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WHeritz-Mung Die Dippoldiswalde. Mit achtseitigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Mr die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Inserat» werde« mit 15 Pf., solche aus unserer Amtshauptmannschaft mit 12 Pf. die Spaltzett oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zette 35 bez. 30 Pf. — Tabellarische undkomplizierteInserate mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile 30 Pf. zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten,Post- TaMjtW Ml» AUM für WMDM, SchMckrg ll. u. AlNlSölttH für die Königliche Amtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu nähme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preis vierteljähr lich 1 M. 50 Pf., zwei- monatlich 1 Mark, ein monatlich 50 Pf. Ein- M 121 Donnerstag den 28. Mai 1814 abends > I' !> ....2..'^-. —Um.,.. 80. Jahrgang -sä.».-»——EM— Auf dem Schlachtviehhofe Leipzig ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Dresden, den 27. Mai 1914. Ministerium des Innern. Beim Herannahen der wärmeren Jahreszeit wird auf die bestehende Gefahr der Entstehung von Waldbränden wiederholt hingewiesen und jedermann die äußerste Vor sicht im Umgänge mit Feuer besonders in Waldungen oder in deren Nähe zur Pflicht gemacht. Dabei wird folgendes in Erinnerung gebracht: Das Zigarren- und Zigarettenrauchen sowie das Rauchen aus offenen Pfeifen in Waldungen außerhalb der Fahrstraße ist verboten. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht andere slrafgesctzliche Bestimmungen Platz greifen, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit entsprechender Haftstrafe geahndet. Wer durch Fahrlässigleit einen Brand in Waldungen herbeiführ., wird nach 8 309 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 900 Mark bestraft. Bestraft wird auch unvorsichtiges Gebühren mit Feuer und verweigerte Hilfe- ! leistung bei einem Waldbrande, und zwar wird nach 8 368, Ziffer 6 des Reichs strafgesetzbuchs und 88 3l, 32 des Forst- und Feldstrafgesctzcs mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu zwei Wochen bestraft: a) wer in gefahrbringender Weise mit unverwahrtem Feuer oder Licht einen Wald betritt oder sich ihm nähert, b) wer im Walde oder in gefährlicher Nähe eines Waldes brennende oder glimmende Gegenstände fallen läßt, fortwirft oder unvorsichtig handhabt, c) wer im Walde oder in gefährlicher Nähe ein-s Waldes unbefugt Feuer an zündet oder unbefugter Weise angezündetes Feuer gehörig zu beaufsichtigen oder auszulöschen unterläßt, ä) wer bei Waldbränden, von der Polizeibehörde oder dem Waldbesitzer oder ihren Vertretern zur Hilfe aufgefordert, keine Hilse leistet, obgleich er der Auf forderung ohne eigenen erheblichen Nachteil genügen konnte. Dabei weist die König!. Amtshauptmannschaft wiederholt auf ihre Bekanntmachung vom 6. Juli 1904 hin, wonach bei Vermeidung von Geldstrafen bis zu 60 Mack oder Haststrafen bis zu 14 Tagen Zündhölzer in Haushaltungen stets so aufzubewahren sind, daß Kinder nicht dazu gelangen können und wonach an Kinder unter 12 Jahren Zündhölzer nicht verkauft noch sonst abgegeben werden dürfen. Das namentlich im Vorjahre vielfach beobachtete Abbreumu alten Graswuchstzs hat wiederholt zur Beschädigung angrenzender Waldbestände geführt. Ls besteht die Gefahr, daß ein solcher Brand weitergreift. Der Urheber ist dann unter Umständen schadenersatzpflichtig und strasbar. (8 308, 309, 3686 des Reichsstrafgesetzbuchs, 8 31 des Forst- und Feldstrafgesetzes v. 26 /2. 09). Derartige Brände müssen, soweit sie über haupt gefahrlos und zulässig sind, wenigstens während der ganzen Brandzeit aus reichend beaufsichtigt werden. Die Ortsbehörden haben darüber zu wachen, für tunlichste Verbreitung dieser Bekanntmachung Sorge zu tragen und Zuwiderhandlungen unnachsichtlich zu bestrafen oder bei der König!. Amtshauptmannschaft anzuzeigen. Nr. 824 L c l. König!. Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 25. Mai 19 l 4. Gesperrt wird die Weißeritztalstraße zwischen Dorfhain und Edle Krone bis mit 20. Juni l. I. für den Kraftwagen- und schweren Lastverkehr unter Verweisung dieses Verkehrs über Höckendorf und Somsdorf. König!. Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 26. Mai 1914. Sonnabend den 3V. Mai d. I». vormittags 10 Ahr sollen im Versteigervngslokale des Kgl. Amtsgerichts hier 1 Svk» «ikKisvk, I Illsknissokinv, I Spiegel mit geevlri. Svkvibv und Unkvedsu und 2 l-eelen«vs«el öffentlich gegen Barzahlung versteigert werden. Dippoldiswalde, den 28. Mai 1914. <2. 463/14. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgericht«. Reisig- und StockplStze - Versteuerung auf Schmiedeberger StaaLsforstrevier Sennsdenil ülvn SV. Iltis» 1814. 450 rm Brennreisig und 30 Stockplätze in Abt. 110, 122 und 95. Zusammenkunft: 2 Uhr auf dem Schlage in Abt. 122. 5 Uhr auf dem Schrage in Abt. 95. Schmiedeberg, den 27. Mai 1914. Königliche Aevierverwaltung. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Der seit mehreren Tagen unab lässig vom Himmel herabströmende Regen hat die Aus sichten für sonnenklare Pfingsten leider erheblich herab- gestimmt Solch schöne Feiertage, wie sie an Ostern herrschten, dürften uns wohl kaum beschieden sein, trotz dem aber wollen wir den Mut und die Hoffnung nicht sinken lassen! — Auszug aus den Niederschriften über die 19. Sitzung des Stadtrats zu Dippoldiswalde am 26. Mai 1914. Anwesend: Bürgermeister Jahn, Stadträte Liebel, Gietzolt, Schwind, Thorning und Jäckel. Entschuldigt Stadlrat Süß. Zur Verhandlung stehen 35 Vorlagen. Der Rat nahm zunächst von verschiedenen Vorlagen Kenntnis und zwar von zwei Einladungen, von einer Mitteilung über die im Jahre 1914 erforderlichen Kirchenanlagen, von einem Schreiben der Kgl. Amtshauptmannschaft hier, betr. das Kinderheim in Georgenfeld, von einer Ministenalverord- nung über Bleivergiftungen, von einer kreishauptmann- schastlichcn Verordnung, betr. die Verwendung der 1913er Sparkassenüberschüsse und von der Abrechnung über den Betrieb der Kaltwasserbadeanstalt im Jahre 1913. Die Fleischerinnung hat auf die erhobenen Vorstellungen hin mitgeteilt, daß eine Herabsetzung bezw. eine weitere Herabsetzung der Fleischpreise zurzeit unmöglich sei. Es wurde beschlossen, vorläufig von weiteren Maßnahmen abzusehen. Ein Gesuch um Erlaubnis zum Verkauf von Bier und Nahrungsmitteln in einem Verkaufsstande an der Talsperre an Sonntagen lehnte der Rat ab Den vom Zenlralausschuß für Wanderungen der Volksschul- jugend erbetenen Beitritt lehnte man ebensalls ab. Wegen der vom Königlichen Ministerium des Innern angeregten Gründung von Wandertheatern soll berichtet werden, daß man der Angelegenheit zwar sympathisch gegenüberstehe, baß aber die von den Gemeinden zu gewährleistenden Summen zu hoch erscheinen. Grundsätzlich erklärte sich der Rat mit dem Erlaß einer Polizeiverordnung über Beschränkung der Beschästigungszeiten hinsichtlich der Be schäftigung eigener Kinder beim Warenaustragen und dergleichen einverstanden. Zwei Gesuche um Ermäßigung von Anliegerbeiträgen konnten zum Teil berücksichtigt werden. Ein Gesuch um Gestundung von Schleusen- anliegerbeiträgen wurde genehmigt. Genehmigung fanden auch verschiedene Vorschläge des Bauausschusses, betr. Fest- ! etzung der Leihgebühr bei Benutzung des Anbohrapparates, > betr. die Anbringung eines Ratskellerschildes am südlichen Rathausgiebel, über Veränderungen an einer Brunnen ständergrube, wegen Anlegung einer erhöhten Eangbahn vom Grundstücke Geike nach der Talsperrenstraße, wegen des Anschlusses der Ratskellerwirtschaft an die Gasleitung, wegen der Ablagerung von Schutt an der Vorsperre, wegen des Linoleumbelags in verschiedenen Geschäfts zimmern des Rathauses und wegen Anschaffung einer Druckpumpe. Letztere soll auf Ansuchen auch Privaten zur Entleerung von Düngergruben zur Verfügung ge stellt werden. Künftig wird auch die Verwendung von Mannesrnanngewinderöhren zur Herstellung von PrivaL- wasserleitungsanlagen zugelassen. Die neue Hausordnung für das Armenhaus wurde nach dem vorliegenden Ent würfe genehmigt. Genehmigung fand schließlich auch noch ein Baudispensationsgesuch und ein Gesuch um Erlaubnis zum Kasseeschank. — Die Post zu Pfingsten. Am I. Psingstfeier- tag (31. Mai) ruht im Landbestellbezirke der Postbestell dienst. Am 2. Pfingstfeiertage (1. Juni) wird der Be< stellungsdienst im Landbestellbezirke wie an Sonntagen wahrgenommen. Pakete und Geldsendungen werden mit abgetragen. Im Ortsbestellbezirke wird am 1. Pfingst- feiertage vormittags eine Paket- und eine Geldbestellung ausgesührt; die Briesbestellung findet wie an Sonn tagen statt. — Am gestrigen zweiten Aurhebungstage hierselbst im Bezirke der Oberersatzkommißion im Bezirke der Land- wehrinspektion Dresden wurden insgesamt 116 Militär pflichtige und 40 Mann als Felddienstunfähige vorge- stellt. Von den Militärpflichtigen waren 59 Mann tauglich zum Dienst mit der Waffe, 21 Mann tauglich zum Dienst in der Ersatzreserve, 20 Mann tauglich zum Dienst im Landsiurm, l Mann dauernd untauglich, 14 Mann wurden I Jahr zurückgestellt, 1 Mann wurde ausgeschlossen. Die als tauglich mit der Masse ausge hobenen Militärpflichtigen wurden solgenden Truppen teilen zugewiesen: Dem Grenadier-Regiment Nr. 100 1 Mann, dem Grenadier-Regiment Nr. 101 3 Mann, dem Infanterie-Regiment Nr. 102 7 Mann, dem In fanterie-Regiment Nr. 103 5 Mann, dem Infanterie- Regiment Nr. 105 3 Mann, dem Infanterie-Regiment Nr. 177 4 Mann, dem Infanterie-Regiment Nr. 178 6 Mann, dem Infanterie-Regiment Nr. 182 6 Mann, dem Jäger-Bataillon Nr. 12 6 Mann, dem Garde-Reiter- ! Regiment 2 Mann, dem Husaren-Regiment Nr^ 20 > I Mann, dem Feldartillerie-Regiment Nr. 12 I Mann, dem Feldartillerie-Regiment Nr. 28 2 Mann, dem Feld- artillerie Regiment Nr. 48 1 Mann, dem Feldartillerie- Regiment Nr. 64 2 Mann, dem Fußartillerie Regiment Nr. 12 2 Mann, dem Fußartillerie-Regiment Nr. 19 1 Mann, dem Pionier-Bataillon Nr. 12 2 Mann, dem Eisenbahn-Regiment Nr. I l Mann, dem Telegraphen- Bataillon Nr. 7 I Mann, der 1. Werft-Division 1 Mann, der 1. Matrosen-Dioision 1 Mann. — Eine Kollekte für den Allgemeinen Kirchenfonds wird an beiden Pfingsifeiertagen in allen Kirchen des Landes gesammelt. Diese Kirchensvndsstiftung soll unsere Landeskirche mehr und mehr finanziell stärken, um sie besser in den Stand zu setzen, allen kirchlichen Notständen zu wehren und die großen Aufgaben, die ihr gestellt sind, an unserem Volke zu erfüllen. Die Zinsen des allgemeinen Kirchenfonds haben dazu zu dienen, die zahlreichen noch im Lande vorhandenen kirchlichen Notstände zu beseitigen, Verbesserungen in der kirchlichen Versorgung durchzuführen und überall da helfend einzugreifen, wo Hilfe auf kirch lichem Gebiete nötig ist. Möge die Kollekte daher überall willige Herzen und offene Hände finden. — Eine Studienfahrt deutscher Turner und Lehrer nach Amerika wird, wie man berichtet, im September dieses Jahres stattfinden. Einer freundlichen Einladung der nordamerikanischen Turngenossen folgend, welche eine herz liche Ausnahme zusichern, wird unter sachkundiger Führung folgenden großen Städten ein Besuch abgestattet werden: Neuyork, Boston, Buffalo (Niagarafälle), Cleveland, Chicago, Milwaukee, Indianapolis (oer Turnerbundesstadt), Cincinnati, Pittsburg, Washington (hier eventl. Empfang beim Präsidenten), Philadelphia, Neuyork. Das Pro gramm ist so gehalten, daß sich auch Nichtlehrer und Damen, von welchen schon verschiedene Meldungen vor liegen, an der Reise beteiligen können. Die männlichen Teilnehmer müssen nur einem Turnverbande angehören. Einen besonderen Reiz gewinnt die Fahrt dadurch, daß die Ausreise mit dem größten Schiss der Welt, dem Hapag- Dampser Vaterland angetreten wird, und zwar am 2. September ab Hamburg. Die Rückreise kann nach Be- lieben vom 3. Oktober ab von Neuyork ersolgen, da die Landtour am 2. Oktober beendet sein wird. Die Hamburg- Amerika-Linie wird ihr Möglichstes tun, den Teilnehmern die Uebersahrt so angenehm als möglich zu gestalten.