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Donnerstag. Nr. 39. 31. März 1881. Weißerih-Zeitung. Amts-Matt fiir die Königliche Amtshauptmannschast Dippoldiswalde^ sowie fiir die Königliche« Amtsgerichte und die Stadträthe z« Dippoldiswalde und Iranenkein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ichne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post. Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark LS Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lv Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. I — > ' Amtlicher Theil. Auslobung von 1OVO Mark Belohnung. Der Eigenthümer des Rittergutes Pfaffroda, Herr Carl Alerander von Schönberg, hat auf Entdeckung der Verbrecher, welche Olbernhau und Umgegend durch ihre fortgesetzten und immer rascher auf einander folgenden Brand stiftungen in Schrecken setzen, insbesondere auch in letztvergangner Zeit seine Scheunengebäude zu Kleinneuschönberg und Niederneuschönberg und seine Olbernhauer, sogenannte Amtsscheune, sowie die Pfarrgebäude in Olbernhau und Pfaffroda in Brand legten und beziehentlich am 18. laufenden Monats an den Gebäuden eines Bauerhofes in Schönfeld bei Pfaff roda eine Brandlegung versuchten, eine Belohnung von Ein Taufend Mark, in Ziffern ittvO M. ausgesetzt und zwar so, daß diese Belohnung Derjenige oder Diejenigen erhalten, welchen sie von der unterzeichneten Be hörde nach deren pflichtmäßigen Ermessen ungetheilt oder in Theilbeträgen zugesprochen werden wird. Die Belohnung soll schon verdient sein, wenn auch nur für einen oder den anderen oben erwähnten Brand- schädenfall die Entdeckung des oder der Brandstifter so weit gelingt, daß der oder die Thäter ausfindig gemacht und ihres Verbrechens entweder geständig oder überführt und deshalb bestraft werden. Zum Erwerbe der Belohnung soll nicht nöthig sein, daß ein Zusammenhang der einzelnen Brandstiftungen durch einheitliche Begehung von Seiten derselben Thäter vorliege und nachgewiesen werde. Freiberg, den 28 März 1881 Die Königliche Staatsanwaltschaft. Bernhard. Bekanntmachung, die an den Fabriken-Jnspector zu erstattenden Anzeigen betreffend. Nach Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 1. August 1878, die Fabriken--Inspektion be treffend, (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1878 Seite 194) sind in Fällen, wo in Folge deS Gewerbe betriebes eine Person das Leben verloren oder eine solche Beschädigung erlitten hat, daß fie länger als 72 Stunden an ihrer Arbeit behindert ist, die Fabrikbesitzer und Fabrikleiter verpflichtet, der Ortspolizeibehörde und dem Fabriken-Jnspector dann Anzeige, und zwar im ersteren Falle sofort, im letzteren spätestens vier Tage nach Eintritt des Unfalls, zu erstatten. . Wenn nun zur Anzeige der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Dresden gekommen ist, daß die hiernach vor- geschnebene Anzeige an den Fabriken-Jnspector über Verunglückung von Personen in Folge des Gewerbebetriebes, nicht selten von den dazu Verpflichteten unterlassen, oder wenigstens in unzureichender Weise erstattet worden ist, so werden anordnungsgemäß die betheiliaten Gewerbetreibenden des amtshauptmannschaftlichen Verwaltungsbezirkes auf die Noth- wendigkeü emer genauen Befolgung dieser Vorschrift ausdrücklich hingewiesen und dabei zugleich auf die im 2. Absätze des angezogenen 8 1 enthaltene Strafandrohung aufmerksam gemacht. Dippoldiswalde, am 25 März 1881 Königliche Amtshauptmannschaft. von Kessinger. Semig. , „ . Künftigen L. «K, «U., sollen 17 zum ehemaligen Vorwerk Wolframsdorf gehörige Parzellen, em Communraum am Diaconat - Dienstfelde und eine Wiesenparcelle auf der Aue, unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen anderweit an die Meistbietenden verpachtet werden. . . ^ltehungslusüge werden hierdurch eingeladen, sich am gedachten Tage Bormittags »/.S Uhr an der Brücke Leim Rathssteinbruch emzufinden und des Weiteren gewärtig zu sei,:. Dippoldiswalde, am 26. März 1881. Der Stadtrath. Voigt, Brgnnkr.