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66. Jahrgang Donnerstag, den 29. November 1900. Nr. 137. Die - Zeitung" «scheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend. — Preis vierteljährlich 1M. LS Pfg., zweimonatlich «4 Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Alle Postan stalten, Postboten, sowie die Agenten nehmen Be stellungen an. . / . - Inserate, welche bei d« M M bedeutenden Auflage des Wklikriti-^rittiilg. W I »M IM Theile, die SpaltenzeUa ' d . 20 Pfg. Anzeiger für Dippoldiswalde «nd Umgegend Amtsblatt für die Königliche Kmtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und dm Stadtrath zu Dippoldiswalde. Versnlworilicher Kedacleur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Jehrre in Dippoldiswalde. Mtt achtseitigem „Jllnstrirten Unterhaltnngsblatt". Mit land- «nd hauswirihschaftlicher Monats-Beilage. Ae m i. Jezmter lilllß vorzMhiiieiiilt MWliW tetr. Am l. Dezember dss. Js. findet nach dem Beschlüsse des Bundesrathes voin 17. März dss. Js. eine Volkszählung im Deutschen Reiche statt. Mit derselben ist «ine Feststellung der bewohnten und unbewohnten Wohnhäuser und der sonstigen zur Zeit der Zähluug zu Wohnzwecken benutzten feststehenden und beweglichen Baulichkeiten (Kirchen, Thürme, Schulhäuser, Amtsgebäude, Fabriken, Stallungen, Speicher, Buden, Zelte, Schiffe, Wagen u. s. w.) zu verbinden. Auf Grund der deshalb ergangenen Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom l 7. September dss. Js. — Seite 846 flg. des Gesetz- und Verordnungs blattes — hat daher die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft für ihren Verwaltungsbezirk zur Nachachtung hiermit Folgendes zur öffentlichen Kenntnis; zu bringen: 1. Die Ausführung der nach dem Stande vom 1. Dezember dss. Äs. vorzu nehmenden Volkszählung liegt den Gemeindebehörden für jeden Gemeinde bezirk, einschließlich der im Orte befindlichen selbstständigen Gutsbezirke, ob. Mit der unmittelbaren Leitung der Geschäfte können die Gemeindebehörden unter fortdauernder eigener Verantwortlichkeit Zählungskommissionen beauftragen. Gröbere Gemeinden können zu besserer Durchführung der Zählungsarbeiten in Zahlkreise, für welche je eine Zählungskommission zu bestellen ist, zerlegt werden. Die Bildung der Zählungskommissionen mutz bis zum 10. November v. erfolgt sein. Die Gemeindebehörden bez. die Zählungskommissionen haben zu nächst für Eintheilung der Gemeinden und bez. der Zählkreise in genau abzu grenzende Zählbezirke, welche höchstens 50 Haushaltungen umfassen dürfen, sowie für Annahme und Anweisung der Zähler und deren Stellvertreter be sorgt zu sein und diese Geschäfte bis spätestens zum 20. November zu beenden. 2. Ein Abdruck der eingangs gedachten Ministerialverordnung, sowie die ZählUttgS- listen und sonstigen Drucksachen werden den Gemeindebehörden noch im Laufe dieses Monats zugehen. Die Austheilung dieser Listen pp. hat durch die be stellten Zähler am 29. und 30. November zu erfolgen. 3. Die Eintragung in die Zählungslisten hat bis zum Mittage des 1. Dezember und zwar für die Haushaltungen durch die Haushaltungsvorstande, für Gasthäuser und Herbergen, sowie für Anstalten aller Art durch die Besitzer, Vorsteher, Verwalter oder durch geeignete Vertreter unter genauer Be obachtung der ertheilten Vorschriften zu geschehen. Wo dies auf Schwierig keiten stützt, erfolgt die Ausfüllung der Zählungslisten durch die Zähler auf Grund der in den Haushaltungen selbst einzuziehenden Erkundigungen. 4. Die Wiedereinsammlung der Zählungslisten hat an, 1. Dezember Mittags zu beginnen und ist möglichst überall am 2. Dezember zu beendigen. Hiernächst haben 5. die Gemeindebehörden bezw. die Zählungskommissionen das von den Zählern spätestens bis zum 3. Dezember zurückzuliefernde Zählungsmaterial alsbald einer genauen Prüfung zu unterwerfen, Vorgefundene Mängel zu beseitigen, etwa nöthig werdende Nachzählungen und Nachtragungen nach dem Stande vom 1. Dezember vorzunehmen, die Kontrollisten der Zähler zu vergleichen, bezw. richtig zu stellen und sodann den Gememdebogen auszufüllcn, abzu- schlietzen und zu beglaubigen. 6. Diese Arbeiten müssen bis zum 20. Dezember d. 3s. beendet sein und ist das gesammelte Zählungsmaterial, nachdem solches den Vorschriften des tz !0 der eingangs gedachten Ministerialverordnung entsprechend geordnet, zusammen- - gebunden und bezeichnet worden, in nach den Nummern der Zählbezirke ge ordneten wohlverpackten Lagen unter Beifügung der unbenutzt gebliebenen Formulare, sobald als thunlich, spätestens aber bis zum 31. Dezember 1999 anher einzureichen. Indem die Königliche Amtshauptmannschaft hiermit zugleich auf die Wichtigkeit -er Volkszählung hinweist und den Gemeindebehörden die genaue Beachtung der ge gebenen Vorschriften und pünktliche Innehaltung der gestellten Fristen besonders zur Pflicht macht, richtet sie an alle selbstständigen Ortseinwohncr und insbesondere an die zu erwählenden Zähler, welche das ihnen zu übertragende Amt als ein Ehrenamt an sehen wollen und von deren Thätigkeit die Zuverlässigkeit der Zühlungsergebnisse ganz wesentlich abhängen wird, das Ersuchen, bei Zählung und Ausfüllung der Listen, sowie bei Besorgung der sonstigen Geschäfte mit der grötzten Sorgfalt zu verfahren. Dippoldiswalde, am l 2. Oktober 1900. Königliche Amtshauptmannschaft. 761 O. Lossow. Sch. Ae am l. ItMbcr IM MMßAcHWslUIetr^ Die Ortsbehörden des amtshauptmannschaftlichen Bezirks werden hiermit ver anlaßt, die ihnen in den nächsten Tagen mit je einem Abdrucke der im 15. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes erlassenenen Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 10. September 1900 zugehenden Formulare (Haus listen und Ergänzungsformulare) zu der gemäß der genannten Verordnung am 1. Dezember d. 3. von Haus zu Haus vorzunehmenden Viehzählung in der Zeit vom 15. bis 23. dieses Monats in die Hände der sämmtlichen Hausbesitzer ihres Gemeindebezirks, sowie der Besitzer der im Orte gelegenen selbständigen Güter gelangen zu lassen und hierbei auf die den Hauslisten aufgedruckten Vorschriften über deren Ausfüllung zur Nachachtung noch besonders hinzuweisen. Die ausgesüllten und mit den erforderlichen Unterschriften (vergl. Vordruck) zu versehenden Erhebungs-Formulare sind von den Ortsbehörden vom 5. bis 10. Dezember d. I. wieder elnzusammeln und, soweit thunlich, auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen; bei wahrgenommenen Mängeln ist deren Abstellung zu ver anlassen. Alsdann hat die Einsendung der sämmtlichen Listen des Ottes, nach der Kataster- Nummerfolge geordnet, an die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft bis spätestens zum 17. Dezember dieses Jahres zu erfolgen. Etwaige, bei der Bearbeitung der Ermittelungsergebnisse Seitens des Statistischen Bureaus wahrgenommenen Mängel werden durch das Letztere den betreffenden Orts behörden direkt mitgetheilt werden und sind durch diese schleunigst abzustellen. Dippoldiswalde, am 7. November 1900. Königliche Amtshauptmannschaft. 762 l). I. A.: vr. Fischer, Bezirksassessor.Sch. In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der im Grundbuche für Nieder pöbel Blatt 28, 29, 33, 34, 47 und im Grundbuche für Kipsdorf Blatt 43, 45 und 76 auf die Namen der Holzhändler Ernst Hermann Moritz Krumpolt und Friedrich Hermann Krumpolt eingetragene Grundstücke, wird der auf den 19. Dezember 1900, Vormittags '/rl I Uhr, anberaumte Versteigerungstermin auf Mittwoch, den 16. Januar 19V1, Bormittags 11 Uhr, antragsgemäß verlegt. Dippoldiswalde, am 26. November 1900. Königliches Amtsgericht. 2a. 29/00. Nr. 17. Geuder. Schbt. Auf dem, die Genossenschaft unter der Firma: Müllerei-, Bäckerei-und Lager- hausgenossenschast Oberes Müglitzthal, eingetragene Genossenschaft mit be schränkter Haftpflicht mit Sitz in Värenhecke betreffenden Blatt 9 des hiesigen Ge nossenschaftsregisters ist heute verlautbart worden, daß das Statut abgeändert und die Haftsumme von 100 M. — auf 200 M. — für jeden erworbenen Eeschäftsantheil erhöht worden ist, sowie daß die von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen außer im „Bote vom Geising" und „Pirnaer Anzeiger" noch in der Zeitung „Müglitz- thal-Nachrichteu" zu veröffentlichen sind. Dippoldiswalde, den 26. November 1900. - Königliches Amtsgericht. II. 122/00. Geuder. Schbt. Bekanntmachung, die Volkszählung betreffend. Die am 1. Dezember 1900 vorzunehmeude Volkszählung wird mit Hilfe der bestellten Zähler bewirkt werden. Diese Zähler, deren Amt ein Ehrenamt ist, sind als Organe der Behörde anzusehen. Dieselben werden am 29. und 30. November d. I. jeder Haushaltung und jeder einzeln lebenden, nicht an einer andern Haushaltung theil- nehmenden selbstständigen Person eine Haushaltnngsliste zustellen. Diese Listen sind am 1. Dezember Vormittags durch die Haushaltnngsvorstände auszufüllen und zu unterschreiben und von Mittags 12 Ahr an zur Abholung bereit zu halten. Bei der Ausfüllung der Listen ist die auf der Vorder- und der Rückseite ersichtliche An leitung genau durchzulesen und den darin enthaltenen Vorschriften allenthalben nachzu gehen. Vom 1. Dezember Mittags an werden die Zähler die ausgefüllten Listen ab holen und an Ort und Stelle auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Bei der großen Wichtigkeit der Volkszählung für Gemeinde, Staat und Reich so wohl in Bezug auf die eigentliche Verwaltung als auf die wissenschaftliche Statistik rechnen wir darauf, daß alle Einwohner unsrer Stadt die erforderlichen Angaben voll ständig und gewissenhaft machen und auch den Zählern das im öffentlichen Interesse übernommene Ehrenamt möglichst erleichtern werden. Sollte jedoch Jemand sich weigern, die erforderlichen Angaben zu machen, so würde denselben auf erstattete Anzeige eine Geldstrafe bis zu 20 Mark treffen. Dippoldiswalde, am 27. November 1900. Der Stadtrath. Voigt. Wmmts Ms Sie „Wmtz-Mms für den Monat Dezember nehmen alle kaiserlichen Postanstalten, Briefträger, unsere Zeitungsboten und die unterzeichnete Expedition entgegen. 3nferate werden in unserer Expedition und in allen unseren Annoncen-Annahmestellen angenommen und finden -die weitgehendste Verbreitung. Äe HMu In.HchmtzWtW". PräsiSent Krüger m Europa. Seit voriger Woche weilt Paul Krüger, der Präsi dent der Transvaal-Republik, in Europa, und zwar zu nächst auf französischem Boden, um persönlich einen letzten Versuch zur Rettung des Vnrenvolkes vor dem ihm drohenden politischen Untergang zu unternehme». Die begeisterte Aufnahme, welche dem greisen Staatsoberhaupte der Transvaal-Buren gleich bei seiner Landung in Mar seille, dann auf seiner Weiterreise nach Paris in Avignon, Lyon, Dijon rc. stmd endlich in der französischen Haupt stadt selbst von Hunderttauscndcn bereitet worden ist, ent spricht nur den sympathischen Gefühlen, mit denen nicht nur die öffentliche Meinung Frankreichs, sondern auch des gesammten übrigen kontinentalen Europas — mit verschwindend geringen Ausnahmen — dem mannhaften Vurenstamme wie der Person seines ersten Vertreters gegenübersteht, und die Franzosen dürfen sicher sein, daß sie durch ihren warmen Empfang Krügers den Dolmetscher der burenfreundlichen Gefühle der übrigen Völker Europas,