Volltext Seite (XML)
Donnerstag. Nr. 61. 25. Mai 1882. Weißerih-Aeitmrg. Amts-Matt für die Königliche Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, sowie fiir die Königüchen Amtsgerichte und die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Krauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehnt in Dippoldiswalde. Dieser Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstag- und Sonnabend». — Zu deziehm durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 2S Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutmdm Auflage des Blatter eine sehr wirksame Verbreitung finden, werdm mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Thril. Bekanntmachung, die Vorarbeiten für den Bau der Eisenvahnstrecke Schmiedeberg-Kipsdorf betreffend. Nachdem von der Ständeversammlung die Fortsetzung des Baues der Hainsberg-Schmiedeberger Sekundäreisenbahn von Schmiedeberg bis Kipsdorf auf Staatskosten genehmigt worden ist, hat das Königliche Finanzministerium die sofortige Anfertigung der, die Flur Schmiedeberg, sowie die fiskalischen Forstreviere Schmiedeberg und Bärenfels berührenden speziellen Vorarbeiten für diese Eisenbahnstrecke angeordnet. Die Besitzer der von diesen Vorarbeiten betroffenen Grundstücke in Schmiedeberger Flur werden hierdurch ange wiesen, diese Vorarbeiten zu dulden und dem damit beauftragten Personal bei Aufsuchung und Absteckung der Bahnlinie Hindernisse nicht entgegenzustellen, vielmehr demselben den freien Zutritt zu ihren Fluren und Grundstücken zu gestatten, auch der Beschädigung, Wegnahme oder Versetzung der die abgesteckten Linien bezeichnenden Jalons und Pfähle sich zu enthalten. Etwa dabei entstehende Flurschäden werden dagegen nach deren vorgängiger legaler Ermittelung vergütet werden. Dippoldiswalde, am 22. Mai 1882. Königliche Amtshauptmannfchaft. von Kestnrger. Ludwig. Bekanntmachung. Der Kaufmann Herr Gustav Günther in Dresden beabsichtigt in der von ihm erworbenen „Niedermühle" in Lauenstein eine Holzstoff-Fabrik anzulegen und zu diesem Behufs ein größeres Gefälle als das bisherige aufzusuchen, um dadurch die Wasserkraft bedeutend zu vergröbern. Dieses Gefälle soll theils durch Vertiefung des alten Abflußgrabens, beziehentlich Verlegung desselben, und theils durch Höherlegung der Obergräben erlangt werden. Der Abflußgraben soll direkt in den, auf dem rechten Müglitzbach-Ufer befindlichen Abflußgraben der Schneidemühle einmünden und unter dem Wildwasserbett der weißen Muglitz hinweggeführt werden. Der Obergraben an dem rothen Wasser soll über die Grundstücke Nr. 1041, 917, 913 und 912 geführt und auf diese Weise um 184 Meter verlängert; auf Parzelle Nr. 912 aber soll ein neues Wehr errichtet werden. In Gemäßheit ß 17 der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechts-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Dippoldiswalde, am 23 Mai 1882 Königliche Amtshanptmarmfchaft- von Kefstnger. Semig. Bekanntmachung. Nachdem das diesjährige Einkommensteuer-Kataster festgestellt worden ist, so wird dies für diejenigen in das selbe aufgenommenen BeitragSvstichtigen, welchen die Mittheilung über das Crgebnitz ihrer Gin- fchähung nicht hat behändigt werden könne«, mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß das Kataster von jetzt ab bei der Stadt-Steuereinnahme Hierselbst zur Einsichtnahme ausliegt und etwaige Reklamationen gegen die erfolgte Einschätzung oder die Berechnung des Steuerbetrags bei Verlust des Reklamationsrechts binnen 3 Wochen und „ längstens bis zum l». Juni d. I. schriftlich bei der hiesigen Königlichen Bezirkssteuereinnahme einzureichen sind. Dippoldiswalde, am 20. Mai 1882. DerStadtrath. Voigt, Brgrmstr.