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Dienstag Nr. 126 2. November 1875 Verantwortlicher Redacteur: Csrl Jehne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mat: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstaltcu und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finde», werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theis. Bekanntmachung. Die zur Führung der Militär-Stammrollen beauftragten Behörden im Bezirke der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft werden hiermit aufgefordert, länastens bis den iS. November dieses Jahres diese Stammrollen Behufs deren in Z 65, 1 der Militär «Ersatz-Instruction vom 26. März 1868 vorgeschriebenen Be richtigung anher einzureichen. Dippoldiswalde, den 29 October 1875 Königliche Amtshauptmannschaft. v. Boffe. Weißerih-Ieitung. Amts-Matt für die Königs. Amtsssauptmannfchast DippotÄswakde, sowie für die Königs. Kerichts-Aemter und die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Bekanntmachung, die Schuleaffenrechnungen, sowie die Voranschläge sür die Haushallpläne der Schuleaffen betr. Das Königliche-Ministerium des CultuS und öffentlichen Unterrichts will in Entsprechung der von verschiedenen, Selten gestellten Anträge bis auf Weiteres eine Abweichung von der in tz 20 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung deS Gesetzes vom 26. April 1873, daS Volksschulwesen betreffend, vom 25. August 1874 gegebenen Vorschrift in der Weise ge schehen lassen, daß im Falle eines hierauf gerichteten Beschlusses der betreffenden Schulgemeindevertretung die Schulcassen- rechnung im Anschluß an das Schuljahr mit dem letzten Tage vor der zu Ostern jedes JahreS stattfindenden Schülerauf nahme, abgeschlossen werde. Wird die vorstehends nachgelassene Einrichtung im einzelnen Falle getroffen, so hat alsdann die vierwöchentliche Frist, innerhalb welcher nach dem angezogenen tz 20 Abs. 3 der Rechnungsführer die Schulcassenrechnung nebst allen dazu gehörigen Belegen an den Schulvorstand abzugeben hat, mit dem Tage der zu Ostern jedes Jahres statt findenden Schüleraufnahme zu beginnen, es ist auch in theilweiser Abänderung von 8 51 der allegirten Ausführungsver ordnung solchenfalls der jährlich zu entwerfende Voranschlag über die Erfordernisse der Schule jedes Jahr im Monat Februar in doppelten Exemplaren bei der Bezirksschulinspection einzureichen. Den Schulvorständen des hiesigen Schulaufsichtsbezirkes wird dies mit der Veranlassung andurch eröffnet, für den Fall, daß von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht werden sollte, Anzeige anher zu erstatten. Dippoldiswalde, den 28. October 1875. Königliche Nezirksschulinfpeetion. v. Boffe, Amtshauptmann. Mushacke, Bezirksschulinspector. Bekanntmachung« Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll -en S. November I87S die Herrn vr. xdll. Rudolph Paul Schulze zu Hausdorf zugehörige Gartennahrung Nr. 25 des Katasters und Fol. 25 und 39 des Grund- und Hypothekenbuchs für HauSdorf, welche Grundstücke am 16. Juli 1875 ohne Berück sichtigung der Oblasten auf 7551 Mark - Pfg. , gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. , «... Dippoldiswalde, am 9 August 1875. Komglr^es Gerichtsamt.