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Dir „»-khittz - Stch»««" «rschrtnt niLchmtlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend. — Preis viert «ljShrltch 1R. Ä> Pfg., zweimonatlich A4 Pfq , einmonatlich 42 Psg. Einzelne Nummern roPfg. — Alle Postan stalten, Postboten, sowie bi- Agenten nehmen Be stellungen an. Wchrritz-Milllg. Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. Inserate, welch« Vtl Ak bedenteudin Aüflage idch! Blatter eine sehr ««- same Berbrettung findah, werden mit tv Pfa. dt« Spaltrnzeile oder o«e» Raum berechnet. — Dt- bellarischeund compNetrdd Inserate mll -ntsprech«- dem Ausschlag. — Einge sandt, im redaetionetlar TheUe, di« Spalten^Ü» 20 Psg. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und dm Stadtrath zu Dippoldiswalde. Verantivortlichrr Ardarlrur: Paul Jehnr. - Druck und Verlag von Carl Zehne in Dippoldiswalde. Mit achtseitigem „Illnstrirten Unterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirthschastlicher «onats-Vellage. Nr. 68. Sonnabend, den 16. Juni 1900. 66. Jahrgang. Erlaß, Leichenbehandlung betreffend. Im Hinblick auf die bevorstehende heiße Jahreszeit nimmt die unterzeichnete König!. Amtshauptmannschaft hiermit Veranlassung, im gesundheitlichen Interesse zu empfehlen, die Leichen thunlichst bald, jedenfalls aber dann, wenn an denselben deut liche Zeichen der Fäulniß, so insbesondere fauliger Geruch, Auslaufen pp., wahrnehm bar sind, aus dem Sterbelager zu entfernen und an einen entfernten, thunlichst kühlen Raum des Sterbehauses zu bringen. Sollte letzteres aus Platzmangel unthunlich fallen, so ist unter allen Umständen das Heizen des Raumes, in welchem die Leiche sich befindet, zu unterlassen, auch durch fleißiges Oeffnen der Fenster und Thüren für gehörige Lustreinigung zu sorgen. Die seitherige Bestimmung, wonach alle Leichen nach Ablauf von spätestens 4 mal 24 Stunden von der Stunde des eingetretenen Todes an aus dem Sterbehause zu entfernen sind, bleibt allenthalben in Geltung. Im Uebrigen werden sämmtliche Leichenfrauen des Bezirks angewiesen, im Sinne gegenwärtigen Erlasses bei den Angehörigen der Verstorbenen einzuwirken, nicht minder aber auf ihre Pflicht aufmerksam gemacht, ihrer Instruktion stets gewissenhaft nachzu gehen und ganz besonders aus strengste Einhaltung der in Ztz 14, >7, 19 und 20 ihrer Instruktion enthaltenen Vorschriften bedacht zu sein. Hier etwa bekannt werdende Säumnisse, beziehentlich Leistung unbegründeten Widerstandes in dieser Richtung würden — event. strafrechtlich — geahndet werden. Die Ortsbehörden wollen die Leichenfrauen auf diesen Erlaß noch besonders Hin weisen. Dippoldiswalde, am 30. Mai 1000. Königliche Amtshauptmannschast. 664 O. Lossow. E. Baumfrevel. Auf Abtheilung 2 der Poisenthalstraße zwischen Station 5, y und 6,0 sind in der Nacht vom 2. zum 3. dieses Monats von 2 jungen Aepfelbäumchen die Kronen abgebrochen worden. Wer den Verüber dieses Baumfrevels so zur Anzeige bringt, daß seine gericht liche Besrafung erfolgen kann, erhäll eine Belohnung von 10 Mark. Dippoldiswalde, am 11. Juni 1900. Königliche Amtshauptmannschast. 419 Lossow. Hk. Gesperrt wird vom 18. bis mit 22. dieses Monats der von Börnchen b. Lauenstein nach Bären stein führende Kommunikationsweg wegen Massenschüttung. Der Verkehr wird unterdessen über Dittersdorf bezw. Liebenau gewiesen. Dippoldiswalde, am 13. Juni 1900. Königliche Amtshauptmannschast. 433 Lossow.U. Gesperrt wird vom 18. bis mit 27. dieses Monats der von Wendischcarsdorf nach Großölsr Mrende Kommunikationsweg wegen grundhaster Herstellung desselben innerhalb des Königlichen Forstreviers. Der Verkehr wird unterdessen auf die Rabenauer Straße bezw. auf die „Neue Röhnstraße" gewiesen. Dippoldiswalde, am 14. Juni 1900. Königliche Amtshauptmannschast. 439 ä. Lossow. M. Bekanntmachung. Nachdem an Stelle des verstorbenen Herrn Trichinenschauers Julius Herschel Herr Kaufmann Richard Alexander Heinrich hier als zweiter Trichinenschauer für den Stadtbezirk Dippoldiswalde gewählt und heute als solcher in Pflicht genommen worden, wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntlich gebracht. Dippoldiswalde, am 14. Juni 1900. Der Stadtrath. Voigt. Die Reichstagssession. Die erste Session des am 16. Juni 1898 gewählten Reichstages ist am Dienstag durch die vom Reichskanzler Fürsten Hohenlohe verlesene Schlußerklärung zum Abschluß gelangt, nachdem das Haus unmittelbar vorher noch das für die deutsche Wehrmacht zur See so bedeutsame Flotten gesetz definitiv genehmigt hatte. Im Grunde genoinmen, zerfiel die jetzt beendigte Tagung allerdings in zwei an sich ziemlich selbstständige Abschnitte, denn am 6. Dezember 1898 trat der neugewählte Reichstag zum ersten Male zusammen, um dann am 22. Juni 1899 bis zum 14. November des gleichen Jahres vertagt zu werden, so daß ein Zwischenraum von fast fünf Monaten diese beiden großen Sessionshälften trennt. Aber sie gehören eben schließlich doch zusammen, und zwar nicht nur in folge des erst jetzt stattgefundenen formellen Sessions schlusses, sondern auch deshalb, weil eine ganze Reihe von Vorlagen aus der ersten Hälfte in die zweite hinein ragten. Wenn wir nun nochmals einen Rückblick zunächst auf die vom 6. Dezember 1898 bis zum 22. Juni l 899 währende Sitzungsperiode werfen, so zeigen sich uns als deren bemerkenswertheste Ergebnisse das Militürgesetz, welches die Vermehrung des Reichsheeres um drei Armee korps aussprach, die Novelle zum Jnvaliditätsversicherungs- gcsetz, das Hypothekenbankgesetz, die Novelle zum Reichs- bankgesctz, das Gesetz über die Errichtung eines besonderen bayrischen Senats beim Reichsmilitärgerichtshof in Berlin und natürlich der Etat für 1899, weiter etwa noch die Gesetze, welche sich auf die Verwendung von Mitteln aus den, Neichsinvalidenfonds, aus das Flaggenrecht der Kauf fahrteischiffe und auf den Uebergang der Karolinen usw. in den Besitz des deutschen Reiches beziehen. Doch neben diesen damals zu Stande gekommenen Gesehen wurden gleichzeitig verschiedene andere gesetzgeberische Berathungs- stoffe von, Reichstag in Angriff genommen, die erst im Laufe des am 14. November begonnenen, zweiten großen Sessionsabschnittes ihre Erledigung gefunden haben. Hier zu gehören die sogenannten Postgesetze, nämlich die Novelle zum Posttargeseh — Aufhebung der Privatpostanstalten, Erhöhung des Meistgewichts für einfache frankirte Briefe usw. — die Fernsprechgebührenordnung und das Tele graphenwegegesetz, ferner die Novelle zur Gewerbeordnung — Konzessionspflicht für Gesindevermittler, Ladenschluß stunde usw. — der Gesetzentwurf über die obligatorische Schlachtvieh- und Fleischbeschau, endlich die als „lex Heinze" so bekannt gewordene Novelle zum Strafgesetz buch und die sogenannte „Zuchthausvorlage", welche den Streikhetzern das Handwerk legen wollte. Da man all diese Vorlagen nicht fallen lassen wollte, so mußte, um deren spätere Weiterberathung zu ermöglichen, am 22. Juni 1899 eine bloße Vertagung des Reichsparlaments über die folgenden Sommer- und Frühherbstmonate hinaus eintreten. Im Laufe der am 14. November I89S be gonnenen Wintertagung fanden dann die betreffenden Berathungsgegenstände dahin Erledigung, daß die drei Postgesetze, das Fleischbeschaugesetz, die Novellen zum Strafgesetzbuch und zur Gewerbeordnung unter mehr oder weniger größeren Abänderungen der ursprünglichen Regierungsvorlagen genehmigt wurden, während die Streikoorlage vom Hause verworfen wurde. Das Alles ging aber nicht ohne theilweise heftige Kämpfe ab, die ihren lauten Widerhall im Lande fanden, namentlich war dies der Fall in den Fragen der Fleischbeschau, der „lex Heinze" und des Vorgehens gegen frivole Streik bewegungen. Gleich der „Zuchthausvorlage" drohten auch die „lex Heinze" und das Fleischbeschaugesetz zu scheitern, was aber schließlich noch durch eine erzielte Verständigung zwischen Regierung und Reichstag, wie unter den Parteien des letzteren selbst, verhindert wurde. Inzwischen war jedoch längst bereits eine andere hochwichtige Frage auf getaucht, diejenige einer abermaligen und bedeutenden Ver stärkung der deutschen Flotte, die ihre Wellenkreise schon Monate vor dem parlamentarischen Erscheinen der Flotten vorlage zu ziehen begann. Im Zeichen der letzteren stand denn auch vorwiegend der gesammte Sessionsabschmtt des Reichstages vom 14. November 1899 bis zum 12. Juni 1900, und eigenthümliche Phasen machte das Flotten projekt in dieser Zeit durch, so daß sein Schicksal lange Zeit ein höchst ungewisses blieb. Erst die Beschlüsse der Budgetkommission zur Flottenvorlagc, welche ein einiger maßen abgeschwächtes Flottcngeseh durch einstweilige Aus scheidung der geplanten Vermehrung auch der zum Dienst in überseeischen Stationen bestimmten Schiffe, sowie ganz neue Stempel- und Zollgesetze zur Mitdeckung der Kosten der Flottenverstärkung zeitigten, brachten in der ganzen Angelegenheit die »othwendigc Klärung, jetzt durfte end lich die jüngste Marineverinehrung als gesichert gelte». In seiner Schlußsitzung hat denn auch das Reichsplenum diesen Kommissionsbcschlüssen, welch« auch von den ver bündeten Regierungen bereits gutgeheißen worden waren, endgiltig zugcstimmt, wobei speziell die eigentliche Flotten vorlage in der durch Namensaufruf erfolgenden Gesammt- abstimmung mit 201 gegen 103 Stimmen genehmigt wurde. Durch diesen Reichstagsbeschluß erhält das Reich endlich eine seiner Weltmachtsstellung entsprechende starke Flotte, sodaß Deutschland das Gewicht seines Ansehens künftig bei den Welthändeln noch mehr in die Wagschake zu werfen vermag. — Im Sonstigen sind im Reichstage jetzt noch zu Stande gekommen u. A. das Reichsseuchen gesetz, das erneute Handelsprovisorium mit England, die Novellen zum Unfallversicherungsgesetz und zum Reichs postdampfergesetz u. s. w., unerledigt blieben die Novelle zur Straf- und Civilprozeßordnung und die neue See mannsordnung. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Mit der Bitte um Ausnahme er halten wir nachstehende Zuschrift: „Bei der Fürsorge, welche die neue Gesetzgebung dem Arbeiter und Gehilfen in Krankheit und Unfall zu Theil werden läßt, beschleicht den kleinen Meister wohl das bittere Gefühl des Neides und der Unzufriedenheit und es entschlüpft ihm gar oft die vorwufsvolle Frage: „Ja, wer giebt mir denn etwas, wenn ich krank darniederliege?" Und gewiß, Jedermann kann es sich vorstellen, welch trübe Tage für die Familie des Handwerkers nahen, wenn der Vater auf dem Krankenbette liegt, wenn er nicht die fleißigen Hände regen, nicht den Gesellen oder Lehrling anleiten und be aufsichtigen, nicht sowohl nach Arbeit als auch nach Kasse gehen kann! Hier ist nun jeder Betreffende natürlich nur auf Selbsthilfe angewiesen, die erzielt wird durch Zu sammenschluß in gemeinsamer Krankenkasse, und es ist sehr erfreulich zu hören, daß unter den hiesigen Innungs meistern diese Frage neuerdings in Fluß gebracht wordeir ist und viel Aussicht auf Verwirklichung hat. Auch diese Zeilen sollen dieser guten Sache den Dienst leisten, alle Betreffenden auf das Unternehmen aufmerksam zu machen, sich dafür zu erwärmen, dann aber auch die That folgen zu lassen und zur Gründung der neuen Kaffe bald zu schreiten. Die um diese Zeit bevorstehenden Quartals sitzungen der einzelnen Innungen dürsten am Besten Ge legenheit bieten, der Sache näher zu treten und sie zu fördern. Wolle man immer bedenken, daß die Groschen, welche eine solche Kasse wöchentlich fordert, ohne größere Entbehrungen leicht geleistet werden können, daß aber die Mark, die sie dafür in den Zeiten der Noth bietet, als erster Rettungsanker dienen kann." — Der hiesige Gabelsberger Stenographenverein beabsichtigt, nächsten Mittwoch, Abends 8 Uhr, im Gast hof zum Stern einen neuen Anfängrrkursus zu beginnen, wozu sich schon von verschiedenen Seiten Lernlustige ge meldet haben, denn in weitere Kreise dringt die Erkennt nis!, daß die Schnellschrift nicht mehr nur von Berufs»