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Sonnabend, den ß Januar 1894. 60. Jahrgang. 'M Hammel für 50 Kilo Schlachtgewicht. UW Esch-». Gesuche UW Saubethilfen und dergl. au- der kgl. LaudeSbrandversicheruag-kasse betreffend. Bo« Jahr zu Jahr mehrt sich di« Zahl derer, welche bet der LaadeSdrandverficherungS-Uastall entweder «w Beihilfen zu baulichen Umänderungen an ihren Gebäuden und zu Rrubavten, oder um Ver- gütungen für Abtragung von Gebäuden, und noch andere dergleichen Unterstützungen nachsuchen. Selten nur sind die Bittsteller dabei der Vorschriften eingedenk oder sich bewußt, durch welche die Beachtlichkeit von Anträgen dieser Art begrenzt ist. Rach ß ISS da mit dem l. Januar 1877 in Wirksamkeit getretenen Gesetze- über da- Jmmobiliarbrandverstcherung-wesen im Königreich Sachsen können nämlich zur Umwandlung weicher Dachungen (Stroh', Rohr-, Schindeldachung re.) in harte (Metall-, Ziegel« und Schieferbedachung re.) sowie zur Herstellung von Schutzbrandmauern au- dem Fond der BrandoerstcherungSanstalt Beihilfen bi- zur Hälfte de- dazu erforderlichen, zu diesem Zwecke be sonders festzustellenden Bauaufwandes gewährt werden, sobald durch diese Herstellungen in Bezug auf die Verhütung oder Verminderung von Bränden ein wesentlicher Vortheil für die Landesanstalt gewonnen wird. Ebenso können nach 8 ISO desselben Gesetzes zum Zwecke der Verminderung und Beschränkung größerer Feuersbrünste in dicht zusammengebauten, besonders feuergefährlichen Orten oder OrtStheilen, zum massiven Umbau derselben, sowie zu gänzlicher Beseitigung feuergefährlicher Bauwerke, aus der Brand- oerstcherungSkasse Beihilfe bis zur Höhe von 7ö Proz. oder Dreiviertheil der Versicherungssumme der zum Umbau oder zur Beseitigung bestimmten Gebäude ge währt werden. Nach 8 "I diese- Gesetze- endlich ist nächst dem Interesse der LandeSanstalt bei allen der gleichen Beihilfen der Stand der BrandversicherungS- Kaffe maßgebend und können die Bewilligungen von entsprechenden Bedingungen abhängig gemacht werde«. Von den in Folge besten bei der LandeSanstalt au- allen Theilen deS Lande- eingehenden, zahlreichen Gesuchen erscheint nur die allergeringste Zahl zur Be rücksichtigung geeignet, weil die Bedingungen meist gar nicht vorhanden sind, unter welchen nach den ge setzlichen Bestimmungen allein solche Baubeihilfen ge währt werden können. Denn die meisten Gesuchfteller seien in vollem Widerspruche mit der Bestimmung in § I-l, welche lediglich das Interests der LandeS- anftalt für Gewährung dieser Beihilfen als maßgebend bezeichnet, diese als rein persönliche Unterstützungen an, suchen die darauf gerichteten Anträge durch ihre Bedürftigkeit, die Baufälligkeit ihrer Gebäude, durch den Umstand, daß sie bereits eine lange Reihe von Jahren Brandkaffenbeiträge bezahlt haben, ohne jemals abgebrannt zu sein und aus der vrandkasse eine Ent schädigung erhalten zu haben, oder in sonst ähnlicher Weise zu begründen, vergessen aber dabei ganz und gar, daß ihre Gebäude vielleicht isolirt liegen und weder von Rachbargebäuden bedroht werden, noch diese selbst gefährden. Denn bei einer solchen Lage be schränkt sich der Vortheil, welcher durch bauliche Her stellungen zum Zwecke größerer Feuersicherheit erlangt wird, auf das betreffende Gebäude oder den dabei in Frage kommenden GebSudekomplex allein und kommt in der Hauptsache nur dem Eigenthümer zu Gute, welchem die LandeSanstalt auf Grund des gleichfalls gesetzlich eingeführten veitragssyftem» für die durch solche Baulichkeiten auch ihr erwachsenden Vortheil«, in der Herabsetzung de» Jahresbeitrages ohnehin eine entsprechende Gegenleistung gewährt. Es kann daher unmöglich beansprucht werden, daß die Anstalt in solchen Fällen auch noch einen prozentalen Beitag zü dem entstandenen Bauaufwande gewähre. Dies soll vielmehr, wie die Eingangs angezogenen gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich besagen, nur dann geschehen könne«, wenn in Bezug auf die Verhütung oder Ver minderung von Bränden ein wesentlicher Vortheil für di« LandrSanstalt grwonnen oder wenn dir Ver minderung oder Beschränkung größerer Feuersbrünste durch dergleichen bauliche Verbesserung«» und Um bauten angebahnt wird. Es sind daher auf Ge währung solcher vaubethilse« gerichtete Gesuche über haupt nur dann zu berücksichtigen, wenn durch der gleichen Verbesserungen die Gefahr der Ueberträgung von Bränden auf andere Komplexe ausgeschlossen oder doch vermindert, bez. der Ausbreitung von Schaden» feuern zu umfangreicheren Bränden oorzebeugt und damit nicht nur für eine größer« Anzahl von Ver- Der MtaatSkmkerott Griechenland-. Kaum ein Jahr ist «S her, daß da» Königreich Porrugal durch die Kürzung der Zinse« seiner aus wärtige« Schuld um ei« volle- Drittel im Licht« eines finanziell bankerotte« Staates erschien, und schon steht sich «i« audevB HuropVscheS Land zum Bekenntnis seiner staatlichen Insolvenz genöthigt, Griechenland. DSU« da» von der griechische« Deputirtenkammer kurz vor Weihnachten angenommene neue Finanzgesetz be deutet im Grunde genommen doch nicht» anderes, al» di« Erklärung des Zusammenbruche- der EtaatSfinanzen de» Helleneareiche». Laut genanntem Gesetz sollen die Einkünfte der Steuern, Abgaben, Monopole, Conzes- stoben u. s. w. in Griechenland, die bisher zur Ver zinsung der Anleihe« dienten, künftig ohne Weiteres i« den griechischen Staatsschatz stieße«; wenn dann dir auswärtigen Gläubiger Griechenland» au- dieser „Masse" dretßtg Prozent ihrer Forderungen erhalten, wie die» von de« Ministerium Lrikupi» anscheinend bezweckt wird, so können dre „glücklichen" Inhaber griechischer Staatspapiere noch froh sein. Wenn man bedenkt, daß die erwähnten Einkünfte Griechenlands den fremd ländischen Gläubigern als Unterpfand der Zinszah lungen von der griechischen Regierung eigens garan- tirt worden sind, so tritt der Treubruch, den letztere jetzt durch das «eue Finanzgesetz in Bezug auf ihre internationalen Verpflichtungen begeht, um so schärfer hervor, und alle Beschönigungsoersuche der Athener Re gierungsblätter können über diese Thatsache nicht hin- weghelfen. Aber freilich, so überraschend kommt die . jetzt eingetretene Katastrophe nicht mehr. Längst stand eS mit den griechischen StaatSfinanzen schon wackelig, namentlich hätten die unsinnigen Ausgaben für die Flotte immer größere Anleihen nöthig gemacht, deren Tilgung eine von der Hand in den Mund lebende Finanzwirthschäft stets unwahrscheinlicher machte. Jetzt, gerade zur Jahreswende, ist der zu befürchtende „Krach" auch wirklich eingetreten, nachdem sich dessen Vorboten schon im vergangenen Sommer durch die zeitweilige Einstellung der griechischen Zinszahlungen gezeigt halten. Dieses illoyale Vorgehen der griechischen Regierung ist nun von ausländischer Seite insofern bereit» scharf gekennzeichnet worden, als bekanntlich die Gesandten Deutschlands, Englands und Frankreichs in Athen, welche drei Länder die Hauptmasse der auswärtigen Gläubiger Griechenlands stellen, gegen da» mehrge- navnte Finanzdekret des KabinetS TrikupiS ossiztell Protest eingelegt Haden. Mit einer solchen lediglich formalen Wahrung ihrer Rechte ist indessen den fremd ländischen Staatsgläubigern Griechenlands natürlich nicht gedient, sie verlangen, daß sich ihrer von den betreffenden Regierungen in kräftigerer und ener gischerer Weise angenommen werde. Wie aber soll die» geschehen? Etwa durch eine bewaffnete Inter vention, vielleicht in Gestalt einer deutsch-englisch-fran- zösischen Flottendemonstratio« in den griechische« Ge wässern? Ein solcher Mittel, die griechische Regierung zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu zwingen, wäre indessen jedenfalls sehr bedenklich, denn eS könnten sich au» einem derartige« Schritte in Hinblick auf die eigenartige Verquickung der Dinge aus der Balka«. Halbinsel mit der allgemeinen europäischen Lage leicht ernstere politische Verwickelungen ergeben. Cher dürste man sich da noch von diplomatischen Bemühungen Erfolg verspreche«, welche auf Einsetzung einer inter nationalen Finanz- und Schulden - Kommission für Griechenland hinauSlausen, welche Einrichtung ja be reit» für di« Türkei bestehl; von Seiten der englischen und deutschen Interessenten bei dem griechischen Finanz krach ist thatsächlich auch ein Vorgehen der betheiligten i Mächte in dieser Richtung angeregt worden. Schließ lich bleibt allerdings der Rath für Kapitalisten, welche l nicht ällzugroße Verlust« ri-ktren können, noch immer der beste, ihre Gelder nicht in unsicheren ausländischen Papieren, wie e» „Mexikaner", „Argentinier", „Por tugiesen", „Griechen" u. s. w. find, anzulegrn, son der« in -soliden inländischen Werth««, welche zwar weniger Zinsen gebe«, al» „exotische" Werthe, bei Lenen «a« aber ab« auch um dir Zahlung der Zinsen ganz abgesehen von der Sicherung der Kapitalien selbst — keine Sorgen zu hegen braucht. sicherten erhöhte Feuerkcherheit geschaffen wird, sonder« auch der LandrSanstalt im Allgemeinen, und zwar durch Verminderung de» Umfange» d« einzelnen Brände, Vortheilt erwächst«, welche in der Aussicht a«f Ver minderung der jährlichen Beiträge zur Brandkaffe allen bet der LandeSanstalt Versicherte« zu Gute kämmen. Was ferner die Höhe der im einzelnen geeigneten Falle etwa zu gewährenden Vaubethilse anrangt, so hat bet Bemessung derselben d« Koftenaukwand der in AuSkcht genommenen Bauausführung, bezie hentlich die Versicherungssumme dtr vtw Ah- bruche oder zum Umbaue bestimmte« Gtbäude zwar al» Maßstab zu diene«, e» ist jedoch die Prozent«!« Höhe solcher Beihilfe« voa dem Umfange und de« Werth« derjenigen Vortheil« abhängig, welche des. LandeSanstalt aus dergleichen Veränderungen erwachsen. Richt die mindeste Veraalaffung liegt ab« vor, der- artige Beihilfen wegen Bedürftigkeit d« Antragsteller ! oder in solchen Fällen zu gewähren, in welchen diese, durch dringend« Nothwendtgkeit oder wohl gar durch polizeiliche Anordnung veranlaßt, ihre Gebäude um zubauen, diese Umbaue ohnehin »ach den bestehenden baupolizeilichen Vorschriften auözufübren haben, oder in welche« die betreffenden vanlichkeite« bereit» auS- gesührt oder wenigsten» in der Ausführung begriffen, beziehentlich die seuergesährlichen Objekte berett» be seitigt sind. Möchten die vorstehenden Grundsätze von- den Betheiligten besser al» zeither beachtet werde«) und möchten dies« Zellen dazu beitragen, daß in alle» Fällen, in welchen sich derartige Gesuch« voa vorne- herein als aussichtslos kennzeichnen, dergletche« Üdem Haupt nicht erst angebracht und den Betheiligten, so wie den Behörden unnöthig« MühwaUungen, ersteren aber auch unausbleibliche Enttäuschungen erspart werden. — Da» «apherr'sche PalNi» zu Dresden, worin nach Kiner Vermählung Se. königliche Hoheit Prinz Johann Georg seinen Hofhalt ausschlagen wird, ist in den 70er Jahren durch Herrn Architekt Bernhard Schreiber, Schöpfer de» Gewerbehaussaale» nah de» ConcerthauseS im Zoologischen Garten zu Dresden, i» Style der italienischen Renaissance erbaut worden.' .Entree, Vestibül, Treppenhaus, Foyer de» I. Stocke» und Festsaal find in Stuckmarmor auSgestattet. Da» Gebäude, dessen Werth sich auf l Million Mark be- - läuft macht im Aeußeren wie im Innern einen durch aus monumentalen Eindruck, so daß e» sein« neuen Bestimmung sehr wohl entspricht. Burgstädt. Als am Sylvester im Huth'sche« R nau.aat hier mehrere Anwesende einen zu einem Dampfmaschinenmodell gehörigen Kessel, welcher mit Spiritus geheizt wurde, probiren wollten, explodirte derselbe plötzlich und verletzten die «mherfiiegenden Theile den Wirth, der in einiger Entfernung von dem Tische stand, auf welchem die Maschine aufgestellt war, derartig an Brust und Gesicht, daß ärztliche Hülse in Anspruch genommen werden mußte. Bo» den übrigen Dabeiftehenden kam Niemand ru größeren Schaden; durch den Luftdruck wurde auch em Feaster zerlrümmert. — Der am 12. Dezember o. I. verstorbene Haus besitzer und Strumpfwirkermeister Joh. Aug. Köhl« hat sowohl dem hiesige« Bürgerasylvereia al» auch der Stadtgemeinde zur Unterstützung armer Bürg« unv Wittwen testamentarisch ein Vermächtniß von 1S0Ü Mark zugetheilt. ' Dresdener Schlachtviehmartt vom S. Januar. Am Schlachtviehmarkte waren 392 Rinder, 181b Schweine, einschließlich 450 Bakonier und 35 galizische Schweine, 938 Hammel, 940 «Liber. Rinder . Preise: I. Qual. 60-65 M. und höhers ... tl. „ 55-58 „ iür 50 «ilo «I. „ 45-§0 j Schlachtgnvicht. Landschweine l. Sorte 48—50 „ r „ - - ii- . 44-47 „ ( für 50 Kilo Lebendgewicht Fremde Landschweme . „ ? ohne Tara. Galizier ..... 37-38 " ) Bakonier 48- 50 M. für 50 tkilo Lebendgewicht bei 40- 50 Psd. Tara pro Stück. Bakonier, geschlachtet . . 50 M. Hammel. . I. Qual. 62—05 und bisher ,, . .11. „ 55—58 „ „ . ;ttl. „ 45-50 „ «Ader 45 55 , Geschäftsgang: langsam. — An der Vorwoche wurden -e- schlacht«! 277 Rinder, 1130 Schweifte, 946 «Lider und 368 Hammel, zusammen 2/2l Stück.