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54. Jahrgang. Sonnabend, den 29. September 1888 Nr. 115 dieselbe so lange zu erfolgen, al« nicht der statuarisch festgesetzte Geschäftsantheil erreicht ist; indessen ist diese Bestimmung nur dispositiver Art, das Statut kann einen anderen Vertheilungsmaßstab ausstellen, jedoch darf bis zur Wiederergänzung eines durch Verlust ver minderten Guthabens > eine Gewinnauszahlung nicht stattfinven. Weiter ist noch zu erwähnen, daß die im bestehenden Gesetze durch Gesellschaftsvertrag mögliche Einführung eines Regresses zum Ersätze eines früheren Guthabens gegen diejenigen Genossen, welche nur die nothwendigen Einzahlungen geleistet haben, völlig ab geschafft ist. Die Motive des Entwurfes führen hierüber aus, die Zulassung des Regreffes würde zur Folge haben, daß die in Anspruch genommenen Mit glieder schon während des Bestehens der Genoffenschaft indirekt zu höheren, als den statutenmäßigen Leistungen an die Genossenschaft gezwungen würden. -Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Die Vorbereitungen zu dem nächste Woche hier stattfindenden Kantoren tag sind im vollen Gange. Derselbe wird folgenden Verlauf haben. Mittwoch, den 3. Oktober, werden jedenfalls die meisten Mitglieder des Vereins hier eintreffen und am Abend dieses Tages findet im Sternsaale die Begrüßung statt. Nachdem hierauf am Donnerstag im Laufe des Vormittags die Verhandlungen nebst Vorträgen (gehalten von Herrn Seminaroberlehrer Zocher-Dresden und Herrn Superintendent Opitz hier) stättgesunden haben und ein gemeinsames Mittagsmahl eingenommen worden ist, findet am Nachmittage von Uhr an eine große geistliche Musikaufführung in der Stadtkirche statt, zu welcher von unserm bedeutend verstärkten Kirchenchor jetzt fast täglich geprobt wird und dem das Ehrenmitglied der kgl. Hofoper, Frau Otto-Alvsleben, sowie der kgl. Concertmeister und Kammervirtuos, Herr Grützmacher, beide aus Dresden, durch ihre Mitwirkung einen ganz besonderen Glanz verleihen werden. Jedenfalls'dürfte auf lange Zeit diese Gelegenheit die einzige sein, derartige berühmte Kräfte hier hören zu können. Am Abend dieses Tages wird den Gästen, den geladenen Behörden sowie den Quartierwirthen mit ihren Angehörigen im Schieß haussaale bei geselliger Vereinigung durch mancherlei Vorträge und einem besonders hierzu gedichteten Fest spiele möglichst angenehme Unterhaltung geboten wer den. Am Vormittag des Freitag finden sodann zuerst in der Stadtkirche und hierauf in der Nikolaikirche verschiedene Vorträge der Mitglieder des Vereins so wie hiesiger Kräfte und des Kirchenchores statt, zu welchen Jedermann der Eintritt gern gestattet wird. Für den Nachmittag ist sodann ein Ausflug mit der Bahn nach Kipsdorf geplant. — Werden uns somit durch diese in unfern Mauern tagende Versammlung mancherlei Genüsse geboten, so steht wohl auch andrer seits außer Zweifel, daß die Gäste in unserer Stadt der freundlichsten Ausnahme im Voraus sicher sein dürfen. Hat doch unsere Stadt in dieser Beziehung noch niemals anderen Orten nachgestanden. Und wenn bis jetzt das Angebot von Freiquartieren für die zu erwartenden Gäste noch nicht in der ausgiebigen Weise, wie es wohl erwünscht wäre, erfolgt ist, so dürfte das wohl in den nächsten Tagen vollständig nachgeholt werden. Ausdrücklich wollen wir hierbei bemerken. Abonnements-Einladung. Mit dem I. Oktober beginnt ein neues Abonnement auf die „Weißeritz-Zeitung"; alle Postan stalten, die unterzeichnete Verlags-Expedition und deren Agenturen nehmen Bestellungen darauf entgegen und möchten dieselben baldigst bewirkt werden, damit in der Zusendung der einzelnen Nummern eine Unterbrechung nicht eintritt. Inserate finden die weitgehendste Verbreitung. Die Expedition der „Weißeritz-Zeitung". daß unter Freiquartier nur Bett und Morgenkaffee, keineswegs aber weitere Beköstigung der Herren er beten wird. Gewiß sieht die ganze Stadt und Um gegend dieser Versammlung mit Interesse entgegep, und wir zweifeln keinen Augenblick daran, daß sich auch diese Versammlung zu einer solchen gestaltet, die in allen Betheiligten die froheste Erinnerung zurück läßt. Darum von Herzen: Glück auf! , — Die in Dresden erscheinende „SächsischeLandeS- zeitung" schreibt über sächsische Preßverhältnisse: „Es ist ein schönes Ding um die Volksbildung, wenn man das Wort richtig auffaßt. Echte Volksbildung, die ebenso weit entfernt ist von der Verbildung, wie von der Unbildung, zu fördern und zu pflegen, ist Aufgabe jedes Volkmannes. Daß eine vernünftig geleitete. Presse viel thun kann, um dem Volke Bil dungsmittel und einen Theil der Bildung selbst zu vermitteln, bestreiten wir keineswegs. Nur muß die Presse über die nöthigen geistigen und materiellen Fonds verfügen, ohne welche eine gedeihliche Ent wickelung irgend einer Preßerscheinung nicht möglich ist. Wir in Sachsen leiden auf diesem Gebiete an einer höchst bedenklichen Ueberproduktion. Wie viele kleine Städte, ja Dörfer, haben nicht nur ein, ja manchmal zwei oder gar drei Lokalblätter, denen alle Daseinsbedingungen mangeln und die deshalb eine klägliche Existenz führen. Um Leser zu gewinnen, greifen einige zu mehr oder minder unsauberen Mit teln, entweder sie bringen allerhand pikanten Klatsch, wie er dem geistigen Pöbel gefällt, oder sie kultiviren jene Art der Unterhaltung, welche die Phantasie deS - Volkes mit unheimlichen Bildern füllt, oder sie legen sich in einer oder der anderen Art auf den Abonnenten- und Jnseratenfang. Wie eine Dorfgemeinde von 3400 Einwohnern in der Nähe Dresdens drei Blätter erhalten soll, wie in einem Städtchen mit 1600 Ein wohnern zwei verschiedene Zeitungen bestehen können, wie eine Landgemeinde von noch nicht 1000 Einwoh nern das Bedürfniß eines eigenen Blattes fühlen soll, ist uns unerfindlich. Man wird kaum fehlgehen,, wenn man diese Zustände als ungesund bezeichnet." — Am I. Oktober tritt das Gesetz, betreffend den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen, vom 25. Juni 1887, in Kraft. Ausgenommen hier von sind die Bestimmungen in § 4 Nr. 2 und § 6 des Gesetzes, soweit sie sich auf das Feilhalten und Verkaufen von Konserven beziehen. Diese Bestim mungen treten erst am 1. Oktober 1889 in Kraft. Nach dem Gesetz dürfen: 1. Nicht mehr als 10 Proz. Blei enthalten: Eß-, Trink- und Kochgeschirre, Flüssig- keitsmaaße aus Zinn, Löthungen der genannten Ge genstände, Deckel von Bierkrügen oder Biergläsern, Geschirre und Gefäße zur Verfertigung von Frucht säften und Getränken. 2. Nicht mehr als ein Proz. Blei dürfen enthalten: Verzinnungen von Eß-, Trink- und Kochgeschirren, Drückvorrichtungen für Ausschank von Bier, Syphons für kohlensäurehaltige Getränke, Metalltheile der Kindersaugflaschen, Metallfolien zur Packung von Schnupf- und Kautabak, sowie von Käse, Verzinnungen von Konservenbüchsen. 3. Von Blei und Zink völlig frei sein müssen folgende Gegenstände: Saugflaschen, Saugringe und Warzenhütchen aus- Kautschuk, Trinkbecher und Spielwaaren aus Kautschuk, Kautschukschläuche zu Leitungen für Bier, Wein und Essig. Zink ist in den beiden Fällen zugelaffen. Schmiedeberg. Die Gemeinden Schmiedeberg, Niederpöbel, Kipsdorf, Bärenburg, Dönschten, sowie die forstwirtschaftlichen Arbeiter des hiesigen Staats, reviers haben sich vereinigt und werden in Zukunft einen Ortskranken-Verband bilden. Am vor gestrigen Nachmittag sind unter Leitung des Herm Regierungsassessors v. Einsiedel vie Herren Oberförster Winter als Vorsitzender, Karl Dittrich als dessen Stell vertreter, Geipeindevorstand Aehnelt als Kassirer und August Püschel als Schriftführer gewählt worden. Die Kkfom dw GeiwffmsWWkskns. Unter den ersten Vorlagen, mit denen sich der Reichstag in seiner herannahenden Wintersession zu befassen haben wird, dürfte sich aller Wahrscheinlichkeit nach auch der Entwurf des neuen Genoffenschaftsgesetzes befinden, dessen Grundzüge ja schon vor einiger Zeit veröffentlicht worden sind. Die öffentliche Meinung — und zwar gilt dies nicht nur von den bei dieser Frage zunächst betheiligten gewerblichen Kreisen — hat sich inzwischen mit den Bestimmungen des neuen Entwurfes vertraut genug gemacht, um zwischen ihnen und dem bisherigen Genoffenschaftsgesetze einen objek tiven Vergleich ziehen zu können und dieser Vergleich ist im Allgemeinen zu Gunsten des neuen, oder sagen wir umgearbeiteten Entwurfs, ausgefallen. Was na mentlich bei ihm als eine vortheilhafte und zugleich als die hauptsächlichste Neuerung erscheint, das ist die Einführung von Genossenschaften mit beschränkter Haft pflicht. Wer nur einigermaßen die Geschichte und Entwickelung des Genossenschaftswesens, speziell bei uns in Deutschland, mit Aufmerksamkeit verfolgt hat, der wird gestehen, daß die bisher in Geltung gewesene Gesammthaftbarkeit im Genossenschaftswesen zu man cherlei großen Härten führte, unter denen in erster Linie Konsum- und Magazinvereine, Werkgenossen- schaflen und andere wirthschaftliche Vereinigungen mit kurzen Kreditfristen und verhältnißmäßig viel eigenem Kapital zu leiden hatten. Es sollen nun derartige Vereinigungen in Zukunst nur beschränkter Haftpflicht unterliegen und zwar wird in diesem Falle die letztere dahin geregelt werden, daß die Haftung der einzelnen Mitglieder der Genossenschaft im Voraus auf eine be stimmte Summe, welche jedoch nicht niedriger als der Geschäftsantheil sein darf, begrenzt ist. Mit dieser Bestimmung erfährt das Genossenschaftswesen offenbar eine sehr zeitgemäße Reform und kann darum die Ein führung der beschränkten Haftpflicht nur mit Genug- thuung begrüßt werden. Der neue Gesetzentwurf ent hält ferner auch über die Mitgliedschaft bei den Ge nossenschaften recht bemerkenswerthe und anzuerkennende Neuerungen gegenüber den bezüglichen bisherigen Be stimmungen. So bestimmt der Entwurf, daß die Zahl der Mitglieder einer Genossenschaft mindestens 7 zu betragen hat und daß die Auflösung der Genossenschaft erfolgt, wenn die Mitgliedschaft unter diese Ziffer sinkt. Die Motive begründen die Bestimmungen sehr richtig damit, daß für weniger als sieben Personen andere Formen der Association besser geeignet sind, auf sieben und nicht auf eine höhere Ziffer, als Minimum "der Mitgliederzahl, wurde aber deshalb erkannt, weil sonst die Bildung kleinerer landwirthschastlicher Genossen schaften bedeutend erschwert worden wäre. Auch die Rechtsverhältnisse der Geschäftsantheile regelt der Ent wurf erheblich genauer, als das bestehende Gesetz und über die Art der einzelnen Geschäftsantheile, die obli gatorisch sein sollen, über Minimal- und Maximal betrag derselben, über den Reservefonds, über die Deckung von Verlusten, dann weiter über den Austritt und Eintritt von Mitgliedern, Statutenänderungen, Gewinnauszahlungen u. s. w. bestimmt der Entwurf in viel klarerer und zweckmäßigerer Weise, als dies bei dem bisherigen Gesetze der Fall ist. Speziell ist noch erwähnenswerlh, daß der neue Gesetzentwurf hinsicht lich der Zuschreibung des Gewinnes bestimmt, es habe Mchmtz-MilW Verantwortlicher Redakteur: Carl Ithne in Dippoldiswalde. Me „Weißeritz-Zeitung" erscheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend. — Preis vierteljährlich 1 M. 2b Pfg., zweimonatlich 84 Pfg-, einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Alle Postan- «alten, Postboten, sowie di« Agenten nehmen Be- ^ gen n AMtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, sowie für die Königlichen Amtsgerichte und die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Irauenstein Inserate, welche bU dt» bedeutenden Auflage det Blattes ein« sehr wirk same Verbreitung finden, »erden mit 10 Pfa. di« Spaltenzeile oder der« Raum berechnet. — Ta- bellarische und complicirte Inserate mit entsprechen» dem Ausschlag. — Einge sandt, im redaktionell« Lheile, die Spaltenzeil« 20 Pfg. "MM