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verein «W. Februar Zall ten. stand, ieber. Wßeritz-Zeitulig Di« „Weiberib - Zeitung" erscheint wöchentlich drei mal; Dienstag, Donners- , lag und Sonnabend, — Preis vierteljährlich 1 M, L'> Pjg,, zweimonatlich 8 t Pfg , cininonatlich 42 Pfg, Einzelne Nununern ia Pjg, — All- Postan- stalten, Postboten, sowie sie Agenten nehmen Be stellungen an. Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend Amtsblatt für die Königliche Kmtshauptmannfchaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Aippoldiswal-e. >>>,' ;>jiisttjo^> ;>'i Inserate, welch« bei d« bedeutenden Auflage de« Blattes eine sehr wirk same Verbreitung find«/ werden mit 10 Pfg. di« Epaltenzeile oder der« ülauni berechnet. — Ta- bellarifche und complicirte Inserate mit entsprechen- ! dem Ausschlag. — Einge sandt, im redactioncll« Theile, die Spaltenz eil« 20 Pfg. sik, rlt. Veraniivorllicher Aedacleur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Fehns in Dippoldiswalde. Mit achtseitigem „Jllustrirten Unterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirthschastlicher Monats-Beilage. Nr. 21. Dienstag, den 20. Februar 1900. 66. Jahrgang. orl z, den iUsj. NN. Id7 ch aq-r. I. G red elwig. >orf. leider. Die Musterung der Militärpflichtigen im Aushebungsbezirk Dippoldiswalde wird i für die Ortschaften der beiden Amtsgerichtsbezirke Lauenstein und Alten berg mit Ausnahme der Stadt Glashütte und der Orte Bärenburg, Bärenfels, Dönschten, Falkenhain und Schellerhau Montag, den 26. Februar dieses Jahres, Vormittag '/29 Uhr, im Gasthof „zum Löwen" in Lauenstein, 2. für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Frauenstein a) mit den Anfangsbuchstaben L bis mit A Dienstag, den 27. Februar dieses Jahres, Vormittag '/-9 Uhr, und . . b) mit den Anfangsbuchstaben V bis mit 2 Mittwoch, den 28. Februar dieses Jahres, Vormittag '/-9 Uhr, im Gasthof „zum Stern" in Frauenstein 3. für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Dippoldiswalde 2) mit den Anfangsbuchstaben L bis mit mit Ausnahme der Stadt Dippoldiswalde Donnerstag, den 1. März dieses Jahres, Vormittag 8 Uhr, b) niit den Anfangsbuchstaben A bis mit 8 Freitag, den 2. März dieses Jahres, Vormittag 8 Uhr, c) init den Anfangsbuchstaben A bis mit 2 Sonnabend, den 3. März dieses Jahres, Vormittag 8 Uhr, und ti) für die Städte Glashütte, Dippoldiswalde, sowie die fünf Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Altenberg: Bärenburg, Bärenfels, Dönschten, Falkenhain und Schellerhau Montag, den 5. März dieses Jahres, Vormittag 8 Uhr, im Rathhause allhier, die Loosung für den gesammten Anshebungsbezirk aber Dienstag, den 6. März dieses Jahres, Vormittag ','29 Uhr, im Nathhause zu Dippoldiswalde jtattsinden. Die Militärpflichtigen haben behufs ihrer ärztlichen Untersuchung in dem betreffen den Musterungstermine pünktlich in reinlichem Zustande persönlich sich einzusinden, dagegen bleibt den Loosungsberechtigtcn — vergl. § 66, Pkt. 6, 7 und 12 der Wehr- Ordnung vom 22. November 1888 — das Erscheinen in dem unberaumten Loosungs- termine überlassen; für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatz- Kommission geloost werden. Militärpflichtige, welche in den vorstehends anberaumten Musterungsterminen nicht pünktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt hoben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafen und können ihnen außerdem die Vortheile der Loosung entzogen werden. Wer sich der Gestellung böslich entzieht, wird als unsicherer Dienstpflichtiger be handelt. Er kann außerterminlich gemustert und iin Falle der Tauglichkeit sofort zum Dienst eingestellt werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen ini Musterungstermine behindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis; einzureichen. Dasselbe ist durch die Ortsbehörde zu beglaubigen, so fern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. Z Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen, welche versichern können, daß sie aus eigener Wissenschaft die epileptischen Zu fälle an den betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben, zu stellen oder das Zeugnis; eines beamteten Arztes beizubringen. Es empfiehlt sich, die Zeugen zum Zwecke der Abhörung mehrere Tage vor dem Musterungsgeschäft dem unterzeichneten Eivilvorsitzenden namhaft zu machen. Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er sich im 1., 2. oder 3. Militärpflichtjahre befindet, darf sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils erwächst. Der Vortheil ist der, daß sie am allgemeinen Einstellungstermin eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilt werden oder überzählig bleiben. Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, haben eine ortspolizeilich beglaubigte Einwilligungs-Erklärung des Vaters oder Vormundes und eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber mit zur Stelle zu bringen, bah sie durch bürgerliche Verhältnisse sonst nicht gebunden sind und sich untadelhaft ge führt haben. Bolkslehrer, welche von der Berechtigung als Einjährig-Freiwillige zu dienen, keinen Gebrauch machen wollen, haben als Beweisstücke für die Berechtigung zum l jährigen Dienste im Musterungs-, spätestens aber im Aushebungsterminc amtliche Zeug nisse darüber vorzulegen, dah sie 1. die Schulamtskandidatenprüsung bestanden haben und 2. an einer Volksschule angestellt sind. Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung Militärpflichtiger von der Aus hebung in Berücksichtigung häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse sind von den be treffenden Militärpflichtigen oder deren Angehörigen unter Beibringung der erforder lichen Beweismittel thunlichst so zeitig der betreffenden Ortsbehörde zur Begutachtung vorzulegen, dah sie behufs erschöpfender Erörterungen u. s. w. mindestens 8 Tage vor -em betreffenden Musterungstermlne bei dem Unterzeichneten eingehen können. Formulare zu diesen Anträgen sind unentgeltlich von der Königlichen Amtshauptma in- schaft zu beziehen. Diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfähigkeit zur Begrün dung des Antrages behauptet wird, haben im Mustcrungstcrmine persönlich mit zu erscheinen. Auf Zurückstellungsgesuche, welche im Musterungstermlne nicht vorgelegen haben und deren Zurückstcllungsgründe erst nach dem Musterungsgeschäfte eingetreten sind, wird im Aushebungstermine entschieden. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände werden hiermit angewiesen, diejenigen ^Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren häusliche Verhältnisse eine Zurück stellung derselben nöthig erscheinen lassen, noch besonders darauf aufmerksam zu machen, dah die Zurückstellungsgesuche unter Beibringung der erforderlichen Beweismittel recht zeitig und spätestens im Musterungstermine zu stellen sind, und dah, wie schon vor stehend bemerkt, diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfähigkeit zur Be gründung des Antrages behauptet wird, im Musterungstermine persönlich mit zu er scheinen haben. Schließlich werden die Ortsbehörden gemäß §61,3 und § 62 der Wehrordnung aufgefordert, nach Rückempfang der Stammrollen die Gestellpflichtigen ihres Ottes zu den betreffenden Terminen rechtzeitig schriftlich zu beordern, hiernächst etwaige Ver änderungen bei den Stammrollen durch Ab- und Zugang mittelst Stammroflen-Aus zuges stets sofort anher anzuzeigen, übrigens aber zum Musterungstermine selbst mit zu erscheinen und die Stammrollen mit zur Stelle zu bringen. Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve, ingleichen ausge bildete Landsturmpflichtige 2. Aufgebots haben, dafern sie nach § 122 der Wehr ordnung auf Zurückstellung für den Fafl der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch zu machen können glauben, ihre darauf gerichteten Gesuche bis zum 22. Februar dieses Jahres bei der Ottsbehörde ihres Wohnortes anzubringen, von welch' letzteren Behörden dieselben alsbald unter Beifügung der er forderlichen Nachweisungen an den Unterzeichneten einzureichen sind. Ueber diese Gesuche wird die Königliche Ersatzkommisson Dienstag, den 6. März dieses Jahres, Vormittags 10 Ahr, Entschließung fassen und haben sich die Gesuchsteller selbst zu dem angegebenen Termine im Rathhause allhier einzufinden. Dippoldiswalde, am 17. Februar 1000. Der Civilvorsitzende der König!. Ersatz-Kommission des Aushebungs bezirkes Dippoldiswalde. 135 L. I. A.: vr. Fischer, Vezirksassessor. Hn. Zwangsversteigerung. Die im Erundbuche auf den Namen Karl Ehristian Wilhelm Behrend einge tragenen Grundstücke 1. Wiese (Bauland), Nr. 191 des Flurbuchs und Blatt 176 des Grundbuchs für Schmiedeberg, 16,9 — 92 groß, mit 3,33 Steuereinheiten be ¬ legt, geschätzt auf 2535 M. — Pfg., 2. Wiese, Nr. 191 x des Flurbuchs und Blatt 183 des Grundbuchs für Schmiedeberg, 17,3 — 94 ^ZR. groß, mit 3,38 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 2076 M. — Pfg., 3. Wiese, Nr. 191 b des Flurbuchs und Blatt 184 des Grundbuchs für Schmiedeberg, 21,1 — 114 j^ZR. groß, mit 4,05 Steuereinheiten be ¬ legt, geschätzt auf 2532 M. — Pfg-, sollen an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und es ist der 19. März 1900, Vormittags 10 Uhr, als Anmeldetermin, ferner der 4. April 1900, Vormittags ^11 Uhr, als Versteigerungstermin, sowie der 14. April 1900, Vormittags 10 Uhr, als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberauint worden. Die Realberechtigten werden ausgefordert, die auf den Grundstücken lastenden Rück stände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen spätestens im Anmelde termine anzumelden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rang verhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Dippoldiswalde, den 14. Februar >900. Königliches Amtsgericht. Geuder. Freiwillige Versteigerung. Aus Antrag der Erben des Herrn Heinrich Gustav Adolf Zocher in Burg städtel bei Lockwitz soll dessen Grundbesitz, bestehend in a) dem Einhalbhuferigut Blatt 6 des Grundbuchs, Nr. 5 des Brand-Katasters für Burgstädtel nwst Wald- und Feldgrundstück Blatt 21 desselben Grund buchs, zusammen 16 Acker 42 s^R. Fläche enthaltend, auf 28800 M. —. gewürdert und mir 339,18 Steuereinheiten belegt, und nebst lebenden und todten Inventar, und K) der Gartcnnahrung Blatt 4 des Grundbuchs, und Nr. 3 des Brand-Kak. für Burgstädtel mit 5 Acker und 299 j^R. Fläche, auf 10800 M. —. ge würdert und mit 141,72 Steuereinheiten belegt, den 9. März 1900, Vormittags 11 Uhr, IN dem unter.3 bezeichneten Gute öffentlich versteigert werden.