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Sonnabend. Nr. 56 13. Mai 1882. Weißenh-Ieitnng. Amts-Akatt fiir die Königliche Kmtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie fiir die Königlichen Amtsgerichte und die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Dieser Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstag», Donnerstag» und Sonnabend!. — Zu beziehm durch alle Post» Anstalten und die Agenturen. — Prei» vierteljährlich 1 Mark LS Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage der Blattes «ine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. sür die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Th eil. Bekanntmachung, die Erhebung einer Berussstatistik nach dem Reichsgesetze vom 13. Februar 1888 betreffend. Die durch das Reichsgesetz vom 13. Februar 1888 angeordnete allgemeine Erhebung der BerufSVer- hältnisse der Bevölkerung ,n Verbindung mit einer Erhebung der landwirthschaftliche« und gewerblichen Betriebe soll im gesammten Deutschen Reiche am 3. Jrmi L882 stattfinden. Indem die Königliche Amtshauptmannschaft Solches hierdurch zur Kenntniß der Bezirkseinwohner bringt, unter läßt sie nicht, auf die Wichtigkeit dieser Erhebung für die Beurtheilung aller wirthschaftlichen und sozialen Fragen hinzu weisen und dabei die zuversichtliche Erwartung auszusprechen, daß ein Jeder im Interesse dieser wichtigen Angelegenheit die an ihn gerichteten Fragen — wobei übrigens jedes Eindringen in die Vermögens- und Einkommensverhältniffe aus geschlossen bleiben wird — mit strengster Gewissenhaftigkeit und Genauigkeit beantworten wird und daß insbesondere Diejenigen, welche bei dem Zählgeschäfte als Zähler mitzuwirken berufen werden, dieser Aufforderung gern und willig Folge leisten und sich hierbei der größten Zuverlässigkeit befleißigen werden. Hierbei wird noch besonders auf die Bestimmung in 85 des Eingangs erwähnten Reichsgesetzes vom 13. Februar 1882 verwiesen, wornach, wer die auf Grund dieses Gesetzes an ihn gerichteten Fragen wissentlich der Wahrheit zuwider beantwortet, oder die erforderte Auskunft verweigert, in eine Geld strafe bis zu 30 Mark verfällt. Die Ausführung der vorgedachten Erhebung liegt unmittelbar den Gemeindebehörden, einschließlich der im Orte befindlichen selbstständigen Güter, ob. Es wird deren wesentliche Aufgabe sein: a. die Gemeinde in Zählbezirke einzutheilen, b. für letztere die Zähler anzunehmen und anzuweisen, e. bei dem Ausfüllen der Zählformulare, soweit thunlich, behilflich zu sein, und ä. die Angaben in den ausgefüllten Zählformularen zu prüfen, und, soweit nöthig, zu berichtigen, das gesammte Zählungsmaterial aber bis spätestens den 20. Juni bei der Amtshauptmannschaft einzureichen. Die Herren Bürgermeister der mittleren und kleinen Städte, sowie die Herren Gemeindevorstände, werden die näheren Anweisungen hierüber in der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 8. April dieses Jahres finden, welche in einem Druckexemplare mit den erforderlichen Zählpapieren ihnen alsbald zugehen wird. Es wird daher denselben unter Verweisung auf diese Verordnung deren strenge Befolgung zur besonderen Pflicht gemacht. Dippoldiswalde, am 9 Mai 1882 Königliche Amtshauptmannschaft. von Kessinger. Ludwig. Bekanntmachung. Der Kommunikationsweg von Seyde «ach Rehefeld-Zaunhaus ist wegen Baues des Traktes oberhalb des Walther'schen Gasthofes in Seyde bis an die Weißeritzbrücke für den Fährverkehr gesperrt und bat daher der Letztere bis auf Weiteres den an der Seyder Schule vorüberführenden sogenannten Stempelsternweg, beziehentlich, was den Verkehr von Schönfeld und Oberpöbel nach Rehefeld anlangt, die sogenannte neue Straße (Weg von Schönfeld nach Altenberg und Zinnwald) und die Altenberg-Rehefelder Straße zu benutzen. Dippoldiswalde, am 11. Mai 1882 Königliche Amtshauptmannfchaft. von Kefstnger. Ludwig.