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Wchmtz-Mung Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend 74. Jahrgang. Donnerstag, den 1. Oktober 1908. Nr. 113. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mtt achtsettigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtschastlicher Monats-Beilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Kedakleur: Paul Irhnr. - Drmlr und Verlag von Carl Jehnr in Dippoldiswalde. Inserat« werden , mit H Pfg., solche aus unserer Amtshnuptmannjchaft mit12Pfg.die Spaltzeile oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur vyn Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 35 bez. ZV Pfg. - Tabellarische und komplizierte Inserate mit entsprechendem Aus schlag. - Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile 30 Pfg. Die »Wtihtritz.Zeitung- «scheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird anden vorhergehen- üenAbenden ausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. 28 Pfg-, zweimonatlich 84 Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg. - Alle Postan- Italien, Postboten, sowie gnsereAusträger nehmen Bestellungen an. HmiSesperre. In Absatz 3 der amtshauptmannschaftlichen Bekanntmachung vom 28. diese» Monats — Weißeritz-Zeitung Nr. 112 vom 29. September 1908 — sind für die Worte: „vorschriftsmäßig zu verscharren" die Worte zu setzen: „gemäß dem Regulativ über die Beseitigung umgestandener und getöteter Tiere zu beseitigen und zu vernichten." Die erlassene Bekanntmachung erstreckt sich auch auf den Ort Obertarsdorf, königliche Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 29. September 1908. Hierdurch wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß dem Schlossermeister Herrn 8vkmi«I1, hier, die Erlaubnis zur Herstellung, Abänderung und Erweiterung oder Instandsetzung solcher Anlagen, deren Zweck in dem Verbrauche von elektrischem Strom aus dem hiesigen städtischen Elektrizitätswerk besteht, bis auf weiteres erteilt worden ist. Dippoldiswalde, am 29. September 1908. Der Stadtrat. Erhebung von Beiträgen für die Handelskammer betreffend. Zur Deckung des Aufwandes der Handelskammer zu Dresden ist mit Genehmigung des Königlichen Finanzministeriums gleichzeitig mit dem am 30. d. M. fällig werdenden Einkommensteuertermine ein Beitrag von zwei Pfennigen auf jede Mark desjenigen Steuersatzes, welcher nach der im Einkommensteuergesetze enthaltenen Skala auf das in Spalte ck des Katasters eingestellte Einkommen entfällt, von den beteiligten Handel treibenden an die Stadtsteuereinnahme hier bis 21. Oktober dieses Jahres zu entrichten. Stadtrat Dippoldiswalde, am 29. September 1908. Himdcsperre vetr. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft hier in Nr. 112 der „Weißeritz-Zeitung" wird die Hundesperre auch für den Stadt bezirk Dippoldiswalde hierdurch angeordnet. Alle in der Stadt Dippoldiswalde vor handenen Hunde sind während der Dauer von 3 Monaten, und zwar bis zum 27. De zember 19V8, festzulegen — anzuketten oder einzusperren. Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der Hunde an der Leine, wenn - ' dieselben zugleich mit einem vorschriftsmäßigen Maulkorbe versehen sind; ohne Er laubnis des Stadtrats dürfen Hunde aus dem Stadtbezirke nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauches festgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Herde, von Fleischer- Hunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd wird unter der Bedingung gestattet, daß dieselben außer der Zeit des Gebrauches (beziehentlich außer halb des Jagdreviers) festgelegt oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen an der Leine geführt werden. Hunde, welche innerhalb des Stadtbezirks frei umherlaufend betroffen werden, werden weggefangen und nach Befinden sofort getötet. Zuwiderhandlungen werden, insoweit nicht die Strafbestimmung in § 328 des Reichsstrafgesetzbuchs Anwendung zu leiden hat, mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft geahndet; wissentliche Verletzungen von Sperrmaßregeln aber auf Grund des vorgedachten Gesetzesparagraphen mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Dippoldiswalde, am 30. September 1908. Der Stadtrat. Uunilespvi'i'splsks*« Kal Lank Batina. Vorschläge zur Wahttreisemtettung. Wie erinnerlich, hatte Staatsminister vr. Graf v. Hohen- thal in der Sitzung der Wahlrechtsdeputation vom 11. Mai die Frage der Wahlkreiseinteilung als eine ganz besonders schwierige und verantwortungsvolle bezeichnet und erklärt, er hätte es lieber gesehen, wenn die Abgeordneten, welche den Kompromiß abgeschlossen hoben, sich auch der Lösung dieser Aufgabe unterzogen hätten Dabei hatte aber der Herr Minister zugestanden, daß die Regierung nötigen falls ihre Mitwirkung nicht versagen werde. Insonder heit hat alsdann Herr Geh. Reg.-Rat Heinl seine Mit arbeit in Aussicht gestellt. Es wurden nunmehr der Wahl rechtsdeputation eine Ausarbeitung des Herrn Geheimrat Heink, daneben aber auch ein Vorschlag des Herrn Abg. Andrä unterbreitet, welche beiden eine Wahlkreiseinteilung des ganzen Landes nach den im Kompromisse zur Wahl reform festgelegten Grundsätzen vornehmen Diese beiden Vorschläge werden nunmehr von den einzelnen Fraktionen in die engere Beratung gezogen und es wird auch zu nächst heute Mittwoch wieder die Wahlrechtsdeputation selbst zu einer kurzen Sitzung zusammentreten, um in Fühlung mit den Fraktionen zu bleiben und in stetem Meinungsaustausch hinüber und herüber die Verhand lungen über dieses Thema nach Möglichkeit zu fördern. Im Wahlrechtskompromiß waren für die Bildung der Wahlkreise nachstehende Grundsätze aufgesteilt worden: ,,g) die Wahlkreise sind nach ihrer sozialen und wirtschaft lichen Zusammengehörigkeit unter Anhalt an die historische Entwickelung zu bilden. Hiernach werden die Großstädte in der Hauptsache Wahlkreise für sich bilden, während in den Mittelstädten ein Teil zu Wahlkreisen unter sich zu sammengeschlossen, ein anderer Teil aber mit dem platten Lande vereinigt wird. Die kleinen Städte sind in der Hauptsache zum platten Lande zu schlagen, b) Neben der Wählerzahl ist in gewisser Beziehung auch die Grundsläche des Kreises zu berücksichtigen, c) Künftige Einverleibungen sollen nichts an der durch Gesetz getroffenen Wahlkreis einteilung ändern." Die beiden Vorschläge bringen nun jeder für sich eine Aufzählung der sächsischen Ortschaften, die auf beiden Seiten in 96 einzelne Wahlkreise gruppiert sind. Der Vorschlag Heink unterscheidet 4 Kategorien, nämlich Wahlkreise der eremten Städte, Wahlkreise rein städtischen Charakters, Wahlkreise ausschließlich für Landgemeinden und aus Stadt- und Landgemeinden kombinierte Wahlkreise. Der Vor schlag Andrä unterscheidet 3 Abteilungen: großstädtische Kreise, mittelstädtische Kreise und Kreise ländlichen Cha rakters. Ein zahlenmäßiger Vergleich beider ergibt, daß der erstere Verteilungsplan den eremten Städten 21 Wahl kreise zuerteilt, der Andräsche Vorschlag dagegen 17 groß städtische Wahlkreise ausfahrt, daß der erstere Vorschlag an Wahlkreisen rein städtischen Charakters 16 schafft, der Andräsche Vorschlag demgegenüber 19 mittelstädtische Kreise aufzählt, daß Herr Geheimrat Heink ferner 48 Wahlkreise ausschließlich für Landgemeinden (also 50 Proz. sämtlicher Wahlkreise) schassen will und 11 Wahlkreise aus Stadt- und Landgemeinden kombiniert, während Herr Geheimrat Ökonomierat Andrä diesen 59 im ganzen 60 Kreise länd lichen Charakters gegcnüberstellt. Gegenwärtig sind unter den 82 Wahlkreisen des Königreiches Sachsen 45 rein ländliche Wahlkreise. Erhöht man diese Zahl nach dem Verhältnisse 82 : 96, so kommt man auf 53 rein ländliche Wahlkreise. Wenn der Vorschlag Heink zunächst nur 48 Wahlkreise aus Landgemeinden gebildet hat, so soll dadurch, daß eine Anzahl Wahlkreise aus Stadt- und Landgemeinden zusammengesetzt worden sind, dem Arealvmfang und dem bisherigen Besitzstand ausreichend Rechnung getragen worden sein, während die soziale und wirtschaftliche Zusammen gehörigkeit bei der Abgrenzung der einzelnen ländlichen Wahlkreise in der Weise beachtet worden ist, daß die Landgemeinden mit industrieller Bevölkerung einerseits, die vorwiegend Landwirtschaft treibenden Landgemeinden ander seits zusammengetan worden sind. Von den nicht eremten Städten ist der weitaus größere Teil unter sich zu 16 Wahlkreisen zusammen geschlossen worden; der andere Teil bildet mit Landgemeinden 11 kombinierte Wahlkreise. Was die eremten Städte anlangt, so wählten bisher Dresden, Leipzig, Chemnitz und Zwickau zusammen 13 von 82 Ab geordneten. Wenn man die Ziffer 13 nach dem Verhält nis von 82 :96 erhöht, so erhält man die Zahl 15. Würde allein die Wählerzahl alsVerteilungsmaßstab dienen, so würden jedoch auf die 5 eremten Städte 26 Mandate entfallen, dagegen nach dem Flächeninhalt nur 1 >/? Mandat. In Abwägung der verschiedensten Gesichtspunkte billigt nun der Vorschlag Heink den eremten Städten 21 Wahl kreise zu, nämlich Dresden 7, Leipzig 7, Chemnitz (mit Schönau, Furth, Neustadt und Siegmar) 4, Plauen (mit Elsterberg, Mylau, Netzschkau und Pausa) 2 und Zwickau einen. Der Vorschlag Andrä gibt den Städten Dresden und Leipzig je 6 Wahlkreise, der Stadt Chemnitz 3 Wahl kreise, Zwickau und Plauen je einen Wahlkreis. Das größte wirtschaftliche Problem der Gegenwart. Die gewaltigen Leistungen der Dampfmaschine und auch diejenigen der Elektrotechnik, die Licht, Kraft und Heizung (Wärme) zu spenden vermag, lassen uns die tech nischen Fortschritte der Gegenwart als besonders groß er scheinen. Aber die praktische Erfahrung zeigt, daß diese Kräfte und Leistungen durch die dazu notwendigen Stein kohlen immer teurer werden, also das wirtschaftliche Leben schädigen. Das wichtigste wirtschaftliche und technische Problem der Gegenwart besteht also darin, mit Hilfe der Elektrizität die in Wasserfällen und stark fallenden Flüssen vorhandenen riesigen Naturkräfte zu Kraft-, Licht- und Wärmeerzeugung zu benutzen, und dadurch der Teuerung der Dampfkraft, der Elektrizität und der Kohlen zu steuern. Die in der Natur vorhandenen Wasserkräfte sind sehr groß. Riesenkräfte, wie Amerika in dem Niagarafall besitzt, fehlen uns freilich, aber solche in kleinerem Maßstabe können wir durch künstliche Anlagen von Wasserfällen bei geeigneten Flußstellen erzeugen und nutzbar machen. Die Amerikaner haben sich die Riesenkräfte des Niagarafallcs schon dienstbar gemacht. Eine amerikanische Gesellschaft hat das Recht, dem un bändigen Strom ein Zehntel seiner Kraft (500 000 Pferde- kräfte) abzugewinnen. Hierzu wurden beim amerikanischen Fall gewaltige Dynamomaschinen von je 5000 Pferde- krästen aufgestellt und ein mächtiger Tunnel von 1500 Fuß Länge, 300 Fuß Breite und 13 Fuß Tiefe angelegt, der die nötige Wasserkraft den Triebrädern zuführt. Aus ihm ergießt sich das Wasser in mehrere senkrechte Schächte von je 7 Fuß Durchmesser und 150 Fuß Tiefe auf riesige Turbinenräder, die dadurch in reißend rasche Umdrehung gesetzt werden. Das verbrauchte Wasser fließt in einem 1 300 Fuß langen Tunnel 180 Fuß unter der Oberfläche ab. Diese kolossalen Wassermengen verrichten eine Arbeit von 5 bis 6 Millionen Pferdekräften und könnte noch eine weit größere Ableitung vertragen. Dieses Beispiel in Amerika verdiente auch in Deutschland Nachahmung, wenn wir auch nur mit kleineren Wasserfällen zu rechnen hätten. Bei der großen Tüchtigkeit unserer Technik lassen sich aber doch jedenfalls durch sogenannte Talsperren am Flußufer oder doch in unmittelbarer Nähe vieler Flüsse Wasserfälle künstlich erzeugen. Zur Erzeugung großer Wasserkräfte gehört ja auch gar nicht unbedingt ein tosender Wasser fall, es genügt dazu auch eine sehr starke Wasserspannung oder Wasserstauung, und Hunderte oder gar tausende von Pferdekräften können dann durch die Wasserkraft technisch hergestellt werden. Schon der stark fließende Strom ent hält eine ziemlich hohe treibende Kraft, und man muß sich wundern, daß die Kräfte des fließenden Stromes durch einen entsprechenden Einbau nicht auch schon ver stärkt und für technische Zwecke nutzbar gemacht werden. Das Hinleiten entsprechender Wassermengen aus einem starken Flusse auf eine Höhe, die aber tiefer liegt als der Oberlauf des Flusses und dann einen sehr starken Fall gewährt, erscheint uns technisch auch noch lange nicht so schwierig und kostspielig wie etwa ein Tunnelbau für eine Eisenbahn, wo ja auch der Tunnel an sich gar keinen so großen direkten Nutzen gewährt. Es liegt also ohne Zweifel auf dem Gebiete der Erschließung der Wasserkräfte noch ein sehr wichtiges Problem der Lösung vor. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. In einer am Dienstag abgehaltenen gemeinschaftlichen Sitzung der städtischen Kollegien wurde Herr Bürgermeister Di. Weißbach, nachdem er 3 Jahre unserem Gemeinwesen vorsteht, einstimmig auf Lebenszeit gewählt. Dippoldiswalde. Nur wenige Wochen trennen uns noch von der diesjährigen Obsiausstellung und so er scheint es angebracht, nunmehr alle diejenigen, welche sich an derselben als Aussteller zu beteiligen gedenken, an dieser Stelle nochmals auf einige sehr beachtliche Unter schiede hinzuweisen, welche die diesjährige Ausstellung von allen hier bereits stattgefundenen unterscheiden wird.