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Weißklitz -ZitW Inserate, welche bet Wk bedeutenden Auflage inS Blattes eine sehr wirk« > sam« Verbreitung flnda^ werden mit IV Psg. di« Spaltenzeile oder der« Raum berechnet. — Ta bellarische und complicirte Inserate mit entsprech«» dem Aufschlag. — Eina» sankt, im revaktionea« Lheile, die Spaltenzeik« «0 Pfg. Amtsblatt für die Königliche Kmtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und dm Stadtrath zu Dippoldiswalde. Die ,.Wet-eritz. Zeitung" erscheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend. — Preis vierteljährlich 1 M. -K Pfg-, zweimonatlich 84 Pfg-, einmonatlich 42 Big. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Alle Postan- flalten, Postboten, sowie die Agenten nehmen Be stellungen an. Verantwortlicher Redactmr: Paul Ichne in Dippoldiswalde. Mit achtsritigrm „Jllustrirteu UnterhaltungSbla^.Mit land- und hauSwirthschastlicher MonatSbeilage. Nr. 139. Sonnabend, den 2. Dezember 1899. 65. Jahrgang. Invalidenversicherung betreffend. Nach dem am 1. Januar 1VVV in Kraft tretende« abgeänderte» JnValidenverftcherungSgeseye erleiden die Bestimmungen über die nach trägliche Verwendung von Beitragsmarke« und über Zahlung von Invaliden- und Altersrenten aus zurückliegende Zeiten ganz erhebliche Abänderungen. Nach dem bisherigen Rechte war es nachgelassen, für zurückliegende Zeiten, in denen verficherungSpflichtige Beschäftigung stattgefunden hatte, ohne jede Be schränkung Beitragsmarken nachträglich zu verwende« und sich durch oft auf längere Jahre erfolgende Nachzahlung noch den Genuß einer Rente zu sichern. Vom 1. Januar 1900 ab ist nun eine Nachverwendung von Marken in der Regel nur auf die Zeit von zwei Jahre», rückwärts gerechnet, zulässig und wirksam. Alle Diejenigen, für welche trotz des Vorliegens verficherungspflichtiger Beschäfti gung bisher Beiträge nicht oder in unzureichender Weise entrichtet worden find, wobei ganz besonders die unter öfterem Wechsel des Arbeitgebers vorübergehend beschäftigten Tagelöhner, Wäscherinnen, Näherinnen, Plätterinnen, Schneiderinnen und dergleichen in Frage kommen, werden daher vor großem Nachtheil geschützt, wenn die unterbliebene Zahlung der fällig gewordenen Beiträge spätestens btS zum 31. Dezember 18VS nachgeholt wird. Und zwar ist nur die lhatsächlich erfolgte Zahlung bei der zuständigen Hebestelle wirksam. Es ge nügt nicht die irgendwie bekundete Absicht, die Zahlung leisten zu wollen, ebenso wenig das Anbieten derselben oder die Uebernahme der Verpflichtung zu raten weisen Zahlungen. Daß die Zahlung der fällig gewordenen Beiträge von dem zunächst dazu verpflichteten Arbeitgeber Unterlasten worden ist, ist jedenfalls kein Grund, um die Ausschlußfrtst gegenüber dem Versicherten unwirksam werden zu lasten ; es ist die Pflicht jedes der Invalidenversicherung Unterliegenden, sich davon zu überzeugen, daß die Leistung der erforderlichen Beiträge vorsch.istsmäßig für ihn erfolgt ist. Insbesondere verjährt auch der Anspruch an die Arbeitgeber auf Zahlung ontheiltger Beiträge vom l. Januar 1900 ab binnen zwei Jahren nach Fälligkeit. FreiwtUige Beiträge (bei Selbstverstcherung oder Weiterverficherung) und Beiträge einer höheren als der maßgebenden Lohnklaste dürfen nach dem 1. Januar 1900 nur auf ein Jahr, rückwärts gerechnet, entrichtet werden. Nach den seitherigen Bestimmungen war bei Bewilligung einer Rente diese auf diejenige Zeit nachzuzahlen, welche seit Eintritt des Versicherungssalles (dauernde Erwerbsunfähigkeit, Ablauf eines vollen Krankheitsjahres, Vollendung des 70. L-benSjahreS) verstrichen war. Diese Vergünstigung fällt künftig weg und es kann nach dem 1. Januar 1900 «ine nachträgliche Gewährung einer Rente nur «och für die Dauer eines JähreS, vom Eingang des An trags auf Rente zurückgerechnet, erfolgen. Da nun die bis zum 31. Dezember 1899 bei der zuständigen Verwaltungs behörde eingehenden Rentenanträqe, insoweit das alte Gesetz günstiger ist, noch nach diesem beurtheilt werden, so müssen diejenigen Personen, bei denen die Vor aussetzungen zur Gewährung von Rente bereits vorliegen, ihren Rentenantrag «och vor dem 81. Dezember 18S» «»bringen, da fie andernfalls etwaiger Ansprüche auf Nachzahlung von Rente für eine länger als ein Jahr zu rückliegende Zeit verlustig gehen. Bisher erlosch die Anwartschaft aus einem VersicherungSoerhällniß, wenn während vier auseinandersolgeuder Kalenderjahre für weniger al» 47 Beitrags wochen Beiträge auf Grund des VerficherungSverhältnifle» oder freiwillig ent richtet worden oder weniger als 47 sonst anrechnungsfähige Wochen (Krankheit, Militärdienst) vorhanden waren. Das neue JnvaltdenversicherungSgesetz setzt die bezeichnete Frist auf zwei Jahre, laufend von dem Ausstellungstage der Quittungs karte, herab und fordert, daß innerhalb dieser Frist zur Vermeidung des Verlustes der Anwartschaft auf Grund eines die Verstcherungspflicht begründenden Arbeits oder Dienstverhältnisses oder infolge Weiterverficherung nach Ausscheiden aus der Verstcherungspflicht Beiträge für SV Woche» entrichtet werden oder eine entsprechende Zahl von Wochen wegen Krankheit, Militärdienstleistungen, Bezugs höherer Unsallrente u. s. w. augerechnet werden kann. Bei der Selbstverstcherung und ihrer Fortsetzung müssen zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft während der Zweijahresfrist mindesten» 40 Beiträge entrichtet werden. Die Herren Bürgermeister und Gemeindeoorkände sowie Vorstände der Krankenkassen werden hiermit veranlaßt, für das Bekanntwerden und Beachtung des Vorstehenden in den Gemeinden Sorge tragen zu wollen. Dippoldiswalde, am 20. November 1899. Königliche AmtShauptulannschaft. 253 k'b. Lossow. Hy. Freiwillige Grundkücksversteigerung. Auf Antrag des Erben des in Dippoldiswalde verstorbenen Brauerei» befitzers Heinrich Ludwig Rudolf von Koch soll da» zu dessen Nach laß gehörige Brauerei-Grundftück Fol. 342 des Grund- und Hypotheken» buchs für Dippoldiswalde, Nr. 315 und 316 des Brandkataster» nebst Zubehör (lebendem und todtem Brauerei-Inventar) Mittwoch, den iS. Dezember 18V», Borm. '/,l1 Uhr, an Gericht-gelle öffentlich versteigert werden. Das Grundstück, zu ober- und untergährigem Bräuen geeignet, besteht au»: 1. Brauhausgebäude mit angebautem Pichschuppeu, 2. Wohn- und Malzgebäude mit angebauier Darre und Kohleuschuppe», 3. Stallgebäude mit angebauter Geschtrrkammer, 4. Wagenschuppengebäude und 5. Nebeuanlagen (als massive Aschegrube, Hofthor u. f,w.) Das Brauereigrundstück sammt lebendem und todtem Inventar hat eine» Gesammtwerth von 70 000 M. — Pfg. Eine nähere Beschreibung de» zu versteigernden Grundstücks s. A. liegt a» der unterzeichneten GerichtSstette zur Einsichtnahme au». Erstehungslustige werden ersucht, sich zu dem obengenannten Zeitpunkte an Gerichtsstelle ein,»finden. Dippoldiswalde, am 27. November 1899. Königliches Amtsgericht. I. V.: Assessor vr. Rüger. Schilf«. Rutzholzmaffenauktion. Von den Revieren des Forstbezirks Grillenburg sollen in dem Gewerbe- ha«S (der früheren Debus'schen Restauration) zu Freiberg Montag, de« L8. Dezember 18SS, von Vormittags 11 Uhr ab, ca. 20000 Aestmeter weicher MußMzer zum Theil in bereits aufbereitetem, zum Theil in noch aufzubereitendem Zustande meist als Stammholz in einzelnen Holzposten von 10 bis 600 Festmetern unter den in der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Näheres darüber besagen die bei der unterzeichneten Oberforstmeisterei und dem Königlichen Forstrentamte Tharandt in Empfang zu nehmenden spezielle» Auktionsbekanntmachungen sowie die von den Herren Forstrevieroerwaltern zu be ziehenden speziellen AuktionSverzeichniffe. In Uebrigen ist auf die in den umliegenden Gasthäusern aushängenden Plakate zu verweisen. Königliche Oberforstmeisterei Grilleuburg, am 24. November 1899. Karl Tittmaun, Oberforftmetster. gUh KächstfchSB. Dippoldiswalde. Advent. Mit dem nächsten Sonntag beginnt ein Kirchenjahr; der erste Advent ist daher gleichsam gerade so gut ein NrrrjchrStag, wie der 1. Januar. Oeffentliche Lustbarkeiten durften früher im christlichen Deutschland während der Advents- zett nicht gehallen werden (ja, die Synode zu Lerida verbot 524 sogar da» Sbhalten von Hochzeiten während dieser Zell), und auf dem Lande ist eS auch theilweiie heute noch verbotm, von jetzt bis Weihnachten sich öffenflich zu vergnügen. In der feierlichen Stille der AbventSzeit soll man der Zell vor Christi Geburt ge denken. Menschliche Leidenschaften, Unwissenheit, Un glaube, Glaubensfanatismus und die, wie beispiels weise bet dem hauptsächlich hier ist Krage kommenden Volke der Juden herrschende rein äußerliche Gottes- dieneret, hatte die Gemüther verroht und mannigfache» Elend gestiftet. Die Zeit war reif: Der Erlöser wurde geboren, der das hohe, heilige Wort: „Liebet Euch untereinander", an die Spitze seiner Gebote setzte. Und das Gedenken an die traurige Zett vor dem Er- schemen des größten der Menschen soll un» zur stillen Einkehr in uns selbst veranlassen. Daher ist oder war vielmehr die AbventSzeit, gleich der Fastenzeit, eine Bet- und Bubzeit. Nun ist e» allerdings, wie gesagt, anders geworden; wenn auch die rauschenden Lustbarkeiten noch hier und dort so viel als möglich vermieden werden, so wird doch überall jetzt schon der Freude über das nahe bevorstehende Christfest lauter Ausdruck gegeben. — Die rechte Buße und Reue ist nicht an die Zeit gebunden! — Und warum soll man auch gerade jetzt betrübt sein, wo da» herrlichste der Feste bevorsteht! Wie große Ereignisse ihre Schatte» vorauswerfen, w auch da» WethnachtSfest, doch find es fast durchgängig freundliche Schatten. Ein fröh liches Rüsten und Regen, damit das Christkind bei lieben Angehörigen und Bekannten einkehrt, ihnen nebst dem WethuachlSgruß auch handgreifliche Zeichen unserer Liebe und Verehrung übermittelnd, und hoff nungsstrahlende Kinderaugen — da» sind die Schatten, die das Christfest vorauSwtrft, in die vterwöchentliche Adventszeit. Dippoldiswalde. Bet der am Donnerstag hier stattgesundenen Stadtverordneten-Ergänzung»- mahl machten von 375 stimmberechtigten Bürgern 243 (ca. 65«/») von ihrem Wahlrechte Gebrauch und gingen aus der Urne al» gewählt hervor die Herren: Bäckermeister Baumgarten mit 220,