Volltext Seite (XML)
MeWtz-Mllng ÄMitW M!) Azeigtt R AVvlSisiWlSt, Riiiiitlitberg II. ll. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtseitigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Nr. 179 " Mittwoch den 5. August 1914 abends Inserate werden mit 15 Pf., solche aus unserer Amtshauptmannschast mit 12Pf. die Spaltzetle oder deren Naum berech net. Bekanntmachungen auf der ei nm Seite (nur von Beho.üen) die zwei gespaltene Zeile 85 bez. 80 Pf. — Tabellarische undkomplizierteJnserate mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, dis Spaltenzeile 30 Pf. Die ^rveiberitz. Zeitung erscheint täglich mit Aus nahme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge- geben. Preis vierteljähr lich 1 M. 50 Pf., zwei- monatlich 1 Mark, ein monatlich 50 Pf. Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten,Post- boten, sowie unsere Aus träger nehmen Bestel lungen an. 80. Jahrgang Bekanntmachung, die Familienzahlnngen der Offiziere, Sanitätsoffiziere, Beamten und Mannschaften betreffend; vom I. August 1914. Die Offiziere, Sanitätsoffiziere, Beamten und Mannschaften der mobilen Behörden und Truppenteile können nach Anlage 4 der Kriegs-Besoldungsoorschrift bestimmen, daß ihnen ein Teil der Besoldung als Familienzahlung — zur Auszahlung an ihre Familien durch heimatliche Kassen — in Abzug gebracht werde. Hierüber wird Folgendes — anlangend die Ortsbehörden mit Zustimmung des Ministeriums des Innern — bekannt gegeben: 1. Offiziere usw., die solche Familienzahlungen vornehmen lassen wollen, erklären diese Absicht bei ihrer zuständigen Militärbehörde oder ihrem Truppenteil, woselbst ihnen, zur Mitteilung an ihre Familien, die Kasse bezeichnet wird, bei der die Erhebung der Familienzahlungen zu erfolgen hat. Personen, denen nicht bekannt ist, wo sie die ihnen zugesagte Familienzahlung er heben sollen, können darüber bei dem nächsten BezirlskomPando im Königreiche Sachsen Erkundigungen einzuziehen. 2. Die Erhebung der Familienzahlungen hat in der Regel bei den für die einzelnen Behörden und Truppenteile hierzu bestimmten militärischen Kassen (Familienzuhlungs- stellen) unmittelbar zu ersolgen. Zu Zahlungen an Empfangsberechtigte, an deren Aufenthaltsort sich keine militärische Kasse befindet, kann innerhalb des Königreichs Sachsen die Vermittelung der Ortrbehörde (Stadtrat, Gemeindevorstand, Gutsvorsteher) seitens der Familien zahlungsstellen in Anspruch genommen werden. Solchen Falles sind von den Orts- . behörden die von den Familienzahlungsstellen bezeichneten Zahlungen aus bereiten Mitteln zu leisten und die Quittungen der Empfänger (Ziffer 3) allmonatlich zur Er- stattung der gezahlten Beträge an diejenigen Familienzahlungsstellen einzusenden, sür welche die Zahlungsoermittelungen erfolgen. Auf besondere Anträge, welche an diese Familienzahlungsstellen zu richten sind, können den Ortsbehörden angemessene Vorschüsse mit Zustimmung der stelloertretenden Intendantur des betreffenden Armeekorps, gezahlt werden. 3. Die Familienzahlungen sind den berechtigten Empfängern — von Ortrbehörden nach den Angaben der Familienzahlungsstellen — monatlich im voraus auszuzahlen. Die Unterschrift auf den Quittungen der Empfänger mutz von einer öffentlichen Behörde oder einem öffentlichen Beamten unter Beidrückung des Dienstsiegels beglaubigt sein. Hiervon kann abgesehen werden, wenn der Empfänger persönlich derjenigen Kasse oder Ortsbehörde bekannt ist, welche die Zahlung zu leisten hat. 4. hinsichtlich der immobilen Behörden und Truppen in armierten Festungen haben die vorstehenden Festsetzungen entsprechende Anwendung zu finden. Um etwaigen Zweifeln oorzubeugen, wird bemerkt, datz das Vorstehende keinen Bezug hat: auf die Löhnungszuschüsse, we che den Familien der Unteroffiziere des Friedens standes aus den Kassen dec Ersatztruppenteile nach Maßgabe der Kriegs-Besoldungs- oorschrist zu gewähren sind, und aus die Unterstützungen, welche die Familien der in den Dienst eingetrelenen Mann schaften der Reserve usw. gemäß dem Reichsgesetz vom 28. Februar 1888 (R G. Bl. S. 59) im Falle der Bedürftigkeit, auf bei den Amtshauptmannschaften bezw. (in Dresden, Leipzig „nd Chemnitz) beim Stadtrat anzubringende Gesuche, zu empfangen haben. Dresden den I. August 1914. Lrtvßsmllllsloriuw. v. Carlowitz Da voraussichtlich durch Stillegungen und Betriebseinschränkungen in industriellen Betrieben Arbeitskräfte frei werden, deren Verwendung schon im allgemeinen volks wirtschaftlichen Interesse zum Einbringen der Ernte dringend geboten erscheint, werden die Leiter industrieller Unternehmen, deren Arbeiter und die Arbeitskräfte suchenden Landwirte gebeten, sich des Arbeitsnachweises in Glashütte, des Arbeitsnachweises in Kreischa und einer beim Gemeindeamt Schmiedeberg eingerichteten Arbeitsvermittelungsstelle zu bedienen. Außerdem wird auf die Benutzung der Nebenstelle Possendorf des Arbeitsnach weises des Landeskulturrates (Leiter Oberschweizer Papst in Rippien) hingewiesen. 763 bl. König!. Amtshauptmm.nschaft Dippoldiswalde, am 4. August 1914. Bekanntmachung^ l., Die Mobilmachung ist besohlen: Der erste Mobilmachungstag ist der 2. August 1914 der zweite 3. August 1914 der dritte «» I» I» 4. August 1914 der vierte »» »» tt 5. August 1914 der fünfte n " I» 6. August 1914 und so weiter. 2 , Sämtliche Offizier«, Unteroffiziere und Mannschasten des Beurlaubtenstandes, einschl. der Ersatz-Reservisten, haben sich zu der auf den Kriegsbeorderungen an gegebenen Zelt an dem bezeichneten Orte pünktlich «inzufinden, dagegen verbleiben die nur mit einer Paßnotiz Versehenen zunächst in der Heimat zurück. 3 , Alle augenblicklich außer Kontrolle befindlichen Mannschaften, sowie diejenigen, welche sich nicht im Besitze einer Kriegsbeorderung oder einer Paßnotiz befinden, haben sich behussMerbetsührung einer Entscheidung sofort an die Hauptmelde- ämter der Bezirks-Kommandos zu wenden. 4 ., Wer dem obigen Befehl nicht Folge leistet, verfällt In strenge Bestrafung nach den Kriegsgesetzen. 5 , Das Marschgeld wird beim Truppenteil, nicht bei der Ortsbehörde empfangen. 6 ., Sämtliche Einberufenen haben, um ihren Gestellungsort zu erreichen, freie Eisen bahnfahrt ohne Lösung einer Fahrkarte und ohne vorherige Anfrage am Schalter, lediglich gegen Vorzeigung der Kriegsbeorderung oder anderer Militärpapiere an die Organe der Fahrkarten-Kontrolle. Besonders wird darauf hingewiesen, daß der Friedensfahrplan schon vom 1. Mob. Tage an Störungen unterliegt und um Mitternacht des 2. zum 3. Mob.» Tages durch den MiMärsahrplan ersetzt wird. 7 ., Beim Abgang von Hause hat sich jeder mit einem eintägigen Verpslegungsbedarf zu versehen. 8. , Alle diejenigen, welche den Kriegsbeorderungen und den öffentlichen Aufforde rungen zur Gestellung nicht Folge leisten, werden wegen unerlaubter Entfernung mit Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten, wer nicht binnen 3 Tagen nach Ablauf der bestimmten Frist Folge leistet, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, und wer sich in der Absicht, seiner Verpflichtung zum Dienst dauernd zu entziehen, schuldig macht, wird wegen Fahnenflucht im Felde mit Gefängnis von fünf bis zehn Jahren bestraft 9, Etwa bereits befohlene Kontrollversammlungen und Einberufungen zu Hebungen werden aufgehoben. 10, Das Mobilmachungs-Geschäftszimmer im Sammelpunkt Hainsberg befindet sich vom 2 bis 5. Mob.-Tage in der Turnhalle Hermauia daselbst. Das Friedensgeschäslszimmer in Dippoldiswalde befindet sich bis 12. Mob- Tag Altenberger Straße 241, „Hotel zur Sonne". ll , Auszug aus dem Fahrplan der Milttär-Lokalzügs: 708 ab 545732 ab* 52872s 557! 354 734 734 ab Hänichen-Goldne Höhe ab Possendorf . . V ab Obcrbobritzsch . ab Friedersdorf b. Fr. 452 503 50s 5'4 524 530 540 547 ab ab ab an 9'4 906 yov 853 845 839 829 8'9 8«8 758 229 2'9 208 158 151 144 132 125 1253 ZOl 109 115 121 133 142 153 159 204 2'4 220 230 237 633 643 651 659 705 7N 72z 732 743 749 754 804 8>o 820 827 ab ab ab ab ab an 836, 827 816 808 893 755 748 739 730 1157 547 1 146 53b 632 621 6N 314 Z06 300 829 8'9 808 758 751 744 732 725 914 906 900 557 546 536 525 519 5'3 715 721 733 8°° 812 821 839 851 857 903 9'0 9'6 Dresden Hbhf. . . Dresden-Planen . Potschappel-Birkigt Obergittersee . . Kleinnaundorf. . Voderitz-Cnnnersdorf Bannewitz . . - 6»4 751 557744 3" 831 340 350 353 403 411 419 425 431 44N 6°2 6" 620 742 753 759 8»4 8'4 820 830 837 12'- 1221 1230 620 720 628 728 636^36 643.743 654^54 700^800 253 853 245845 239 839 1Z5S gzg H47947 I136 935 1 126 92b 11'5^15 l109 ggy 1 103 903 »09 1050 850 Gültig vom 4. August bis auf weiteres. Kipsdorf—Hainsberg. 510 519 528 533 541 548 556 6»6 . an . ab . ab . ab . ab . ab . ab 10°°^ 1101700 951j ,01951 0" ü?53 643 03lj124Ig3I 925^235 925 0'^1227>tzl7 12I8P08 859 1299 559 Frauenstein Klingenberg—Colmnitz 343 728 "b Frauenstein . . . . an 4. o°8 -in , ob Burkersdorf b. Fr. '. an. ab " ab ab ab ab ab an ab ab ab ab--. ab " ab ab ab ab ab^ «--r Pretzschendorf Nieder-Pretzschendorf Obercolmnitz . . Klingenberg-Colmnitz . ab , Dresden—Pofsendorf. 4°i 741 741 4'3 753!753^ 4'9 759 759 426 896-806 437 817,817- 2'2812 22'821 239 839 251 851 25? >857 3O3Poz 3'o,gio 3'6>9i6 Geising - Altenberg—Mügeln. r 853 1203^553 847^ - 1 137 527 1 126 516 I 1'8 508 11'3 503 l105 455 1058 448 ' 1049! 439 ' 10401430 1240 930 1243 " 6" l2" 6-5 " 1234934 ,^ 1226 926 1208 908 156-556 - - 546^ 537s 526, 5'8 5'3 505 458 449 440 11'0 5'0 ab Kipsdorf. . . . 11'9 5'9 'ab Buschmühle. . . 1128 528 -ab Schmiedeberg, Bez. Dr 1133 533 ab Naundorf b. Schm. II4I 541 ab Obercarsdorf . . 1148 548 ab Ulberndorf . . . 1156 556 an Dippoldiswalde . 12«6 606 ab Dippoldiswalde . 1220 620 ab Malter .... 1228 628 ab Seifersdorf . . . 1236 636 ab Spechtritz . . . 1243 643 ab Rabenau . . . 1254 654 , ab Coßmannsdorf. . IOO70O ^an Hainsberg . . . . ab Geising-Altenberg . . ab Hartmannmühle . . an ab ab Lauenstein .... ab an Bärenstein b. Glashütte ab ab Bärenstein b. Glashütte an ab Värenhecke-Johnsbach ab ab Schüllermühle . . . ab an Glashütte .... ab ab Glashütte an ab Dittersdorf b. Glashütte ab ab Oberschlottwitz . . . ab ab Niederschlottwitz . . ab ab Hässlich ab an Vurkhardtswalde-M. . ab ab Vurkhardtswalde-M. . an ab Weesenstein .... ab ab Köttewitz ab^ ab Dohna ab an Mügeln bei Pirna . ab