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Sonnabend. Rr. 113. 2. October 1875. Weißerih-Feitung. Amts-Matt Mr die Kerichts-Aemter und Stadträtije zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Veranlwottlicher Rcdactenr: Carl Jehnc in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lO 'Ifg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. — - — - -i-S-SSSSSSSS-W Amtlicher TM Bekanntmachung. Nach hoher Verordnung sind in die, den Geistlichen jährlich abzugebenden Consirmanden-Liften außer den Kindern, welche voraussichtlich zu Ostern des je nächsten Jahres aus der Schule entlassen werden, auch diejenigen Schüler mittlerer und höherer Volksschulen aufzunehmen, deren Confirmation auf Antrag ihrer Erzieher vor Beendigung des nach Befinden neun- oder zehnjährigen Lehrcursus bereits am Schlüsse de« achten Schuljahres erfolgen soll. Dagegen sind solche Kinder, welche die Schule in Gemäßheit von tz 4 Abs. 7 des Gesetze- vom 26. April 1873 noch ein Jahr lang Weiter zu besuchen haben, weil sie das Ziel ver einfachen Volksschule bis zum Ablaufe des achten Schuljahre- nicht er reichen, von der Aufnahme in die Confirmanden-Listen auszuschließen. Dippoldiswalde, am 30. September 1875. Der Königl. Bezirks-Schulinspector. Mushacke. Bekanntmachung. Künftigen Sonnabend, den 2. October, Vormittags 11 Uhr, soll die am oberen Haidewege gelegene Feldpareelle Nr. 790 des Flurbuches anderweit auf 12 Jahre verpachtet werden. Pachtluftige werben eingeladen, zur gedachten Zeit an Expeditionsstelle des unterzeichneten Stadtraths sich einzufinden und ihre Gebote zu eröffnen. Dippoldiswalde, am 21. September 1875- Der Stadtrath» Voigt, Bürgermstr. Tagesgeschichte. Dippoldiswalde. In richtiger Würdigung Dessen, was unserm Bezirke Noch thut, hat die Bezirksvertretung am 4. v. Mts. den Neubau wichtiger Verkehrswege und die Correction bereits bestehender beschlossen. Die Ausfüh rung sämmtlicher Baue ist von der Voraussetzung abhängig gemacht worden, daß der hierzu erforderliche Grund und Boden von den betheiligten Gemeinden, nach Befinden unter Heranziehung der von den Wegen zwar nicht unmittelbar berührten, an der Herstellung aber wesentlich mitinteressirten Gemeinden, unentgeldlich abgetreten werde. Diese Voraus setzung hat man stellen zu müssen geglaubt, nicht allein um die vom Bezirke an sich schon zu bringenden Opfer nicht noch durch weitere Ausgaben für die Arealentschädiqung zu erhöhen, sondern dieselbe Hal namentlich auch als Prüfstein gelten sollen für das Vorhandensein eines wirklich dringende» Bedürfnisses nach besseren Verkehrswegen. Denn diejenigen Gemeinden, welche den Mangel guter Straßen schmerzlich empfinden und mit freiem Blick in die Zukunft der Vortheile sich bewußt werden, welche der in Folge guter Verkehrsstraßen zweifellos eintretende Aufschwung des Verkehr« für jede einzelne Gemeinde mit sich bringt; diese Gemeinden, sagen wir, werden nicht zurückschrecken vor dem Opfer, welches ihnen die unentgeldliche Beschaffung des Grund und Bodens auferlegt, sie wissen recht Wohl, daß das Capital, welches sie zur Entschädigung meist ihrer eigenen Mitglieder aufzubringen haben und daher, wenn nicht ganz, so doch zum größten Theile in der Gemeinde selbst bleibt, in wenig Jahren schon sich reichlich verzinsen wird. Leider finden wir bei einzelnen Gemeinden doch nicht diesen freien Blick, und zwar gerade bei Gemeinden, die seit Jahren für eine solche Straßenver bindung petitionirt haben. Die Straße möchten sie Wohl gern haben, aber kosten soll sie ihnen nichts, und deshalb lehnt der Gemeinderath — meist ohne alle Motivirung — die unentgeldliche Arealabtretung ab. Möglicherweise liegen einer solchen ablehnenden Erklärung übertriebene Forderungen einzelner Gemeindemitglieder für daS von ihnen abzutretende Areal zu Grunde. Für diesen Fall möchten wir darauf Hin weisen, daß, nachdem der Bezirksausschuß die Anlegung der fraglichen Wege als nothwendig anerkannt hat, daS hierzu erforderliche Areal auf Grund deS Straßenbau-MandatS expropriirt werden kann. Die Gemeinden bleiben dann jedenfalls vor übertriebenen Forderungen bewahrt. Ls steht zu hoffen, daß diejenigen Gemeindevertretungen,