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Tagesgeschichte. Dippoldiswalde, 11. Dezbr. Dem Gewerbeverein waren in seiner letzten, gut besuchten Versammlung (am 8. d. M.) verschiedene wichtige Mittheilungen zu machen. Mit besonderer Freude nahm man zunächst von dem Anerbieten des Herrn Generalagenten C. B. Schmidt Kenntniß, nach welchem derselbe dem Verein einen Vortrag des Herrn Professor Robert v. Schlagintweit in Gießen über die Süd- Pacisicbahn, wo möglich bereits im Januar, vermitteln will. — Mittheilung des Vereins „Concordia" in Frankfurt a. M., daß derselbe den von ihm ausgeschriebenen Preis von 1000 Mark für eine populäre Schrift über die Frage: Dienstag. Nr. 146. 12. Dezember 1882. Weißerih-Feitmrg. Amts-Matt für die Königliche Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königlichen Amtsgerichte und die Stadträtye z« Dippoldiswalde und Irauensiein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ichne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden niit 10 Pfg. sür die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. 4 i Ilsetl. Bekanntmachung, Begleitscheine (Viehpasse) zur Einführung von Vieh aus Böhmen nach Sachsen betreffend. Es ist mehrfach zur Kenntniß des Königlichen Ministeriums des Innern gekommen, daß die Viehpäffe, von welchen nach § 2, lit. o der Verordnung vom 22. Februar 1882, die Ein- und Durchfuhr von Vieh und thierischen Theilen aus Oesterreich-Ungarn betreffend, die Einfuhrthiere begleitet sein müssen und in welchen, unter Beglaubigung der, der ausstellenden Behörde (Polizeibehörde des Böhmischen Abtriebsortes) nächstvorgesetzten politischen Behörde, be scheinigt sein muß, daß 1. die Einfuhrstücke aus Böhmen stammen, d. h. daß der Abtrieb derselben von einem, zum Königreich Böhmen gehörigen Orte aus erfolgt, 2. die betreffenden Viehstücke mindestens 30 Tage am Abtrieborte gestanden haben, 3. dieselben zur Zeit des Abtriebes gesund gewesen sind, und 4. daß am Abtrieborte und in einem Umkreise von 35 Kilometern um denselben herum die Rinderpest nicht herrscht, die demnächst auch 5. eine genaue Bezeichnung der einzelnen Einfuhrstücke nach Art, Ra§e (Böhmische Landraye), Geschlecht und Farbe enthalten müssen, öfters den vorstehenden Bestimmungen nicht genügen. Mit Rücksicht hierauf werden die vorstehenden Bestimmungen, ergangener Verordnung gemäß, von Neuem ein geschärft und wird hierbei zur Rachachtung zugleich bemerkt, daß das Königliche Ministerium des Innern an diejenigen Polizeibeamten, welchen die polizeiliche Kontrole der Vieheinfuhre an den betreffenden Grenzstationen obliegt, ausdrücklich verordnet hat, Viehpäffe, die den gedachten Bestimmungen nicht vollständig entsprechen, sowie mit denselben die betreffenden Einfuhrthiere selbst in Zukunft zurückzuweisen. Dippoldiswalde, am 4. Dezember 1882 Königliche Amtshauptmannschaft. von Kestinger.Semig. „Wie nährt man sich gut und billig?" dem auf dem Felde der Volksernährung bereits rühmlichst bekannten vr. C. A. Meinert ertheilt habe, halte die Bestellung einer größeren Anzahl der betreffenden Broschüre (Preis 50 Pf.) zur Folge, und wollen wir bemerken, daß Herr Schuldirektor Engel mann bis Mittwoch noch weitere Bestellungen auf dieselbe entgegen nimmt. — Interessant für diejenigen Gewerb- treibenden, welche mit Jnnungsbildung umgehen, war die vom Verein sächs. Gewerbvereine eingegangene Mittheilung, daß, einer Antwort der kgl. Kreishauptmannschaft Bautzen zufolge, denjenigen sich neubildenden Innungen, bei denen die vorauszusetzenden Bedingungen vorhanden sind, die in Auf Fol. 35 des Handelsregisters sür den Bezirk des unterzeichneten Königlichen Amtsgerichts ist heute die Firma Wilhelm Jäppelt in Niederpretzschendorf und als deren Inhaber der Kaufmann Herr Friedrich August Wilhelm Jäppelt daselbst eingetragen worden. Das Königliche Amtsgericht. Frauenstein, am 6. Dezember 1882. Küchler.