brautpaares stattgefunden. Seine Majestät der Kaiser und König war durch die Anwesenheit im Felde an der Teilnahme ver hindert. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Eine große Freude wurde der Ver waltung der Kinderbewahranstalt, indem eine hie- sige Dame, die aber ausdrücklich um Verschweigung ihres Namens gebeten hat, 300 M stiftete, um die Kinder unter den hohen Nahrungrmittelpreisen nicht leiden zu lassen. — Der frühere Besucher der Deutschen Müllerschule und Mitglied des A. H.-Verbandrs des Vereins „Glück zu", Herr Mühlenbelitzer Karl Bergmann, Friedland in Böhmen (1891/92), hat den Heldentod für das Vaterland erlitten. — 25 Jahre ist es nun her, daß die Fehrmann stiftung besieht. Am 22. Jannar (dem Geburtstage des Stifters) 1891 wurden erstmals die Zinsen verteilt, nach dem am 13. Mai 1890 Frau Marie gesch. Otto geb. Fehr mann, die Nutznießerin des Kapitals, in Dresden ver storben war. — Es ist wiederholt aus das Gefährliche hingewiesen worden, deutsche Ausweispapiere (Militärpässe, Reisepässe» Heimatscheine u. dergl.) ins Ausland zu senden. Die Ge fahr besteht darin, daß solche Papiere dem feindlichen Nach richtendienst in die Hände gesp'elt werden oder doch tat sächlich in seine Hände gelangen, und daß sie dann zur Ausstattung von Spionen benutzt werden, die mit ihrer Hilfe als Deutsche unsere Grenzen überschreiten. Derartige