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Wkech-MW Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. >en- wi Verantworllicher Redakteur: Paul Jehne. — 69. Jahrgang. Nr. 74. nellen Teile, die Spalten zeile 20 Pfg. Druck und Verlag von Carl Jelzne in Dippoldiswalde. Mit land- und hauswirtschaftlicher Monats-Beilage. Mit achtsektigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Sonnabend, den 27. Juni 1903. Die „Writzeritz-Zeitung- «scheint wöchentlich drei mal: Dienstag,Donners, tag und Sonnabend und ^Amtsblatt für di- MWch- KmtshauptmannMI, das Miglich- Umt-g-rW und den Mdlrat zu MpMiswalde. denMenden ausgegeben. Preis viert elsäbrlich 1M. 25 Pfg-, zweimonatlich «4 Pfg-, einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg. - Alle Postan- ftalten, Postboten, sowie unsere Austräger nehmen Inlerate, welche bei de» bedeutenden Auflage de« Blattes -ine sehr wirk- same Verbreitung finden^ werden mit 12P'a., solche aus unserer Amtshaupt- Mannschaft mit 10 Pfg die Spaltzelle oder deren Raum berechnet. — Ta- bellarische und kompli zierte Inserate mit ent» Jn dem Eüterrechtsregister für den Bezirk des unterzeichneten Gerichts ist heute eingetragen worden, daß der Fleischermeister Oswald Theodor Müller in Seifersdorf und dessen Ehefrau Johanne Marie Müller, geb. Neubert, daselbst durch Vertrag vom 22. Juni 1903 die Verwaltung und Nutznießung des Mannes aufgehoben haben. Dippoldiswalde, den 24. Juni 1903. 2 ä. Ke§. 109/03. Königliches Amtsgericht. Auktion. Montag, den 29. Juni d. I., oormittags I I Uhr, sollen in Niederfrauendorf ca. 100 Meter Bruchsteine i «,^4 und ca. 65 Meter Klarschlag j öffentlich gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Versammlungsort der Bieter: Gasthof. Dippoldiswalde, am 23. Juni 1903. O. 384/03. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. Auktion. Montag, den 29. Juni d. I., mittags 12 Uhr, soll m Scheffel Land umfassendes anstehendes Brachen- und Wiesengras öffentlich gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Dippoldiswalde, am 24. Juni 1903. , ,,, H. 322/03. Der Gerichtsvollzieher des Komgl. Amtsgerichts. Sparkasse zu Dippoldiswalde. Die am 30. Juni d. Js. fälligen Kapitalzinsen werden im Laufe des Monat Juli d. Js. im Sparkassenzimmer jeden Wochentag vormittags 9 bis 12 Uhr und nachmittags 2 bis 4 Uhr in Empfang genommen. Einlagen und Rückzahlungen werden an sedem Wochentage zu obgedachter Zeit und Sonntags nachmittags 2 bis 4 Uhr expediert. Dippoldiswalde, am 25. Juni 1903. Der Stadtrat. Voigt. Zur Fruge der Sühne des Königs mordes in Belgrad. Kaum hat König Peter 1. von Serbien seinen feier lichen Einzug in Belgrad gehalten und hiermit faktisch seine Regierung angetreten, so sieht er sich bereits vor ein schwieriges Problem gestellt. Die scheußliche Abschlachtung König Alexanders und der Königin Draga, sowie ihres näheren Anhanges durch die Belgrader Verschwörer ist fast allenthalben an den maßgebenden Stellen des Aus landes mit Entrüstung ausgenommen worden, namentlich russischerseits. Das hochofsiziöse Petersburger Kommunique, welches zwar die Anerkennung des neuen Serbenherrschers seitens der Regierung des Zaren Nikolaus ausspricht, aber zugleich bestimmt die Erwartung einer strengen Bestrafung der Königsmörder bekundet, spiegelt klar die tiefe Ver stimmung der russischen Regierungskreise und des Zaren selber über die Belgrader Mordassäre wider. Auch Kaiser Franz Josef hat bekanntlich in seinem sonst ganz verbind lich gehaltenen Telegramme an König Peter I. das un geheuerliche Verbrechen von Belgrad entschieden verurteilt. Weiter haben die Regierungen Englands und der Nieder lande ihre diplomatischen Beziehungen zum neuen serbi schen Regime vorläufig noch nicht ausgenommen, da sie zuerst eine entsprechende Sühne des Königsmordes sehen wollen, und angeblich sollen sich auch die Regierungen des Deutschen Reiches, Frankreichs und Italiens zu einem gleichen Vorgehen entschlossen haben. Aber diesem ein helligen Verlangen des Auslandes, daß die Mörder des unglücklichen serbischen Königspaares und seiner Anhänger zu bestrafen seien, steht der ebenso einmütige Beschluß der serbischen Skupschtina gegenüber, wonach allen in die blutigen Belgrader Vorgänge Verwickelten Straflosigkeit zu teil werden soll, und König Peter selbst hat ja dieses Votum durch die Erklärung sanktioniert, daß alles Ver gangene in Serbien vergessen sein soll, also auch die Bel grader Mordnacht. Eine solche Stellungnahme gegenüber der begangenen Untat erscheint am Ende auch ganz be greiflich, die Armee hat die Königsmörder gestellt, und ein strenges Vorgehen gegen dieselben würde wohl der Regierung des neuen Königs von Serbien sofort oie Feindschaft der Armee zuziehen. Außerdem ist ja auch in der serbischen Bevölkerung die Ermordung des Königs paares teils mit Jubel, teils mit Gleichgültigkeit ausge nommen worden, sie würde eine Bestrafung der Königs mörder schwerlich begreifen. So sieht sich König Peter, nachdem er soeben erst den Boden seines Landes betreten hat, durch das erwähnte Verlangen der fremden Mächte in eine eigentümliche und heikel« Lage versetzt, und man kann einigermaßen gespannt darauf sein, wie er sich aus Lieser Verlegenheit ziehen wird. Zu verkennen ist indessen nicht, daß eine strenge Bestrafung der Teilnehmer am Belgrader Attentat offenbar neue Wirren und Kämpfe in Serbien heraufbeschwören und die so notwendige innere Festigung dieses Landes auf lange hinaus unmöglich machen würde, weil eben hinter den Urhebern des Königs mordes das serbische Heer und schließlich auch die Nation steht. Man darf wohl annehmen, daß sich die Mächte dieser Sachlage nicht verschließen werden, denn bei der <rus die Erhaltung der Ruhe auf der Balkanhalbinsel ge richteten gemeinsamen Politik der europäischen Kabinette könnten von ihnen neue Erschütterungen und Beunruhi gungen in Serbien nur sehr unlieb empfunden werden. Aber anderseits haben sich die Mächte durch ihr Auftreten gegen die serbischen Königsmörder bis zu einem gewissen Grade festgefahren, und sie werden darum schon im Interesse der Wahrung des Ansehens der Eroßstaaten Europas bei den Völkern der Balkanhalbinsel nicht umhin können, auf einer beschränkten Sühne des Königsmordes von Belgrad zu bestehen. Vielleicht wäre als eine solche die Landesverweisung der hauptsächlich in die Mordaffäre verwickelten Persönlichkeiten zu erachten, das beleidigte Ge rechtigkeitsgefühl Europas könnte sich mit dieser Genug tuung einigermaßen zufrieden geben und in Serbien würde eine derartige milde Strafe der Königsmörder wohl kaum sonderlich aufregend wirken. Auch würde ja eine Rückkehr der Verbannten nach Serbien, wenn erst etwas Gras über das Vorkommnis vom 10. Juni gewachsen sein wird, leicht zu bewerkstelligen sein. Lokales und Sächsisch es. Dippoldiswalde. Da sich in diesem Jahre die Flora recht frühzeitig entwickelt hat, waren am Johannisfeste die Gräber unseres Friedhofes aufs lieblichste geschmückt und machte letzterer auf den sinnigen Beschauer einen gar freundlichen Eindruck. In der Nikolaikirche versammelte sich um 6 Uhr eine andächtige Gemeinde, uni sich zu er bauen an der Predigt des Herrn Superint. Hempel, der auf Grund des Ev. Joh. 1, 6—8 „derselbe kam zum Zeugnis, daß er von dem Lichte zeugte, auf daß sie alle durch ihn glauben rc." seine Gemeinde ermahnte, dem Lichte nachzugehen, sich des Lichtes zu erfreuen und a i das Licht zu glauben, d. h. es an- und aufnehmen als Leitstern für das Leben und als Trostspender für das Sterben. — Bei den Stichwahlen zum Reichstage wurden in Sachsen ein Reformer (Bautzen) und 4 Sozialdemokraten gewählt. — Bei der Stichwahl zum deutschen Reichstage am Donnerstag wurde in den Wahlbezirken des Amtsgerichts Frauenstein, das bekanntlich zum 9. Wahlkreis gehört, nachverzeichnetes Resultat erzielt: Oertel Schulze Ammelsdorf 51 2 Burkersdorf 168 12 Dittersbach 115 5 Frauenstein 178 57 Fricdersdorf 7l 3 Hartmannsdorf 131 18 Hennersdorf 80 12 Hermsdorf i. Erzg. 134 42 Holzhau 73 11 Kleinbobritzsch 63 2 Nassau 252 24 Pretzschendorf 203 53 Rechenberg - Bienenmühle 158 108 Reichenau 142 23 Röthenbach 60 12 Seyde 48 15 Schönfeld 55 10 1982 409 „ „ 7' . Gewinnliste zur Völkerschlacht-Denkmals- Lotterie liegt m unserer Expedition zur Einsichtnahme aus. — Wn heutigen Freitag früh gegen 1/22 Uhr ent- stand auf bisher noch unermittelte Weise in dem an der Altenberger Straße gelegenen Kohlenschuppen des Herrn Bäckermeister Lindner aus der Schuhgasse ein Schaden feuer, das aber glücklicherweise durch hinzugceilte Feuer wehr und Nachbarn im Keime unterdrückt wurde. Eine Allarmierung fand nicht statt. Außer angekohlten Balken, einem durchgebrannten Pappdach und einem erstickten Kaninchen ist größerer Schaden nicht entstanden. — Unter dem Titel „Zur Geschichte und Entwickelung des Kohlenhandels" hat Herr Otto Polster in Dippoldis walde, Generalsekretär des Zentralverbandes der Kohlen händler Deutschlands, eine Denkschrift verfaßt. Aus den geschichtlichen Notizen dürfte von Interesse sein, daß die Steinkohle bis zum Jahre 1113 in Europa noch unbe kannt war, und daß 1306 in London die Feuerung von Steinkohlen deshalb verboten wurde, weil der Absatz des Holzes gehemmt würde. In Deutschland gelangte der Kohlenbergbau erst in der ersten Hälfte des vor. Jahrh. zu größerer Bedeutung. Die Denkschrift hebt dann die Verdienste des Handelsstandes durch Finanzierung des Kohlenbergbaues und durch fördernde Unterstützung der verschiedensten Industriezweige hervor und beklagt dann die den Handelsstand schädigenden Einflüsse der Einkaufs- Vereine der Abgabe von Kohlen seitens der Behörden an ihre Unterstellten zum Selbstkostenpreise und der ungünsti gen Submissionsbedingungen. — Die Gerichtsferien beginnen am 15. Juli und endigen am 15. September. Während dieser Zeit werden nur in Feriensachen Termine abgehalten und Entscheidungen erlassen. Feriensachen sind: 1. Strafsachen, 2. Arrestsachen und die eine einstweilige Verfügung betreffenden Sachen, 3. Meß- und Marktsachen, 4. Streitigkeiten zwischen Ver mietern und Mietern von Wohnungs- und anderen Räume» wegen Ueberlassung, Benutzung und Räumung derselben, sowie wegen Zurückhaltung der vom Mieter in die Miet räume eingebrachten Sachen, 5. Wechselsachen, 6. Bausachen, wenn über Fortsetzung eines angefangenen Baues gestritten wird. Das Gericht kann auf Antrag auch andere Sachen, soweit sie besondere Beschleunigung bedürfen, als Ferien sachen bezeichnen. Die gleiche Befugnis hat vorbehältlich der Entscheidung des Gerichts der Vorsitzende. Zur Er ledigung der Feriensachen können bei den Landgerichten Ferienkammern, bei den Oberlandesgerichten und dem Reichsgerichte Feriensenate gebildet werden. Auf das Mahn verfahren, das Zwangsvollstreckungsverfahren und das Konkursverfahren sind die Ferien ohne Einfluß. Durch die Gerichtsfecien wird der Lauf einer Frist gehemmt, der noch übrige Teil der Frist beginnt mit dem Ende der Ferien zu laufen. Fällt Ker Anfang der Frist in die Ferien, so beginnt der Lauf der Frist mit deren Ende. Diese Bestimmungen finden auf Notfristen und Fristen in Feriensachen keine Anwendung. Notfristen sind nur die jenigen Fristen, die in dem Gesetze als solche bezeichnet werden. Diese Ausführungen gründen sich auf § 201 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und 8 201 der Zivilprozeßordnung. Wer noch einen rechts kräftigen Titel vor den Ferien erlangen will, muß sich jetzt mit Einreichung der Klage beeilen. Kipsdorf. Der Nordwestböhmische Gebirgsvereins- ^erband veranstaltet am 5. Juli einen Verbands Aus flug nach Kipsdorf. Mit der elektrischen Bahn von Teplitz nach Lichwald aufgebrochen, erfolgt Fußmarsch über Zinn wald und Altenberg nach Kipsdorf, wo man gegen >21/2 Uhr einzutresfen und das Mittagsmahl cinzunehmen ge denkt. Der Rückmarsch ,nach Moldau wird dann gegen 21/2 Uhr über Bärenfels und Rehefeld angetreten.