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30. März 1876 Donnerstag Zu diesen Beschlüssen wurde einstimmig die erforderliche Genehmigung ertheilt, wie die« auch fernerhin mit den beiden folgenden Gegenständen der Fall war, die in einem Anlagen regulativ für die Gemeinde Rech en berg und in einem Be schlüsse des GemeinderatheS zu Wilmsdorf, nach welchem die Anlagen zu nach Einheiten und zu nach der Kopf zahl aufgebracht werden sollen, bestanden. Die dem Bezirksausschüsse bisher stets in großer Anzahl vorgelegenen Schank-Concessions-Gesuche beschränkten sich in der heutigen Sitzung nur auf 3 und zwar 1) Bret- schneidere in Sadisdorf, 2) Böhme'S in Fürstenau, beiderseits um Concesfion zum Kleinhandel mit Branntwein, und 3)Tittel'S in Johnsbach um die Genehmigung zur Erbauung eines Tanzsaales und zur Abhaltung öffentlicher Tanzmusik, einschließlich der Erlaubniß zum Krippensetzen und Ausspannung. Bon diesen Gesuchen fand allein das unter Nr. 2 mit Rücksicht auf die Befürwortung desselben Seiten des GemeinderatheS Berücksichtigung, während auf die beiden übrigen, von denen zu dem auf die Genehmigung zur Abhaltung öffentlicher Tanzmusik mitgerichteten Tittel'schen Gesuche der Bezirksausschuß nur al« berathende« Organ seiner Ueberzeugung dahin Ausdruck gab, daß eine Vermehrung von Tanzlocalen im hiesigen Verwaltungsbezirke nicht rath- sam erscheine, ablehnende Entschließung gefaßt wurde. Dieses Blatt erscheint wSchentlich drei Mal: Dienstag-, Donnerstag» und Sonnabend». — Zu beziehen durch alle Kost- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage Les Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Zweite Bezirksausschuß-Sitzung am 25. März 1876. In der heute von Vormittags 10 Uhr an in dem SitzuugSsaale der Königl. Amtshauptmannschaft unter Vorsitz deS Herrn AmtShauptmannS von Bosse abgehaltenen 2. dies jährigen Sitzung deS Bezirksausschusses, an welcher sännytliche Mitglieder Theil genommen haben, sind 23 die Tagesordnung bildende Gegenstände durch Beschlußfassung zur Erledigung gekommen. Den Anfang bildeten eine Anzahl in Bezug auf die in mehreren Gemeinden bei Besitzveränderungen theil« zur Gemeinde-, theilS zur Schulkasse abzuentrichtenden Kauf«- procente gefaßten Beschlüsse, nach denen I) in Höcken dorf auf 300 Mark der Kaufsumme 50 Pfg. an die Schul kasse und auf 100 Mark der Kaufsumme 10 Pfg. an die Feuerlöschgeräthskasse; 2) in Ober- und Niederfrauen dorf auf 300 Mark der Kaufsumme 60 Pfg. an die Schul kasse zu entrichten sein, und 3) in B erthelsvorf die bisher vom Käufer gegebene '/» Tonne Bier bez. an deren Stelle der in die Gemeindekasse zu zahlen gewesene Betrag von 2*/» Thlr. in Wegfall kommen und anstatt dessen auf 300 Mark der Kaufsumme 20 Pfg. zur Gemeinderasse zu ent richten sein sollen. Weißerih-Zeitung Amts-Matt für die Königs. Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königl Gerichts-Aemter und die Stadträthe z« Dippoldiswalde «nd Irauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ithne in Dippoldiswalde. Amtlicher Theis. Bekanntmachung, die Entschädigung der Standesbeamten betreffend. In der Sitzung de« Bezirk«-Ausschusses vom 25. diese« Monat« sind die Grundsätze festgestellt worden, nach welchen der Bezirks-Ausschuß in zusammengesetzten GtandeSamtSbezirken die'Entschädigung der Standesbeamten für den Fall bemessen würde, daß eine gütliche Vereinigung zwischen dem Standesbeamten und den zu seinem Bezirke gehörigen Gemeimen und selbstständigen GutSbezirken nicht zu Stande kommen sollte. Davon ausgehend, daß nach einem fünfjährigen Durchschnitte auf 1000 Einwohner de« hiesigen Verwaltungsbezirks etwa 80 standesamtliche Acte jährlich kommen und daß für jeden Act, einschließlich der sächlichen Kosten für Schreibmateria lien und Formulare al» Maximal-Entschädigung 1 Mark anzunehmen ist, hat der Bezirks-Ausschuß die den Standes beamten zu gewährende jährliche Entschädigung einschließlich der vorerwähnten sächlichen Kosten mit 80 Mark auf 1000 Seelen oder mit 8 Pf. auf den Kopf festgestellt. Mit dem Bemerken, daß der hiernach auf die einzelnen Gemeinde fallende Betrag nicht nach Köpfen, sondern nach dem für die Gemeindeanlagen geltende» Anlagenfuß« zu erheben ist, und daß die Seelenzahl der zu jedem Standesamts bezirke gehörigen Gemeinden und selbstständigen GütSbezirke an Canzleistelle der Königlichen Amtshauptmannschaft eingesehen werden kann, werden die vorgedachten Grundsätze hierdurch zur Kenntniß deS hiesigen Verwaltungsbezirks gebracht. Dippoldiswalde, den 28 März 1876 Königliche Amtshauptmannschaft. v. Boffe.