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Dienstag. Rr. 72. 29. Juni 1875. Weißerch-Ieitlmg Amts-Matt für die Hcrichts-Aemter und Stadträtss« zu Dippoldiswalde und Krauenstein. Verantwortlicher Redactenr: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark LS Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden niit lO Pfg. für die Spalten-Zeile, «der deren Nauni, berechnet. Amtlicher Theis. Bekanntmachung, die Benutzung der Straßenwalzen betreffend. Da die Lieferung der aus Bezirksmitteln anzuschaffenden zwei Straßenwalzen Ende des nächsten Monats bez. Mitte August dieses Jahres erfolgen wird, so werden alle Stadt- und Landgemeinden, sowie die Vorsteher der selbstständigen Gutsbezirke, im hiesigen Verwaltungsbezirke hierdurch aufgefordert, ihre Anträge wegen Benutzung dieser Walzen unter Angabe der Dauer der Benutzung nach Tagen längstens bis zum 2 t. Juli dieses Jahres anher einzureichen, damit sodann über Benutzung der Walzen, vorbehältlich der deshalb von der BezirkSversammlung noch näher festzusehenden Bestimmungen, rechtzeitig ein Plan aufgestellt werden kann. Dippoldiswalde, den 24 Juni 1875 Königliche Amtshauptmannfchaft. v. Boffe. Bekanntmachung, Maßregeln gegen den Borkenkäfer betreffend. Wie zur Kenntniß der Amtshauptmannschaft gekommen ist, zeigt sich der Borkenkäfer auch in Waldungen de« hiesigen Verwaltungsbezirkes. Die Amtshauptmannschaft unterläßt nicht, die Besitzer von Privatwaldungen und die Verwalter von Gemeinde- und Kirchen-Waldungen auf die durch dieses Insekt den Holzbeständen drohenden Gefahren aufmerksam zu machen und den selben anzuempfehlen, die Bäume, welche in den Spitzen roth werden, sofort fällen, die Rinde abschälen und letztere ver brennen zu lassen. Dippoldiswalde, am 28 Juni 1875. Königliche Amtshauptmannfchaft. v. Boffe. Bekanntmachung. Nach Z 17 der Ausführungsverordnung zum Volksschulgesetze vom 25. August 1874 hat bis längstens zum 31. December dieses Jahre« jeder Schulvorstand den Entwurf einer LocalfchulordnUNg an die Bezirksschul- inspection zur Prüfung einzureichen. Diejenigen Schulvorstände de« hiesigen Verwaltungsbezirks, welche mit Erledigung dieser Angelegenheit sich noch im Rückstände befinden, werden auf vorgedachte Bestimmung hierdurch aufmerksam gemacht. Dippoldiswalde, am 23. Juni 1875. Königliche Schulinfpection. v. Boffe, Amtshauptmann. Mushacke, Bezirks-Schulinspector. Bekanntmachung. Da der Töpfergeselle " in k , Friedrich Gustav Fraß aus Dresden wird v» ?ahrg°"S«> dieses Blattes enthaltenen Vorladung vom 5. d. M. nicht Folge geleistet hat, so wird der Genannte hiermit anderweit geladen, sich bis spätesten« " zur Vermeidung steckbrieflicher Verfolgung, an hiesiger AmtSMe^ej^uftchen.