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Wcheritz-Mung Nr. 189 Montag den 17. August 1914 abends 8». Jahrgang Mit achtseitigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Mr die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Die , _ -WelherrtzZertuna erscheint täglich mit Aus- Nähme der Sonn-uno Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preisvierteljähr, sich 1 M. 5oZf., zwei- monatlich 1 Mark, ein- monatlich SO Pf. Ein- -eine Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten,Post boten, sowie unsere Aus- träger nehmen Bestel lungen an. Inserate werden mit 15 Pf., solche aus unserer Amtshauptmannschaft mit 12 Pf. die Spaltzeils oder deren Naum bcrech- net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zelle 35 bez. 30 Pf. — Tabellarische undkomplizierteJnserate mit entsprechendem Auf- schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, dis Spaltenzeile 30 Pf. TUszeitW mii AUM ßr WMDM, CljMckrg n.1! AmlSölltÜ für die Königliche Amtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Bezirkstag Dienstag den 25. August 1914 vormittags I I Uhr im amtshauptmannschastlichen Sitzungssaals. Dippoldiswalde, am 15. August 19 l4. Der Amtshauptmann. Aufruf »es Landsturmes; Durch Allerhöchste Verordnung Seiner Majestät des Kaisers ist in Verfolg des Gesetzes, betreffend Aeuderungen der Wehrpflicht, vom 11. Februar 1888 (§ 25) die Ausbietung des Landsturmes zum Schutze unseres bedrohten Vaterlandes besohlen. 1. Der erste Landsturmtag ist der 16. August 1914, der zweite Landsturmtag ist der 17. August 1914, der dritte Landsturmtag ist der 18 August 1914 usw. 2. Der Landsturm besteht aus allen Wehrpflichtigen, d. h. allen Deutschen vom voll endeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre, die weder dem Heere noch der Marine angehören, in zwei Aufgeboten, und zwar: I. Aufgebot. Landsturmpflichtige bis 31. März des Kalenderjahres, in dem sie ihr 39. Lebensjahr vollenden; ll. Aufgebot. Landsturmpslichtige vom vollendeten 39. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre. 3. Bon der Landsturmpslicht sind l. befreit Landsturmpslichtige a) die wegen körperlicher und geistiger Gebrechen dauernd untauglich zum Dienst im Heere und in der Marine befunden und ausgem"stert sind, b) die durch Konsulatsbescheinigungen nachgewiesen haben, daß sie in einem außereuropäischen Lande eine ihren Lebensunterhalt sichernde Stellung als Kaufmann, Gewerbtreibender usw. erworben haben, für die Dauer ihres Aufenthalts außerhalb Europas; ll. ausgeschlossen a) Personen, die zur Zuchthausstrafe verurteilt sind — dauernd —, b) Personen, die durch Straferkenntnis aus dem Heere oder der Marine entfernt sind — dauernd —, c) Personen, die mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft sind — für die Dauer, während der sie unter der Wirkung der Ehrenstrafen stehen. 4. Diesem Aufruf unterliegen nicht: festangestellte Beamte und ständige Arbeiter der Staatseisenbahn, Reichspost und Telegraphie und der militärischen Fabriken (z.B. Vekleidungsämter), soweit sie von ihren vorgesetzten Behörden als unabkömmlich erklärt werden und eine entsprechende Bescheinigung erhalten. 5. Wehrfähige Deutsche, die zum Dienst im Heere oder der Marine nicht verpflichtet sind, können als Freiwillige in den Landsturm eingestellt werden und sich zum Eintrag in die Landsturmrolle melden. 6. Die vvm Aufruf betroffenen Landsturmpflichtigen und die in Punkt 5 genannten Personen — letztere nach Eintrag in die Landsturmrolle — unterstehen den Militär- strafgesetzen und der Disziplinar-Strafordnung. 7. Innerhalb 48 Stunden nach Bekanntgabe dieses Aufrufs haben sich schriftlich oder mündlich unter Vorlegung vorhandener Militärpapiere bei dem Bezirkskommando, in dessen Bezirk sie ihren Aufenthalt haben, zu melden: Sämtliche noch landsturmpslichtige ehemalige Offiziere, Sanitätsoffiziere und obere Militärbeamte des Friedens- und Beurlaubtenstandes des Heeres und der Marine. 8. Es werden hiermit aufgefordert, in gleicher Weise sich zu melden die vom Aufruf zwar nicht betroffenen, aber zum freiwilligen Eintritt in den Landsturm bereiten a) ehemaligen Offiziere, Sanitätsoffiziere und oberen Militärbeamten des Friedens- und Beurlaubtenstandes des Heeres und der Marine, b) ehemalige Vizedeckoffiziere und Deckoffiziere des Friedens- une Beurlaubten standes der Marine, c) ehemalige Unteroffiziere des Heeres, die mindestens 8 Jahre aktiv gedient haben und sich mit einer etwaigen Verwendung als Ossizier-Stellvertreter einverstanden erklären. 9. Ohne weiteren Gestellungsbefehl abzuwarten, haben von den ausgebildeten Land- sturmpslichtigcn zum Dienst einzutreffen: am 3. Landsturmtage vormittags 8 Uhr: « die Jahrgänge 1895 und jüngere und 1894 der Feldartillerie, die Jahrgänge 1895 und jüngere bis 1891 der Fußartillerie, die Jahrgänge 1895 und jüngere und 1894 der Pioniere; am 7. Landsturmtage vormittags 8 Uhr: die Jahrgänge 1895 und jüngere bis 1892 der Infanterie, die Jahrgänge 1895 und jüngere bis 1893 der Kavallerie. Meldung beim Bezirkstommando Pirna in Pirna, Rottwerndorfer Straße 7 k. 10. Benutzung der Eisenbahn nach dem Geslellungsort (Punkt 9) ist kostenfrei. Cs genügen als Ausweis die Milttärpapiere, im Bedarfsfälle die Mitteilung über den Zweck der Fahrt Marschgebührnisse weiden nachträglich beim Truppenteil gezahlt. 11. Alle Eintresfenden bringen etwaige Militärpapiere mit und versehen sich zweck mäßigerweise mit Verpflegung für einen Tag. 12. Die unausgebildeten Landsturmpflichtigen des Landsturms l. Aufgebots melden sich bis zum 4. Landsturmtage unter Vorzeigung etwaiger Militärpapiere bei der Ortsbehörde ihres Aufenthalts ortes zunächst zur Landsturmrolle an und warten weiteren Befehl zur persönlichen Gestellung ab 13. Landsturmpslichtige, die sich im Auslande aufhalten und nicht gem. Punkt 3lb ausdrücklich befreit sind, haben sofort nach Deutschland zurückzukehren und sich zum Dienst zu melden. 14. Wer als Landsturmpslichtiger diesem Aufrufe zur Gestellung oder Eintragung in die Landsturmrolle nicht binnen 3 Tagen nach Ablauf der bestimmten Frist Folge leistet, wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft, sofern nicht wegen Fahnenflucht eine strengere Strafe eintritt (M. St. G. 67, 68, 71). Für die im Auslande Aufhältlichen verlängert sich die Meldefrist um die nach erlangter Kenntnis zur Rückreise erforderliche Zeit. Königliches Bezirkskommando Pirna. Notstandsarvetten betreffend. Die städtischen Kollegien haben beschlossen, durch beschäftigungslose Arbeiter hiesiger Stadt Notstandsarbeiten aussühren zu lassen. Diejenigen Arbeiter, die dazu bereit sind, können sich im Rathaus, Zimmer Nr. 9, melden. Dippoldiswalde, am 15 August 1914. Der Stadtrat. Hidstnrm-Anfruf betreffen». Nach Mitteilung des Königlichen Bezirkskommandos Pirna ist denjenigen Unter ossizieren und Mannschaften des Landsturmes, die am 18. August und 22. August d. I. zum Diensteintritt in Pirna etnzutreffen haben, nachgelassen, sich erst 9^o vormittags an diesem Tage zu melden, wenn die Zugoerbindung das Eintreffen in Pirna bis 8 Uhr morgens nicht ermöglicht. Dippoldiswalde, am 17. August 1914. vor Ltacktrst« Formulare und andere Drucksachen für Gemeinde- und andere Behörden liefert in zweckentsprechender Ausführung die Buchdruckerei von Carl Jehne, Dippoldiswalde Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Dienstag, den 25. August vor- mittags ll Uhr wird im Sitzungssaal der Kgl. Amts- hauptmannschast ein Bezirkstag mit der Tagesordnung: „Beschaffung von Mitteln für Kriegsfamilienunterstützung und der damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen' abgehalten werden. — Auszug aus den Niederschriften über die 31. Sitzung des Stadtrats zu Dippoldiswalde am 13. August 1914. Anwesend Bürgermeister Jahn, Stadlräte Liebel, Gietzolt, Süß, Schwind, Thorning; beurlaubt Stadlrat Jäckel. Die Tagesordnung enthält 15 Vorlagen. Von der erfolgten Verpflichtung der zur Vertretung der einberufenen Schutz leute eingeslellten Hilfsschutzleute Einhorn und Göhler wurde Kenntnis genommen. Vier Gesuche um Gestundung wegen Bezahlung rückständiger Fußwegherstellungskosten fanden Genehmigung. Am Rathaurturme machen sich verschiedene Reparaturen, namentlich am Geländer, nötig; die erforder lichen Kosten wurden verwilligt. Infolge der eingegangenen Beschwerden über das Leitungswasser aus oer unteren Gartenslraße will man nunmehr ein neues Gutachten der Zenlrahtelle für öffentliche Gesundheitspflege herbeiziehen, insbesondere darüber, ob sich die Einrichtung einer Ent säuerungsanlage empfiehlt, nachdem die vorgenommenen Ausgrabungen In der Gartenslraße die einwandfreie Be- schasfenheit der Leitungsrohre daselbst ergeben haben. Nach der vorliegenden Abrechnung über das Marklsest ist ein Fehlbetrag von 82 Mark zuoerzeichnen, derselbe soll aus der Stadlkasse gedeckt werden. Mit Rücksicht darauf, daß Bürgermeister Jahn zum Heeresdienst eingezogen worden ist und bei Aufruf des Landsturms auch Ratssekretär Heil zum Dienst einzutrefsen hat, beschloß man Ratsregistrator Zetzsche als dritten stellvertretenden Standesbeamten und zweiten ständigen Stellvertreter des Vorsitzenden vom Versicherungsamt zu bestellen und die erforderliche Zu stimmung der Oberbehörden hierzu einzuholen. Ferner wurden diejenigen Beamten usw. bestimmt, hinsichtlich welcher für den Fall des Landsturmaufrufs Unabkömmlich- keitserklärungen beantragt werden sollen, damit auch dann, wenn noch mehr Beamte als bisher zum Dienst eingezogen werden sollten, die weitere ordnungsmäßige Erledigung der Dienstgeschäfte gesichert ist. Ferner beschloß der Nat infolge einer Anregung des K. S. Militärverclns die er forderlichen Maßnahmen wegen Unterstützung bedürftiger Familien von Kriegsteilnehmern zu treffen und zu diesem Zwecke einen besonderen Ausschuß, dem Mitglieder des Rats- uno Stadtocrordnetenkollegiums, sowie die Bezirks- Vorsteher und andere Mitglieder der Einwohnerschaft (auch Damen) angehören sollen, einzusetzen. — Infolge Kriegsorder zum Samariterdienst verläßt Herr Pastor Mosen nach nur 4 monatiger Amtierung unsere Gemeinde. In seiner Abschiedspredigt am vorigen Sonntag, die sich auf 1. Könige 8, 57 und 58: „Der Herr, unser Gott, sei mit uns" usw. gründete, erkor er für sich und die Gemeinde als Wahlspruch: „Gott mit uns, unser Bekenntnis, unser Trost sund die Richtschnur unsres Lebenswandels". Der Kirchenchor sang ihin zum Abschiede Stein's Motette: „Fürchte dich nicht, der Herr ist dein Fels, dein Licht, dein Stab". Wir wünschen mit der gesamten Gemeinde, daß Herr Pastor Mosen im Felde mit reichen Segen wirken und bald wieder unver sehrt zu uns zurückkehren möge. Dippoldiswalde. In diesen Tagen erfolgt die Linhebung der Beiträge für die land- und forstwiitschaft- liche Berufsgenossrnschast auf das Jahr 1913. Die Heberolle, aus welcher die Veranlagung der einzelnen Unternehmer zu ersehen ist, liegt bis 26. August d. I. im Rathaus zur Einsicht aus. Einsprüche gegen die Veranlagung, die jetzt nach einem anderen Verfahren erfolgt, sind beim Genossenschaftsvorstand in Dresden-A, Wiener-Platz 1, II Eingang anzubringen. Für jeden land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb sind jetzt mindestens 2 Mk. Beitrag zu entrichten. — Vom heutigen Montag an werden Erweiterungen in den Personenzügen des Dresdner Borortsverkehrs eintreten, von denen allerdings für unsern Bezirk nur wenige inbrtracht kommen. Linie Mügeln-Geising-Alten- berg: Die Frühzüge werden wie folgt verlegt: ab Mügeln vorm. 5 04 (statt 4.40) nach Glashütte, ab Geising-Alten berg vorm. 4.30 (statt 3 22) nach Mügeln bei Pirna. Selbstverständlich dienen diese Züge nur dann dem üffent- lichen Verkehr, wenn sie nicht durch militärische Interessen beansprucht werden. — Auf der Linie Tharandt-Dresden