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MHeritz-MlMg TaBBW Nh Wgtt str MMM, Wiehtklß«. 11. AmlsblllU für die Königliche Amtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtteiligem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Nr. 239 Mittwoch den 14. Oktober 1914 80. Jahrgang Inserate werden mit 15 Pf., solche ans unserer Amtshauptmannschast mit 12Pf. die Spaltzeile oder deren Naum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 85 bez. 30 Pf. — Tabellarische undkomplizierteJnserate mit entsprechendem Auf schlag.—Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 80 Pf. Die Meltzer!- - Zeitung" erscheint täglich mit Aus- nabme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge- aeben. Preis vierteljähr lich 1 M. 50 Pf., zwei- monatlich 1 Mark, ein- monutlich 50 Pf. Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten,Post boten, sowie unsere Aus träger nehmen Bestel lungen an. 2. Quittung Wer die Sei dem unterzeichneten Hanptausschusz eingegangenen Spenden für Kriegshilfe. Kriegshilfsausschutz Niederpöbel 37. — M. Seitenbetrag 2411 85 M. Döbra 80.75 „ »» Luch au 200.— n I» Niedersrauend. 25 — Nassau 210 — »» »» Holzhau 73.90 «» Schellerhau 50.— tt Kreischa ll. Rate (I. Rate 1200 M.) 400.- f» Kriegshtlssausschutz Lauenstein 58.— >» Obercunnersds 50.— I» I» Pretzschendorf250.— n Obercarsdorf 50.— tt Kleinbobritzsch 40.— I» Liebenau 130.— 1» Hermsdo fbD.7l.— k» Fürstenau 15.— »» tt Fürstenwalde 40.— l» Johnsbach 50 — '» tt Ulberndorf 50 — k» Oberfrauendf 91.20 »» Dittersbach 50 - I» Hermsdorf i.E. 50.— I» »» Beerwalde 100.— »» Falkenhain 25.— »» Bärcnburg 115.— Uebsrtrag 2411.85 M. Kriegshilfsausschutz Naundorf 103.50 „ „ Frauenstein 400.— „ Turnverein (25), Militärverein (10), Landwirtschaft! Verein (10), Freiwillige Feuerwehr (10) zu Bärenstein 55.— „ Kriegshilfsamschuh (100), Kir- chcnkollektc (100), Sammlung bet Gemeindeabend (50) zu Reinhardtsgrimma 250.— „ Landw. Verein für Reinhardts- grimma u. Umg. 440.— „ Militärverein (10), Gesang verein (10), landw. Verein (10), Männerschützengesell schaft (5), 4 Einwohner (6) zu Fürstenau 41.— „ Beamte und Arbeiterschaft auf Rittergut Naundorf 50.— „ Monatlicher Beitrag (Oktober) der Beamten der Amtshaupt mannschaft 71 50 „ 3722.85 M. 1. Quittung 2810.40 „ 8a. 6533.25 M. Dippoldiswalde, den 13. Oktober 1014. Der Huuptansfchufz für Kriegshilfe im Bezirk Dippoldiswalde-Land. Amtshauptmann v. d Planitz Bors. M Russische landwirtschaftliche Arbeiter detr. Zufolge Verordnung des Kgl. Ministeriums des Innern wird nachstehender Befehl bekannt gemacht. Die Ortspolizeibehörde und Gutsvorsteher des amtshauptmannschaft- lichen Bezirks haben den Befehl, der ihnen bereits mit der Verfügung v. 6 Okt. 1914 — 59) Mob. — eröffnet wurde, den in ihrem Gemeinde- und Gutsbezirke aufhält lichen russischen Arbeitern in deutscher und möglichst auch polnischer Sprache durch An schlag an dazu geeigneten Stellen der Arbeitsstätten zur Kenntnis zu bringen und für dessen fortlaufend strenge Durchführung zu sorgen. Dippoldiswalde, am II Oktober 1914. Die König!. Amtshauptmannschast. Der Stadtrat. Befehl. Auf Grund der §8 4 und 9 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 (Gefetzsamml. S. 451 ff) wird hierdurch im Interesse der öffentlichen Sicherheit bezüglich der tn landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten inussisvken Arbeiter folgendes angeordnet: 1. Für die Im Alter von 17 bis 45 Jahren stehenden männlichen russischen Arbeiter fallt die Karenz,-it in diesem Jahre fort. Sie haben sämtlich den Winter über am Orte ihrer bisherigen Arbeitsstelle zu verbleiben und dürfen die Grenzen des Ortspolizeibezirks nicht ohne schriftliche Genehmigung der Ortspolizeibehörde überschreiten. Der Uebergang in eine neue Arbeitsstelle ist nur unter Beobachtung der für die Um schreibung der Arbeiter-Legitimationskarte geltenden Vorschriften zulässig und, wenn die neue Arbeitsstelle in einem anderen Ortspolizeibezirk liegt, an die Genehmigung der für die bisherige Arbeitsstelle zuständigen Amtshauptmannschast gebunden. Zuwiderhandlungen hiergegen werden, wenn die bestehenden Gesetze keine höhere Freiheitsstrafe bestimmen, mit Sefänguis bis zu einem Jahre bestraft. Sofern sich die gedachten Russen zur Zeit auf einer Arbeitsstelle befinden, aus der sie bereits seit mindestens dem 1. August 1914 beschäftigt werden, sind ihre bis herigen Arbeitgeber verpflichtet, ihnen während des Winters Unterkunft und Ver pflegung zu gewähren. Hierfür ist von den russischen Arbeitern v. 1. Dezember ab eine Entschädigung von 50 Pf. pro Kops und Tag zu bezahlen, vorbehältlich der Auf rechnung gegen eine etwa hinterlegte Kaution oder gegen Lohnbeträge, welche sie auf Grund eines für die Wintermonate etwa neu abgeschlossenen Arbeitsvertrages verdienen. 2. Die unter 17 und über 45 Jahre alten männlichen und die weiblichen russischen Arbeiter können, soweit sie durch Arbeitrverträge nicht gebunden sind, das In land verlassen, sofern sie im Besitze einer direkten Fahrkarte nach einer Eisenbahnstation eines neutralen Landes und eines von der gesandtschaftlichen oder konsulariichen Ver tretung des neutralen Staates visierten Passes sind. Zur Ausreise bedürfen sie der orls- poltzeilichen Beisetzung eines Vermerkes auf dem Passe. „Ausreise nach . . ist genehmigt. Die Ortspolizeibehörde (Stempel und Unterschrift)". 3 Sobald die militärischen und die Verkehrsverhältnisse die unmittelbare Rückkehr der unter 17 und über 45 Jahre alten männlichen und der weiblichen russischen Arbeiter (Ziffer 2) nach ihrer Heimat (über die Landesgrenze) gestatten, müssen sie bas Inland verlassen, wenn sie durch Arbeitsverträge nicht mehr hier gebunden sind oder wenn nicht ihre bisherigen Arbeitgeber neue Arbeitsverträge für den Winter mit ihnen abschlietzen. Die Rücksendung der Heimkehrenden erfolgt durch die Eisenbahnabteilung des Grotzen Eeneralstabs. Die Kosten der Heimreise trägt, soweit er vertraglich dazu verpflichtet ist, der Arbeitgeber, sonst der Heimkehrende selbst. 4. Solange die unmittelbare Heimkchr in die Heimat aus militärischen oder Ver- kebrsrücksichten nicht ausführbar ist, haben auch unter 17 und über 45 Jahre alte männliche sowie die weiblichen russischen Arbeiter (Ziffer 3) bis aus weiteres auf ihren bisherigen Arbeitsstellen zu verbleiben. Ebensolange greisen auch für sie und ihre Arbeit geber die Beitimmungen unter Zisser 1 Platz. 5. Sobald die unmittelbare Heimkehr möglich ist, wird dies bekannt gegeben werden. 6. Grundsätzlich und unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen wird der Be- ginn der diesjährigen Karenzzeit für russisch-polnische Arbeiter auf den 1. Dezember 1914 festgesetzt. Dresden, den 5. Oktober 1914. Das stellvertretende Generalkommando des XU. Armeekorps. Arbeitsnachweis und Arbeitslosenunterstützung betr. Der «riegshilssousschutz hat beschlossen, einen Arbeitsnachweis einzurichten. Arbeitslose, die Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, haben sich beim Eintritt der Arbeitslosigkeit und zwar Montags und Donnerstags vormittags von 11-12 Ahr in der Polizeiwache zur ev. Nachweisung von Arbeit zu melden. Gleichzeitig werden diejenigen Gewerbetreibenden, Landwirte und dergl., die Arbeitskräfte benötigen, ersucht, dies zu obengenannten Zeiten ebenfalls in der Polizeiwache mitzuteilen. Es wird noch mals ausdrücklich darauf hingewiesen, dah der Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung nur besteht, wenn die Eintragung in die Liste erfolgt ist. Dippoldiswalde, den 14 Oktober 1914. Der Kriegs-Hilfsausschutz.M Der Plan über die Auslegung eines Fernsprecherdkabels am Wege von Reinhardts grimma nach Reinholdshain liegt beim Postamte Dippoldiswalde vom 14. ab 4 Wochen aus. Dresden, den 9. Oktober 1914. Kaiserliche vderpostdirektion. Grohes Hauptquartier, 13. Oktober vorm. Vom westlichen Kriegsschauplatz liegen Nachrichten von Bedeutung nicht vor. Ein heftiger Angriff des Feindes östlich von Soissons wurde unter starken Verlusten des Feindes zurückgewiesen. Im Argonnenwalde finden ununterbrochen heftige Kämpfe statt. Unsere Truppen arbeiten sich im dichten Unterholze und in schwierigem Gelände mit allen Mitteln des Festungskrieges Schritt für Schritt vor. Die Franzosen leisten hartnäckigsten Widerstand, schießen von Bäumen und mit Maschinengewehren von Baumkanzeln. Etagenweise angelegte Schützengräben geben ihnen feste Stützpunkte. Die von der französischen Heeresleitung ver breiteten Nachrichten über erzielte Erfolge ihrer Truppen in der Woevrer Ebene sind unwahr. Nach Gefangenen-Aussagen haben sie ihren Trup pen mitgeteilt, daß die Deutschen geschlagen seien und mehrere Forts von Metz verloren hätten. Unsere sämtlichen dort kämpfenden Truppen haben an keiner Stelle Gelände verloren. Etain ist nach wie vor in unserem Besitz. Die heftigen franzö sischen Angriffe gegen St. Mihiel sind sämtlich abgewiesen worden. Die Zahl der bei der Uebergabe Antwerpens nach Holland übergetretenen und dort entwaffneten Truppen ist nach amtlichen niederländischen Nach richten aus 28000 gestiegen. Unter ihnen be finden sich 2000 Engländer. Scheinbar haben sich viele belgische Soldaten Zivilkleidung verschafft und in ihre Heimat begeben. Der Gebäude- und Materialschaden in Antwerpen ist nicht bedeutend. Die Schleusen- und Fähranlagen sind vom Feinde unbrauchbar gemacht worden. Im Hasen befinden ich 4 englische, 2 belgische, I französischer, 1 däni- cher, 32 deutsche und 2 österreichische Dampfer, owie 2 deutsche Segelschiffe. Nach vorgenommener Untersuchung der deutschen Dampfer scheinen die Kessel unbrauchbar gemacht worden zu sein. Aus dem ostpreußischen Kriegsschauplätze ver lies der 11. Oktober im allgemeinen ruhig. Am 12. Oktober wurde ein erneuter Umfassungsversuch der Russen bei Schirwindt blutig abgewiesen. Die Russen verloren 1500 Gefangene und 20 Ge schütze. In Südpolen wurden die russischen Vor truppen südlich von Warschau zurückgeworsen. Ein Uebergangsversuch über die Weichsel südlich von Iwangorod wurde unter Verlusten der Russen verhindert. W.T.-B. Russische Drohungen gegen Italien. Der „Kölnischen Zeitung" zufolge schreibt Generalmajor Galli im „Corrlere d-la Sera": Die in Antwerpen frei- gewordenen deutschen Armeekorps könnten unter Umständen den leichten Druck ausüben, der gegebenenfalls glotze Er- gebnisse haben kann. Nach demselben Blatte hat in poli tischen Kreisen in Petersburg die Ungeduld über da, Zögern Italiens, sich an die Seite der Verbündeten zu stellen, den höchlten Punkt erreicht. Dir „Nowojr Wremja" droht: Wer nicht für uns ist, ist wieder uns. Sie Hosse, Italien werde seine Doppelzüngigkeit aufgrben, solange