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Der Sprachenstreit in Böhmen. Mit dem am Dienstag erfolgten Wiederzusammen tritte des österreichischen Reichsraths dürfte eine neue Epoche innerer politischer Stürme und Kämpfe im Kaiser staate an der Donau angebrochen sein. Denn noch vor dem Beginne der jüngsten Tagung des Reichsrathes hatte der Jungczechenklub des Abgeordnetenhauses durch ver schiedene Kundgebungen seiner Führer wie durch die ihm zur Verfügung stehende Presse seine Absicht darthun lassen, der Körberschen Regierung die schärfste Opposition zu machen und zugleich die noch in der vorösterlichen Sitzungs periode des Parlaments aufgenommene Obstruktion oder Verschleppungstaktik unentwegt fortzusetzen, falls das gegen wärtige Wiener Kabinet an seinen von Seiten der Czechen rundweg abfällig kritisirten Entwürfe eines Sprachen gesetzes für Böhmen und Mähren festhalten sollte. Und Herr v. Körber hat sich durch die jungczechischen Drohungen l nicht einschllchtern lassen, den gesetzgeberischen Vorschlag zur l Lösung der zwischen den Czechen und den Deutschen schwebenden Sprachenfrage, die den eigentlichen Urquell «aller Oesterreich seit länger als zehn Jahren durch- ! wühlenden nationalen Streitigkeiten und politischen Krisen bildet, dem Abgeordnetenhaus nunmehr bei dessen Wieder- lzusammentritt zu unterbreiten. Der Sprachengesetzentwurf Der Regierung bringt vor Allem die von den Deutsch kBöhmen längst geforderte nationale Abgrenzung Böhmens, sdie in ihren Kernpunkten die Schaffung von fünf czechischen, drei deutschen und zwei gemischten Kreisen in diesem Kron lande festsetzt. In dem dergestalt abgegrenzten deutschen Gebiete soll die Amtssprache durchaus die deutsche sein, Eingaben in czechischer Sprache sollen nur unter gewissen Bedingungen gestattet sein, doch bestimmt der Gesetz entwurf, daß die Erledigung solcher czechischer Eingaben nur in deutscher Sprache zu geschehen habe. Auch die mündliche Verhandlung soll in deutscher Sprache geführt werden, blos in dem Falle, daß eine Partei der deutschen Sprache durchaus nicht mächtig ist, soll ein Dollmetscher hinzugezogen werden. In dem geschlossenen czechischen Sprachengebiet sollen natürlich die Deutschen sich den um gekehrten Bestimmungen zu Gunsten der Czechen unter werfen, während in den gemischt-sprachlichen Kreisen die Amtssprache abwechselnd vorherrschend czechisch oder vor herrschend deutsch sein soll, je nachdem in den einzelnen Bezirken das czechische oder das deutsche Element über wiegt. Diese nationale und sprachliche Abgrenzung Böhmens geht aber den Czechen durchaus wider den Strich, sie sind nun einmal darauf versessen, das ganze schöne Böhmerland mit möglichster Geschwindigkeit zu czechisiren, und da ihnen das Ministerium Körber bei diesem netten Plan nicht zu Willen sein kann, so soll es nunmehr den vollen Zorn der Czechen fühlen. Es fragt sich nur, wie der czechischen Opposition der angedrohte Sturmlauf gegen die Regierung bekommen wird, ist es doch zweifellos, bah sich dasselbe in einer ungleich festeren parlamentarischen Stellung befindet, als sie z. B. das Ministerium Clan) Aldringen inne hatte. Bereits haben die Polen, die Klerikalen und die Slovenen, also die bisherigen Ver bündeten der Czechen im Reichsrathe, erklärt, daß sie die angekündigte Fortsetzung der czechischen Obstruktion ent schieden verurtheilen und das; sie daher der Negierung bei der Bekämpfung der neuen Obstruktionsversuche der Czechen zur Seite stehen würden. Außerdem findet diese rück sichtslose von den Jungczechen ausgehende Taktik im Lzechenlager selber ihre Gegner, es giebt daselbst nicht wenige vernünftig urtheilende Leute, welche die Politik einer Opposition und Obstruktion seitens der Czechen „bis aufs Messer" als bedenklich und verfehlt erklären, und zwar hauptsächlich aus wirthschaftlichen Gründen. Und Letztere sind in der That schwerwiegender Natur, denn muh das österreichische Parlament schließlich in Folge der czechischen Obstruktion wieder unverrichteter Sache aus einandergehen, so mühten die sehr nothwendigen wirth schaftlichen Projekte mit denen sich die Regierung trägt, auf dem Papier stehen bleiben, das Scheitern der ge planten Unternehmungen aber, wie sie namentlich die sogenannte Jnvestitionsvorlage erstreben, würden Handel und Wandel in Oesterreich empfindlich genug spüren. Den jungczechischen Heißspornen scheint es freilich gleich- giltig zu sein, wenn unter ihren nationalen Allotria das gesammte Wirthschaftsleben Oesterreichs leiden sollte, um so energischer muh aber gegen diese übertriebenen Aspira tionen der jungczechischen Fanatiker Front gemacht werden. Gewiß ist eine gerechte Regelung der Sprachenfrage zwischen Deutschen und Czechen nicht zu umgehen, soll auf die Dauer wieder innerer Frieden im Kaiserstaate cinzichen, diese Regelung kann aber unmöglich auf Kosten des Deutschthums erfolgen, wie es sich die czechischen Querköpfe vom Schlage der Pacak und Genossen so hübsch ausgedacht haben. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Nach Beschluß des Gewerbevereins vorstandes soll der von der Generalversammlung geplante Ausflug nach Freiberg am Freitag nach dem Pfingstfest unternommen werden, und hofft man auf eine recht rege Bctheiligung Seitens der Mitglieder und ihrer Angehörigen, sowie auch Gäste willkommen sind. » Donnerstag, den 17. dss. Mts., Bonn. > Uhr, findet in hiesiger Stadtkirche die erste Wochen- kommunion dieses Jahres statt. Er statistischen Uebersicht betrug im Jahre Bevölkerungszahl im Königreiche Sachsen: 4 026 480 (dagegen 1808: 3 959 840), und zwar in der Kreishauptmannschaft Bautzen 396 310, in der Kreis. 66. Jahrgang. Sonnabend, den 12. Mai 1900^ Nr. 54. Dir ,,W-iheritz. Zeitung" scheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend. — Preis vierteljährlich 1M. L> M-, zweimonatlich MPsg., einmonatlich 42 Psg. Einzelne Nummern lv Psg. — Alle Postan itallen, Postboten, sowie die Agenten nehmen Be stellungen an. Inserate, weH« Sei der bedeutenden Auflage de» Blattes eine sehr «IrS same Berbreitung finde», werden mit lv Psg. die Spaltenzeile oder derer» Raum berechnet. — Ta- bellarischeund complicüte Inserate mit entsprechen dem Aufschlag. — Einge sandt, im redaktionell« Theile, die Spattenzeile 20 Psg. WHmtz-MllNg Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. für di- Königliche Umtshauptmamischnft, das Königliche Amtsgericht und den Ktadtrail, zu Dippoldiswalde. V-rmw°iNich°r N-dml-ur: Paul I-Hne. - Vru» Md V-rl-g »m, «arl Ich»- m Mit ,,M»!KIU-» MN la»», und »°--»IMch»M«-- M°»<n..«.n°,.. Kreher. 326 ä. 1. I O. 12/98. 1 b. Adrs. 3 2 3 2 2 l ingleichen 2. Versteigerung. Montag, den 14. Mai 1900, von Mittags 12 Uhr an, sollen in Schmiedeberg I Mükel, u. v. Zt öffentlich gegen sofortige Baarzahlung meistbietend versteigert werden. Versammlungsort: Gasthof. Dippoldiswalde, den >0. Mai 1900. Der Gerichtsvollzieher beim König!. Amtsgericht daselbst. Graupner. Meyrvietnngstermin. Auf Antrag der Erben sollen die zum Nachlaß des Gemeindevorstands und Wirth- schastsbesitzers Karl Gottlob Graf in Lungkwitz gehörigen Grundstücke, bestehend aus: dem Wirthschastsgebände, Blatt 30 des Grundbuchs für Lungkwitz, Nr. 50 des Vrandkatasters und Nr. 93 a des Flurbuchs nebst Garten und Hutung, sowie Feld- und Wiesengrundstücken, Nr. 93 b, 92, 131 und 132 des Flurbuchs, die zusammen 3 Hektar und 01,s är umfassen, die Wiesen- und Feldgrundstücke, Blatt 59 des Grundbuchs für Lungk witz, Nr. 86 u und 133 des Flurbuchs, die — Hektar 27,7 är groß sind, welche ortsgerichtlich zusammen auf 24,340 Mark — Pfg. gewürdert worden sind, mit Inventar baldigst verkauft werden. Bis jetzt sind für diese Grundstücke mit Inventar 22000 Mark — Pfg. geboten worden. Wer ein höheres Gebot thun will, wird ersucht, sein Gebot binnen 14 Tage» schriftlich oder spätestens in dem auf Montag, den 28. Mai 1900, Vormittags 10 Uhr, an Eerichtsstelle anberaumten Mehrbietungstermine abzugeben. Dippoldiswalde, am 2. Mai 1900. Königliches Amtsgericht. Geuder. erhalten: a) die Mitglieder der Ortsschätzungsausschüsse: bei Schätzungen außerhalb desselben innerhalb eines für die Schätzung eines Rindes . . für die Schätzung eines Schweines . bei gröheren Entfernungen außerhalb des Wohnortes: für die Schätzung eines Rindes . . für die Schätzung eines Schweines . d) die Mitglieder der Bezirksschätzungsausschüsse: für die Schätzung eines Rindes . . für die Schätzung eines Schweines . sowie außerdem für Fortkommen pro Kilometer Entfernung 40 Pfg. 3. Ueber die Stellen, welche mit der Einnahme der Versicherungsbeiträge betraut sind, und über die Höhe der letzteren wird vom Verwaltungsausschuß besondere Bekanntmachung erlassen werden. Bekanntmachung, die staatliche Schlachtvlehversicherung betreffend, vom 7. Mai 1900. Zur Durchführung der mit dem 1. Juni ds. Js. in Wirksamkeit tretenden staat lichen Schlachtviehversicherung — Gesetz vom 2. Juni 1898 — wird hierdurch Folgen des bekannt gegeben und bestimmt: Der Verwaltungsausschuß der Anstalt für staatliche Schlachtvichversicherung hat gemäß 8 14 der Ausführungsverordnung vom 24. Juli 1899 über den Geschäftsgang der Anstalt und den Inneren Geschäftsverkehr der letzteren mit den Gemeindebehörden und Einnahmcstellen em Regu lativ aufgestellt, zu welchem das Ministerium des Innern unterm 5. Mai ds. Js. Genehmigung crtheilt hat. . Dieses Regulativ wird im Laufe dieses Monats vom Verwaltungsausschuß den Kreishaupt mannschaften, Amtshauptmannschaften, Gemeindebehörden, Bezirksthierärzten und Schlachthofs- vcrwaltungen zugesendet werden und kann bei den Gemeindebehörden eingcsehen werden. Die letzteren haben zu diesem Zwecke das Regulativ noch vor dem 1. Juni ds. Js. auszu legen und dafür besorgt zu sein, daß auch die Fleischbeschauer, soweit nöthig, von dessen Inhalt Kenntniß erhalten. Die Bestimmungen des Regulativs sind für die mit der Anstalt verkehrenden Behörden, sonstigen öffentlichen Organe und Privatpersonen maßgebend. Besonders wird Folgendes hervorgehoben: s. Der Verwaltungsausschuß der Anstalt erläßt seine amtlichen Bekanntmachungen im Dresdner Journal und in der Leipziger Zeitung. d. Die Gemeindebehörden — 8 1 der Ausführungsverordnung vom 24. Juli 1899 — haben über die nach 8 29 des Regulativs zu ertheilenden Befreiungsscheine ein Register nach dem dort vorgcschriebenen Muster zu führen. c. Die Fleischbeschauer haben, wenn das Fleisch eines versicherten Thieres ungenießbar oder nicht bankwürdig ist, den in 8 31 des Regulativs erwähnten Beanstandungsschein auszustellen und außerdem auf der Rückseite der Quittung über den gezahlten Versicherungsbeitrag einen Vermerk über die Beanstandung zu machen, wenn dagegen das Fleisch des betreffenden Schlachtstückes bankwürdig ist, die Quittung über den gezahlten Versicherungsbeitrag durch Abschneiden der rechten oberen Ecke zu eittwcrthen. Formulare zu den Beanstandungsschcinen erhalten die Fleischbcschauer durch Vermittlung der Gemeindebehörden von der Anstalt. 2. Die Mitglieder der Orts- und Bezirksschätzungsausschüsse haben für ihre Bemühungen, bez. als Ersatz für Reiseaufwand — 8 11 des Gesetzes vom 2. Juni 1898 — folgende Vergütungen zu Schätzungen im Wohnorte oder bei Umkreises von 2 Kilometern: " M.s pro „ / Person, M.f pro „ / Person, M.f pro „ / Person, 4. Die den Einnahmestellen zukommende Entschädigung - 8 7 der Ausführungsverordnung vom 24. Juli 1899 — wird später sestgestellt werden, wenn sich der Umfang der Mühwaltungen dieser Stellungen genauer übersehen läßt. Dresden, am 7. Mai 1900. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Gesperrt wird der Kommunikationsweg Reinhardtsgrimma-Reinholdshain vom 14. d. Mt-. ab wegen vorzunehmender Verbesserungen. Der Fährverkehr wird unterdessen über Hirschbach gewiesen. Dippoldiswalde, am 10. Mai 1900. Königliche Amtshauptmannfchaft. Lossow.