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Weißerih-Iettung. Amts-Mkatt für die Königs. Amtshauptrnarwfchast Dippoldiswalde, sowie für die Königs. Gerichts-Aemter und die Stadträtpe zu Dippotdiswakde und Irauenstein. Verantwortlicher Redakteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Au beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agentnren. — Preis vierteljährlich 1 Mark 88 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Km stich er Theis. Bekanntmachung, das Verschänken verdorbener Biere betreffend. Wie zur Kenntniß der Königlichen AmtShauptmännschaft gekommen ist, sollen im hiesigen Verwaltungsbezirke neuer dings wieder verdorbene, bez. sauer gewordene Biere verkauft und verschänkt werden. Nach 8 367 unter 7 des Reichsstrafgesetzbuchs wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Hast bestraft, wer verfälschte oder verdorbene Getränke feilhält und verkauft. Indem auf diese Strafbestimmung hierdurch noch besonders aufmerksam gemacht wird, werden zugleich die Herren Bürgermeister, Gemeindevorstände und Gutsvorsteher des hiesigen Verwaltungsbezirke» veranlaßt, darüber Aufsicht zu führen, daß dieser Bestimmung nicht ziiwider gehandelt werde, eintretend«« Kalls aber gegen die Zuwiderhandelnde« Strafver fügungen zn erlassen. Dippoldiswalde, den 17 Juli 1876 Königliche Amtshauptmannfehaft. v. Bosse. Tagesgeschichte. Dippoldiswalde, den 18. Juli. Gestern sind in der Stadtschule die fünfjährigen Zinsen der von Frau Eleo nore Sophie verw. Bäckermstr. Schneider hier und ihrem Sohne, dem Bäcker Johann Gottlob Schneider, am 14. Septbr. 1831 errrichteten Schul stift ung, in Gestalt von Schulbedürfnifsen, an bedürftige Kinder zur Bertheilung ge kommen. Die Genannten hatten durch einen Lotteriegewinn eine Verbesserung ihrer vorher weniger günstigen Vermögens verhältnisse erfahren und deponirten aus Dankbarkeit für diese Glücksgabe eine Summe von 25 Thlr., deren fünfjährige Zinsen zu dem oben angegebenen Zwecke verwendet werden sollten. Ist auch die Stiftung eine bescheidene, so verdient doch jedenfalls die Absicht, zur Bildung der Jugend irgend etwas beitragen zu wollen, eine höchst anerkennenSwerthe und nachahmenSwerthe Gesinnung. Der Heuer zur Bertheilung gekommene Zinsengenuß betrug 19 Mark 33 Pfg. — Die alljährlichen Gerichtsferien bei den Unter gerichten beginnen am 21. Juli und endigen den 31. August. Während dieser Zeit werden nur die dringlichsten Angelegen heiten besorgt, während die übrigen Sachen erst nach deren Ablauf ihre Erledigung sinken. Dresden, Das Finanzgesetz auf die Jahre 1876 und 1877 ist nun erlassen. Einnahme und Ausgabe des ordentlichen Staatshaushaltes sind für jede« der beiden Jahre aus 53,856,977 Mark festgestellt; zu außerordentlichen StaatS- zwecken ist (für beide Jahre zusammen) ein Betrag von 165,047,815 Mark ausgesetzt. An Steuern werden erhoben: 1) auf das Jahr 1876 die Grundsteuer nach 9 Pfg. von jeder Steuereinheit und die volle Gewerbe- und Personal steuer; 2) auf da« Jahr 1877 die Grundsteuer nach 7>/s Pfg., die Gewerbe- und Personalsteuer zu 8 Zehnteln eines Jahresbetrages, dazu die Einkommensteuer nach sechsfachem Steuersätze; 3) die Schlacht« und Stempelsteuer. Von Per sonen mit einem Einkommen bis mit 300 Mark wird eine Steuer gar nicht, von denjenigen, welche ein solche« von über 300 bis mit 400 Mark haben, als einfacher Steuersatz der Betrag von 5 Pfg. erhoben. — Der in einer der letzten Nummern der Dresdner reaktionären „Reichszeitung" erschienene Hetzartikel gegen die sächsischen Amtsblätter hat dem Redakteur und Herausgeber des „Frankenberger Nachrichtsblatt," Herrn Otto Roßberg, welcher auch die Stellung eines Vorsitzenden des Vereins der „sächsischen Provinzialpresse" bekleidet, Veranlassung gegeben, in einem Artikel seines Blattes engerisch gegen diesen neuesten Versuch, die Selbständigkeit der Amtsblätter zu unterdrücken, Verwahrung einzulegen. Herr Roßberg weist dem Verfasser deS Artikels der „Reichszeitung" zunächst nach, daß er wider die Wahrheit verstößt, wenn er behauptet, die kleineren Amts blätter brächten Artikel, welche demoralisirend auf das Volk einwirkten. Gerade die kleineren Blätter wüßten recht wohl, daß sie für viele Familien die einzige Lektüre bilden, daß sie also in der Wahl ihres Unterhaltungsstoffes vorsichtiger und gewissenhafter sein müssen, als ein gewisses Residenzblatt („Dresdner Nachrichten"), welches oft Sachen von solcher Zweideutigkeit bietet, die jedem Lokalblatte in der Provinz vie