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Donnerstag. Nr.^9.— 9. März 1882. Weißerih-Zeitung. Amts-Akatt Mr die Königliche Amtsljauptmannschast Dippoldiswalde, sowie Mr die Kömglichcn Amtsgerichte «nd die Stadträthe zu Dippoldiswalde «nd Araneiikein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ithne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich l Mark LS Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. sür die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher TM. Bekanntmachung, die Musterung der Militärpflichtigen und das Klasfifikationsv erfahren für die Ersatzreservisten, Reservisten und Landwehrleute im Aushebungsbezirke Dippoldiswalde betreffend. Die Musterung der Militärpflichtigen im Aushebungsbezirke Dippoldiswalde wird 1) in dem Musterungsbezirke Lauenstein (umfassend die Amtsgerichtsbezirke Lauenstein und Altenberg) Donnerstag, -en 30. März Vormittags S Uhr, im Gasthof zum Löwen in Lauenstein, 2) in dem Musterungsbezirke Frauenstein (Amtsgerichtsbezirk Frauenstein) Sonnabend, -en L. April -s. Js., Vormittags 9 Uhr, im Gasthof zum Stern in Frauenstein, und 3) in dem Musterungsbezirke Dippoldiswalde (Amtsgerichtsbezirk Dippoldiswalde) Montag und Dienstag, -en 3. und L. April -s. Js., Vormittags 9 Uhr, im Rathhause allhier, und zwar am 3. April: aus den Orten mit den Anfangsbuchstaben bis mit L, und am 4. April: aus den Orten von L bis L, die Loosung für die gedachten 3 Musterungsbezirke aber Mittwoch, -en S. April -s. Js., im Rathhause allhier, Vormittags 8'/» Uhr, stattfinden. Indem die Ortsbehörden des hiesigen Bezirkes veranlaßt werden, die Militärpflichtigen zu dem betreffenden Musterungstermine in gehöriger Maaße rechtzeitig vorzuladen, sowie sich selbst zu diesem Termine mit einzufinden und die Rekrutirungsstammrollen sammt Unterlagen mit zur Stelle zu bringen, werden die zur Gestellung verpflichteten Mann schaften zum persönlichen und pünktlichen Erscheinen im Musterungstermine nach kurz vorher erfolgter gehöriger körper licher Reinigung, unter Hinweis auf die Strafbestimmung in § 27,? der Ersatzordnung aufgefordert, das persönliche Er scheinen im Loosungstermine aber ihrem freien Willen überlasten. Hierbei wird noch Folgendes bemerkt: 1) Anträge aus Zurückstellung oder Befreiung Militärpflichtiger von der Aushebung in Berücksichtigung häus licher, beziehentlich gewerblicher Verhältnisse sind von den betreffenden Militärpflichtigen oder deren Ange hörigen unter Beifügung der erforderlichen Beweismittel bei der Ortsbehörde anzubringen. Die Letztere hat die einschlagenden Verhältnisse der einzelnen Militärpflichtigen gewissenhaft und sorgfältig zu erörtern und sodann die in das vorschriftsmäßige Schema zu kleidenden Anträge nebst Belegen mit ihrem Gutachten ver sehen so zeitig an den Unterzeichneten einzureichen, daß sie von demselben noch vor dem Musterungstermine bezüglich ihrer Vollständigkeit und Genauigkeit geprüft, da nöthig ergänzt und in dem Termine zum Vortrag gebracht werden können. Ueberhaupt aber ist ein Zurückstellungsanspruch nach Z 62, Punkt 7, der Ersatz- ordnung spätestens im Mnsterungstermine geltend zu machen. Nur falls die Veranlassung hierzu erst nach beendigtem Musterungsgeschäste entstehen sollte, kann dies annoch im Aushebungstermine stattfinden.