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Wchmtz-Militg Die .Weißeritz-geitun," Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend Amtskkatt für die Königliche Kmtshauptimnnlchast, das Königliche Wnisgericht und dm Ktadtrath zu JiMidiswalda Inserate, welche bet der bedeutenden Auflage des Blatter eine sehr wirk sam« Verbreitung flndek werden mit lÜ Pfa. die Spaltenzell« oder verew Raum berechnet. — Ta bellarische und complicirt» Inserate mit entsprechen» dem Auffchlaa.— Einge sandt, im redaktionellen Theile, die Spaltenzellr MPfg. tag und Sonnabend. MM vierteljährlich 1 M. 88 Pfg., zweimonatlich 84 Pfa., einmonatlich 42 Mg. Einzeln« Nummern st^Pfg. - All- Postan- flqlten, Pqstboten, sowie die Aaenren nehmen Be- stellungen an. Verantwortlicher Redactmr: Paul Irhne in Dippoldiswalde. Mit achtsettigem „Jlluftrirten Uuterhaltuugtblatt".Mit land- und hauSwirthschaftlicher MonatSbeilage. Nr. 42. Sonnabmd, dm 15. April 1899. 65. Jahrgang. Sn zwei neuerding« erkauften und nach Kreischa eingeführten Zugochsen ist der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden; da gegen ist die fragliche Seuche in Poffendorf — amtShauptmannschaftl. Bekannt machung vom iS. vor. Mts. — nunmehr erloschen. Dippoldiswalde, am 7. April 1899. Königliche Amtshaupturaunfchaft. «38 6. I. V.: vr. Fischer, Bez.-Aff. In der Bekanntmachung der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmann- schaft vom 17. Dezember 1898 in Nr. 149 der „Weißeritzzeitung", Vie Einziehung des im Flurbuche für Bärenfels unter Nr. 107 aufgeführten, von Kipsdorf nach Schellerhau führenden Weges betreffend, ist dieser Weg irrthümlich als der soge nannte alte Eteinweg bezeichnet, während er in Wirklichkeit der sogenannte alte Weißeritzthalweg ist. ES wird deshalb diese Bekanntmachung hierdurch erneuert: Von der Gemeinde Bärensels ist die Einziehung des im Flurbuchs für Bärenfels unter Nr. 107 aufgeführten, von Kipsdorf nach Schellerhau führenden und seit dem Jahre 1849 als öffentlicher Weg nicht mehr benutzten sogenannten alten Weißeritzthalweges beantragt worden. Ferner hat die Königliche Oberforstmeisterei zu Bärenfels, sowie die Ge meinde Bärenfels beantragt, den seit dem Jahre 1850 als öffentlicher Weg nicht mehr benutzten im Flurbuche für Bärenfels unter Nr. 108 aufgeführten, von Bären- felS nach Bäreuburg führenden, sogenannten alten Steinweg als öffentlichen Weg einzuziehen: es soll derselbe jedoch als Wirthschaftsweg bestehen bleiben. Gemäß der Bestimmung im 8 14 Abs. 3 des Gesetzes über die Wegebau pflicht vom 12. Januar 1870 wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kennt- niß gebracht, daß Widersprüche hiergegen binnen 3 Wochen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung ab gerechnet, bet der unterzeichneten Königlichen AmtShauptmann- schäft anzubringen sind. Dippoldiswalde, am 12. April 1899. Königliche Amtshauptmannfchaft. 197 ä.. I. V.: vr. Fischer, Bezirksafsefsor. Im Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters Carl Bruno Schumann in Dippoldiswalde ist in der gemäß 8 72 der Konkursordnung abgehaltenen Gläubigerversammlung vom 10. April 1899 der Kaufmann Hans EhneS in Dippoldiswalde zum Konkursverwalter gewählt worden. Königliches Amtsgericht Dippoldiswalde, am 12. April 1899. Bekannt gemacht durch den GerichtSfchreiber Akt. Häußler. Bekanntmachung, die AvHattrmg einer Fferdemusterung öetreffend. Das Königliche Kriegsministerium hat auf Grund von 8 1 des Pfrrde- AuShebungS Reglements vom 27. März 1899 auch für dieses Jahr die Vornahme einer örtlichen Pferdemusterung angeordnet. Diese Musterung wird für den Stadtbezirk Dippoldiswalde , Mittwoch, den IS. April d. I., Vormittag- '/,12 Uhr, ans der sogenannte« Aue hier abgehalten. Es werden daher alle Pferdebesiper in hiesiger Stadt unter Hinweis auf die nach 8 27 Absatz 2 de- Gesetzes über die KrtegSleistungen vom 13. Juut 1873 für den Unterlassungsfall angedrohte Strafe hiermit ausgefordert, ihre sämmtlichen Pferde — mit Ausnahme der Fohlen unter 4 Jahren und der Hengste, sowie der Stuten, die nach einer, im MusterungStermiue vorzuzeigenden ortsbehördlichen Bescheinigung entweder hochtragend find oder noch nicht länger als 14 Tage abgesohlt haben, ivgletchen der auf beiden Augen erblindeten Pferde zu der oben angegebenen Zeit und an dem daselbst bemerkten Otte dem Muste rungskommissar vorzuiühren. Befreit von der Vorführung ihrer Pferde find unter Anderem Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufs nothwendigea Pferde. Den Pferdebesttzern wird noch bekannt gegeben, daß die Hüfe der vorzu führenden Pferde zur Musterung zwar zu reinigen, aber nicht zu schmieren find. Dippoldiswalde, am 14. April 1899. Der Stadtrath. Voigt. - Reisig-Versteigerung auf dem Schmiedeberger StaatsforAreviere. Montag, den 17. April d. I., sollen ca. 1200 rm weiches, unaufbereitetes Reisig auf dem Schlage in Abtheilung 47 an Ort und Stelle meistbietend ver steigert werden. — Zusammenkunft Vormittags 9 Uhr im Voglergrunde. Revierverwaltung Schmiedeberg, am 13. April 1899. G. von Oppen, Oberförster. auf Wend^chcaMwr^r' St^atsforstrevier. Im Gaphairfe zum „Jägerhaus" in den PoisenhSusern sollen Mittwoch, den IS. April 18SV, von Borm. V,10 Uhr an, nachstehende Nutzhölzer als: 100 h. und 931 w. Stämme, 1301 h. und 711 w. Klötzer, 18 h. und 1236 w. Derb- und 3300 w. Reisslängen, S rm w. Nutz scheite, 33 rm w. Nutzknüppel, sowie ebendaselbst Freitag, den 21. April 18SS, von Vormittag- '/,1V Uhr an, nachstehende Brennhölzer alS: 2.» rm h. und 15.« rm w. Brennscheite, 58 rm h. und 106 rm w. Brennknüppel, 49 rm h. und 2.» rm w. Zacken, 67,» rm h. und 73 rm w. Neste und 26 Wllhdrt. w. Brennreistg versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. König!. Forstrevierverwaltung WendischearSdorf und Königl. Forstrentamt Tharandt, am 12. Avril 1899. von Zehmen. Wolfframm. Die Verletzung des Gamoavertrages. Die offiziellen Vertreter Englands und Amerikas auf Samoa haben ihren Uebergriff, welchen die Be seitigung der provisorischen Regierung des Häuptlings Mataafa zu Gunsten des jungen Tanu Malietoa dar« stellte, einen neuen Willkürakt in Gestalt der Krönung dieses Schützlings der Engländer und Amerikaner zum König von Samoa folgen lassen. Nach einer Meldung aus Washington sollen die Beamten im dortigen Staatsdepartement des Auswärtigen erklärt haben, die Krönung Tanu Malietoas zum König von Samoa entspreche vollständig dem Berliner Eamoavertrage, womit aber die Washingtoner Herren bedeutend aus dem Holzwege sein würden. Denn die Samoaakte setzen u. A. die Gemeinsamkeit der Beschlüsse der drei Schutzmächte Samoa-, resp. ihrer Vertreter fest, an welcher Grundbedingung eS aber bei dem Vorgehen der Engländer und Amer.kaner auf Samoa fehlte, der deutsche Generalkonsul in Apia hat ja eigens gegen die Einsetzung der Regierung Tanu MalietoaS protestirt. Die Deutsche Regierung hat sich denn auch angesichts dieseS fortgesetzt provoztrenden Auftretens der englischen und amerikanischen Konsuln und Echiffskapitäne in Apia zu einer energischen, an dis Adresse der Kabinete» von London und Washington gerichteten, Erklärung aufgerqfft, wonach Deutschland bet seinem Stand- > punkte beharrt, daß nur durch gemeinsame Beschlüsse der drei Traktatmächte Aenderungen in den bisherigen Abmachungen bezüglich SamoaS erfolgen könnten. Hoffentlich hält die deutsche Regierung diesen ihren Standpunkt in den weiteren Verhandlungen über die Samoafrage, wie solche über die der gemeinsamen Kommission für Samoa zu ertheilenden Vollmachten schweben, energisch fest. Aber neben der ftattgesundenen offenkundigen Verletzung des EamoavertrageS von englischer und amerikanischer Seite läuft noch eine andere Affaire her. Der amerikanische Admiral in Apia, Kautz, hat sich direkter Uebergriffe gegen Deutsch land erdreistet, wie sein herrisches Verhalten gegen über dem deutschen Kreuzer „Falke" und seine direkt feindseligen und beleidigenden Auslassungen bezüglich deS deutschen Generalkonsuls vr. Rose beweisen. Dieses Auftreten des amerikanischen Admirals, welches sich augenscheinlich der vollsten Billigung seiner eng lischen Hintermänner erfreute, ist zweifellos von ver letzender Art für uns Deutsche, eine Beleidigung der Ehre der deutschen Flagge und hiermit veS deutschen Volkes. Es muß von unserer Reichsregierung be stimmt erwartet werden, daß sie nicht- r unversucht lassen wird, um von der Unionsregierung Genug- thuung für da- unqualtfizirbare Benehmen de-Admirals Kautz zu verlangen, dessen ganze Stärke darin zu be- steheu scheint, den rauhen Seebären gegen die Ver ¬ treter Deutschlands in Apia hervorzukehren. Sollte man in Washington über ein solches berechtigtes Ver langen Deutschlands mit Achselzucken hiuweggehen, dann würde die deutsche Regierung wissen, woran sie mit den IankeeS ist, dann müßte auch eine gründliche Abänderung der bisherigen deutschen Politik gegen über der nordamerikanischen Union eintreten. Jedoch auch für das weitere Verhältniß Deutschlands zu England dürfte die Samoa-Angelegenheit zu einem ernsten Prüfstein werden. Der englische Konsul in Apia ist bi- jetzt mit seinem dortigen amerikanischen Kollegen bei der Verletzung des EamoavertrageS Hand in Hand gegangen, ohne daß zur Stunde eine etwaige Rectification seines Auftretens seitens des Londoner Kabinets bekannt geworden wäre. Die „Nordd. Allgem. Ztg." will zwar von „neuesten" Er klärungen nicht nur der amerikanischen, sondern auch der englischen Regierung wissen, in welchen beide Regierungen darüber keinen Zweifel gelassen hätten, daß sie sich in der Samoafrage auf vertragsmäßigem Boden stellten, das Berliner offiziöse Blatt scheint in dessen hierbei mehr nur eine Bermuthung als eine Thatsache ausgesprochen zu haben. Jedenfalls hat Deutschland vollstes Recht, auch von England endlich cine loyale Behandlung der Eamoaangelegenheit und demnach den Verzicht aus die bisherigen unehrlichen Winkelzüge des Londoner KabinetS zu verlangen.