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Sonnabend. Rr. 88. 4. März 1876. WePerih-Leitung. Amts-ZL kalt für die Königs. Amtshanptmannfchast Dippokdiswakd«, sowie Mr die Königs. Herichts Aemter und die Stadträthe z« Dippokdiswakde «nd Krauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl JehlU in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstag-, Donnerstag - und Sonnabends. — Zu deztehm durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 88 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Ämlkcher TM Bekanntmachung, die Musterung und das ClaMeationsverfahren für die Ersatzreservisten i. Claffe, Reservisten und Landwehrleute im Aushebungsbezirke Dippoldiswalde betreffend. Die Musterung der in dem Aushebungsbezirke Dippoldiswalde im laufenden Jahre angemeldeten Gestell- ' pflichtigen wird » 1) in dem, die Ortschaften der Gerichtsämter Lauenstein und Altenberg umfassenden Musterungsbezirke Lauenstein den SV. März ds. Js., im Gasthof zum Löwen in Lauensteia, 2) in dem, aus dem Gerichtsamtsbezirke Fräuenstein gebildeten Musterungsbezirke FranensteiN . den 1. April -S. Js., im Gasthof zum Stern in Frauenstein und 3) in dem, die Ortschaften des GerichtöamtSbezirkS Dippoldiswalde umfassenden Musterungsbezirke Dippoldiswalde -en 3. und L. April ds. Äs., im Rathhause allhier und zwar am 3. April: aus den Ortschaften mit den Anfangsbuchstaben ^.—0, und am April: aus den Ortschaften mit den Anfangsbuchstaben k—2, von früh 8 Uhr an, die Loofung für die gedachten drei Musterungsbezirke aber -en s. April -S. Äs., im Rathhause allhier, von früh 9 Uhr an, stattfinden. Indem die zur Führung der Stammrollen beauftragten Behörden veranlaßt werden, die zur Gestellung verpflichteten Mannschaften zu dem betreffenden Musterungstermine in gehöriger Maaße rechtzeitig vorzuladen, sowie sich selbst zu diesem Termine mit einzufinden und die Stammrollen sammt Unterlagen mit an Ort und Stelle zu bringen, werden die Gestell pflichtigen zum persönlichen und pünktlichen Erscheinen im Musterungstermine unter Hinweis auf die bei etwaiger Nicht befolgung nach tz 24, 7 der Deutschen Wehrordnung zu erwartenden Strafen und Nachtheile aufgefordert, da« persönliche Erscheinen im LoosungStermine aber ihrem freien Willen überlassen. In Bezug auf die nach der deutschen Wehrordnung zulässigen Reklamationen wird auf folgende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Nach 8 62, 7 der'Wehrordnung sind Militärpflichtige, sowie deren Angehörige berechtigt, spätestens im Muste rungstermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung in Berücksichtigung häuslicher, bez. gewerblicher Verhältnisse zu stellen und dieselben durch Vorlegung von Urkunden, zu deren Beachtung jedoch nach ß 64, 5 die ortsbehördliche Beglaubigung erforderlich ist, sowie durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfähigkeit zur Begründung der Reklamation behauptet wird, haben im Termine mit zu erscheinen. Nur falls die Veranlassung zur Reklamation erst nach be endigtem Musterungsgeschäfte entstehen sollte, kann ein Zurückstellungsanspruch noch im Aushebungstermine geltend gemacht werden. 2) Die Entscheidungen der Ersatzcommission auf derartige Anträge werden den 3. Tag nach dem Musterungstermine, Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reklamant zur Anhörung derselben sich nicht ein gefunden hat. 3) Rekurse gegen die unter 2) gedachten Entscheidungen müssen bei Verlust der Beachtlichkeit binnen 10 Tagen von dem Tage ab gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatzcommission für publicirt anzusehen war, beziehentlich publicirt wurde und zwar bis Nachmittags 5 Uhr des 10. Tage« bei der Ersatzcommission unter gehöriger Be- gründung angebracht werden. s