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»one der der urch men httge fachen wie radikalen Mittel, durch Pulver und Dynamit die Spuren der Verbrechen zu beseitigen und alle Welt ist zufrieden damit. Mit Ausnahme natürlich der ver hungerten Soldaten mit den durchgelaufenen Papiersohlen an den Stieseln, die die Not zur Desertion treibt. Kein Wunder, bah das Gerücht sich verstärkt, bah ganz Russisch-Polen von den Truppen verlassen werden solle; daß der Generalgouoerneur mit sämtlichen Beamten Warschau verlassen und einem Bürgerausschusse die Ver waltung übertragen habe. Einzelne Kavallerie-Abteilungen bataillieren ohne jeden Erfolg noch an den Grenzen herum, aber im Großen und Ganzen scheint der Krieg in Russisch- Polen von der Regie — vorläufig wenigsten» — aus technischen Gründen abgesagt zu sein. Ob cs mit anderen Magazinen weiter hinein im Innern besser bestellt ist, oder ob auch dort das Knallen anhebt, das der Russe selber als den sichersten Vorboten einer Mobilmachung bezeichnet, bleibt abzuwarten. Auch für die Militärverwaltung gilt das bekannte Wort: Ruß land ist groß und der Zar ist weit. Wir möchten es da hin noch ergänzen: und der Diebe gibt es viele, kleine und große. Namentlich aber große, und man könnte sie Buchforderungen und füllen auf Wunsch solche Anträge selbst in den luxuriösen Palästen der Großfürsten finden, l wenn man sie dort suchte. auch aus. Die Eintragung und die Verwaltung von Buchforderungen erfolgt gebührenfrei; nahezu kostenlos ist auch der Zinsenbezug. Leipzig, Chemnitz, Plauen und Zwickau ausgenommen — einliefern und in eine Staatsschuldbuchforderung um- wandeln lassen. Man kann aber auch bares Geld bei einer dieser Dienststellen oder bei der Finanzhauptkasse in Dresden einzahlen und dadurch unmittelbar eine Schuldbuchforde rung mit März/September-Zinsen erwerben. Dieser Weg bietet ebenfalls nicht nur eine unbedingt sichere, sondern bei dem jetzigen Kursstände der sächsischen Rente (71 Pro zent) auch vorteilhafte Kapitalanlage, bei der eine Ver zinsung von fast 4>/4 'Prozent in Aussicht steht und die Kosten des Ankaufs von Schuldverschreibungen erspart werden. Die in das Staatsschuldbuch eingetragenen Forderungen können als Lombardpfänder benutzt werden. Die Lom bardierung erfolgt durch Eintragung eines Verpfändungs- Vermerks im Staatsschuldbuch. Ueber das Verfahren zur Begründung von Staats schuldbuchforderungen und alles tn bezug auf das Staats schuldbuch Wissenswerte geben die bezeichneten Dienst stellen bereitwilligst Auskunft, sie verabreichen unentgeltlich Vordrucke und Muster zu Anträgen auf Eintragung von Wirtschaftliche Fragen nach Ausbruch -es Krieges. Bei der Besprechung im Ministerium des Innern über die wirtschaftliche Lage nach Ausbruch des Krieges, wurde u. a. in folgenden Punkten Uebereinstimmun; mit den Vertretern von Landwirtschaft, Industrie, Handel Gewerbe rc festgeslellt: I. Den Arbeitgebern ist dringend anzuraten, ihre Angestellten und Arbeiter, wenn auch vielleicht in beschränk- tem Umfange, solange weiter zu beschäftigen, als sich ihr Betrieb nur irgendwie aufrcchterhalten läßt. Verschiedene Industrien, insbesondere der Nahrungs- und Genußmittel, können mit Sicherheit darauf rechnen, daß ihnen durch den Krieg sogar vermehrte Aufträge zugefuhrt werden. 2. Mit Unrecht nehmen manche an, daß der einge tretene Kriegszustand die Aufhebung eingegangener Liefe- rungsverträge rechtfertige. Eine Aufhebung solcher Ver träge kann nur in Frage kommen, wenn besondere Rechts- gründe dafür vorliegen. Wer sich eine Lieferung hat versprechen lassen, kann jedenfalls nicht einseitig vom Lieferungsverlrage zurücktreten. 3. Die diesjährige Ernte bietet die günstigsten Aus sichten. Maßregeln, sie mit Beschleunigung zu bergen, sind allenthalben im Gange. Es liegt daher kein Anlaß für Landwirte und Händler vor, ihre Vorräte an Getreide und Mehl über das übliche Maß hinauf zurückzuhallen. Auch die Kartoffelernte stellt reichen Ertrag in Aussicht. 4. Um eine Zusammenfassung aller durch den Krieg bedingten wirtschaftlichen Maßnahmen für das ganze Land herbeizuführen, ist ein besonderer Ausschuß gebildet worden, dem Vertreter der groß-n Städte, der Land- Wirtschaft, von Handel und Industrie und der Banken angehören. >hne ltea ein« sr « hvou land bsche age, den nem abar mit I von Mst" L ste In 'gang «risa, > au! imlni, oeiten taok- zieht emäh. , « de« ' roph« ' Das sächsische Staatsschuldvuch. Der Ausbruch des Krieges legt es jedermann nahe, sein Eigentum an Wertpapieren und Geld so sicher als möglich untcrzubringen. Hierzu kann die Benutzung des Staatsschuldbuchs nicht genug empsohlen werden. Jnhaben von unoerlosbaren 3 prozentigen K. S. Staalsschuldverschreibungen (braune und grüne Rente) können allen Zufälligkeiten, die in Kriegszciten ihren Besitz an solchen Wertpapieren mehr al» sonst gesährden, Vorbeugen, wenn sie ihre Schuldverschreibungen bei der Staatsschuldenbuchhalterei in Dresden, Augustusstroße, geöffnet werktags von 8—3 Uhr, oder bei der Lotterie- darlehnskasse in Leipzig, den Hauptzollämtern in Chem nitz, Plauen und Zwickau oder bei einer Stationskasse der sächsischen Staatreisenbahnen — diejenigen in Dresden, Line kleine historische Erinnerung: in Gegenwart des Zaren bittet eine niedliche Prinzeß einen Großfürsten: „Onkel Konstantin, zeig mir doch einmal die russische Flotte!" „Gern, mein Kind, komm mit nach Kronstadt". „Nein, hier, Onkel Zar hat doch soeben gesagt, Du hättest sie in der Tasche!" Tableau! — Lokales nnd Sächsisches. Dippoldiswalde. Gestern abend hielt unser Schul ausschuß eine Sitzung ab, um über die Maßnahmen zu beraten, die infolge des Krieges für unsre Bürgerschule sich nölig machen. Sind doch vier Mitglieder des Lehrer- kollcgiums bereits zur Fahne eingezogen, während mit der Einberufung zweier weiterer Herren gerechnet werden muß. Gestützt auf eine ministerielle Verordnung kam der Schulausschuß dahin überein, eine Verminderung der Stundenzahl aller Klassen vorzunehmen, auch bei der Fortbildungsschule. Das gilt nur für die Zeit des Krieges und ist eine Maßnahme, wie sie auch anderwärts ergriffen wird. So sollen z. B. die Sing- und Turnstunden voll ständig, die Zeichenstunden zum Teil (sür Mädchen) fort- fallen. Ebenso muß die Nachhilseklasse aufgehoben werden. Nur so ist cs möglich, über die schwere Zeit ohne größere finanzielle Opfer sür unsere an sich heimgesuchte Gemeinde hinwcgzukommen. Die Eltern müssen allerdings damit sich abfinden, daß ihre Kinder während dieser Zeit den einen oder andern Tag mittags um 12 Uhr nicht zu Ttsch Die knallende Mobilmachung. Es ist eine häufig beobachtete Erscheinung, daß, wenn Rußland mobil mach', ein starkes Knallen anhebt. Aber nicht von Kanonen und Flinten gegen den Feind, sondern ganz anderer Art, nicht an der bedrohten Grenze, sondern mitten drin im Lande. Auch jetzt wird diese Erscheinung gemeldet, nämlich, daß an verschiedenen Hauptorlen der militärischen Organisation, in Warschau bereits im Wieder holungsfälle, große Militärdepots in die Luft geflogen seien. Sind das kühne Flieger, die mit ihren wohlgezielten Bomben gerade die Dächer der Magazine treffen, sind es wagemutige Agenten, die im Auftrage des Feindes unter Riskierung ihrer Haut das Zerstörungswerk unternehmen? O nein, die ausfallenden Erscheinungen erklären sich sehr viel einfacher. Die in die Luft fliegenden Depots sind nur auf dem Papier gefüllt, in Wahrheit sind sie leer. Die Unsummen, die sür den Inhalt ausgeworfen und aus- gezahlt worden sind, waren an den klebrigen Hän den korrumpierter Generäle und Großfürsten hängen geblieben, die Ankäufe waren niemals gemacht worden. Zon gut unterrichteter Seite hören wir, daß das zweite n Warschau in die Lust geflogene Depot angeblich Vor räte für zwei Millionen Rubel bergen sollte, tatsächlich aber nichts enthielt. Da greift man zu dem ebenso ein- zum die die !om» nili- nge- ge- >iner zur steht und nrlek scher lag, um mde eoo- dar- mit irte, iße" Zu- gort roße arte Mit- ielt: de." de«. Ibst- nten setze eben ub«, itner leiht nicht sein vor ung sich und mit cren den ss Der :rad sich I ver- mge bin lden Dienstag den 1t. August 1914 abends 8V. Jahrgang Nr. 184 Der Stadtrat. Dippoldiswalde, am 8. August 1914. Verordnung, Begnadigung in Nevertretnngsfiillen vetreffend; vom 6. August 1914. Auf Allerhöchste Ermächtigung haben die unterzeichneten Ministerien angesichts der opferwilligen Vatcrlandsli.be, die das gesamte Volk in dem ihm aufgedrängten Kriege beweist, beschlossen, allen denjenigen Personen, gegen die wegen einer vor dem 1. August dieses Jahres begangenen Uebertretung auf Haft- oder Geldstrafe durch Strafbefehl, polizeiliche Strafverfügung, Strafbescheid oder ein bei den bürgerlichen Gerichten er gangenes Urteil rechtskräftig erkannt worden ist, diese Strafen hiermit zu erlassen, soweit die Strafen noch nicht vollstreckt worden sind, und die Verfolgung von noch nicht rechts kräftig erledigten Uebertretungen dieser Art niederzuschlagen. Kosten sind nicht zu er heben. Hierzu wird noch folgendes bestimmt: I. Die Vollstreckung der Haststrafen soll sofort aufgehoben werden. 2. Ausgeschlossen von der Enadenerweisung bleiben alle Uebertretungen nach § 361 Nr. 3 bis 8 und § 360 Nr. 13 des Strafgesetzbuchs. Dresden, am 6. August 1914. Die Ministerien des Innern, des Kultus und öffentlichen Unterrichts, der Finanzen und der Justiz. Landwirtschaftliche Bernfsgeiwssenschaft betreffend. Das Verzeichnis der zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gehörigen Betriebs unternehmer in der Stadt Dippoldiswalde liegt mit der Heberolle vom 12. August dieses JahresZab im Rathaus, 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 11, zwei Wochen lang zur Einsicht sür die Beteiligten aus, damit dieselben in der Lage sind, die auf das Jahr l913 vorgenommene Beitragsberechnung zu prüfen. Wir bringen dieses hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis, daß vom 1. Januar 1913 ab auf Grund der Satzung eine Aenderung in dem Veranlagungs- Verfahren eingetreten ist und daß die Einhebung der Beiträge in den nächsten Tagen von hier aus erfolgen wird. Einsprüche der Unternehmer gegen die Beitragsberechnung sind binnen einer weiteren, am 26. August dieses Jahres beginnenden Frist von zwei Wochen direkt an den Genossenschaftsvorstand (Geschäftsstelle Dresden-A., Wiener Platz 1, II, Eingang ä) zu richten. Der ausgeworfene Betrag ist jedoch ungeachtet des Einspruches in voller Summe zu bezahlen. - Die Veranlagung und die Abschätzung können nicht angefochten werden, wenn sie bereits aus Grund von 8 12 Absatz 3 und 4 oder 8 13 Absatz I und 2 des Landes gesetzes angefochten wurden oder angefochten werden konnten (8 14 Absatz 6 des Lander- Gesetzes). Amtsblatt fllr die Königliche Amtshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtseitigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Bekanntmachung. Das Meldeamt wird cm 13. August 1914 ausgehoben. Alle Meldungen sind von jetzt ab an das Bezirkskommando Pirna zu senden. Königliches Meldeamt Dippoldiswalde. Sommerferien. Die Sommerfcrien der Bürgerschule und Fortbildungsschule werden bis 15. August dss. Js. ausgedehnt. Der Unterricht beginnt am 17. August dss. Js. Dippoldiswalde, den 11. August 1914. Der Schulausschutz. Stadtrat Süß, Vors. MHentz-Mmg TaMeitW uni» AnzM siir HMM WMerg u.11. Die Meltzerltz - Zeitung- erscheint täglich mit Aus nahme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausae- geben. Preis vierteljähr lich 1 M. 50 Pf., zwei monatlich 1 Mark, ein monatlich 80 Pf. Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten,Post- boten, sowie unsere Aus träger nehmen Bestel lungen an. Inserat« werden mit 15 Pf., solche aus unserer Amtshauptmannschaft mit 12Pf. die Spaltzelle oder deren Naum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zelle 35 bez. 30 Pf. — Tabellarische undkomplizierteJnserate mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile 30 Pf.